Verkaufe Ford Focus
Hallo,
verkaufe meinen Ford Focus, bei interesse bitte melden.
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Beste Antwort im Thema
Wir hier sind nicht "böse", wenn Wir Deinen Focus so niedrig beurteilen.
Aber, es ist nunmal so:
Neuer Kotflügel, wegen Crash, ist beim Verkauf absolut kontraproduktiv.
Klar ist, dass Die, Ich nenne das mal billige Notlackierung, Dich schonmal 60% an Käufern kostet.
Neue WR sind ein Gimmick, 4 neue Testsieger GJ UG8 kosten 220 Euro.
Das ist kein Verkaufsargument, das ist eine "Zugabe"
Anhand Deiner Angaben würde Ich mir den Focus nichtmal näher anschauen, weil Ich eventuell andere Unfallschäden vermute. Muss nicht sein, aber jeder eventuelle Käufer wird durch sowas abgeschreckt.
Ein neuer Kotflügel muss ja kein Unfall sein.
Überdenke Deine Offerte nochmal, und Deinen Preis.
Und lass den "Zwang" wegen Notverkauf raus, das lockt nur Hyänen an 😁
49 Antworten
Wir hier sind nicht "böse", wenn Wir Deinen Focus so niedrig beurteilen.
Aber, es ist nunmal so:
Neuer Kotflügel, wegen Crash, ist beim Verkauf absolut kontraproduktiv.
Klar ist, dass Die, Ich nenne das mal billige Notlackierung, Dich schonmal 60% an Käufern kostet.
Neue WR sind ein Gimmick, 4 neue Testsieger GJ UG8 kosten 220 Euro.
Das ist kein Verkaufsargument, das ist eine "Zugabe"
Anhand Deiner Angaben würde Ich mir den Focus nichtmal näher anschauen, weil Ich eventuell andere Unfallschäden vermute. Muss nicht sein, aber jeder eventuelle Käufer wird durch sowas abgeschreckt.
Ein neuer Kotflügel muss ja kein Unfall sein.
Überdenke Deine Offerte nochmal, und Deinen Preis.
Und lass den "Zwang" wegen Notverkauf raus, das lockt nur Hyänen an 😁
Zitat:
Original geschrieben von gavric
Aber wenn ich neu Tüv und neuen zahnriemen drauf mache muss es ja den Wert steigern dann die neuen winterreifen dazu noch sommerreifen....
Das ist ja der Irrglaube den viele haben.
Neuer Zahnriemen bei 120 T Km .........warum ?
Freiwillig macht das Keiner, also war da auch schon ein Problem 🙂
TÜV ist bei einen gutem Focus selbst bei den Ersten Baujahren kein Problem, also auch kein Verkaufsargument !
PS: Es fahren genug Schrottkisten mit neuem Stempel rum.
kommt ja auch darauf an wan er die 20tkm rum hate gell? wenn er die nach 10 jahren rum hatte, ist es begründet. selbst wenn nicht. vorsicht ist besser als nachsicht. und mal was gewesen iost auch gut. du weißt schon dass du den motor nach eine riss des zahnriemens wegwerfen kannst?
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Klar, es muss ja nichts gewesen sein, halt 10 Jahre 🙂
Dann gibt es ja eine Rechnung 🙂
Sind aber alles Fakten, Die interessierte Käufer abschrecken ....
Die schauen sich dann andere Angebote an.
Aufgrund seines Alters und der "Zweifarbenlackierung" würde ich ihn mit 1.850 € als VB reinsetzen und die Angabe mit den Zwangsverkauf auf jeden Fall heraus nehmen.
Okay danke für eure antworten... Werde mein inserat ändern das mit den kotflügel muss ich drinnen lassen oder? Der zahnriemen ist aufjedenfall fällig
Zitat:
Original geschrieben von gavric
Der zahnriemen ist aufjedenfall fällig
Wenn du nett sein willst oder fair, dann lasse ihn ersetzen ! Aber der Wert des Wagens steigt nicht um den investierten Betrag. Ich persönlich würde und den bevorstehenden Wechsel nur auf Nachfrage nennen.
Das mit dem TÜV draufmachen ist dagegen eine verkaufsfördernde Maßnahme, sinnvoll weil vertrauensbildend. Der Käufer ist sich dann sicher, daß er ein technisch sicheres Fahrzeug erwirbt. Die berechtigte Sorge wegen des TÜV plagt nämlich viele Gebrauchtkäufer und somit schließt du die größte Sorge aus.
Aus zwei Gründen würde ich den Kotflügeltausch im Inserat bestehen lassen. Erstens es könnte sein, dass der Kotflügel aus irgendwelchen Gründen noch einmal demontiert werden muss. Werden dann versteckte Schäden die der mit der Beschädigung / Zerstörung des ersten Kotflügels zusammen hängen entdeckt, die Du aber nicht gesehen hast, könntest Du vielleicht Probleme bekommen. Zweitens wie willst Du die "Zweifarbenlackierung" erklären ?
Wie Anfangs schon erwähnt, ich würde es drinnen lassen und auch bei Verkauf im Kaufvertrag mit eintragen.
Du bist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Zitat:
Original geschrieben von MKnight2008
Aus zwei Gründen würde ich den Kotflügeltausch im Inserat bestehen lassen. Erstens es könnte sein, dass der Kotflügel aus irgendwelchen Gründen noch einmal demontiert werden muss. Werden dann versteckte Schäden die der mit der Beschädigung / Zerstörung des ersten Kotflügels zusammen hängen entdeckt, die Du aber nicht gesehen hast, könntest Du vielleicht Probleme bekommen.
Glaub ich nicht !
Diese bekäme man eher dann, wenn schwerwiegende Defekte vorliegen. Beispielsweise wenn der Motor komplett kaputtgeht, und man hat im Wissen dessen einen sich anbahnenden Mangel arglistig verschwiegen. Aber wegen eines ersetzten Kotflügels doch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von MKnight2008
Zweitens wie willst Du die "Zweifarbenlackierung" erklären ?
Man könnte sagen, das hätte man sich schon immer optisch so gewünscht und nun bei diesem Wagen endlich realisiert !
Zitat:
Original geschrieben von gavric
Das ist mir klar das ich nicht das bekomme was ich rein gesteckt habe... Aber wenn ich neu Tüv und neuen zahnriemen drauf mache muss es ja den Wert steigern
Die Logik verstehe ich nicht.
Wenn man den Wert weniger steigert als man zur Steigerung ausgibt, dann ist das doch ganz klar kontraproduktiv.
Zitat:
Original geschrieben von MKnight2008
Wie Anfangs schon erwähnt, ich würde es drinnen lassen und auch bei Verkauf im Kaufvertrag mit eintragen.
Du bist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
erzähl doch nicht so einen bullshit. da er den wagen nicht als händler verkauft, können die käufer ihn am arsch lecken. er muss keine gewährleistung oder ähnliches geben er muss nochnichmal einen kaufvertrag aufsetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
........bullshit........... arsch lecken
Wird das hier jetzt die übliche Umgangssprache ? 😕🙄
Muß nicht sein, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
er muss keine gewährleistung oder ähnliches geben
Arglistig täuschen darfst du aber auf jeden Fall auch niemanden !
Bei einem Nachweis dessen durch den Käufer wäre man zumindest zur Rücknahme verpflichtet, oder falls dem Käufer weitere Kosten entstehen, so kann ich mir auch vorstellen, daß man zur Zahlung derer ebenfalls verpflichtet werden kann. Beispielsweise der Einsatz eines Gutachters könnte hier gemeint sein oder sonstige Werkstattkosten, im Falle eines Unfalls evtl sogar mehr.
Vielleicht gilt das nicht wegen einem Kotflügel bei einem älteren und nur 2-3000 € teuren Wagen, aber bei größeren Geschichten auf jeden Fall, zumindest sofern der Käufer klagt und etwas nachweisen kann.
okay hinterm Kotflügel ist alles ok bis auf ne kleine macke am Rahmen (was nicht schlimm is da es kein tragendes Rahmenteil ist) und Spaltmaße passen auch.
Und unser Ghia02 ist damit völlig auf dem Holzweg 😁
Selbst ein "gekauft, wie gesehen", schliesst nicht Alles aus 😁
Ein ersetzter Kotflügel ist kein Unfall, da geschraubt. ( geschweisst ist was Anderes, da viel aufwendiger)
Das gilt aber nur, wenn nur der Kotflügel ersetzt wird, ohne Richtarbeiten !
Zitat:
Original geschrieben von martinkarch
Wird das hier jetzt die übliche Umgangssprache ? 😕🙄Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
........bullshit........... arsch lecken
Muß nicht sein, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von martinkarch
Arglistig täuschen darfst du aber auf jeden Fall auch niemanden !Zitat:
Original geschrieben von Ghia02
er muss keine gewährleistung oder ähnliches gebenBei einem Nachweis dessen durch den Käufer wäre man zumindest zur Rücknahme verpflichtet, oder falls dem Käufer weitere Kosten entstehen, so kann ich mir auch vorstellen, daß man zur Zahlung derer ebenfalls verpflichtet werden kann. Beispielsweise der Einsatz eines Gutachters könnte hier gemeint sein oder sonstige Werkstattkosten, im Falle eines Unfalls evtl sogar mehr.
Vielleicht gilt das nicht wegen einem Kotflügel bei einem älteren und nur 2-3000 € teuren Wagen, aber bei größeren Geschichten auf jeden Fall, zumindest sofern der Käufer klagt und etwas nachweisen kann.
Ein Privater Verkäufer ist zu nichts verpflichtet. hier gilt gekauft wie gesehen. Selbst wenn du bei einem Händler kaufst der ein Jahr Gewährleistung geben muss kannst du Pech haben und musst etwaiige Kosten selber tragen wenn du die Schäden beim kauf nicht gesehen hast.