Verkehrsordnungswidrigkeit in der Probezeit
Meine Freundin, die in der Probezeit ist, hat nachts beim Wenden ein Verkehrsschild recht heftig angefahren. Die herbeigerufene Polizei hat sich für mehr als eine halbe Stunde in den Dienstwagen zurückgezogen und ihr dann mitgeteilt, dass sie mit einem Bußgeld von 100€ und einem Aufbauseminar zu rechnen hat.
Tatsächlich eingetroffen ist aber eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG mit einem Bußgeld von 35€. Vorwurf: "Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. §1 Abs 2, §49 StVO; §24 StVG; 1.4 BKat. Sie touchierten beim Zurücksetzen ein Verkehrsschild"
Das Bußgeld ist fristgerecht bezahlt. Ist damit das Aufbauseminar vom Tisch? Handelt es sich trotzdem noch um einen B-Verstoß? Und wer entscheidet eigentlich über die Bußgeldhöhe, die Beamten vor Ort, die Wache oder die Stadt? Die Polizisten hatten offensichtliches Mitleid mit ihr da sie nach dem Vorfall ziemlich aufgelöst war, auch wenn es nur ein Sachschaden ist.
16 Antworten
theoretisch kann es auch morgen regnen und übermorgen wieder die Sonne scheinen. Relevanz für den TE = 0. Geht es Dir darum, dem TE zu helfen oder möchtest Du nur das eigene Geschriebene lesen?
Danke an alle die, die auf die Fragen geantwortet haben!
Ich habe mich von Mazon3599s Antwort auch nicht verunsichert gefühlt und finde es auch nicht verkehrt, wenn theoretische Probleme angesprochen werden, wenn sie denn wie oben auch entsprechend bewertet sind