Verkaufen: Audi A6 Avant

Audi A6 C6/4F

Hallo Leute,

Hab ein Audi A6 Avant 2006 mit Seitenschaden. Mir ist einer aus der Nachrang Strasse reingefahren.
Da der Wagen noch weitere Schäden zuvor hatte wie Gelenkwelle, Beidseitige Gelenke, Kupplungsscheibe (oder Schwungrad) habe ich mir Vorgestellt das ich den Wagen für 14000 - 15000 Euro in dieser Zustand weitergebe. Die Gegnerische Versicherung zahlt mir 9000 Euro für den Seitenschaden. Die Restlichen Schäden belaufen sich Privat auf ca. 2500 Euro das ich selbst investieren muss.

Nun weis ich nicht ob ich den Wagen in dem Zustand verkaufen oder es doch reparieren lassen sollte. Den wenn ich verkaufen dann möchte ich mir ein Avant 2.7 BJ2008 holen mit mindestens die Extras.

Mein Avant 2006 Daten

*2700ccm
*179PS
*Vollleder
*MMI High
*Handyvorbereitung mit Bluetooth
*Xenon
*Bose Soundsystem
*Schaltgetriebe

Gekauft bei 90000km, derzeit 120000km.

Zu Berücksichtigen ist auch das ich aus Österreich bin und damals mal den Wagen selbst Importiert hatte. Daher spielt für mich die NOVA Steuer ((MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz) + CO2 Ausstoß (ab 160gr. pro Gram 25 Euro).

Danke für eure Kommentare

Viele Grüße
karabey

Beste Antwort im Thema

Nichts für ungut, aber schreib mal hier im Forum lieber nicht rein, dass Du den Wagen mit Gewinn verkaufen wirst. Ich weiß nicht wie Deine Versicherung abrechnet, aber normalerweise gibt es ein Gutachten, in den der Restwert des Fahrzeugs bewertet ist. Der Restwert ist Verkehrswert (normal niedrig) minus den Schaden. Solltest Du einen höheren Verkehrswert (also Gewinn) erziehlen, kann Dir die Versicherung das vom Schadensgeld abziehen. Das gilt so weit ich weiß 6 Monate nach den Unfall, danach kannst machen was willst mit den Auto.
Also wenn Du das Auto 6 Monate behältst, ohne zu reparieren, oder auch mit Billigraparatur, gehört Dir das Schadensgeld. Wenn Du das Auto jetzt zum Verkehrswert verkaufst gehört Dir das Schadensgeld. Wenn Du aber das Auto jetzt über Verkehrswert verkaufst, kann man Dir den Gewinn vom Schaden abziehen. Eigentlich eine sauerei, aber mein Anwalt hats mir damals auch so klargemacht.
Nicht zu verwechseln mit Totalschaden, da hat die Versicherung sowieso 14 Tage Vorkaufsrecht!
Bei keinen Totalschaden hat die Versicherung kein Vorkaufsrecht wenn das Auto veräussert wird.
Vielleicht eigentlich ganz unnötig das ich meine Erfahrung schreibe, aber sicher ist sicher😉 wer weiß wer so alles mitliest! Ich hoffe da stimmt was man mir erzählt hat, aber ich machte das schon mal durch.
LG

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Zitat:

Original geschrieben von karabey81


Super Vielen Dank..

Als Beispiel für Preise bei unseren Händlern

http://bit.ly/anY75X

ufff das ist der Hammer 🙂

wir finden schon hier einen für dich 😉

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=brhgafzjpzmm&asrc=fa

also der ist echt schön ist auch ein Feaclift UND SEHR WENIG KM nur es ist 2.0 TDI

Der sieht Hammer aus doch die KM finde ich etwas zuu viel..
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bswqwohucg2i

und der

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=br1nwrbzhi3c

Der o. g. FL hat 80 tkm weniger weg bei ähnlicher Ausstattung. Komplette Lederausstattumgem gibt es bei eb.. um die 1,5 K. Wäre für mich die erste Wahl 😉...
Und den Unfaller würde ich auch verkaufen. Nach der Reparatur würde trotzdem immer ein schlechtes Gefühl mitfahren.

Blauclever: Der Kollege hat auch aus Österreich Zugriff auf deutsche Websites 😉.

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Nichts für ungut, aber schreib mal hier im Forum lieber nicht rein, dass Du den Wagen mit Gewinn verkaufen wirst. Ich weiß nicht wie Deine Versicherung abrechnet, aber normalerweise gibt es ein Gutachten, in den der Restwert des Fahrzeugs bewertet ist. Der Restwert ist Verkehrswert (normal niedrig) minus den Schaden. Solltest Du einen höheren Verkehrswert (also Gewinn) erziehlen, kann Dir die Versicherung das vom Schadensgeld abziehen. Das gilt so weit ich weiß 6 Monate nach den Unfall, danach kannst machen was willst mit den Auto.
Also wenn Du das Auto 6 Monate behältst, ohne zu reparieren, oder auch mit Billigraparatur, gehört Dir das Schadensgeld. Wenn Du das Auto jetzt zum Verkehrswert verkaufst gehört Dir das Schadensgeld. Wenn Du aber das Auto jetzt über Verkehrswert verkaufst, kann man Dir den Gewinn vom Schaden abziehen. Eigentlich eine sauerei, aber mein Anwalt hats mir damals auch so klargemacht.
Nicht zu verwechseln mit Totalschaden, da hat die Versicherung sowieso 14 Tage Vorkaufsrecht!
Bei keinen Totalschaden hat die Versicherung kein Vorkaufsrecht wenn das Auto veräussert wird.
Vielleicht eigentlich ganz unnötig das ich meine Erfahrung schreibe, aber sicher ist sicher😉 wer weiß wer so alles mitliest! Ich hoffe da stimmt was man mir erzählt hat, aber ich machte das schon mal durch.
LG

Zitat:

Original geschrieben von karabey81


Also doch verkaufen 🙂 Hab ich auch am Herzen doch fragen ist besser als später zu bereuen.

der "blauclever" is hier im Forum schon bekannt. !!??!!

Also der ist auch nicht schlecht

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=b3cgrjwtaq34

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