verkehrskontrolle heute morgen
wurde heute morgen von der autobahnpolizei angehalten.allgemeine verkehrskontrolle bla bla.die wollten alle abes und eintragungen sehn.hatte alles außer fahrwerk war nicht eingetragen.hab denen erzählt ich habs gestern abend erst eingebaut und heute wollt ichs eintragen.das war denen egal haben mir ne anzeige wegen erlöschen der betriebeserlaubnis gegebn.und mängelbericht mit zeit bis morgen.hat man normalerweise nicht eine woche zeit?aber da ich kfz mechaniker bin habe ich heute morgen direkt eintragen lassen und denen mängelbericht per fax geschickt.der hat mir unterstellt ich hätte gekifft und bestimmt alcohol zu mir genommen.meine fragen dürfen die mir ne geldbuße von 50 euro machen oder kann ich dagegen klagen?
54 Antworten
@carlos030186
zahl einfach die 50 euro plus die 16 euro oder so ähnlich verwaltungsgebühren, es ist das einfachste für dich :-)
Polizei kriegt eh immer recht :-!
Warum schreiben denn hier so viele Leute so einen Schwachsinn wie: Hättest nach dem einbauen auf direktem Wege zum TÜV fahren müssen ???
Nur mal so: Wenn ich in meiner Garage ein neues Fahrwerk einbaue, mich danach ins Auto setzte und direkt zum TÜV fahre fragt der doch sofort wo das Protokoll der Achsvermessung ist und wenn ich das net hab kann ich wieder gehen. Also man darf schon noch z.B.: erst zum Reifenhädler vermessen lassen und dann zum TÜV.
Aber alles auf direktem Weg!
Das es in der Praxis oftmals anders abläuft ist hier glaub ich jedem bewusst, wir wollten ihm doch nur zeigen, dass die Cops am längeren Hebel sitzen und er sich das Anfechten des BEscheides schenken kann.
mal ne andere frage zu kontrollen...mich hatten die grünen letztens nachsts angehalten und durfte drogentest machen...dürfen sie eigentlich beides machen alc und drogentest oder nur eins von beiden...wir sind uns hier alle nich so ganz sicher
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Zitat:
Original geschrieben von hardcorecorsa
mal ne andere frage zu kontrollen...mich hatten die grünen letztens nachsts angehalten und durfte drogentest machen...dürfen sie eigentlich beides machen alc und drogentest oder nur eins von beiden...wir sind uns hier alle nich so ganz sicher
hä? wieso sollten die nur eins dürfen? - die dürfen (fasst) alles wenn sie wollen oder Verdacht besteht.
Moin,
*g* Du kannst dich sowohl WEIGERN einen Drogen, wie auch einen Alkoholtest zu machen. Das Problem ist dann nur *fg* Das du die Grün-Weissen zur Dienststelle wirst begleiten müssen, und das anschließend ein Bluttest angeordnet wird...
Und diesen darfst du anschließend in 90% aller Fälle sogar noch bezahlen *g*
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von hardcorecorsa
mal ne andere frage zu kontrollen...mich hatten die grünen letztens nachsts angehalten und durfte drogentest machen...dürfen sie eigentlich beides machen alc und drogentest oder nur eins von beiden...wir sind uns hier alle nich so ganz sicher
Zitat:
Original geschrieben von carlos030186
also meins hab ich nun ein halbes jahr verbaut wie ihr wisst leider erst seit letzter woche eingetragen nach mahnung von den bullen aber bin zufrieden mit ausnahme das mein sturz auf der VA extrem negativ ist brauch noch diese einstellschrauben.
Das ist mal aus nem anderen Thread..
Bezahl die 50€ und gut ist..
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
*g* Du kannst dich sowohl WEIGERN einen Drogen, wie auch einen Alkoholtest zu machen. Das Problem ist dann nur *fg* Das du die Grün-Weissen zur Dienststelle wirst begleiten müssen, und das anschließend ein Bluttest angeordnet wird...
Und diesen darfst du anschließend in 90% aller Fälle sogar noch bezahlen *g*
MFG Kester
Hehe, da hab ich neulich noch mit 'nem Polizisten drüber geredet (um 2 Uhr morgens in der Dienststelle 😉 )
Solange nix festgestellt wird, bei dem Bluttest, muss man NIX bezahlen.
(nein, ich musste sowas nicht machen, hab nur früh morgens nach 'ner Spätschicht 'n Zeugenbogen abgegeben *ggg*)
Moin,
Das ändert sich in immer mehr Fällen mittlerweile.
Wenn der Bluttest angeordnet wird, weil der Polizist der Meinung ist, der müsste gemacht werden ... klar, dann zahlst Du nichts. Weil du ja nicht der URHEBER dieses Testes bist.
Weigerst du dich aber, den günstigen Puste- oder Wischtest zu machen ... dann bist DU der Grund, warum die Blutprobe genommen wird, also der Verursacher unnötiger Kosten. In dem Fall darfst du dann meist die Kosten übernehmen, genauso, wenn du ungerechtfertigt die Polizei oder Feuerwehr rufst. Dann zahlst du auch meistens die Einsatzkosten.
Das ist das einzig wichtige 😉
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von borntoFrag
Hehe, da hab ich neulich noch mit 'nem Polizisten drüber geredet (um 2 Uhr morgens in der Dienststelle 😉 )
Solange nix festgestellt wird, bei dem Bluttest, muss man NIX bezahlen.(nein, ich musste sowas nicht machen, hab nur früh morgens nach 'ner Spätschicht 'n Zeugenbogen abgegeben *ggg*)