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Verkauf nur an Händler oder Export ... wichtige Frage

Mercedes
Themenstarteram 12. Juni 2007 um 14:04

Hallo,

ich stehe kurz vor dem Kauf eines Autos welchem vom Händler nur an Gewerbetreibende verkauft wird. Ich weiß dass die das machen um keine Gewährleistung zu geben.

Ich hab ein Freund der mir den Wagen mit seinem Gewerbeschein kaufen wird.

Bis hier alles in Ordnung.

Aber wie sieht das mit den Steuern aus? Was zahl ich bzw mein Freund beim Händler? Den Preis den er angegeben hat oder noch die Steuern drauf ? Die Steuern muss er sich ja dann zurückholen, aber wie, wenn ich den Wagen benutzen werde ?

Ich hoffe jeman kann mir helfen. Vielen Dank

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28 Antworten

hi,

also mein kollege hat sich auch ein auto gekauft , wo nur an gewerbetreibende oder händler zu verkaufen war...

und mein kollege hat kein gewerbeschein....

er hat den händler einfach gefragt, ob das gehen würde das er das auto kauft, weil er grosses interesse hat und er weiss warum es da steht, zwecks garantie und gewährleistung....

war kein heckmeck..zu erst wollt er nicht, dann meinte mein kollege, er wolle nicht mal ne gewährleistung oder garantie(ne garantie kannste dir auch selber bei zb. mr.garanty holen)

die haben das auf dem kaufvertrag festgehalten keine garantie und gewährleistung ...und es ging da um 15.000euro..also nicht grad wenig geld...

ich häts nicht gemacht, aber er wollt das auto..hats davor richtig gecheckt und checken lassen..und hat null probleme damit...

ich kenn einige die so ihre autos geholt haben...einfach reden...

@Kopfnicker

Zitat:

die haben das auf dem kaufvertrag festgehalten keine garantie und gewährleistung ...und es ging da um 15.000euro..also nicht grad wenig geld...

Ich glaube nicht, dass so eine Vertragsklausel rechtswirksam ist. Das ist, als würde man auf den Vertrag schreiben "das deutsche Recht gilt nicht". Man müsste es schon als fahruntaugliches Schrott- oder Bastlerauto verkaufen, um die Garantiebedingungen zu umgehen, und dafür wiederum müsste es sich tatsächlich um ein solches handeln. Man kann ja nicht einfach die Gesetze austricksen!

Uli

am 2. Juli 2007 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Kopfnicker36

die haben das auf dem kaufvertrag festgehalten keine garantie und gewährleistung ...

...und schon hat Dein Kollege einen Superdeal gemacht:

Da der Händler die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschliessen kann, ist dieser Passus hinfällig. Da sonst keine Vereinbarung über die Gewährleistung im Kaufvertrag getroffen wurde, hat Dein Kollege per Gesetz volle 2 Jahre Gewährleistung.:p

Moin,

So siehts aus *Fg* Die gesetzliche Gewährleistung zwischen Gewerbetreibendem und Privatkunden kann nicht ausgeschlossen werden :)

MFG Kester

echt jetzt? :D

is ja zu geil..aber is es dann wenn es zb. vor gericht gehen würde zwecks ner streitsache...das der richter dann sagt, nun gut, gesetz ist gestz, aber sie haben sich einversatnden erklärt und können damit nur ein teil zurückfordern von den kosten(ich mein wenn was anfallen würde)

nur is mein kollege so n schüchterner junge, der würde egal was ne reparatur kosten würde, es dabei belassen...

aber werds ihm mal erzählen...ab und an is er auch n hero :)

ja und wenn man ein auto vom händler kauft und da steht, bastlerfahrzeug...muss die gewährleistung doch auch da sein? oder hab ich das jetzt falsch verstanden..denke mal das schliesst das gesetz ja nicht aus oder?

Moin,

Es ist mittlerweile relativ KLAR geregelt WAS ein Bastlerfahrzeug ist und was nicht. Urteile dazu sehen meist wie folgt aus :

Ein Bastlerfahrzeug ist nur dann ein solches, wenn es merklich unter Marktwert verkauft wird (Also z.B. Marktwert 20.000 Euro, Verkaufspreis 12000 Euro) und es NICHT mit neuem TÜV/AU oder entsprechenden Zustandsgutachten beworben wird.

Ebenfalls nicht statthaft ist das Aufführen von Mängeln die NICHT vorhanden sind. Und gesetzliche Regelung ist gesetzliche Regelung ;)

MFG Kester

Die Gewährleistung kann der Händler auch durch einen solchen Passus nicht umgehen, da das Gewährleistungsrecht nunmal so Gesetz ist. Deshalb wird der Händler des Threadstarters auch den Wagen nur an seinen Kumpel mit Gewerbeschein verkaufen wollen -> Er kann sich dann sicher sein, daß er in Sachen Gewährleistung von diesem Auto nie mehr was hört.

Mit Deinem Kumpel musst Du Dich schon sehr gut verstehen, da er wie schon oben geschrieben nur Nachteile durch die Aktion hat: Er kann als Gewerbetreibender die Gewährleistung ebensowenig ausschließen wie der Händler. Wärst du also ein unfairer Hund, könntest Du Mängel bei ihm geltend machen ;) . Dies sollte ihm fairerweise vorher explizit gesagt werden.

Möglichkeit C:

Dein Kumpel kauft das Auto, verkauft es an Deine Freundin und Du kaufst es von Ihr. Dann hast Du einen Privatkauf gemacht, und Dein Kumpel braucht sich keine Sorgen zu machen. Deine Freundin wird wohl nicht an dem einen Tag als Autobesitzerin Gewährleistunsansprüche geltend machen wollen ;). In ermangelung ener Freundin kann auch noch ein Kumpel Nr. 3 einspringen . ;)

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Möglichkeit C:

Dein Kumpel kauft das Auto, verkauft es an Deine Freundin und Du kaufst es von Ihr. Dann hast Du einen Privatkauf gemacht, und Dein Kumpel braucht sich keine Sorgen zu machen. Deine Freundin wird wohl nicht an dem einen Tag als Autobesitzerin Gewährleistunsansprüche geltend machen wollen ;). In ermangelung ener Freundin kann auch noch ein Kumpel Nr. 3 einspringen . ;)

Das könnte man als "Umgehung von Gesetzen" interpretieren und wäre damit nichtig... ;)

Da hast Du auch wieder recht. Vielleicht das Auto a bissl auf die Freundin laufen lassen... . Auf alle fälle ist es wirklich kaum noch möglich, in D ein Auto ohne Sachmängelhaftung weiterzuverkaufen.

Allerdings gibt es inzwischen Urteile, nach denen normaler Verschleiss NICHT under diese Sachmängelhaftung fällt. Ab einem gewissen Fahrzeugalter ist das natürlich sehr interpretationsfähig. Bei einem 10 Jahre alten Auto kann ja rein theoretisch "alles" an der Verschleißgrenze sein.

MFG Sven

für was muss den der händler bei ner gewährleistung haften? das würd mich mal interessieren...

gruss nicker

Warum muss denn die Geschichte über einen Freund gehen?

Kann man denn nicht selber ein Gewerbe anmelden, z.B. Autohandel, dann das Auto kaufen und das Gewerbe nach einem Jahr wieder abmelden??

Bin auch auf der Suche nach einem gebrauchten Auto und mich nervt es auch, dass die Händler "nur an Gewerbe" verkaufen. Gewährleistung hab ich ja auch nicht, wenn ich privat ein Auto kaufe.

Gruß Dirk

Das mit dem Gewerbeschein ist schon Aufwand...

Den Schin hat man schnell und billig, das ist richtig.

Was folgt ist das Finanzamt, das Angaben zum Gewerbebetrieb will, Umsatz und Gewinnprognosen, vierteljährliche Einnahmen/Überschußrechnung und Steuererklärung, etc.etc.

Von der Zwangsmitgliedschaft in Berufsgenossenschaft usw rede ich nochmal gar nicht

Das scheint mir ziemlich viel Aufwand.

Ich denke der Händler wird zufrieden sein, wenn der Käufer ihm schriftlich zusichert, daß er Gewerbetreibender ist und damit die Gewährleistungspflicht nicht greift.

In diesem Fall stünde ein später geltend gemachter Anspruch einem Vertragsbruch (unwahre Angabe bei vertragsabschluß) gegenüber aus dem dem Verkäufer meines Erachtens Schadensersatzanspüche erwachsen, die mit der Höhe des Gewährleistungsanspruches einher gehen.

 

Gruß

ghm

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Die Gewährleistung kann der Händler auch durch einen solchen Passus nicht umgehen, da das Gewährleistungsrecht nunmal so Gesetz ist. Deshalb wird der Händler des Threadstarters auch den Wagen nur an seinen Kumpel mit Gewerbeschein verkaufen wollen -> Er kann sich dann sicher sein, daß er in Sachen Gewährleistung von diesem Auto nie mehr was hört.

Mit Deinem Kumpel musst Du Dich schon sehr gut verstehen, da er wie schon oben geschrieben nur Nachteile durch die Aktion hat: Er kann als Gewerbetreibender die Gewährleistung ebensowenig ausschließen wie der Händler. Wärst du also ein unfairer Hund, könntest Du Mängel bei ihm geltend machen ;) . Dies sollte ihm fairerweise vorher explizit gesagt werden.

Möglichkeit C:

Dein Kumpel kauft das Auto, verkauft es an Deine Freundin und Du kaufst es von Ihr. Dann hast Du einen Privatkauf gemacht, und Dein Kumpel braucht sich keine Sorgen zu machen. Deine Freundin wird wohl nicht an dem einen Tag als Autobesitzerin Gewährleistunsansprüche geltend machen wollen ;). In ermangelung ener Freundin kann auch noch ein Kumpel Nr. 3 einspringen . ;)

Tach zusammen.

Möglichkeit C ist so nicht richtig. Immerhin muss der Gewerbetreibende ein Jahr Garantie gewähren und diese wird auch bei einem Weiterverkauf weitergegeben. Somit könnte Freundin oder Kumpel Nr.3 trotzdem Gewährleistungsansprüche gelten machen, es sei denn, er oder sie weiß nichts davon, dass jemand noch Gewährleistung auf das Auto gegeben hat.

Eine wirkliche Möglichkeit, das zu umgehen gibt es, glaube ich nicht. Außer, man meldet selber kurz ein Gewerbe an und wieder ab. Allerdings sollte man sich vorher schlau machen, ob das Eigentum des Gewerbes so ohne weiteres auf den Privatmann dann übergeht. Zudem muss man, wenn man mit dem Gewerbe irgendein Geschäft getätigt hat (man hat ja das gebrauchte Fahrzeug gekauft) einen Geschäftsbericht anfertigen. Viel Spaß dabei und schöen Gruß an den Steuerberater. Das macht man nicht so eben selber, wenn man sich nicht sehr, sehr gut auskennt.

Ich bin ganz ehrlich, da gibt es sicher so viele Möglichkeiten irgendwie in ein Falle zu tappen. Ich habe momentan das selbe Problem, aber eine wirkliche Lösung findet sich für mich momentan nicht

Ich habe als Privatmann auch schon mal so ein Auto "nur für Gewerbetreibende" gekauft. Der Händler gab mir unumwunden zu verstehen, dass er für das Auto nicht garantieren könne und es daher lieber günstig verkaufe. Andernfalls müsse er erst ein komplette Insprektion machen lassen, die natürlich auf den Kaufpreis draufkäme und das Angebot weniger attraktiv machten.

Wir waren uns dann schnell einig, dass ich im Kaufvertrag als Gewerbetreibender stehe und keinen Anspruch auf Gewährleistung und Garantie habe. War alles kein Problem. Und im Übrigen mit eins der besten Autos, die ich je hatte.

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