Verkehrsrechtsschutz Versicherung
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, sieht mir allerdings nach dem passensdem Forum dafür aus.
Zur Frage:
Würdet Ihr einen Verkehrsrechtsschutz beim selben Versicherer abschließen, wo Ihr auch die Autoversicherung habt?
Nicht das wenn mal was passiert die das an die Autoversicherungsabteilung weitergeben und man dann hochgestuft wird.
Beste Antwort im Thema
da gibt es überhaupt keinen Grund zur Sorge,
denn nicht die Rechtsschutzversicherung vertritt Euch, sondern ein frei wählbarer Rechtsanwalt
die Rechtsschutzversicherung bezahlt nur die Rechnung vom Rechtsanwalt, hat aber kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Winkeladvokaten
von daher ist's völlig egal, ob Ihr es zusammen bei einer oder bei zwei getrennten Gesellschaften abschließt
und eine Querinformation zwischen der KFZ-Schadenabteilung und der Rechtsschutzversicherung findet nicht statt, zumal die Rechtsschutzversicherungen bei allen Versicherungen stets unternehmensmäßig ausgegliedert sind
36 Antworten
die bedenken der hochstufung verstehe ich nicht.
allerdings koennte ich mir vorstellen, das auch mal ein interessenkonflikt vorliegen koennte, wenn du mit der regulierung eines kfz schadens nicht einverstanden bist 😉
Hier ein Beispiel.
Man wird wegen Nötigung angezeigt. Dazu schaltet man den Verkehrsrechtsschutz ein.
Da es ja ein und dieselbe Firma ist, könnte es ja sein, dass dies in die Abteilung für Autoversicherungen weitergegeben wird und diese dann evtl. einen Hochstufen wollen.
Eigendlich dürfen die ja sowas nur im Schadensfall.
Aber lieber erstmal nachfragen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
allerdings koennte ich mir vorstellen, das auch mal ein interessenkonflikt vorliegen koennte, wenn du mit der regulierung eines kfz schadens nicht einverstanden bist 😉
Ich glaube da hat der Gesetzgeber vorbeugende Maßnahmen getroffen.
Die Profis hier können bestimmt erklären wie das genau läuft.
Nicht das ihr jetzt meint, ich wäre ein Verkehrsraudi. Aber man weiß ja nie und den Versicherungsunternehmen bin ich sehr skeptisch gegenüber.
Ähnliche Themen
da gibt es überhaupt keinen Grund zur Sorge,
denn nicht die Rechtsschutzversicherung vertritt Euch, sondern ein frei wählbarer Rechtsanwalt
die Rechtsschutzversicherung bezahlt nur die Rechnung vom Rechtsanwalt, hat aber kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Winkeladvokaten
von daher ist's völlig egal, ob Ihr es zusammen bei einer oder bei zwei getrennten Gesellschaften abschließt
und eine Querinformation zwischen der KFZ-Schadenabteilung und der Rechtsschutzversicherung findet nicht statt, zumal die Rechtsschutzversicherungen bei allen Versicherungen stets unternehmensmäßig ausgegliedert sind
soweit zur Theorie
Moin,
es ist wie es ist, die RS Schadenabteilung und Kraftschadenabteilung haben nichts miteinander zu tun und sitzen meißt auch an ganz verschiedenen Standorten.
In der Kraftschadenabt. werden Schäden rund ums KFZ reguliert.
In der Rechtsschutzschadenabt. werden Kosten zu bestimmten Sachlagen reguliert. RS Schäden haben keinen Einfluß auf KFZ Schäden.
Offtmals ist es sogar so, dass Rechtsschutzversicherer eine eigene AG sind innerhalb eines Konzerns, genauso wie Sachversicherungs- und Lebensversicherungs AG.
Wie das jetzt bei Versicherungsvereinen und auf Gegenseitigkeit läuft, bin ich nicht informiert.
Für die Rückstufung im Schadenfall stimmt das ja, aber was ist mit den Daten?
Der Rechtsschutzversicherer des Konzerns A hat die gleichen Ansprechpartner wie der Kfz-Versicherer des Konzerns A mit Zugang zu allen Informationen.
Ich glaube nicht, dass es auszuschließen ist, dass eine Information, die der Rechtsschutzversicherer des Konzerns hat an den Kfz-Versicherer des Unternehmens kommt.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Für die Rückstufung im Schadenfall stimmt das ja, aber was ist mit den Daten?
Der Rechtsschutzversicherer des Konzerns A hat die gleichen Ansprechpartner wie der Kfz-Versicherer des Konzerns A mit Zugang zu allen Informationen.
Ich glaube nicht, dass es auszuschließen ist, dass eine Information, die der Rechtsschutzversicherer des Konzerns hat an den Kfz-Versicherer des Unternehmens kommt.
Hallo Stoppel,
glaubst Du wirklich der KFZ Schadensachbearbeiter interessiert sich für die RS Schäden und umgekehrt ?
Innerhalb des Vertriebes kann Geschäftsstelle A nicht mal in die Vertragsdaten GS B einsehen, es kann nur gesehen werden, dass da ein Vertrag besteht, aber nicht den Inhalt (Bestandsschutz).
Wenn es zur Regulierung wichtig ist, kann der SB A beim SB B anrufen, wenn es dienlich zur Regulierung ist (mir fällt dazu aber i.M. keine Fallstudie ein). Die Regulierung beider Sparten sind wohl doch ein bißchen unterschiedlich.
Abgesehen davon, werden die SB heute zeitlich so belastet, dass diese meist nur ausnahmsweise und nur wenn es nicht anders geht, die Zeit aufwenden mit den Wissen, dass ihnen 10 Min. von ihrer Zeit gestohlen wird.
Ja, ich glaube, dass ein Versicherungskonzern, der ein Interesse daran hat z. B. einen Schaden von größerer Summe abzuwenden nichts dagegen einzuwenden hat, wenn Mitarbeiter A aus der Kfz-Abteilung mal mit Mitarbeiter B aus der Rechtsschutzabteilung ein Telefonat führt.
Manchmal reicht es ja schon den richtigen Ansatz für das weitere Vorgehen zu finden.
Natürlich wir das nicht Standard sein, aber wenn man bei sagen wir 10 Fällen, bei denen es um je 100000 Euro geht nur einmal mit 100 Minuten Telfongespräch (10x10 Minuten) einen Treffer landet und eine Schadenzahlung verhindert (z. B. weil der Kfz-Versicherer erfährt, dass der mit Klage drohende gar keinen Rechtsschutz hat, weil gerade Mahnkündigung wirksam ist und so einem schlechtem Vergleichsangebot viel aufgeschlossener gegenübersteht) dann ist das eine sehr gute Rendite, die der Mitarbeiter in dem Jahr erwirtschaftet hat.
@Stoppel
Ich konnte aus den letzten 30 Jahren auch nicht ansatzweise in meinem Bereich so ein Vorgehen feststellen.
Was aber oftmals vorkam, dass der VN seinen selbst gewählten Anwalt als Penner bezeichnen, weil er vor Gericht nicht Recht bekommen hat.
Die RS zahlt nicht nur die Kosten des VN, sondern auch die Kosten der Gegenseite nach einem verlorenen Prozeß u.U. auch in 2. oder 3. Instanz.
Die Frage lautet doch
würdet Ihr eine Rechtsschutzversicherung beim gleichen Versicherer wie die Kfz-Versicherung abschließen?
ich meine aus Vorsicht eher nein, aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Die Frage lautet doch
würdet Ihr eine Rechtsschutzversicherung beim gleichen Versicherer wie die Kfz-Versicherung abschließen?
ich meine aus Vorsicht eher nein, aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes.
Muss man überlegen. Manchmal macht es Sinn mehrere Verträge bei einer Gesellschaft zu haben. wenn man nett fragt ist dann auch schon mal ein kleiner Rabatt drin. Oder wenn es dumm läuft und du 2 Unfälle kurz nacheinander verschuldest und hast nur den Haftpflichtvertrag bei der Gesellschft könnte es sein das sie sagen: Und Tschüß. Bei 5 - 6 Verträgen sind sie evtl. geneigt zu sagen: Shit happens, mach es nicht zur Angewohnheit.
.....die Frage stellt sich doch ohnehin so gut wie nie, da der vorteilhafteste KFZ-Versicherer eigentlich nie den vorteilhaftesten Rechtsschutztarif anbietet!
Informier Dich über die für Dich besten Tarife in beiden Bereichen und Du wirst sehen, dass sich die Frage nicht stellt!