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Verkehrsberuhigter Bereich - Spielstraße

Hallo
Sehe ich das richtig ?

Es geht um Verkehrsberuhigte Zone -Spielstraße

Normal heißt das Autos dürfen max 7 bis 10 Kmh fahren.

Nur bei uns sind Geschwindigkeiten weit über 30 Kmh keine Seltenheit und das an einem Spielplatz.

Unseren Polizisten darauf angesprochen ob man dagegen was unternehmen könnte,mobiler Blitzer oder Verkehrskontrolle, meinte der :

Meistens betrifft es die Anwohner in der näheren Umgebung und das würde ein absolut ungünstige Stimmung unter den Bewohnern hervorrufen

darum wird in der Richtung polizeilich nichts unternommen.Selbst die Gemeinde stellt ihren Geschwindigkeitsanzeiger nur in 30er Zonen auf.

Welche möglichkeiten bleiben mir noch als Anwohner um den Ignoranten in irgend einer Weise einhalt zu gebieten.

Schild
142 Antworten

Zitat:

@Niflheim schrieb am 29. Oktober 2021 um 13:43:48 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Oktober 2021 um 11:37:33 Uhr:


Öfters mal einen Ball über die Straße rollen lassen. 😉

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr……

In einer Spielstraße?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:45:25 Uhr:


Der Nilfheim haut hier ein Schenkelklopfer nach dem anderen raus.

Sagen wir mal so, er versucht krampfhaft sich hier ein Outlaw-Image aufzubauen. Bis jetzt eher wenig erfolgreich.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Oktober 2021 um 17:31:31 Uhr:


Aber mit diesem Wissen als Rüstzeug knallt man doch nicht nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich.

Im Radius von 30 km rund um meinen südostbayerischen Wohnort sind mir gewiss ein Dutzend

Verkehrsberuhigte Bereiche

bekannt; in einem hiervon verbrachte ich 12 Jahre meiner Kindheit/Jugend (das "Axdorfer Feld", wer's kennt).

Doch weiß ich von keinem Verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Straßenführung auch nur annähernd 80 km/h mit einem ausgewachsenen PKW zuließe, - allenfalls mit einem RC Modellauto.

Zitat:

@Rigero schrieb am 30. Oktober 2021 um 19:45:50 Uhr:



Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Oktober 2021 um 17:31:31 Uhr:


Aber mit diesem Wissen als Rüstzeug knallt man doch nicht nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich.

Im Radius von 30 km rund um meinen südostbayerischen Wohnort sind mir gewiss ein Dutzend Verkehrsberuhigte Bereiche bekannt; in einem hiervon verbrachte ich 12 Jahre meiner Kindheit/Jugend (das "Axdorfer Feld", wer's kennt).

Doch weiß ich von keinem Verkehrsberuhigten Bereich, in dem die Straßenführung auch nur annähernd 80 km/h mit einem ausgewachsenen PKW zuließe, - allenfalls mit einem RC Modellauto.

Es ging ja auch ursprünglich um 50 kmh, die dort keine Verkehrsgefährdung darstellen.
Dann ging es um 80 Kmh, die auch keine Verkehrsgefährdung darstellen. War alles nur imaginär.

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Zum Ursprungsthema:
Wir wohnen hier auch in einem verkehrsberuhigten Bereich und haben Nachwuchs im Kleinkindalter. Bei schönem Wetter waren wir die vergangenen anderthalb Jahre oft draußen und sind es noch.

Wenn mir in der Zeit jemand untergekommen ist, der deutlich zu schnell gefahren ist, habe ich denjenigen angehalten und freundlich aber direkt auf den verkehrsberuhigten Bereich hingewiesen, oft mit Kind auf dem Arm. Je nach Häufigkeit des Anhaltens mit abnehmender Freundlichkeit. Da durfte ich mir auch allerlei anhören, aber die allermeisten ließen es stoisch über sich ergehen. Und ja, es waren überwiegend Anwohner. Die Wirkung ist dennoch überschaubar, nur reicht nun meine Anwesenheit für Schrittgeschwindigkeit.

Das "Highlight" war ein alter Golf, der deutlich zu schnell war. Im Fond saßen vier Kleinkinder. Angeschnallt war niemand.

Es ist ja das schlimme,
überwiegend sind es Frauen die Kinder auf dem Rücksitz haben und es aus irgend einem Grund
so wichtig haben daß man die vorgeschriebenen Richtwerte locker übergehen kann...................

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 30. Oktober 2021 um 18:52:00 Uhr:



Zitat:

@Niflheim schrieb am 29. Oktober 2021 um 13:43:48 Uhr:


Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr……

In einer Spielstraße?

Ja, auch dort gelten die gleichen Gesetze bzgl. StGB.

Zitat:

Ja, auch dort gelten die gleichen Gesetze bzgl. StGB.

Ok, ich bin 69 Jahre alt,
Stvo i(Straßenrkehrsordnung ist mir ein Begriff mit dem ich zurecht komme
aber was ist StGB ?
Strafgesetzbuch ?????????????
was hat das damit zu tun ?
Gruß Werner
Was ist der Unterschied zwischen STGB und STGBO ??????????????????????

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:16:25 Uhr:



Zitat:

Ja, auch dort gelten die gleichen Gesetze bzgl. StGB.

Ok, ich bin 69 Jahre alt,
Stvo i(Straßenrkehrsordnung ist mir ein Begriff mit dem ich zurecht komme
aber was ist StGB ?
Strafgesetzbuch ?????????????
was hat das damit zu tun ?

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat. Nur meint der User @Niflheim, dass dieser Tatbestand erfüllt ist, wenn man in einer Spielstraße einen Ball auf die Straße rollt. was natürlich kompletter Mumpitz ist.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 30. Oktober 2021 um 19:08:36 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:45:25 Uhr:


Der Nilfheim haut hier ein Schenkelklopfer nach dem anderen raus.

Sagen wir mal so, er versucht krampfhaft sich hier ein Outlaw-Image aufzubauen. Bis jetzt eher wenig erfolgreich.

Jeder macht sich halt auf seine Art lächerlich. 😁

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:25:31 Uhr:



Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:16:25 Uhr:


Ok, ich bin 69 Jahre alt,
Stvo i(Straßenrkehrsordnung ist mir ein Begriff mit dem ich zurecht komme
aber was ist StGB ?
Strafgesetzbuch ?????????????
was hat das damit zu tun ?

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat. Nur meint der User @Niflheim, dass dieser Tatbestand erfüllt ist, wenn man in einer Spielstraße einen Ball auf die Straße rollt. was natürlich kompletter Mumpitz ist.

Wenn das ganze anschl. zu einem Unfall führt (Ausweichmanöver) und unter Zeugen klar ist das es eine bewußt herbeigeführt Situation durch einen Passanten war ...

... ich würde zumindest als Beobachter da nicht lügen. So gerne ich auch die Ruhe in "Spielstraßen" beführworte.

Ein früherer Freund von mir hat mal sein Fahrzeug extra so geparkt, dass man nur mit Schwierigkeiten daran vorbeifahren konnte. War eine "Durchfahrt verboten - Anlieger frei - Straße". Gab dann ein Verfahren wegen Nötigung, in der ersten Instanz eine Verurteilung und erst in der Berufungsinstanz eine Einstellung mit kleiner Geldauflage.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2021 um 18:31:44 Uhr:


Ein früherer Freund von mir hat mal sein Fahrzeug extra so geparkt, dass man nur mit Schwierigkeiten daran vorbeifahren konnte. War eine "Durchfahrt verboten - Anlieger frei - Straße". Gab dann ein Verfahren wegen Nötigung, in der ersten Instanz eine Verurteilung und erst in der Berufungsinstanz eine Einstellung mit kleiner Geldauflage.

Das ist der typische Fall einer Nötigung im Zusammenhang mit einem Parkvorgang. Da musste man ihm die Absicht aber schon nachweisen. Aber gut, dass so selbst ernannte Sheriffs mal die Konsequenzen tragen müssen.

Wir hatte mal jemanden, dessen Grundstück im Rahmen eines Fußballspiels zum Parken benutzt wurde. Er hat es gesperrt und wollte die Leute nach dem Spiel nur gegen Zahlung einer Gebühr vom "Hof" lassen. Ergebnis: Anzeige wegen Erpressung. Was dabei jetzt aber letztendlich herauskam, weiß ich nicht.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 31. Oktober 2021 um 18:11:54 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 31. Oktober 2021 um 16:25:31 Uhr:


Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat. Nur meint der User @Niflheim, dass dieser Tatbestand erfüllt ist, wenn man in einer Spielstraße einen Ball auf die Straße rollt. was natürlich kompletter Mumpitz ist.

Wenn das ganze anschl. zu einem Unfall führt (Ausweichmanöver)……

Wenn sich das Ganze bei der für Fahrzeuge vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit abspielt, dürfte wohl kaum ein Ausweichmanöver zu einem Unfall führen. Zudem geht es um die unsinnige Aussage von @Niflheim, dass es einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, wenn man in einer Spielstraße einen Ball auf die Fahrbahn rollen lässt.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:06:23 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 31. Oktober 2021 um 18:11:54 Uhr:


Wenn das ganze anschl. zu einem Unfall führt (Ausweichmanöver)……

Wenn sich das Ganze bei der für Fahrzeuge vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit abspielt, dürfte wohl kaum ein Ausweichmanöver zu einem Unfall führen. Zudem geht es um die unsinnige Aussage von @Niflheim, dass es einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, wenn man in einer Spielstraße einen Ball auf die Fahrbahn rollen lässt.

Vielleicht meint er ja, wenn man den Ballk direkt absichtlich vor einen fahrenden Pkw rollt, wobei ich dir Recht geben muss, dass es hier bei der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit schwierig sein dürfte die Gefährdung zu begründen. Dürfte selbst bei etwas höherer Geschwindigkeit schwierig werden.
Edit:
Allerdings ist ja schon der Versuch strafbar, wobei das dann bei der Geschwindigkeit eher ein untauglicher Versuch sein dürfte

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