Verkehrsberuhigter Bereich - Spielstraße

Hallo
Sehe ich das richtig ?

Es geht um Verkehrsberuhigte Zone -Spielstraße

Normal heißt das Autos dürfen max 7 bis 10 Kmh fahren.

Nur bei uns sind Geschwindigkeiten weit über 30 Kmh keine Seltenheit und das an einem Spielplatz.

Unseren Polizisten darauf angesprochen ob man dagegen was unternehmen könnte,mobiler Blitzer oder Verkehrskontrolle, meinte der :

Meistens betrifft es die Anwohner in der näheren Umgebung und das würde ein absolut ungünstige Stimmung unter den Bewohnern hervorrufen

darum wird in der Richtung polizeilich nichts unternommen.Selbst die Gemeinde stellt ihren Geschwindigkeitsanzeiger nur in 30er Zonen auf.

Welche möglichkeiten bleiben mir noch als Anwohner um den Ignoranten in irgend einer Weise einhalt zu gebieten.

Schild
142 Antworten

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 31. Oktober 2021 um 21:00:41 Uhr:


Wie beweist man, das der Ball einem nicht versehentlich ausgekommen ist? 😛 3 gegen 1 oder was?

So dumm kann man nicht wirklich sein/sich stellen!?

Ich schrieb ja, das ich nicht lügen würde wenn ich beobachte wie jemand offensichtlich abwartet um einen Ball gezielt in die Bahn zu bringen und das im knappen Schreckmoment vor dem Fahrzeug macht.

Richter leben nahzu immer damit das sie auf Aussagen eine Entscheidung fällen müssen und sie wissen auch das sie bei spontanereignissen auch mit völlig verzerrten Wahrnehmungen "leben" müssen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 1. November 2021 um 12:25:36 Uhr:



Zitat:

@qaqaqe schrieb am 31. Oktober 2021 um 21:00:41 Uhr:


Wie beweist man, das der Ball einem nicht versehentlich ausgekommen ist? 😛 3 gegen 1 oder was?

So dumm kann man nicht wirklich sein/sich stellen!?

Ich schrieb ja, das ich nicht lügen würde wenn ich beobachte wie jemand offensichtlich abwartet um einen Ball gezielt in die Bahn zu bringen und das im knappen Schreckmoment vor dem Fahrzeug macht.

Richter leben nahzu immer damit das sie auf Aussagen eine Entscheidung fällen müssen und sie wissen auch das sie bei spontanereignissen auch mit völlig verzerrten Wahrnehmungen "leben" müssen.

Womit aber das Gericht, auch ohne jegliche Messung, gleichzeitig einen Beweis hätte des der Autofahrer dann ggf. erheblich zu schnell unterwegs war. Notfalls durch ein, für den PKW-Fahrer dann teuer erstelltes Gutachten.

Da kucken dann auch Typen die sich auf den Rechtsstaat berufen auf den sie vorher zudem gar nichts geben und damit sich selbst widersprechen, ganz schnell ganz dumm aus der Wäsche :-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 1. November 2021 um 13:30:15 Uhr:


Da kucken dann auch Typen die sich auf den Rechtsstaat berufen auf den sie vorher zudem gar nichts geben und damit sich selbst widersprechen, ganz schnell ganz dumm aus der Wäsche :-)

Der Bremsweg? Der je kürzer ist, desto niedriger die Geschwindigkeit?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 1. November 2021 um 14:24:36 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 1. November 2021 um 13:30:15 Uhr:


Da kucken dann auch Typen die sich auf den Rechtsstaat berufen auf den sie vorher zudem gar nichts geben und damit sich selbst widersprechen, ganz schnell ganz dumm aus der Wäsche :-)
Der Bremsweg? Der je kürzer ist, desto niedriger die Geschwindigkeit?

Jepp.

Ähnliche Themen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2021 um 18:31:44 Uhr:


Ein früherer Freund von mir hat mal sein Fahrzeug extra so geparkt, dass man nur mit Schwierigkeiten daran vorbeifahren konnte. War eine "Durchfahrt verboten - Anlieger frei - Straße". Gab dann ein Verfahren wegen Nötigung, in der ersten Instanz eine Verurteilung und erst in der Berufungsinstanz eine Einstellung mit kleiner Geldauflage.

So etwas ist aber an Dämlichkeit kaum noch zu überbieten. Wenn ich in der Straße wohnen würde, die Dein Kumpel Deputy da eigenmächtig abgesperrt hat, würde ich mich auch bedanken.

Ich habe meinen Führerschein schon ein paar Tage. Und gemacht, als die blauen Schilder mit "verkehrsberuhigter Bereich" gerade erst öfter aufgestellt wurden. Interessanterweise fanden sich rund herum um meine Fahrschule ein paar dieser Bereiche. Dazu die Ansagen meiner Fahrlehrer von damals:

- Schrittgeschwindigkeit, sonst stecke ich Dir meinen Kugelschreiber ins Ohr!
- Wenn sich die Tachonadel bewegt, dann bist Du zu schnell! (rein mechanische Tachos damals...)
- Wenn die Blagen da vorne mit dem Ball keinen Bock haben, Dir Platz zu machen, dann musst Du
a) warten oder
b) umdrehen
- Wenn Du hupst oder einfach so fährst, dann stecke ich Dir meinen Kugelschreiber ins Ohr!

Gibt's neuerdings komplett andere Regeln, die besagen, dass ich als Autofahrer auch in einer verkehrsberuhigten Zone Kraft Masse und Größe Vorfahrt habe?

Wenn ich in verkehrsberuhigten Bereichen langsam fahre, dann ist es mir egal, ob da Besenstiele, Schläuche, Pappkartons oder Zombies herumliegen. Ich kann immer bremsen, anhalten oder die Art der Hindernisse so einschätzen, dass ich mich dazu entscheide, einfach drüber zu fahren.

Manche Kommentare hier lassen erahnen, dass das Auto immer noch als das Maß der Dinge angesehen wird. Genau das soll aber in verkehrsberuhigten Bereichen nicht der Fall sein.

... ab 09.11.21 werden die Überschreitungen dann auch nochmal deutlich empfindlicher geahndet.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 2. November 2021 um 12:20:54 Uhr:


...
- Wenn Du hupst oder einfach so fährst, dann stecke ich Dir meinen Kugelschreiber ins Ohr!

Gibt's neuerdings komplett andere Regeln, die besagen, dass ich als Autofahrer auch in einer verkehrsberuhigten Zone Kraft Masse und Größe Vorfahrt habe?

Scheinbar ja, weil Kugelschreiber "old school" und nicht mehr so verbreitet sind 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 20:16:05 Uhr:



Zitat:

@Rigero schrieb am 30. Oktober 2021 um 19:45:50 Uhr:



Im Radius von 30 km rund um meinen südostbayerischen Wohnort sind mir gewiss ein Dutzend Verkehrsberuhigte Bereiche bekannt; in einem hiervon verbrachte ich 12 Jahre meiner Kindheit/Jugend (das "Axdorfer Feld", wer's kennt).

Doch weiß ich von keinem Verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Straßenführung auch nur annähernd 80 km/h mit einem ausgewachsenen PKW zuließe, - allenfalls mit einem RC Modellauto.

Es ging ja auch ursprünglich um 50 kmh, die dort keine Verkehrsgefährdung darstellen.
Dann ging es um 80 Kmh, die auch keine Verkehrsgefährdung darstellen. War alles nur imaginär.

In dem Verkehrsberuhigten Bereich wo ich hier wohne sind die 80km/h real, zumindest sehr vereinzelt.
Wobei hier die 80 km/h natürlich geschätzt sind, aber wenn der AMG an den Hubbeln aufsetzt und Funken sprüht passt das auch zu der von mir vermuteten Geschwindigkeit.
Das Gros fährt zwischen 30 km/h und 50km/h.

Baulich ist es hier eher wie eine 30er Zone, daher vermute ich dass viele Fahrer das hier auch für eine solche halten.
Allerdings ist es hier eher 1 Spurig, Ausweichstellen gibt es wenige.

Das ist hier auch eine beliebte Abkürzung um von einem Stadtteil unter Umgehung des Rings zur Autobahn zu kommen. Daher fahren hier auch viele Handwerker usw durch, ich habe sogar schon mal LKWs gesehen.
Da habe ich die Vermutung dass Navigationssysteme die Straße eventuell noch als Route vorschlagen, da also noch nicht hinterlegt ist, dass es ein Verkehrsberuhigter Bereich ist.
Ich werde regelmäßig bedrängt, an gehupt und wüst beschimpft wenn ich hier mit Schrittgeschwindigkeit fahre.

Von den Behörden interessiert sich nur da Ordnungsamt für Autos die außerhalb markierter Flächen parken, das sind hier viele, da innenstadtnah und daher große Parkplatznot.
Allerdings hat besagtes Ordnungsamt diese Straße auch erst im Lockdown für sich entdeckt, als die Leute zu Hause oder im Homeoffice waren und somit noch mehr Autos rumstanden.
Ok, ab uns zu 10€ an die Stadt ist immer noch günstiger als ein Stellplatz oder Garage, wovon diese glaube ich hier vererbt werden.

Zitat:

@Bauer Todestal schrieb am 3. November 2021 um 08:25:45 Uhr:



Ich werde regelmäßig bedrängt, an gehupt und wüst beschimpft wenn ich hier mit Schrittgeschwindigkeit fahre.

man muß halt ein dickes Fell entwickeln. Zugegeben, ich fahre nicht immer 6km/h (also echtes Standgas) sondern schonmal 8/9 km/h [ich raser 😉 ] aber wenn so ein echter Vollhonk von hinten angeflogen kommt lass ich den Hobel defintiv nur noch im Standgas laufen, stope dann nichtmal an meinem angestammten Stellplatz sondern quäle den Hobel dann noch Bergauf im Standgas 50 bis 100m weiter zum nächsten Stellplatz.

Zitat:

Von den Behörden interessiert sich nur da Ordnungsamt für Autos die außerhalb markierter Flächen parken, das sind hier viele, da innenstadtnah und daher große Parkplatznot.

Das Ordnungsamt ist nur für den ruhenden "Verkehr" zuständig! Der fließende Verkehr muß von der Polizei aktiv oder dem Straßenverkehrsamt durch Meßanalagen überwacht werden.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. November 2021 um 10:32:06 Uhr:



man muß halt ein dickes Fell entwickeln. Zugegeben, ich fahre nicht immer 6km/h (also echtes Standgas) sondern schonmal 8/9 km/h [ich raser 😉 ] aber wenn so ein echter Vollhonk von hinten angeflogen kommt lass ich den Hobel defintiv nur noch im Standgas laufen, stope dann nichtmal an meinem angestammten Stellplatz sondern quäle den Hobel dann noch Bergauf im Standgas 50 bis 100m weiter zum nächsten Stellplatz.

Das dicke Fell habe ich zuweilen schon. Letzte Woche habe ich als ich so einen Lenkradbeißer hinter mir hatte mir sehr viel Zeit für das Einparken genommen. Ich habe da bestimmt 3 mal neu angesetzt, dann mal den Motor absaufen lassen u.s.w. Der Typ hat dann, als ich endlich eingeparkt war, einen astreinen burnout hingelegt.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. November 2021 um 10:32:06 Uhr:



Das Ordnungsamt ist nur für den ruhenden "Verkehr" zuständig! Der fließende Verkehr muß von der Polizei aktiv oder dem Straßenverkehrsamt durch Meßanalagen überwacht werden.

Ja, das ist schon klar, dass das Ordnungsamt nur für den ruhenden Verkehr zuständig ist.
Ich hätte nur angenommen, dass denen ja auch aufgefallen sein müsste wie hier gefahren wird, aber anscheinend kommunizieren die nicht mit der Polizei.

... vergehen Schriftlich verfassen, ein paar weiter Anwohner mit unterzeichnen und dann an die Kommunale Verkehrsaufsicht senden (... die dann doch oft zum Ordnungsamt gehört). Evtl. das Polizeipräsidum anschreiben da es sinnvoll sein kann nicht nur Amtsselfies zu machen sondern Leute direkt aus dem Verkehr zu ziehen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 29. Oktober 2021 um 18:13:55 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 29. Oktober 2021 um 17:15:12 Uhr:


Da darf man gemuetlich auf der (nicht existenten) „Fahr“bahn vor den Autos laufen und die muessen selbstverstaendlich hinterherfahren.

Nein, das darf man nicht, zumindest nicht, nachdem man das Auto hinter sich bemerkt hat, denn was steht in der StVO zum verkehrsberuhigten Bereich:
“Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.“

Gruß

Uwe

Tut er ja nicht da er ja Schrittgeschwindigkeit geht. Und schneller darf das Auto nicht fahren. Ergo KEINE Behinderung.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. November 2021 um 10:32:06 Uhr:


Das Ordnungsamt ist nur für den ruhenden "Verkehr" zuständig! Der fließende Verkehr muß von der Polizei aktiv oder dem Straßenverkehrsamt durch Meßanalagen überwacht werden.

Nicht in Hessen. Die dürfen nur nicht bei Dunkelheit, weil sie zum Selbstschutz nicht bewaffnet sind.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 3. November 2021 um 13:09:11 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 29. Oktober 2021 um 18:13:55 Uhr:



Nein, das darf man nicht, zumindest nicht, nachdem man das Auto hinter sich bemerkt hat, denn was steht in der StVO zum verkehrsberuhigten Bereich:
“Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.“

Gruß

Uwe

Tut er ja nicht da er ja Schrittgeschwindigkeit geht. Und schneller darf das Auto nicht fahren. Ergo KEINE Behinderung.

non ack. Die Schrittgeschwindigkeit ist nicht exakt definiert. 7 bis 10 km/h werden von den meisten Gerichten als zu tollerierendes Fenster angesehen. 7km/h ist schon spürbar über dem normal laufendem Fußgänger ... ein selenruhiger FG wird vielleicht bei 3 bis 4 km/h liegen und da hat er auch Platz zu machen. In den meisten beruhigten Zinen dürften zu den Rändern nie Fußgängerwege angelegt sein, also z.B. rechts am blumenkasten vorbei - so 1m. Den hat der reine FG auch zu nutzen. In der mitte stoisch geradeaus trotten ist für mich Behinderung.

Wenn's eine Jogger ist ist es egal ... der "rennt" mir ja weg 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen