Verkehrsberuhigter Bereich - Spielstraße

Hallo
Sehe ich das richtig ?

Es geht um Verkehrsberuhigte Zone -Spielstraße

Normal heißt das Autos dürfen max 7 bis 10 Kmh fahren.

Nur bei uns sind Geschwindigkeiten weit über 30 Kmh keine Seltenheit und das an einem Spielplatz.

Unseren Polizisten darauf angesprochen ob man dagegen was unternehmen könnte,mobiler Blitzer oder Verkehrskontrolle, meinte der :

Meistens betrifft es die Anwohner in der näheren Umgebung und das würde ein absolut ungünstige Stimmung unter den Bewohnern hervorrufen

darum wird in der Richtung polizeilich nichts unternommen.Selbst die Gemeinde stellt ihren Geschwindigkeitsanzeiger nur in 30er Zonen auf.

Welche möglichkeiten bleiben mir noch als Anwohner um den Ignoranten in irgend einer Weise einhalt zu gebieten.

Schild
142 Antworten

Eigentlich sollte es doch jedem egal sein, eigentlich sollte jeder seine „Privilegien“ genießen, aber auch darauf bedacht sein andere nicht zu behindern. Egal wie die genaue Gesetzeslage nun ist.

Ich habe im Verkehrsberuhigten Bereich Vorrang, werde aber auch kein Auto aufhalten.

Leider beherrschen diese „Kunst“ auf der normalen Straße viele Autofahrer selbst nicht untereinander.

Mein Wort zum Wochenende.

Ich danke für Euere Antworten
Temposchwellen und sog. Kölner Teller. sind nicht möglich
Da wir auf ca. 800m über nN sind und die Straße am Berg ist.

Könnte man ein schnell fahrendes Auto nicht wegen Lärmbelästigung oder Ruhestörung belangen ?

Autos haben meistens kein Geld. Ihr könnt nur versuchen, mit den betreffenden Anwohnern ins Gespräch zu kommen. Wenn es nichts hilft bliebe die vage Möglichkeit, dass man beim regionalen Fernsehsender die Lokalredaktion freundlich für das Thema zu sensibilisieren sucht. Für Straßenfeste und politische Anwohner-Demos gibts auch gerne mal Straßensperren. Das braucht Geduld und Phantasie.

@Carlssonclk380

Hast du eigentlich Kinder, die in dem Alter sind, dass sie durch die Raserei im verkehrsberuhigten Bereich gefährdet sind?

Oft beschweren sich nämlich nicht die Betroffenen (Eltern von gefährdeten Kindern) sondern andere (besorgte) Anwohner und das wird dann von den Behörden oft nicht ernst genommen.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Oktober 2021 um 11:37:33 Uhr:


Öfters mal einen Ball über die Straße rollen lassen. 😉

Andere User werden wegen solchen Beiträgen maßgeregelt oder gesperrt.
Bitte halte auch Du Dich an die Forenregeln 😉

Im verkehrsberuhigten Bereich können ja auch Leute auf der Straße sich aufhalten oder Kinder darauf spielen etc.
Dann setz dich halt mal mit Freunden auf die Straße und malt mit Kreide irgendwelche Bilder drauf oder macht Seilspringen oder so.
Und wenn schnelle Autos kommen, macht denen nur gaanz langsam Platz, packt erstmal die Kreide weg usw 😁

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 09:24:00 Uhr:


@Carlssonclk380

Hast du eigentlich Kinder, die in dem Alter sind, dass sie durch die Raserei im verkehrsberuhigten Bereich gefährdet sind?

Oft beschweren sich nämlich nicht die Betroffenen (Eltern von gefährdeten Kindern) sondern andere (besorgte) Anwohner und das wird dann von den Behörden oft nicht ernst genommen.

Gruß

Uwe

Wenn man ein Kind wegen solchen Ignoranten verloren hat ist
man feinfühliger und Kinder sind Kinder, egal zu wem sie gehören.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Oktober 2021 um 19:23:39 Uhr:


Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.

Fußverkehr und Fahrzeugverkehr dürfen sich gegenseitig nicht behindern.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 30. Oktober 2021 um 09:06:36 Uhr:


Ich danke für Euere Antworten
Temposchwellen und sog. Kölner Teller. sind nicht möglich
Da wir auf ca. 800m über nN sind und die Straße am Berg ist.

Könnte man ein schnell fahrendes Auto nicht wegen Lärmbelästigung oder Ruhestörung belangen ?

Was hat das mit der Höhe über nN zu tun?

Wir sind zwar nur 100m hoch, aber die Straße ist auch abschüssig. Trotzdem sind da Temposchwellen drin.

Und ich bin mir sicher, vergleichbare bauliche Maßnahmen auch schon in höher gelegenen Regionen gesehen zu haben.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 30. Oktober 2021 um 10:44:10 Uhr:


Wenn man ein Kind wegen solchen Ignoranten verloren hat ist
man feinfühliger und Kinder sind Kinder, egal zu wem sie gehören.

Richtig, nur wenn sich dann nicht einmal die Eltern beschweren, geht doch die Behörde davon aus, dass sich mal wieder ein überempfindlicher Bürger beschwert. Deine Vorgeschichte kennt die Behörde nicht.

Daher ist der wichtigste Schritt, die Eltern zu mobilisieren. Wenn die dann nacheinander auch noch bei der Behörde auftauchen, bekommt das Ganze schon mehr Gewicht. Wenn dem Sachbearbeiter dann noch klar gemacht wird, dass er jetzt persönlich von der Gefahr in Kenntnis gesetzt wurde und sollte einem Kind tatsächlich etwas passieren, dass das Ganze dann öffentlich gemacht wird, unter Nennung seines Namens und dass er sicherlich gefragt werden würde, warum er nichts unternommen hat, wird er vielleicht doch etwas unternehmen.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Autofahrer, die wesentlich zu schnell in dem verkehrsberuhigten Bereich fahren, anzuzeigen. Wichtig ist, die Anzeigen müssen durch verschiedene Personen erfolgen.

Für eine Anzeige braucht man auch keine genaue Geschwindigkeitsmessung, wenn die Anzeige auf „unangepasste Geschwindigkeit“ lautet. Für eine grobe Geschwindigkeitsabschätzung nimmt man zwei Bezugspunkte, misst die Entfernung und stoppt die Zeit, die ein Fahrzeug von einem zum anderen Bezugspunkt benötig. Damit kann man die Geschwindigkeit abschätzen. Wenn dabei z.B. 50 km/h rauskommt, ist diese Abschätzung ausreichend, denn es ist in einem verkehrsberuhigten Bereich viel zu schnell und somit eine unangepasste Geschwindigkeit.

Selbst dann, wenn die Anzeigen im Sande verlaufen oder die Polizei sie nicht annehmen möchte, einfach penetrant immer wieder das Ganze wiederholen, denn steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn von mehreren Eltern lange genug genervt wird, passiert auch irgendwann etwas, allein schon, damit die Eltern endlich ruhe geben.

So aber, wenn nur du dich bei den Behörden beschwerst, gehen die davon aus, dass nicht einmal die Eltern um ihre Kinder besorgt sind und sehen das Ganze nicht kritisch.

Ich vermute aber, dass Ganze wird schon daran scheitern, die Eltern zu mobilisieren, dass sie etwas unternehmen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 29. Oktober 2021 um 16:57:40 Uhr:



Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sind das nicht - denn in der verkehrsberuhigten Zone muss man damit rechnen, dass z.B. Kinder einen Ball über die Fahrbahn schiessen und man den Ball auch mal an die Seitenscheibe oder die Frontscheibe bekommt.

Doch, sind es! Auch wenn man mit Kindern u. Ä. rechnen muss (was man im Übrigen nicht nur in der Spielstraße muss) bleibt das Werfen von Gegenständen auf die Straße gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wenn das bei mir mal einer versucht, dann frisst der danach den Besen, aber garantiert.

Zitat:

Als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr würde ich es eher sehen, wenn man dort mit dem Auto 50 fährt.

Definitiv nicht, denn in den Straßenverkehr eingreifen kann man nur, wenn man selbst nicht aktiv daran teilnimmt. Wenn schon, dann ist es Strassenverkehrsgefährdung, aber auch die sehe ich hier nicht, bei einer TL-Überschreitung von ~40 km/h.

Der Nilfheim haut hier ein Schenkelklopfer nach dem anderen raus.

Ab wann beginnt eine Verkehrsgefährdung in der beruhigten Zone ? 70 zu viel, 80 ? 😕

110 geht scho. Was haben Ballspiele auch im beruhigten Bereich verloren...

Das der Niflheimer so garnix von Regeln und Rücksichtnahme hält, stellt er ja laufend unter Beweis.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:45:25 Uhr:


Ab wann beginnt eine Verkehrsgefährdung in der beruhigten Zone ? 70 zu viel, 80 ? 😕

Ich denke, dass hängt weniger von der Geschwindigkeit ab, sondern es muss wirklich eine gefährliche Situation vorhanden sein.

Fährt man nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich, ist das keine Verkehrsgefährdung, da keine Verkehrsteilnehmer vorhanden sind, die man gefährden kann. Fährt man hingegen tagsüber mit 30 km/h mit nur wenigen cm an einem spielenden Kleinkind vorbei ist das ganz klar eine Gefährdung.

Gruß

Uwe

Ich würde das eher vom Ort als von der Zeit abhängig machen.

Fährst du auf einer Autobahn, mußt du da nicht mit Fußgängern oder spielenden Kindern rechnen.

In einer Spielstraße aber mußt du jederzeit damit rechnen. Natürlich spielen nachts um 3 keine Kinder draussen, aber Fußgänger können durchaus unterwegs sein und es gibt halt keinen Bürgersteig. Man muß halt aufgrund der örtlichen Situation immer damit rechnen, auch wenn das Risiko nachts oder bei strömendem Regen sicher geringer ist.

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