Verkauf von Auto - Halter bleibt identisch
Liebes Team,
folgende Situation. Einer Freundin von mir geht es gesundheitlich sehr schlecht und sie weiß nicht, wie lange sie noch zu leben hat.
Sie ist offiziell noch verheiratet, allerdings seit über 30 Jahren mit ihrem Mann im Streit.
Sie besitzt einen Smart im Wert von circa 3.000€.
Sie möchte nicht, dass ihr Mann das Auto nach ihrem Tod bekommt.
Nun folgender Gedanke.
Sie verkauft mir das Auto für Summe x, sodass das Fahrzeug mir gehört. Sie übergibt mir auch den Fahrzeugschein und den Brief, zusammen mit dem Kaufvertrag.
Natürlich nutzt sie das Auto noch weiter. Es ist momentan auf sie angemeldet und sie zahlt die Versicherung und Steuer dafür.
Ist das so möglich? Gehört mir dann das Auto und der Mann hat somit keinen Anspruch, oder haben wir einen Fehler im Gedankengang?
Viele Grüße und vielen Dank!
Martin
32 Antworten
Bin mir nicht ganz sicher, aber wenn ihnen das auto gehört, sie einfach als mitnutzerin eintragen. Ich glaube die probleme werden nur aufgrund der versicherung aufkommen.
Wenn es offiziell mit Kaufvertrag verkauft und auch auf Dich angemeldet und versichert wird, ist es Dein Eigentum. Wäre der einfachste Weg.
Ob das Auto für einen Euro oder tausend verkauft wird, ist unerheblich. So lange das Auto der verkaufenden Person auch tatsächlich gehört und sie juristisch noch voll geschäftsfähig ist (also kein Betreuer, Vormund, etc.).
Du solltest bei der Versicherung lediglich angeben, daß es einen weiteren Fahrer gibt (die Frau).
Wer das Auto dann nutzt, und wer die laufenden Kosten trägt, ist dann Sache zwischen euch.
Danke für die Antwort Toyota. Ich habe aber von mehreren Leuten gehört, dass ich das nirgendwo angeben muss. Es reicht, wenn ich den Vertrag habe und den Brief und den Schein. Es geht nur im Fall ihres Ablebens, dass ich das Auto dann sozusagen "vor dem Mann" rette.
Nur zur Info: juristische Fachberatung können, wollen und dürfen wir hier nicht! 🥸
Deswegen sind alle Angaben ohne Gewähr!
Ich würde es so machen, wie ich es geschrieben habe. Das ist der einfachste Weg, ohne Fußangeln und Fallstricke...😉
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Ja, es geht nicht um eine juristische Beratung. Es geht nur darum, ob ich etwas machen MUSS, wenn ich das Auto "erwerbe".
Vielleicht hilft das etwas weiter.
Wenn der TE das Auto kauft und die bisherige Besitzerin weiterhin Halterin und Versicherungsnehmerin des Fahrzeugs bleibt, braucht er gar nichts irgendwo melden. Versicherungstechnisch ändert sich ja nicht, das Auto wird ja auch nicht umgemeldet.
Dann auf jeden Fall den Kaufvertrag sehr gut aufbewahren!
Ggf. eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen.
„Danke für die Antwort, Toyota“
Ja, so dachte ich es auch wie Opel “ 😳
Wen meinst Du damit? @MartinFellmann
Wer ist Toyota? Wer ist Opel?
Stehe voll auf dem Schlauch.
oh hab mich verlesen.
dachte es wie remarque, dass ich das auto einfach kaufe und alles in dem schein und brief bleibt gleich.
sollte man im kaufvertrag dies dann noch vermerken oder ist das eher unnötig/Kontraproduktiv?
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 26. Juli 2025 um 20:39:03 Uhr:
Dann auf jeden Fall den Kaufvertrag sehr gut aufbewahren!
Ggf. eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen.
Ich nehme einen Zeugen mit hin, der das dann mit unterschreibt. Also den Kaufvertrag.
was meinst du mit beglaubigen?
Vielleicht noch schriftlich geben lassen, dass sie die alleine Eigentümer des Fahrzeuges ist. Nicht dass die Hälfte das Fahrzeuges dem Mann gehört, das könnte sonst etwas verzwickte werden im Falle des Falles.