Verkehrsberuhigter Bereich - Spielstraße

Hallo
Sehe ich das richtig ?

Es geht um Verkehrsberuhigte Zone -Spielstraße

Normal heißt das Autos dürfen max 7 bis 10 Kmh fahren.

Nur bei uns sind Geschwindigkeiten weit über 30 Kmh keine Seltenheit und das an einem Spielplatz.

Unseren Polizisten darauf angesprochen ob man dagegen was unternehmen könnte,mobiler Blitzer oder Verkehrskontrolle, meinte der :

Meistens betrifft es die Anwohner in der näheren Umgebung und das würde ein absolut ungünstige Stimmung unter den Bewohnern hervorrufen

darum wird in der Richtung polizeilich nichts unternommen.Selbst die Gemeinde stellt ihren Geschwindigkeitsanzeiger nur in 30er Zonen auf.

Welche möglichkeiten bleiben mir noch als Anwohner um den Ignoranten in irgend einer Weise einhalt zu gebieten.

Schild
142 Antworten

Diedicke, ich bin kein Jurist, aber manche grundsätzlichen Sachen sollte man schon unterscheiden.

In meinem Beispiel habe ich doch geschrieben, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer vorhanden sind. Diese Bedingungen trifft selbstverständlich nicht zu, wenn die von dir erwähnte Völkerwanderung im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs ist.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:56:23 Uhr:


So und Hier die Definition von Verkehrsgefährdung….ihr Helden und Hobbyjuristen.

Danke, dass du jetzt meine Auffassung bestätigst. 🙂

Gruß

Uwe

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 14:00:30 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:56:23 Uhr:


So und Hier die Definition von Verkehrsgefährdung….ihr Helden und Hobbyjuristen.

Danke, dass du jetzt meine Auffassung bestätigst. 🙂

Gruß

Uwe

Naja, ich zitiere mal aus dem Link

>der Führung eines Fahrzeugs, obwohl jemand infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen<

Da sage ich: Wer meint er könne, egal zu welcher Uhrzeit, mit 80 km/h durch ein Wohngebiet oder gar einen verkehrsberuhigten Bereich fahren... da wird dir jeder bestätigen dass hier definitiv ein "geistiger Mangel" vorliegt und demzufolge so eine Person ganz offensichtlich nicht in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen;-)

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 14:00:30 Uhr:


Diedicke, ich bin kein Jurist, aber manche grundsätzlichen Sachen sollte man schon unterscheiden.

In meinem Beispiel habe ich doch geschrieben, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer vorhanden sind. Diese Bedingungen trifft selbstverständlich nicht zu, wenn die von dir erwähnte Völkerwanderung im verkehrsberuhigten Bereich unterwegs ist.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 14:00:30 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:56:23 Uhr:


So und Hier die Definition von Verkehrsgefährdung….ihr Helden und Hobbyjuristen.

Danke, dass du jetzt meine Auffassung bestätigst. 🙂

Gruß

Uwe

Häää, Willst du mich verarschen, kannst du nicht lesen oder nicht verstehen ? Also ich bin ein wenig irritiert. Da steht nix von Anwesenheitspflicht Dritter, da stehen bestimmte Dinge die man nicht tun sollte, unter anderem zu schnelles fahren und Trunkenheit.

Uwe, Ironie und Sarkasmus musst du noch ein bisschen üben, das können hier einige besser. 😉

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:15:14 Uhr:


Uwe, Ironie und Sarkasmus musst du noch ein bisschen üben, das können hier einige besser. 😉

Ne ich glaube er meint es ernst.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:55:20 Uhr:


Fährt man nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich, ist das keine Verkehrsgefährdung, da keine Verkehrsteilnehmer vorhanden sind, die man gefährden kann.

Woraus leitest du das ab? 😕

Die Behauptung hat schließlich weder Grundsatzcharakter noch stellt sie ein Naturgesetz dar.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 30. Oktober 2021 um 14:54:10 Uhr:


...

Im Link steht ganz vorne der Leitsatz:

Zitat:

Besonders schwerwiegende Eingriffe in den öffentlichen Verkehr (Bahn, Straße, Schiff, Luft), durch die «Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden»

.

Danach werden dann die Ursachen aufgezählt, durch eine Gefährdung von Personen und fremde Sachen von bedeutendem Wert erfolgen kann.

Sind aber keine Personen oder Sachen mit bedeutendem Wert vorhanden, so können diese auch nicht gefährdet werden, so einfach ist das.

Ich bin mal vor vielen Jahren deutlich zu schnell nachts in einer Baustelle geblitzt worden. Hinter und vor mir war ich bis zum Horizont der einzige Verkehrsteilnehmer. Natürlich habe ich (zu Recht) ein fettes Bußgeld bekommen aber keine Anzeige wegen der Straftat der Verkehrsgefährdung. In dem Link steht ja auch:

Zitat:

Liegt ein solcher Tatbestand vor, handelt es sich nicht mehr, wie sonst bei Verkehrsverstößen, um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die bei vorsätzlichem Handeln mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, bei nur fahrlässigem Handeln mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§§315-315d StGB). Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Warum wohl wird dieser Straftatbestand nicht grundsätzlich bei deutlichen Geschwindigkeitsverstößen vorgeworfen? In meinem Fall, weil es eben keine Verkehrsgefährdung war, mangels anderer Verkehrsteilnehmer, die ich hätte gefährden können. Dieser Straftatbestand kann nur bei einer konkret vorhandenen Gefährdung vorgeworfen werden.

Zeige mir bitte Urteile, in denen jemand wegen Verkehrsgefährdung verurteilt wurde, nur weil er zu schnell gefahren ist und ohne, dass jemand anderes konkret gefährdet wurde.

Gruß

Uwe

Nachtrag: Klick mich

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:34:01 Uhr:


Zeige mir bitte Urteile, in denen jemand wegen Verkehrsgefährdung verurteilt wurde, nur weil er zu schnell gefahren ist und ohne, dass jemand anderes konkret gefährdet wurde.

Gruß

Uwe

Sorry jetzt schießt Du aber über das Ziel hinaus, wir haben über das Gesetz diskutiert, bis zu einem Urteil ist es da noch sehr weit.

Bist halt doch kein Jurist.

Ansonsten denke mal drüber nach was passiert wenn Du im Ort nachts um 3 im Ort mit 400 Kmh geblitzt wirst. Vom Verhältnis entspräche das in etwa 80 im verkehrsberuhigten Bereich. Aber nä, das sind nachts um 3 nur 70 zu viel.

Und da Du nicht ausschließen kannst, das nachts um 3 kein Mensch auf der Straße ist gilt auch nicht bzw. kannst Du dich nicht berufen auf...

Zitat:

durch die «Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden

Falls es wirklich so ist wie Du es hier vertrittst.

@Diedicke1300

Lies doch bitte den Link im Nachtrag meines Beitrags.

Gruß

Uwe

Ich rudere mal auf Grund des folgenden Zitats zurück:

Zitat:

Überschreiten Fahrer die in einer Spielstraße zulässige Geschwindigkeit, wird dies gemäß dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. Es gibt keine besonderen Sanktionen nur weil es sich um eine Spielstraße handelt. Hohe Geschwindigkeit hat ein Bußgeld zur Folge, das je nach zu schnell gefahrenen km/h unterschiedlich hoch ausfallen kann.

So zumindest erstmal ohne Anzeige.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:56:23 Uhr:


So und Hier die Definition von Verkehrsgefährdung….ihr Helden und Hobbyjuristen.

Mitnichten muss erst wirklich jemand gefährdet werden, bestimmte Tatbestände sind ganz schnell Straftaten, auch nachts um 3 auf leeren Straßen.

Der 315c und 315b, die hier ja wohl zur Debatte stehen sind konkrete Gefährdungsdelikte. Dass heißt es muss jemand konkret gefährdet werden, sonst kein Verstoß nach diesen Paragraphen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:34:01 Uhr:


Nachtrag: Klick mich

Alles richtig.

Aber mit diesem Wissen als Rüstzeug knallt man doch nicht nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich.

Das wäre ja wie Russisches Roulette mit einer Trommel, in der nur eine Kammer frei ist. 😰

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 17:30:41 Uhr:


Ich rudere mal auf Grund des folgenden Zitats zurück:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 17:30:41 Uhr:



Zitat:

Überschreiten Fahrer die in einer Spielstraße zulässige Geschwindigkeit, wird dies gemäß dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. Es gibt keine besonderen Sanktionen nur weil es sich um eine Spielstraße handelt. Hohe Geschwindigkeit hat ein Bußgeld zur Folge, das je nach zu schnell gefahrenen km/h unterschiedlich hoch ausfallen kann.

So zumindest erstmal ohne Anzeige.

Zumindest ohne Strafanzeige. Hier im Forum liest man oft, dass Einige viele Delikte/Vertöße, die im Straßenverkehr vorkommen übers StGB abwickeln wollen. Zum Beispiel: Jeder Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung bzw. jedes zu nahe Auffahren wird teilweise sofort als Nötigung ausgelegt, genau wie falsches Parken bzw Zuparken. Aber gerade für solche Fälle ist nun mal die StVO und der geltende Tatbestandskatalog da.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Oktober 2021 um 17:31:31 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:34:01 Uhr:


Nachtrag: Klick mich

Alles richtig.

Aber mit diesem Wissen als Rüstzeug knallt man doch nicht nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich.

Das stimme ich dir auch vollends zu, daher habe ich ja weiter vorne auch geschrieben:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:02:20 Uhr:


Natürlich gilt Schrittgeschwindigkeit und das selbstverständlich zu jeder Tageszeit. Wer also mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich fährt und erwischt wird, muss einige Zeit auf seinen Führerschein verzichten und das ist auch richtig so.

Gruß

Uwe

Okay, dann wären ja alle Unstimmigkeiten geklärt. 😉

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