Verkehrsrechtschutz Pro & Contra - eigene Erfahrungen ...
Da hier ja alle Nase lang der Gang zum Anwalt und der Abschluss einer (Achtung: Ironie) "ach so tollen" Rechtschutzversicherung empfohlen wird, würde mich mal interessieren:
- Wer hat denn gute Erfahrungen mit der Leistungsbereitschaft einer solchen Versicherung gemacht?
- Wer hat schlechte Erfahrungen gemacht?
Interessant wären dazu natürlich auch (kurz) die Fälle, in denen die Versicherung eingetreten/nicht eingetreten ist.
Ich persönlich halte wenig bis nichts von einer solchen Versicherung, da ich meine, die zahlen ohnehin nur dann, wenn die Faktenlage relativ klar ist. Und dann würde ich es - erstmal auch auf eigene Kosten - auch ohne eine Versicherung per Anwalt/Gericht klären. Bei aussichtslosen Fällen hilft mir wohl auch keine Versicherung. Wie gesagt, meine Meinung und mit der bin ich in 22 Jahren Autofahrer-Karriere gut gefahren (mag sein, dass sich da mortgen ändert ... 😕 sehe ich dann aber als Lebensrisiko an...)
Danke für Eure Beteiligung und ein schönes WE
Superlolle
Beste Antwort im Thema
Ich glaube einige schreiben hier erstmal los ohne vorher das gehirn einzuschalten 😉
Grundsätzlich gehört eine Verkehrsrechtschutz bzw. Rechtschutz allgemein nicht zu den "Pflichtversicherungen" die jeder haben sollte sondern ist eine Versciherung die durchaus ihre berechtigung hat und auch durchaus Sinn macht.
Und wenn ich hier lesen muß das diese immer nur kosten übernehmen wenn der Fall klar ist oder ich schon im Rollstuhl sitze könnte ich mich kaputt lachen, einfach zu drollig...
Eine Rechtschutz übernimmt z.B. auch den Gutachter als geschädigter selbst bei Blechschäden, oder aber eine gute Rechtschutz eine kostenlose Erstberatung oder zumindest eine kostenlose/kostengünstige Hotline bei der man erstmal anfragen kann, selbst wenn es nur normale Rechte geht ohne schaden oder anschließenden Gang zum Anwalt. Meine Privat Retschutz Hotline hat mir z.B. gerade per telefon diktiert wie ich richtig gegen eine SKY-Kündigung vorgehe (etwas komplizierter Fall bei uns) kosten für abgesehen von der Jahresgebühr: 0 € und ich mußte nichtml das Haus verlassen.
Dann hilft einem auch eine Rechtschutzversicherung wenn man sich falsch behandler fühlt bei Verkehrsverstößen (Blitzer, Fahrverbote usw.)
In meinem konkreten Fall vor 8 Jahren z.B. habe ich in Österreich in einem Tunnel bei absolutem Überholverbot, Tempo 80 und Video überwachung einen Traktor überholt. Allerings hatte ich keine andere Wahl weil der Traktor kurz zuvor erst auf die Straße gefahren ist ( ich mit Tempo 80-90 und er mit gefühlten 10 km/h), direkt vor dem Tunnel und ich somit die wahl hatte zwischen Unfall oder Verkehrsverstoß. Ich habe dann 3 Monate später Post aus Österreich bekommen, dachte schon da kommt nichts nach. Rechtschutz eingeschaltet und zusammen mit einem Rechtsanwalt einen Erklärung abgegeben und die Video-Bänder angefordert. Weitere 3 Monate später wurde der Fall eingestellt und ich hatte auch hier 0 € kosten außer die 55 € Jahresprämie für die Versicherung...
Wie gesagt, das kann man noch viel viel weiter aufzählen in welchen Fällen man diese Versicherung anwenden kann. Aber ob man jemals kann oder muß ist einen andere Geschichte...
45 Antworten
Richtig und ausserdem tritt Sie in Vorleistung und die Kosten bleiben nicht beim Versichterten hängen sondern bei der Versicherung.
Hallo,
Rechtsschutzversicherung ja oder nein - da gibt es wohl keine abschliessende, allgemeingültige Antwort drauf, dass muss halt jeder für sich selber abwägen und entscheiden.
Ansonsten halte ich mich persönlich an den Grundsatz:
ich versichere die Risiken, welche mich im schlimmsten Fall - wenn sie eintreten - in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen würden, bzw. wo das abgesicherte Risiko relativ hoch ist.
Dazu gehört die (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung (für mich) nicht, hier wird ja - grob gesagt - nur das Prozesskostenrisiko übernommen. (Das das Risiko, welches damit abgedeckt wird, realtiv gering ist, erkennt man übrigens auch am Preis dieser Versicherungen)
Wenn ich aber z.B. 40.000KM/Jahr mit dem Auto fahren würde oder mich eine Anwaltsrechnung von einigen tausend Euro bereits in ernste finanzielle Schwierigeiten brächte, sähe die Sache für mich schon wieder anders aus.
Ich staune aber immer wieder darüber, welche Versicherungen manche Leute NICHT haben, die eine Rechtsschutzversicherung für unverzichtbar halten. (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und Invalididätsversicherung für die Kinder)
Gruss
Martin
Sonlage kleine Schäden sind mag es noch gehen , aber sobald Personen Schaden vorkommt sollte man eine Rechtschutz haben , den da können Folgekosten enstehen die man nicht mal ansatweise überblicken kann .Und wenn ich im Jahr 1000 Euros ausgeben kann für ein PKW sollten die 100 Euro das kleinste Problem sein .
Aber gut überall setzt sich halt durch Geiz ist Geil
Mfg. Thomas Frick
Und für die Personenschäden und deren Folgekosten kommt dann die Rechtschutz-Versicherung auf, dolle Sache 😉
Ich gewinne langsam den Eindruck, dass viele, die sich Pro-Rechtschutzversicherung äußern, nicht so richtig wissen, was für eine Versicherung sie da abgeschlossen haben. Bisher sind hier kaum schlagkräftige Argumente zugunsten einer solchen gekommen. War wohl bisher eher ungesundes Halbwissen.
Nichtsdestotrotz: herzlichen Dank an alle, die bisher geantwortet haben.
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Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hängt imho einzig und allein mit der persönlichen Risikoaffinität eines jeden einzelnen ab...
Existentielle Risiken werden (zumindest im privaten Bereich) nicht abgesichert, es gibt aber Leute (zu denen ich auch gehöre), die haben ein gutes Gefühl dabei, zu wissen, dass man rechtlich agieren kann, wenn man will, ohne das Kostenrisko abzuwägen (von der Selbstbeteiligung einmal abgesehen)....
Ich habe seit sechs Jahren einen Privat-, Berufs, Verkehrsrechtsschutz bei der DAS für 150 EUR im Jahr (mit SB 150 EUR) und musste bisher einmal einen Anwalt zur Rate ziehen: damals habe ich einen gemieteten Anhänger beschädigt und stritt mit dem Vermieter um die Höhe der Entschädigung: er hat 5.000 EUR Reparaturkosten geltend gemacht, ich habe ihm angeboten 500 EUR zu erstatten (WBW 5TEUR abzgl. RW 4,5TEUR, Werte aus dem von ihm erstellten Gutachten). Die Sache ging vor Gericht, ich bekam Recht, mein Anteil der RA- und Gerichts-Kosten belief sich auf rd. 1.200 EUR, was abzgl der SB zwar einen sehr überschaubaren Schaden darstellte und in der Gegenüberstellung zu den bezahlten Beiträgen einem Geldwechselgeschäft gleich kommt, aber der psychologische Effekt überwiegt für mich bei der Sache....
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hängt imho einzig und allein mit der persönlichen Risikoaffinität eines jeden einzelnen ab...Existentielle Risiken werden (zumindest im privaten Bereich) nicht abgesichert, es gibt aber Leute (zu denen ich auch gehöre), die haben ein gutes Gefühl dabei, zu wissen, dass man rechtlich agieren kann, wenn man will, ohne das Kostenrisko abzuwägen (von der Selbstbeteiligung einmal abgesehen)....
Exakt so ist es.
Ich hatte die längste Zeit meines Lebens keine Rechtsschutzversicherung, weil ich nie eine Situation gesehen habe, in der mir sie wirklich nützen könnte. Als dann vor ein paar Jahren mein Arbeitgeber angefangen hat, die Leute reihenweise zu kündigen, habe ich mir ganz schnell eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung zugelegt.
Erst kürzlich hatte ich einen unverschuldeten Unfall, dess Abwicklung wg. ausländischen Beteiligten sich schwierig gestaltet. Obwohl ich dafür auch ohne Rechtschutz einen Anwalt einschalten konnte (die Schuldfrage ist eindeutig und die Kosten trägt der Unfallgegner), habe ich daraufhin mal geschaut, was die Erweiterung auf Verkehrsrechtsschutz denn kosten würde. Es sind 20€/Jahr. Die sind es mir nun wert.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die Kosten der Rechtsschutzversicherung nie wieder "reinbekomme" - trotzdem ist es mir das gute Gefühl wert.
Ich habe vor einiger Zeit ein Haus gekauft und hatte keinen Rechtsschutz. Es haben sich massive Mängel am Haus gezeigt. Mit einer Rechtschutzversicherung hätte ich auf jeden Fall geklagt. Da mein Anwalt aber sagte, das kann so oder so ausgehen und hängt stark vom Richter und Verlauf der Verhandlung ab habe ich es erstmal gelassen.
Steitwert wäre ca. 30000 Euro, was zu Rechtssteitigkeitskosten in erster Instanz von ca. 5000 Euro geführt hätte.
Mir stellte sich die Frage, ob ich das Geld zusätzlich riskiere oder lieber für die Beseitigung der Mängel aufwende. Abgesehen davon, dass die Mängel schnell beseitigt werden mussten um Folgeschäden zu vermeiden.
Mit Rechtsschutzversicherung ist man da in einer ganz anderen Position, sagte zumindest mein Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich habe vor einiger Zeit ein Haus gekauft und hatte keinen Rechtsschutz. Es haben sich massive Mängel am Haus gezeigt. Mit einer Rechtschutzversicherung hätte ich auf jeden Fall geklagt. Da mein Anwalt aber sagte, das kann so oder so ausgehen und hängt stark vom Richter und Verlauf der Verhandlung ab habe ich es erstmal gelassen.
Steitwert wäre ca. 30000 Euro, was zu Rechtssteitigkeitskosten in erster Instanz von ca. 5000 Euro geführt hätte.
Mir stellte sich die Frage, ob ich das Geld zusätzlich riskiere oder lieber für die Beseitigung der Mängel aufwende. Abgesehen davon, dass die Mängel schnell beseitigt werden mussten um Folgeschäden zu vermeiden.
Mit Rechtsschutzversicherung ist man da in einer ganz anderen Position, sagte zumindest mein Anwalt.
Baumängel sind durch Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt. Oder gibt es eine Versicherung, die hier eintritt?
O.
Bau nicht, aber Kauf eines Hauses wäre abgedeckt gewesen und um einen Kauf eines gebrauchten Hauses handelte es sich.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Also Verkehrsrechtsschutz ist echt total überflüssig.
Wenn ich einen Verkehrsunfall habe und danach so geschädigt bin und keiner Arbeit mehr nachgehen kann, dann nehm ich halt einen Teil meiner angesparten 100.000 Euro und klage gegen den Unfallverursacher (der selbstverständlich sich nicht als Verursacher sieht, sondern auch als Geschädigter) auf eine Rente bis zum Regelrentenalter, sind ja nur noch 40 Jahre und 3000 Euro im Monat ergeben ja auch nur 3000 x 12 x 40 eine ganz geringe Streitwertsumme.
Da spart man sich doch gerne die 30 - 40 Euro im Jahr für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Worst casei meines Erachtens, hier ist es egal ob eine Rechtschutzversicherung vorliegt oder nicht, Gelder werden oftmals erst Jahre bis Jahrzehnte später gezahlt.
Und bei Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert) laut BdV eine Rechtschutversicherung nicht weiterhilft.
Habe jetzt mittlerweile ca 30 Jahre keine RS Versicherung. Für den gesparten Betrag würde ich eventuell anstehende Rechtsstreitigkeiten, wenn ich sie denn eingehen will, bezahlen.
Ist halt die persönliche Abwägung der Eintrittswahrscheinlichkeit. War bisher an 6 Unfällen beteiligt und nie war ein Anwalt notwendig. Polizei war übrigens auch nie zwecks Unfallaufnahme eingeschaltet.
Sehr interessant ....@ Sylvester, haste denn wirklich das Geld auf der hohen kante dafür oder lockte nicht doch der neue GLS 3000 GTI oder der schöne Urlaub.....
soll nicht bös gemeint sein, aber wer hat im Fallder Fälle tatsächlich das Geld??? Der Wert einer solchen Police lässt sich halt nicht in Prozent Ertrag vom eingezahlten Kapital berechnen - Versicherungen sind halt eher etwas wie "Lotto" wobei die die Gewinner lediglich Geld für Ihren Schaden gewinnen und die Verlierer Ihren Einsatz (die unversicherte Sache oder das unversicherte Leben) verloren haben - dazwischen gibt es halt die braven "Zahler"...Und mal die Frage an die "versicherungsgegener": Macht Ihre Ihre Firma keine Gewinne? Sollten wir nicht alle bei kleinen im Hinterhof gelegenen Händlern bei Ebay unsere Sachen ersteigern? Ist es vernünftig für "umsonts" zu arbeiten....Sorry OT...
Sorry, aber wenn ich solche Rechnungen höre...
Nur mal angenommen (reines Zahlenbeispiel!!!) man spart 30 Jahre jedes Jahr 80 Euro an. Bei guten 4 % Zinsen würden dann nach 30 Jahren ca. 4.670 Euro angespart sein. Hört sich erst einmal viel an, aber bei einem Prozess ist das nicht wirklich viel.
Hier das passende Beispiel dazu:
Ich habe Anfang diesen Jahres vom zuständigen LG einen Auftrag für eine Rekonstruktion bekommen. Eine der beiden Parteien war in Revision gegangen weil sie mit dem Ergebnis des ersten unfallanalytischen Gutachten nicht einverstanden waren. Begegnungsverkehr zweier Linksabbieger, beide behaupteten "grün" gehabt zu haben und nicht gefahren zu sein. Unfallpunkt Schnittlinie mitten auf der Kreuzung. Schadenshöhe gesamt: 2.650 Euro. Schaden an einem 1.150, am anderen Fahrzeug 1.500 Euro. Unfall war im Jahr 2007!
Anwalts und Gerichtskosten I. Instanz waren für die unterlegene Partei bei knapp 2.200 Euro, das Gutachten schlug mit 1.450 Euro zu Buche.
Die Kosten für die II. Instanz weitere 1.350 Euro, mein Honorar 1.900 Euro.
Zusammen also:
Kosten I. Instanz: 2.200 Euro
Kosten Gutachten 1.450 Euro
Kosten II. Instanz 1.350 Euro
Kosten II. Gutachten 1.900 Euro
__________________________
Gesamt 6.900 Euro
Jetzt kann ja jeder rechnen was sich rechnet wenn man nur einen *kleinen* Unfall hat!
Gruß Peter, der jetzt nach einem sehr langen Tag ins Bett geht
wenn alles gut geht, kann man alle 30Jahre 4670EUR auf die Neuanschaffung drauflegen 😉 😎
Wie bei fast allen Versicherungen muss das letztendlich jeder für sich selbst entscheiden...
Ich habe jedenfalls den Komplettrechtschutz, also Verkehr, Privat, Beruf und Haus- und Wohnungs-RS.
Letzteres hatte ich erstmal nicht, dachte: was soll mir passieren, als Hauseigentümer, läuft doch alles.... Bis das Nachbarhaus verkauft wurde! Den neuen Eigentümern war nichts recht und sie haben praktisch gegen jeden der 3 Nachbarn geklagt.....
Es gab eine gemeinsame Verhandlung und es wurde ein Vergleich geschlossen, die anderen beiden Parteien haben die Anwaltskosten von ihrer RS-Versicherung natürlich übernommen bekomen, ich habe erst hinterher meinen Vertrag um den Punkt Haus- und Wohnungs-RS erweitert.....
Mir persönlich geht es nicht darum, bei jeder Kleinigkeit oder bei einem Unfall gleich zum Anwalt zu rennen, im Gegenteil, ich versuche, erstmal den normalen Gang zu machen, bisher habe ich den Verkehrs-RS erst einmal gebraucht in 10 Jahren.
ABER: meist sind es die Unfallgegener, die gleich zum Anwalt laufen, und wenn man dann selbst eine RS-Versicherung hat ist das ungemein beruhigend!
Zumal ich bei meiner RS-Versicherung keine Deckungszusage brauche! Mit dem grünen Checkkärtchen gehe ich direkt zu meinem "Lieblings"-Anwalt, und dann wird auch gezahlt! Egal wie die Erfolgsaussichten sind. Wenn der Anwalt meint, er kümmere sich um die Sache, dann zahlt die RS-Versicherung auch.
Als Gegenargument kommt häufig sowas wie: wenn man im Recht ist zahlt ja sowieso der Gegner die Anwaltskosten....
Schon richtig, aber erstmal muss man selbst ran ans Zahlen, und wenn es zu einem Vergleich oder sowas kommt zahlt auch jeder seine eigenen Kosten....
Aber, wie gesagt: für mich ist das enorm wichtig in dem Moment, wo ich mich im Recht fühle. Und wenn gerade im Verkehrsbereich der Gegner selbst einen Anwalt einschaltet, denn da kommt man selbst kaum gegen an...
Sicherlich ist auch die KfZ-Haftpflicht dazu verpflichtet, unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren, aber auch da geht es um die Umstände des Unfalles und um die Schadenshöhe.
Bei der kleinsten Unklarheit oder kleineren Beträgen (und das können schon einige Tausender sein) zahlen die Versicherungen eher an den Gegner als die Gesamtkosten durch Prozesse noch weiter in die Höhe zu treiben. Auch, wenn man sich als Versicherungsnehmer dann ungerecht behandelt fühlt, weil man ja in den SF-Klassen zurückgestuft wird und mehr für die KfZ-Versicherung zu zahlen hat, ist das nachvollziehbar wie ich finde.
Fazit also: jeder wie er mag, aber in heutigen Zeiten, wo um immer größere Beträge gestritten wird, ist für mich die RS-Versicherung unverzichtbar.
Gruß, Jens
Zitat:
Anwalts und Gerichtskosten I. Instanz waren für die unterlegene Partei bei knapp 2.200 Euro, das Gutachten schlug mit 1.450 Euro zu Buche.
Die Kosten für die II. Instanz weitere 1.350 Euro, mein Honorar 1.900 Euro.
Zusammen also:
Kosten I. Instanz: 2.200 Euro
Kosten Gutachten 1.450 Euro
Kosten II. Instanz 1.350 Euro
Kosten II. Gutachten 1.900 Euro
__________________________
Gesamt 6.900 Euro
Das ist ja genau was ich meine:
das Risiko, welches abgesichert wird, ist relativ gering. Selbst die oben genannten 6.900€ sind ja Peanuts im Vergleich zu den möglichen Schadenshöhen, die die PKW-Haftpflicht im Falle eines Falles abdeckt.
Im Verhältnis z.B. zur PKW-Haftpflicht ist der Verkehrssrechtschutz in der Kosten/Risiko-Abwägung für mich damit unverhältnismässig teuer, da die potentiellen Schadenhöhen des versichterten Risikos viel geringer sind und die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt auch. (bekanntlich landet nicht jeder Unfall vor Gericht)
Dass die "Kosten-Nutzen-Rechnung" nicht aufgeht, wenn ein ungünstiger Fall eintritt und ich z.B. einen Prozess verliere, bei dem ich sicher glaubte im Recht zu sein (sowas kommt wohl mal vor) ist mir natürlich klar.
Aber Kosten-Nutzen Rechnungen machen bei Versicherungen onehin nur bedingt Sinn, es geht für mich dabei um Risikoabwägung.
(Ansonsten wäre das Kosten-Nutzen Verhältnis einer Versicherung ja dann am Besten, wenn ich einen maximalen Schaden verursache und der dann reguliert wird. Damit wäre der Autofahrer, der 2004 den Unfall auf der Wiehltalbrück verursacht hat, der Kosten-Nutzen Sieger: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiehltalbrücke - Achtung Zynismus - bitte nicht zu Ernst nehmen)
Ich glaube halt nur, dass viele (ausdrücklich nicht meine Vorredner hier!) eine Rechtsschutzversicherung abschliessen und denken :
mir kann ja nix passieren, im Streitfall gehe ich halt zum Anwalt
und das ist eben etwas zu einfach gedacht.
Ansonsten spricht natürlich im Prinzip nichts dagegen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, da gibt es deutlich unsinnigere Versicherungen z.B. die berühmte Insassen-Unfallversicherung
Gruss
Martin