Verkauf gegen Anzahlung / Rest bei Übergabe. Gefahr?
Guten Tag,
ich möchte meinen Vectra verkaufen, aber keine Angst, der Neue wird auch wieder ein Vectra sein 🙂. Ist allerdings finanziert, das heißt, ich würde den Wagen erst abbezahlen und danach den Brief bekommen. Der Käufer meinte kein Problem -> Anzahlung 2.000 €, der Rest bei Übergabe (6.800 €). Gibt es irgendwelche Tricks oder kann man das machen? Ich habe einen Vertragsentwurf aus dem Internet, dort kann man auch Anzahlung ankreuzen, unterschreiben etc.
Für Infos wäre ich dankbar.
Gruß
Christoph
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Holdendriver
Das Du Dich da mal nicht täuscht - wenn der Käufer trotz Unterschrift das Auto nicht ummeldet steht zunächst mal der Verkäufer für alles weiter gerade (Steuer, Versicherung... - schlimstenfalls bis zu einem Jahr). Man kann dann in mühevoller Arbeit versuchen das Geld vom Käufer zivilrechtlich einzufordern.Ich verkaufe meine Autos nur abgemeldet - außer dem FOH meines Vertrauens.
Gruß
Holdendriver
Im Kaufvertrag sollte ein Passus stehen, der die sofortige Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages durch den Erwerber beinhaltet.
Nach Übergabe des Fahrzeuges mit vom Käufer bestätigtem Datum und Uhrzeit der Übergabe von Fahrzeug, Kennzeichen und Brief ein Fax oder eine Kopie des Vertrages (Preis etc. kann geschwärzt werden) an Versicherung und Zulassungsstelle. Nummer des Personalausweises des Käufers sollte im Vertrag ebenfalls festegehalten werden.
Damit endet in der Regel die Steuerpflicht und der Versicherungsvertrag am auf die Übergabe folgenden Werktag.
Bei meinen letzten 3 Fahrzeugen habe ich das so gemacht und nie Probleme gehabt.
Kannst ja sicherheitshalber bei der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung anfragen ...