Verkauf von Auto - Halter bleibt identisch
Liebes Team,
folgende Situation. Einer Freundin von mir geht es gesundheitlich sehr schlecht und sie weiß nicht, wie lange sie noch zu leben hat.
Sie ist offiziell noch verheiratet, allerdings seit über 30 Jahren mit ihrem Mann im Streit.
Sie besitzt einen Smart im Wert von circa 3.000€.
Sie möchte nicht, dass ihr Mann das Auto nach ihrem Tod bekommt.
Nun folgender Gedanke.
Sie verkauft mir das Auto für Summe x, sodass das Fahrzeug mir gehört. Sie übergibt mir auch den Fahrzeugschein und den Brief, zusammen mit dem Kaufvertrag.
Natürlich nutzt sie das Auto noch weiter. Es ist momentan auf sie angemeldet und sie zahlt die Versicherung und Steuer dafür.
Ist das so möglich? Gehört mir dann das Auto und der Mann hat somit keinen Anspruch, oder haben wir einen Fehler im Gedankengang?
Viele Grüße und vielen Dank!
Martin
32 Antworten
Wenn ich nicht will, das nach meinem Tod jemand etwas bekommt, hilft da nicht ein Testament, welches vom Notar beglaubigt wird?
Kann man so machen, ist aber sachlich unsinnig. Warum soll wegen einem Fahrzeug im Wert von vielleicht 3.000 € so ein Aufriss gemacht werden? Wenn sie den Ehemann durch Testament als Erben ausschließt, bekommt er nur den Pflichtteil. Das ist eine Geldzahlung, die er vom Erben verlangen kann. Das Auto, falls da irgendwelche Emotionen dran hängen, bekommt er dann auf jeden Fall nicht. Und wenn außer dem Auto sonst kein Vermögen vorhanden ist, bekommt er gar nichts, denn dann werden die Nachlassverbindlichkeiten höher sein als das zu vererbende Vermögen. Allein die Kosten für das Begräbnis werden den Wert des Autos übersteigen.
Eine ganz andere Frage ist, ob es nicht für den eigenen Seelenfrieden sinnvoller wäre, den alten Hass zu begraben und sich noch eine davon unbelastete Zeit zu machen, soilange man die noch hat.
Wenn das Fahrzeug das einzige Vermögen darstellt, gebe ich dir absolut recht.
@MartinFellmann Beglaubigte Kopie: es wird von einer amtlichen Stelle bestätigt, daß die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Kopie wird natürlich dann auch da angefertigt.
Ob die Unterschrift eines Zeugen juristisch viel bringt, weiß ich nicht. Man könnte es auch notariell beglaubigten lassen.
Aber grundsätzlich gefällt mir das Vorgehen nicht. Normaler Verkauf an Dich mit Dir als Halter (und die Frau dann Fahrer und Versicherungsnehmer) wäre einfach das glatteste und unkomplizierteste.
Der Toyota - fahrende Teddybär,der in der Realität nicht Thomas heißt... 🙃
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Die Variante mit der Ummeldung und Versicherung auf einen Käufer und anschließend leihweiser Rücküberlassung dürfte am Ende des Tages die geräuschärmste Lösung des realen Problems hergeben.
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 26. Juli 2025 um 18:58:27 Uhr:
Wenn es offiziell mit Kaufvertrag verkauft und auch auf Dich angemeldet und versichert wird, ist es Dein Eigentum.
die Eigenschaft des Halters oder Versicherungsnehmers sagt überhaupt nichts aus über die Eigentumsverhältnisse.
Zitat:
@MartinFellmann schrieb am 26. Juli 2025 um 19:00:32 Uhr:
Es reicht, wenn ich den Vertrag habe und den Brief und den Schein.
Sogar die Zulassungsbescheinigungen (= ehem Brief und Schein) sind egal - es sind keine Eigentumsdokumente
Zitat:
@RFR schrieb am 26. Juli 2025 um 21:30:12 Uhr:
Kann man so machen, ist aber sachlich unsinnig. Warum soll wegen einem Fahrzeug im Wert von vielleicht 3.000 € so ein Aufriss gemacht werden? .
oh, was meinst Du, wegen was alles ein Aufriss gemacht wird … uU schon für weniger …
Kaufvertrag und Geldfluss reichen, Dokumente gut aufheben. Umschreibung auf neuen Halter wäre noch klarer.
Dann kommt aber noch die Sache, die ich bei Bekannten erlebt habe: die Garage wurde vom Eigentlich-Nicht-Erben nach dem Tod des Verstorbenen in der gleichen Stunde noch ausgeräumt, Auto und Papiere mitgenommen. Dann ging die Anwalts-Streiterei richtig los. Die Sachlage war klar, hat aber trotzdem monatelang gedauert. Zusätzlich noch eine Demenz-Behauptung, der Verstorbene sei nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Zweite Instanz...
In dem Fall wäre der Brief ja Safe.
Wenn man aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen eine Scheidung nicht durchsteht, dann ist das wirklich sehr übel, fragt sich aber wirklich was die ganzen Dekaden davor passiert ist.
Zitat:@Handschweiß schrieb am 27. Juli 2025 um 10:57:00 Uhr:
die Garage wurde vom Eigentlich-Nicht-Erben nach dem Tod des Verstorbenen in der gleichen Stunde noch ausgeräumt, Auto und Papiere mitgenommen.
Sowas hatten wir auch in der Verwandschaft. Es war ein Testament vorhanden, kurz nach dem Tod ist der im gleiche Ort lebenden Sohn ins Haus, einmal alles auf den Kopf gestellt und danach war das Testament, wie von Zauberhand, verschwunden.
Daher mein Tip: Testament beim Nachlassgericht hinterlegen lassen, da ist man zumindest sicher, dass es nicht wegkommt.
Zum realistischen Wert kaufen, ummelden und ihr leihweise überlassen. Und deine Freundin soll mit dem Geld sich die letzten Wünsche (Reise o.ä.) erfüllen. Die paar Euro für Versicherung und Steuer kann sie dir ja cash zurück geben. Oder - wenn der nahe Tod ganz sicher ist - sie überträgt dir mit dem Verkauf noch einen etwaigen Schadensfreiheitsrabatt (geht unter Voraussetzungen bei einigen Versicherungen).
Die Frau kann doch Versicherungsnehmer sein - dann hat sie ihre Prozente auf jeden Fall.
Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedlich sein.
Und der Verkaufspreis ist völlig egal.
Das Thema Testament und (richtig) vererben sollte hier bitte nicht weiter vertieft werden.
Richtig, aber nach ihrem Tod kann der "geliebte" Ehegatte den SFR beanspruchen. Vermutlich nicht gewollt.
Und Preis egal? Sehe ich nicht so, bei fast verschenkt könnten Pflichtteilsergänzungsansprüche ausgelöst werden.
Warum? Wenn zu Lebzeiten ein Auto verkauft wird, der Verkäufer voll geschäftsfähig ist, was sollen in ein, zwei, drei Jahren eventuelle Erben wollen?
Notfalls soll's die Frau für 3.000 Euro verkaufen; notfalls gibt's den Kaufpreis (oder halt ein Teil davon) bar wieder zurück. Falls da jetzt jemand nachprüft (Kontoauszüge), ob auch wirklich Geld geflossen ist.
Wo das Auto untergebracht ist, wer es tatsächlich fährt - das müssen die beiden untereinander klären.
So was nennt man dann gemischte Schenkung und Schenkungen können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Der Rest dazu wäre Rechtsberatung.
Hat nichts mit gemischter Schenkung zu tun.