Verkehrsberuhigter Bereich - Spielstraße

Hallo
Sehe ich das richtig ?

Es geht um Verkehrsberuhigte Zone -Spielstraße

Normal heißt das Autos dürfen max 7 bis 10 Kmh fahren.

Nur bei uns sind Geschwindigkeiten weit über 30 Kmh keine Seltenheit und das an einem Spielplatz.

Unseren Polizisten darauf angesprochen ob man dagegen was unternehmen könnte,mobiler Blitzer oder Verkehrskontrolle, meinte der :

Meistens betrifft es die Anwohner in der näheren Umgebung und das würde ein absolut ungünstige Stimmung unter den Bewohnern hervorrufen

darum wird in der Richtung polizeilich nichts unternommen.Selbst die Gemeinde stellt ihren Geschwindigkeitsanzeiger nur in 30er Zonen auf.

Welche möglichkeiten bleiben mir noch als Anwohner um den Ignoranten in irgend einer Weise einhalt zu gebieten.

Schild
142 Antworten

Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. November 2021 um 14:00:03 Uhr:



Zitat:

@TWG1980 schrieb am 3. November 2021 um 13:09:11 Uhr:


Tut er ja nicht da er ja Schrittgeschwindigkeit geht. Und schneller darf das Auto nicht fahren. Ergo KEINE Behinderung.

non ack. Die Schrittgeschwindigkeit ist nicht exakt definiert. 7 bis 10 km/h werden von den meisten Gerichten als zu tollerierendes Fenster angesehen. 7km/h ist schon spürbar über dem normal laufendem Fußgänger ... ein selenruhiger FG wird vielleicht bei 3 bis 4 km/h liegen und da hat er auch Platz zu machen. In den meisten beruhigten Zinen dürften zu den Rändern nie Fußgängerwege angelegt sein, also z.B. rechts am blumenkasten vorbei - so 1m. Den hat der reine FG auch zu nutzen. In der mitte stoisch geradeaus trotten ist für mich Behinderung.

Wenn's eine Jogger ist ist es egal ... der "rennt" mir ja weg 😁

Nur weil bis zu 10 km/h toleriert werden, heißt das nicht das du ein Anrecht hast diese in einer Verkehrsberuhigten Zone zu fahren. Du darfst Schrittgeschwindigkeit fahren. Da wirkliche Schrittgeschwindigkeit (3-5 k m/h) für die meisten anscheinend zu schwierig sind, wird bis zu 10 kmh TOLERIERT.

Also kann ein FG der Normal geht, nicht behindern, da er dem PKW ja das fahren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermöglicht. Eine Behinderung daraus abzuleiten das man einem anderen VT nicht die (u.u. tolerierte) Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermöglicht, halte ich für gewagt.

Man sollte schon versuchen die 5 kmh zu fahren, im Zweifel ist der das der Unterschied zwischen Kind angefahren und rechtzeitig gebremst, da der zurückgelegte Weg in 1 Sekunde 1,4 Meter vs. 2,8 Meter ist. Von noch schnelleren Geschwindigkeiten mal abgesehen.

Verstehe auch nicht warum man nicht fix 5 km/h macht, das wäre zumindest eine feste Größe an der sich alle Orientieren kann. Kenn ich von vielen CP im Ausland.

Unser Grand C-Max fährt in der Ebene in D im Standgas laut Anzeige 6 km/h. Meiner Erinnerung nach war das beim Vorgänger mit DSG auch so. Das scheint also akzeptabel zu sein.

... Und müssen diese Abkürzungen sein? FG für Fußgänger und VT für Verschwörungstheoretiker 😉 erschließen sich mir ja noch ... Aber was soll CP bedeuten? Checkpoint?

Zitat:

@Elderian schrieb am 3. November 2021 um 15:14:43 Uhr:


Unser Grand C-Max fährt in der Ebene in D im Standgas laut Anzeige 6 km/h. Meiner Erinnerung nach war das beim Vorgänger mit DSG auch so. Das scheint also akzeptabel zu sein.

... Und müssen diese Abkürzungen sein? FG für Fußgänger und VT für Verschwörungstheoretiker 😉 erschließen sich mir ja noch ... Aber was soll CP bedeuten? Checkpoint?

Ich neige zum AküFi (Abkürzungfimmel), sorry, gelobe Besserung. Gemeint war Campingplatz. 😉

Standgas is natürlich in Ordnung (wie auch anders), wobei ich mir vorstellen kann das bei 6 kmh Tachoanzeige das es wahrscheinlich echte 3-4 sind.

Manch einer mag das ganze belächeln, aber wie schon gesagt, sowas kann in vielen Situationen den Unterschied machen zwischen Kind erwischt, und nicht erwischt. Und ein Unfall ist bei 10 km/h auch nicht schön bei Kleinkindern.

Ah, Campingplatz, danke!

Ich halte diese angezeigten 6 km/h für die einzig praktikable Geschwindigkeit, auch wenn es nur 3-4kmh sein sollten. Schneller würde bedeuten, dass ich das Gaspedal streicheln muss und im Gefahrenfall den Fuß erst wieder auf die Bremse stellen muss. Langsamer schleift ständig die Bremse. Der aktuelle Wandler könnte das vermutlich gut ab, aber das trockene DSG mag sowas gar nicht...

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Zitat:

@Elderian schrieb am 3. November 2021 um 15:44:51 Uhr:



Ich halte diese angezeigten 6 km/h für die einzig praktikable Geschwindigkeit, auch wenn es nur 3-4kmh sein sollten. Schneller würde bedeuten, dass ich das Gaspedal streicheln muss und im Gefahrenfall den Fuß erst wieder auf die Bremse stellen muss. Langsamer schleift ständig die Bremse. Der aktuelle Wandler könnte das vermutlich gut ab, aber das trockene DSG mag sowas gar nicht...

Wobei streng genommen dies ja alleine das Problem des Hsalters ist. Wenn es dir eben nur möglich ist mit schleifender Kupplung, Bremse schleifen lassen oder was auch immer möglich ist die erlaubte Geschwindigekt einzuhalten und dir dabei halt Stück für Stück dein Fahrzeug "ruinierst" ist das nicht das problem des gesetzgebers. Sonst käme de Nächste und meint erkönne nur mit 20 km/h durch die Zone fahren weil sich sonst die Bremsen übermäßig abnutzen :-)

Da in diesen extrem niedrigen Geschwindigkeitsbereichen Tachos gerade älterer Fahrzeuge noch gar nicht anzeigen und es aufgrund der Tachovoreilung auch bei neueren Fahrzeugen keine annähernd exakte Anzeige möglich ist, halte ich die Lösung "Schrittgeschwindigkeit" für sinnvoll und die einzig praktikable. Klar, ein Prinzipienreiter wird jetzt argumentieren, dass es nicht Sache des Gesetzgebers ist, wie der Autofahrer seine Geschwindigkeit korrekt misst ...

Und die Auslegungsfähigkeit der "Schrittgeschwindigkeit" ermöglicht auch, dass praktisch alle Fahrzeuge problemlos und ohne unnötigen übermäßigen Verschleiß die Regeln einhalten können.

Auch wenn das einigen zu pragmatisch ist.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 3. November 2021 um 16:08:03 Uhr:


Da in diesen extrem niedrigen Geschwindigkeitsbereichen Tachos gerade älterer Fahrzeuge noch gar nicht anzeigen und es aufgrund der Tachovoreilung auch bei neueren Fahrzeugen keine annähernd exakte Anzeige möglich ist, halte ich die Lösung "Schrittgeschwindigkeit" für sinnvoll und die einzig praktikable. Klar, ein Prinzipienreiter wird jetzt argumentieren, dass es nicht Sache des Gesetzgebers ist, wie der Autofahrer seine Geschwindigkeit korrekt misst ...

Und die Auslegungsfähigkeit der "Schrittgeschwindigkeit" ermöglicht auch, dass praktisch alle Fahrzeuge problemlos und ohne unnötigen übermäßigen Verschleiß die Regeln einhalten können.

Auch wenn das einigen zu pragmatisch ist.

Natürlich ist das "sinnvoll" und pragmatisch und es wird wahrscheinlich auch keiner etwas sagen wenn man mit 5-10 Km/h durch so eine Straße fährt und notfalls eben, wenn Fußgänger nun einmal vor einem sind eben auch bremst und langsamer fährt. Dennoch muss es den Gesetzgeber aber halt nicht interessieren wenn z.b. Dein Fahrzeug im Standgas 20km/h fahren würde und du dann hält ständig mit schleifenden Bremsen oder Kupplung fahren müsstest. Im übrigen eilen heutife Tachos so viel gar nicht mehr voraus. Bei mir sind es vielleicht max 1-3 km/h in einem Geschwindigkeitsbereich 5- 140 km/h (bei höheren Geschwindigkeiten hab ich noch nicht gemessen)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. November 2021 um 15:57:47 Uhr:


Wobei streng genommen dies ja alleine das Problem des Hsalters ist. Wenn es dir eben nur möglich ist mit schleifender Kupplung, Bremse schleifen lassen oder was auch immer möglich ist die erlaubte Geschwindigekt einzuhalten und dir dabei halt Stück für Stück dein Fahrzeug "ruinierst" ist das nicht das problem des gesetzgebers. Sonst käme de Nächste und meint erkönne nur mit 20 km/h durch die Zone fahren weil sich sonst die Bremsen übermäßig abnutzen :-)

Das ist richtig. Daher gehe ich davon aus, dass alle halbwegs aktuellen Fahrzeuge im ersten Gang bzw. D im Standgas in etwa diese Schrittgeschwindigkeit fahren. Ob das jetzt 3km/h oder 7km/h sind dürfte kaum von Belang sein.

20km/h im Standgas? Klingt nach einer antiken Dreigangautomatik... Aber auch da sollte der Tacho das entsprechend anzeigen, und dann gilt, was der zitierte Fahrleher oben meinte... Sobald die Nadel sich bewegt, bist Du zu schnell... =)

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