Verkehrsrechtsschutz Versicherung
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, sieht mir allerdings nach dem passensdem Forum dafür aus.
Zur Frage:
Würdet Ihr einen Verkehrsrechtsschutz beim selben Versicherer abschließen, wo Ihr auch die Autoversicherung habt?
Nicht das wenn mal was passiert die das an die Autoversicherungsabteilung weitergeben und man dann hochgestuft wird.
Beste Antwort im Thema
da gibt es überhaupt keinen Grund zur Sorge,
denn nicht die Rechtsschutzversicherung vertritt Euch, sondern ein frei wählbarer Rechtsanwalt
die Rechtsschutzversicherung bezahlt nur die Rechnung vom Rechtsanwalt, hat aber kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Winkeladvokaten
von daher ist's völlig egal, ob Ihr es zusammen bei einer oder bei zwei getrennten Gesellschaften abschließt
und eine Querinformation zwischen der KFZ-Schadenabteilung und der Rechtsschutzversicherung findet nicht statt, zumal die Rechtsschutzversicherungen bei allen Versicherungen stets unternehmensmäßig ausgegliedert sind
36 Antworten
es steht ja jedem frei, zu denken, dass es Verbindungen zwischen Rechtsschutz- und Kraftfahrtversicherungsabteilungen gibt,
mehr als hier schreiben, dass es nicht so ist, kann man nicht
wer es dennoch nicht glaubt, schließt seine Rechtsschutzversicherung eben bei einem anderen Anbieter ab,
ganz einfach
Diskussionen, ob nicht vielleicht doch und eventuell oder vielleicht bringen hier nichts, weil sie zu keinem Ergebnis führen, denn keiner wird einen Fall schildern können, bei dem es so, wie hier angenommen, abgelaufen ist, weil es diesen Fall nicht gibt
oder weil der Fall nie öffentlich wurde - muss ja schließlich erstmal einer merken, was sogut wie unmöglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
oder weil der Fall nie öffentlich wurde - muss ja schließlich erstmal einer merken, was sogut wie unmöglich ist.
nur, weil man einen Gedanken mehrmals wiederholt, wird er dadurch nicht richtiger
Ich würde beim Abschluss einer RS 5 % auf die KFZ Versicherungssumme bekommen.
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Zitat:
Original geschrieben von 124er-Power
Ich würde beim Abschluss einer RS 5 % auf die KFZ Versicherungssumme bekommen.
das bedeutet, wenn Du 1.000 Euro für Deine Autoversicherung bezahlst,
bekommst Du die Rechtsschutzversicherung praktisch als Bonus oben drauf
wenn Du mir sagst, wieviel Prämie Du im Jahr für Deine Autoversicherung zahlst, kann ich Dir ja sagen, was Dich die zusätzliche Rechtsschutzversicherung effektiv kostet
oder bekommst Du das alleine hin?
@ Jack Sutherland
was denkbar ist und machbar ist und wirtschaftlichen Vorteil verspricht, dass wird auch gemacht.
Das lehrt die Erfahrung.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
@ Jack Sutherland
was denkbar ist und machbar ist und wirtschaftlichen Vorteil verspricht, dass wird auch gemacht.
Das lehrt die Erfahrung.
Sorry, aber das ist doch jetzt seit zwei Seiten die gleiche Verschwörungstheorie ohne irgendwelche Substanz.
Mehrere Leute haben bereits geschrieben, dass
a) trotz Verbot der Spartentrennung durch die EU vor über 20 Jahren RS-Schaden und K-Schaden noch immer streng getrennte Bereiche sind und RS in der Regel organisatorisch ausgegliedert ist.
b) es den RS-Schaden Mitarbeiter einen alten Käse interessiert, ob der VN einen KFZ-Vertrag im Hause hat oder nicht. Und umgekehrt ebenso. Beide regulieren die Schäden nach ihren Bedingungen und fertig.
Welche Konstellation soll denn auch betroffen sein?
Der KFZ-Kunde mit RS Vetrag ist entweder Geschädigter im KFZ-Fall, dann erstattet der Verursacher die RS-Kosten.
Oder er ist Schädiger, dann wird er keine RS Deckung brauchen.
Ist die Haftung streitig, dann werden sowohl RS als auch KFZ das gleiche Interesse haben, nämlich die Haftungsquote des gemeinsamen Kunden gering zu halten, weil mit steigender Haftungsquote die Kosten für beide Sparten wachsen.
Wenn Du dagegen belastbare Informationen hast, dass es in der Branche solche Praktiken wie von Dir beschrieben, gibt, wäre es ganz schön, wenn Du Ross und Reiter nennst, anstatt nur irgendwas anzudeuten.
Ich fahre mit meinem Auto und baue einen Unfall und meine im Auto sitzende Familie hat aufgrund schwerer körperlicher Schaden aufgrund des Unfalls einige Schwierigkeiten, Leistung vom Kfz-Versicherer zu bekommen.
Meine Fantasie reicht so weit und noch weiter.
Ross und Reiter ? Ist doch alles nur denkbar, kein realer Fall.
Aber Versicherer streiten sich wegen geringerer Beträge und soweit ich hier im Forum lesen kann, wird da durchaus auch gegen geltende Rechtssprechung Leistung verweigert.
Das ist für mich Grund genug mißtrauisch zu sein und lieber zu trennen.
Wenn man eigentlich keine Rechtsschutz haben will, aber mehr Rabatt erhält im Kfz-Vertrag als die zusätzlich abzuschließende kostet, dann gilt:
Einem geschenktem Gaul, schaut man nicht ins Maul.
Der RS Schabensachbearbeiter kann sich nicht gegen die RS Bedingungen entscheiden, weil er weiß, dass könnte ihn den Arbeitsplatz kosten.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich fahre mit meinem Auto und baue einen Unfall und meine im Auto sitzende Familie hat aufgrund schwerer körperlicher Schaden aufgrund des Unfalls einige Schwierigkeiten, Leistung vom Kfz-Versicherer zu bekommen.
Du meldest den Schaden Deiner Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und diese entschädigt Deine Familie.
Deine Familie empfindet die Leistungen der Versicherung als unzureichend.
Das kann passieren.
Deine Familie sucht sich Rechtsbeistand bei einem Anwalt.
Wenn das Empfinden Deiner Familie richtig ist, dann zahlt die Versicherung aufgrund der Argumentation des Rechtsanwaltes noch einen Nachschlag, wenn dem Rechtsanwalt aber die Argumente fehlen, dann liegt es an der Gier Deiner Familie.
In beiden Fällen jedoch ist der Rechtsanwalt derjenige, der sich um die Belange Deiner Familie kümmert.
Er schickt die Rechnung an die Rechtsschutzversicherung und diese bezahlt dann.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Sachbearbeiter des Haftpflichtschadens den Sachbearbeiter des Rechtsschutzschadens informiert und ihn bittet, den Rechtsanwalt anzurufen, damit dieser sich in seiner Argumentation zurück hält, um so den Haftpflichtversicherer nicht zu nötigen, noch weiteren Schadenersatz leisten zu müssen.
Eher landet der blaue Klaus mit seinem Raumschiff vorm Reichstag.
Bin gespannt, wer jetzt wieder schreibt: "Ja, aber kann doch sein...."
Ich hab schon einen Fall gehabt, wo der Rechtsschutzversicherer die Leistung verweigert hat und nur durch Deckungsklage dazu gebracht werden konnte seiner Leistungspflicht nachzukommen.
Wie gesagt, meine Phantasie reicht weiter und das ein Konzern nicht gerade begeistert ist eine Klage gegen sich selbst zu finanzieren liegt ja auf der Hand. Vor dem Hintergrund ist vieles möglich und denkbar. Ich sage ja nicht, das es hier unbedingt ein systematisches Vorgehen gibt, aber manchmal hilft auch Gevatter Zufall beim kreativen Leistungsverweigern.
Ich hab grad wieder einen Kunden, wo der Versicherer eine Unfallleistung nicht erbringen will. Obwohl mehrere Ärzte klar von einer Behandlung aufgrund eines Unfalls sprechen verlegt sich die Gesellschaft auf Ursache Krankheit, nur weil einer der Ärzte in seinen Schreiben auch von nebenher bestehender Arthrose spricht.
Etliche Schreiben und Erläuterungen des Kunden und eingaben von Krankenhaus und Ärzten konnten daran bislang nichts ändern.