Verkaufsgespräch mit Händler -> Unfallschaden oder Bagatellschaden?
Guten Tag,
der Wagen, ein Mercedes C180 AMG Line, 105tkm, EZ 2019 für 24.000 EUR wirkt auf dem ersten Blick im guten Stand. Ordentliche Ausstattung, Panorama-Dach etc.
Manko des Wagens laut Angaben: Service ist fällig,
Ich hatte ein 15minütiges Vorgespräch mit dem Händler, um sicherzugehen, dass ich das Auto wirklich anschauen will (Mein Weg dahin ist leider nicht gerade kurz)
Im Gespräch hat sich herausgestellt, dass doch an dem Auto gearbeitet wurde. Es wurde die Stoßstange und ein Multi Beam Scheinwerfer getauscht.
Der Wagen ist aber als unfallfrei inseriert und der Verkäufer hatte den Schaden als kleinen Bagatellschaden bezeichnet.
Meine Fragen dazu an euch.
1. Würdet ihr das im oben bezeichneten Beispiel als Bagatellschaden bezeichnen
2. Würdet ihr es hinnehmen, es als Ausschlusskriterium betrachten und oder auf Preisnachlass bestehen.
Vielen Dank!
33 Antworten
Zitat:
@Rob _Mae schrieb am 13. November 2023 um 17:17:19 Uhr:
Zitat:
@HandofDevil schrieb am 13. November 2023 um 17:15:26 Uhr:
Mich würde trotzdem eure Meinung interessieren? Findet ihr das nicht sehr frech? Für mich ist es ein Betrug??Wer wurden denn betrogen und um was ? 😕
GreetS Rob
Ist es kein Betrug vorsätzlich falsche Angaben zu machen. Der Wagen wurde als unfallfrei angeboten, hatte aber Reparaturen in Höhe von 4.500€. Jemand, der nicht nachhakt und davon gibt es bestimmt viele, wird hier über den Tisch gezogen.
hat sich erledigt... sorry
Tja… Hausverstand kann man nicht kaufen…
Man versetze sich in die Lage des Händlers. Kauft der ein Fahrzeug ein ohne Belege und ohne Dokumentation über Vorschäden oder Fahrzeughistorie? Direkt von Mercedes? Vielleicht mit Schäden ja, jene die Mercedes direkt nicht mehr weiterverkaufen kann weil man bestimmte Ansprüche erfüllen möchte vielleicht? Vielleicht auch ohne Schäden.
Das 1x1 eines jeden Händlers so günstig wie möglich einkaufen und so teuer wie möglich verkaufen…
Wohl nicht. Man mache doch bei ihm einen Ankaufstest für ein Gebrauchtfahrzeug…
Sei es ein Lehrbeispiel
Zitat:
@HandofDevil schrieb am 13. November 2023 um 17:22:46 Uhr:
Ist es kein Betrug vorsätzlich falsche Angaben zu machen. Der Wagen wurde als unfallfrei angeboten, hatte aber Reparaturen in Höhe von 4.500€. Jemand, der nicht nachhakt und davon gibt es bestimmt viele, wird hier über den Tisch gezogen.
Wir kennen hier nur Deine Aussagen, daher wäre ich vorsichtig bei Betrugsvorwürfen. 😎
GreetS Rob
Ähnliche Themen
Warum steht der Wagen schon seit 201 Tagen bei dem Händler? ;-)
Zitat:
@Rob _Mae schrieb am 13. November 2023 um 17:41:10 Uhr:
Zitat:
@HandofDevil schrieb am 13. November 2023 um 17:22:46 Uhr:
Ist es kein Betrug vorsätzlich falsche Angaben zu machen. Der Wagen wurde als unfallfrei angeboten, hatte aber Reparaturen in Höhe von 4.500€. Jemand, der nicht nachhakt und davon gibt es bestimmt viele, wird hier über den Tisch gezogen.Wir kennen hier nur Deine Aussagen, daher wäre ich vorsichtig bei Betrugsvorwürfen. 😎
GreetS Rob
Es war vielmehr als Frage formuliert. Ich weiß aber, dass du es gut gemein hast 🙂
Wenn du jetzt schon Bauchschmerzen hast würde ich da die Finger von lassen. Ist jetzt auch kein allzu seltenes Auto, da kommen sicher noch welche die nicht so weit von dir weg sind und du nicht für in Foren um Rat fragen musst.
In meinem Verständnis ein Unfallwagen aufgrund der Schadenhöhe.......
Aber das sehen Händler aus verständlichen Gründen gern immer ganz anders
Wenn die Story stimmt (war Leasing bei Mercedes) müsste der Leasingnehmer den Schaden angezeigt haben - und dürfte eine Wertminderung gezahlt haben....
Fazit
Finger weg
Mein S205 war genau 1 Jahr alt als eine junge Dame mit ihrem Corsa etwas zu spät bremste. Stoßstange verkratzt und rechts am Kotflügel aus der Halterung gesprungen. Bei Mercedes repariert. Neue Stoßstange mit Lack, paar Kleinteile, Gutachter, 2 Anwaltschreiben, Leihwagen und 4300 € waren futsch.
Selbst die Parkpiepser wurden wieder verwendet.
Natürlich alles dokumentiert.
Jetzt frage ich euch, ist das jetzt ein Unfallwagen? Selbst die Stoßstange hätte man retten können, heute wird halt getauscht. Da sind 4500 € für Stoßstange, Scheinwerfer incl. Arbeit und Steuern ein normaler Preis. Dennoch sollte man wissen was passiert ist.
Gruß Frank
Zitat:
Jetzt frage ich euch, ist das jetzt ein Unfallwagen? Selbst die Stoßstange hätte man retten können, heute wird halt getauscht. Da sind 4500 € für Stoßstange, Scheinwerfer incl. Arbeit und Steuern ein normaler Preis. Dennoch sollte man wissen was passiert ist.
Gruß Frank
JAAAA!
Ist doch klar definiert:
Definition Unfallwagen (BGH)
Der Bundesgerichtshof knüpft die unfallbezogene Beschaffenheit von Fahrzeugen an die Bagatellschadensgrenze, die bei ca. 750 Euro liegt. Es geht um die Erheblichkeit des Schadens, die im Zweifelfall durch einen Gutachter zu bestimmen ist. Bereits 1975 hatte das OLG Köln (Az. 2 U 31/74) von einem geringen Reparaturaufwand und einem nicht erheblichen Schaden gesprochen, falls ein Fahrzeug weiter als unfallfrei gelten soll.
Zitat:
@BlackDream01 schrieb am 14. November 2023 um 11:02:26 Uhr:
Mein S205 war genau 1 Jahr alt als eine junge Dame mit ihrem Corsa etwas zu spät bremste. Stoßstange verkratzt und rechts am Kotflügel aus der Halterung gesprungen. Bei Mercedes repariert. Neue Stoßstange mit Lack, paar Kleinteile, Gutachter, 2 Anwaltschreiben, Leihwagen und 4300 € waren futsch.Selbst die Parkpiepser wurden wieder verwendet.
Natürlich alles dokumentiert.
Jetzt frage ich euch, ist das jetzt ein Unfallwagen? Selbst die Stoßstange hätte man retten können, heute wird halt getauscht. Da sind 4500 € für Stoßstange, Scheinwerfer incl. Arbeit und Steuern ein normaler Preis. Dennoch sollte man wissen was passiert ist.
Gruß Frank
Inkl. Deiner vorgehensbeschriebung ja.
Nur jetzt das interessante: wenn du rückwärts gegen eine Laterne fährst und die gleichen Reparaturen ausgeführt werden müssen: ist das ein Unfall? Hmmmm schwieriges Thema.
Ja klar ist es das. Zumindest in der Abgrenzung Bagatellschaden oder Unfallwagen. Es geht ja nicht darum wer schuld hat, sondern ob ein Schaden beim Fahrzeug vorlag/liegt bzw. wie damit umgegangen wurde, um potenziellen Reperaturstau oder Pfusch zu identifizieren. Da ist es wurscht ob du in eine Ampel/Corvette/was auch immer gefahren bist oder umgekehrt 😉 Entscheidend ist die Schadenshöhe und der daraus entstehende Anspruch des Schadens aufgeklärt zu werden.
Viele Grüße
Zitat:
@Mais_ schrieb am 14. November 2023 um 11:53:40 Uhr:
Ja klar ist es das. Zumindest in der Abgrenzung Bagatellschaden oder Unfallwagen. Es geht ja nicht darum wer schuld hat, sondern ob ein Schaden beim Fahrzeug vorlag/liegt bzw. wie damit umgegangen wurde, um potenziellen Reperaturstau oder Pfusch zu identifizieren. Da ist es wurscht ob du in eine Ampel/Corvette/was auch immer gefahren bist oder umgekehrt 😉 Entscheidend ist die Schadenshöhe und der daraus entstehende Anspruch des Schadens aufgeklärt zu werden.
Viele Grüße
Da bin ich vollkommen bei dir
Passt irgendwie zum Thema:
Ich habe einen jungen Stern als "unfallfrei laut Vorbesitzer" bei einem großen Mercedes-Händler (mehrere Standorte) in Kassel gekauft. Ich habe vorher nicht großartig nachgelesen, was "junge Sterne" auf die Fahrzeughistorie bezogen genau bedeutet. Hatte schon mehrfach bei BMW mit "Premium Selection" zu tun und nie "Pech gehabt".
Lange Rede, kurzer Sinn: Da ich eine Stunde entfernt von Kassel wohne, habe ich die nach 1 Jahr fällige Inspektion bei einem hiesigen Beresa-Händler gemacht. Der Annahme-Meister rief mich während des Tages zurück, weil sie entdeckt hatten, daß vorn rechts wohl mal ein paar Teile getauscht wurden und nachlackiert wurde. Ich hatte bei Abgabe des Wagens angemerkt, daß die PDC vorn rechts manchmal spinnt, ein Sensor war nicht richtig eingerastet. Daher haben sie überhaupt an der Stelle näher hingeschaut und Teile (Unterbodenverkleidung etc) auseinandergeschraubt.
Was heißt das jetzt? Mein Auto (1 Vorbesitzer, Handwerksbetrieb) hatte wohl vorn rechts mal einen kleinen "Bums", was mich, da wohl alles vernünftig instandgesetzt ist, nicht weiter stört. Die Bagatellgrenze (weiter oben Zitat des BGH) von 750 Euro wurde dabei wohl locker überschritten. Ich könnte jetzt natürlich einen riesen Aufriss machen, gegen den verkaufenden MB-Händler rechtliche Schritte einleiten, etc.
In der Praxis habe ich berufsbedingt allerdings ständig akuten Zeitmangel und könnte wohl auch ohne erheblichen gutachterlichen Aufwand (Kosten, müsste zivilrechtlich in Vorleistung gehen) nicht beweisen, daß der Schaden nicht während meiner Haltedauer entstanden ist. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht, bin keiner, der gern Gerichte beschäftigt.
Daher buche ich das als Lebenserfahrung ab. Allerdings überlege ich, trotzdem mal beim Vorbesitzer anzurufen, mit der Bitte, mir mal Infos zu geben, was damals war, möglichst mit Dokumenten / Foto / Reparaturrechnung.
Aus Eigeninteresse und natürlich auch, weil ich die Sache bei einem späteren Verkauf nicht verschweigen möchte.
Zitat:
@Marc V8 schrieb am 14. November 2023 um 13:23:22 Uhr:
..... Ich könnte jetzt natürlich einen riesen Aufriss machen, gegen den verkaufenden MB-Händler rechtliche Schritte einleiten, etc.
Inwiefern? Der hat gesagt...unfallfrei lt. Vorbesitzer.... also wenn der Vorbesitzer das nicht erwähnt hat....oder gar gesagt hat:"unfallfrei."