Verkehrsberuhigter Bereich - Spielstraße

Hallo
Sehe ich das richtig ?

Es geht um Verkehrsberuhigte Zone -Spielstraße

Normal heißt das Autos dürfen max 7 bis 10 Kmh fahren.

Nur bei uns sind Geschwindigkeiten weit über 30 Kmh keine Seltenheit und das an einem Spielplatz.

Unseren Polizisten darauf angesprochen ob man dagegen was unternehmen könnte,mobiler Blitzer oder Verkehrskontrolle, meinte der :

Meistens betrifft es die Anwohner in der näheren Umgebung und das würde ein absolut ungünstige Stimmung unter den Bewohnern hervorrufen

darum wird in der Richtung polizeilich nichts unternommen.Selbst die Gemeinde stellt ihren Geschwindigkeitsanzeiger nur in 30er Zonen auf.

Welche möglichkeiten bleiben mir noch als Anwohner um den Ignoranten in irgend einer Weise einhalt zu gebieten.

Schild
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Ich habe keine Lust das jetzt rauszusuchen, aber afaik gilt dort Schritttempo und nicht nachts 80.

Zeichen 325.1 Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2)

Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

https://www.motor-talk.de/.../...ereich-spielstrasse-t7182216.html?...

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 30. Oktober 2021 um 09:06:36 Uhr:


Könnte man ein schnell fahrendes Auto nicht wegen Lärmbelästigung oder Ruhestörung belangen ?

Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe dürfen in D Passanten Geschwindigkeiten schätzen und eine Anzeige erstatten. Wenn Ihr als 3 Anwohner seit die genug Eier in der Hose haben auf diese Weise einen anzuzeigen dann macht das. bei einer krassen Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Richter sicherlich noch das Zufällig gemachte Smartphonevideo zulassen.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:07:53 Uhr:


Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Das ist übrigens ein Aspekt der offenkundig vielen nicht bekannt ist. Zu den Markierungen können unterschiedlich farbige Pflasterungen oder Markierungssteine zählen. Auch ist vielen nicht bewußt das man parallel zur Fahrtrichtung zu parken hat um eben rechts und links den "Fahrweg" (arg, also Gehweg) frei zu halten denn reine Fußgänger haben dort zu laufen.

Zitat:

@Boppero schrieb am 30. Oktober 2021 um 10:19:33 Uhr:


Im verkehrsberuhigten Bereich können ja auch Leute auf der Straße sich aufhalten oder Kinder darauf spielen etc.
Dann setz dich halt mal mit Freunden auf die Straße und malt mit Kreide irgendwelche Bilder drauf oder macht Seilspringen oder so.
Und wenn schnelle Autos kommen, macht denen nur gaanz langsam Platz, packt erstmal die Kreide weg usw 😁

Das dürfen die Kinder so halten, da habe ich eher ein grinsen im Gesicht. Wenn sich aber ein Erwachsener offensichtlich so verhält um bewußt jedes KFZ zu stören, dann lernt der mich kennen. Das allerdings keine Hektik aufkommen soll ist hoffentlich selbstreden.

Aber das Problem mit kreidemalenden Kindern ist für einige eher ein anderes ...

Zitat:

@Niflheim schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:39:49 Uhr:


Definitiv nicht, denn in den Straßenverkehr eingreifen kann man nur, wenn man selbst nicht aktiv daran teilnimmt. Wenn schon, dann ist es Strassenverkehrsgefährdung, aber auch die sehe ich hier nicht, bei einer TL-Überschreitung von ~40 km/h.

Bei unserer typischen Durchfarstbreite von um/weniger 3m (!), Begrünungen, parkenden Fahrzeugen - gut als Verstecknieschen zu gebrauchen - sehe ich die grobe Gefährung schon deutlich früher als bei +40!

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:50:09 Uhr:


110 geht scho. Was haben Ballspiele auch im beruhigten Bereich verloren...

iwo, Softbälle sind doch "ruhig".

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:55:20 Uhr:


Fährt man nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich, ist das keine Verkehrsgefährdung, da keine Verkehrsteilnehmer vorhanden sind, die man gefährden kann.

Ok, mit 2 Promille aus dem Nachbus ausgestiegen zähle ich als Vogelfrei ... habe ich verstanden.

Das der Rest der nachbarn nun aus dem Schlaf fählt wenn die ansonsten seelenruhige Straße nun zu bebeben beginnt gehört zum Schicksal der Anwohner.

Zitat:

Fährt man hingegen tagsüber mit 30 km/h mit nur wenigen cm an einem spielenden Kleinkind vorbei ist das ganz klar eine Gefährdung.

.. da kann man aus meienr Sicht gleich die MPU anordnen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:02:52 Uhr:


Ich habe keine Lust das jetzt rauszusuchen, aber afaik gilt dort Schritttempo und nicht nachts 80.

Natürlich gilt Schrittgeschwindigkeit und das selbstverständlich zu jeder Tageszeit. Wer also mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich fährt und erwischt wird, muss einige Zeit auf seinen Führerschein verzichten und das ist auch richtig so.

Wenn er nachts da langbrettert und keine anderen Verkehrsteilnehmer weit und breit sind, wir der Tatbestand für den Verzicht auf den Führerschein aber nicht Verkehrsgefährdung sein und um die ging es in der Diskussion.

Gruß

Uwe

... in dem Moment wird es aber gleich ein echter Straftatbestand nach Immissionsschutzgesetz und Verkehrslärmschutzverordnung.

das Argument "keine Verkehrsteilnehmer weit und breit" ist insofern schwach weil es natürlich auch zu Tagzeiten für einige 10 Sekunden oder gar Minuten auf jede Straße so zutrifft.

.... "es war ja keiner zu sehen, dann ist das doch nicht schlimm. Wo kommt denn auch plötzlich das blöde Blag, die Omi oder der besoffene her".

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:55:20 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:45:25 Uhr:


Ab wann beginnt eine Verkehrsgefährdung in der beruhigten Zone ? 70 zu viel, 80 ? 😕

Ich denke, dass hängt weniger von der Geschwindigkeit ab, sondern es muss wirklich eine gefährliche Situation vorhanden sein.

Fährt man nachts mit 80 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich, ist das keine Verkehrsgefährdung, …

Gruß

Uwe

Ach so einfach ist das, das ich da nicht selbst drauf gekommen bin.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:17:12 Uhr:


Ach so einfach ist das, das ich da nicht selbst drauf gekommen bin.

Ja, so einfach ist das. Fährst du mit 2 Promille durch die Gegend, bist du dran, weil du alkoholisiert Auto fährst und nicht wegen Verkehrsgefährdung. Die kommt erst hinzu, wenn du konkret andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.

Gleiches gilt, wenn du mit 80 km/h nachts durch einen verkehrsberuhigten Bereich fährst, denn dann darfst du zu Fuß gehen wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung (wenn du denn erwischt wirst).

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:28:27 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2021 um 13:17:12 Uhr:


Ach so einfach ist das, das ich da nicht selbst drauf gekommen bin.

Ja, so einfach ist das. Fährst du mit 2 Promille durch die Gegend, bist du dran, weil du alkoholisiert Auto fährst und nicht wegen Verkehrsgefährdung. Die kommt erst hinzu, wenn du konkret andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.

Gleiches gilt, wenn du mit 80 km/h nachts durch einen verkehrsberuhigten Bereich fährst, denn dann darfst du zu Fuß gehen wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung (wenn du denn erwischt wirst).

Gruß

Uwe

Oh ein Jurist, und selbst wenn der Herr Jurist Recht hat, was ändert das an der Tatsache , streiten wir um Krümel? Und im Übrigen, ich kenne Verkehrsberuhigte Zonen, da ist nachts um 3 ein Vielfaches mehr los als in manchen Kleinstädten im Berufsverkehr. Berlin die Stadt die nie schläft. Viel Spaß beim durchbrettettern, vllt. findest ja mal 10 Sekunden wo keiner auf der Straße ist.

So und Hier die Definition von Verkehrsgefährdung….ihr Helden und Hobbyjuristen.

Mitnichten muss erst wirklich jemand gefährdet werden, bestimmte Tatbestände sind ganz schnell Straftaten, auch nachts um 3 auf leeren Straßen.

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