Verkauf eines Restaurationsobjektes in die Schweiz
Hallo,
ich würde gerne einen zerlegten VW Käfer in die Schweiz verkaufen.
Ist hier als privater Verkäufer irgendetwas zu beachten?
Vielen Dank und viele Grüße
11 Antworten
der Verkäufer hat damit keinen Vertrag, Einigung und Übergabe, dann passt das. Der Käufer muss sich um die Einfuhr in die Schweiz kümmern und dafür Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, aber das ist seine Sache.
Vielen Dank.
Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass der Käufer eine Rechnung oder ähnliches benötigt.
Eine "Rechnung" stellen Privatverkäufer eigentlich nicht aus. Wohl aber eine Quittung für den Erhalt des Kaufpreises (häufig auch direkt auf dem Kaufvertrag).
Hallo,
Vielen Dank! Gibt es Empfehlungen für die Abwicklung sofern der Käufer nicht bar zahlen will. Hintergrund ist, dass der Käufer eventuell einen Spediteur die Abholung organisieren lassen will.
VG
Ähnliche Themen
viele dieser Betrugsnummern laufen über irgendwelche Zahlungsdienste und Speditionen, die das Auto dann abholen. Sei also vorsichtig. Das sicherste ist immer noch die gute SEPA-Überweisung. Wenn das Geld auf Deinem Konto ist, kann es niemand mehr zurückholen.
Gerade aus dem Ausland würde ich barzahlung bei Abholung vereinbaren. Eine Überweisung ist selbst wenn Du das geld hast, nicht 100% sicher. es kann nach Wochen noch zurück gebucht werden. ist zwar nicht so ganz einfach aber möglich.
Die Summe wird ja nicht so gewaltig sein. Also geht Barzahlung. Wenn irgend welche Spediteuere beauftragt werden dann ist da oft der Wurm drin. warum kommt der Käufer denn nicht einfach selber? Son kleiner LKW ist auch in der Schweiz zu bekommen. Und ein Zerlegtes Auto paßt in jeden 5 Tonner.
Hallo,
Das mit der SEPA Überweisung war mir neu. Ich dachte das Geld sei dann sicher.
Es geht hier um 10.000€, von daher habe ich wenig Lust mich irgendwie verarschen zu lassen.
Im Moment eiert der Käufer noch so ein bisschen rum und weiß anscheinend nicht wie er es machen soll.
schau mal ob du nicht andere Interessenten hast.
Eine Rechnung mußt Du nicht schreiben. Du hast ja den kaufvertrag. den solltest Du auf jeden fall schriftlich machen. da gibt es gute Vorlagen bei ADAC, Check24 etc.
Moin,
Naja - Restaurationsobjekte sind jetzt eher nicht im Fokus von Betrügern, da sie sich meist nur schwer und langsam wieder zu Geld machen lassen. Auch ist die Schweiz jetzt kein Hotspot dafür - aber wissen tut man das nie.
Meist läuft so ein Betrug darüber ab, dass du das Geld zwar erhälst, aber es entweder auf dem zahlenden Konto gar nicht da war oder von einem Konto stammt, dessen Besitzer ebenfalls betrogen wurde. Damit hat dann entweder die Bank oder der Kontoinhaber das Recht das Geld zurück zu bekommen. Einfach ist das nicht, meist geht das auch nur per Gericht - aber es gäbe tatsächlich einen Haken, der zu überdenken ist.
Ein normaler Kaufvertrag ist für ein Restaurationsobjekt meistens nicht angemessen. Du musst ja z.B. den Zustand ziemlich umfangreich beschreiben, damit man dir später nicht ggf. eine Täuschung vorwerfen kann, eventuell packt man auch Fotos dazu. Dann solltest du zwar dir bekannte Fehlteile aufzählen - dazu gehören ggf. auch fehlende oder abgelaufene Unterlagen und eine Klausel, dass du ggf. die Vollständigkeit des Fahrzeugs nicht zusichern kannst (ich weiß ja nicht wie du das Auto selbst erworben hast). Wenn das Auto lange nicht gefahren/bewegt oder gelaufen ist - dann würde ich das auch vermerken, auch wenn du es ggf. noch nie laufen hattest. Eine Gewährleistung auszuschließen ist natürlich nach wie vor angebracht.
Zu deiner Sicherheit solltesr du vermerken, dass das Fahrzeug exportiert wird und die dafür anfallenden Aufwände durch den Käufer zu tragen sind (man weiß ja nicht, was der andere sich so wirklich vorstellt)
LG Kester
Es gibt auch seriöse Speditionen, die Zug-um-Zug Geschäfte machen. Sprich die Spedition wird vom Auftraggeber mit dem Kaufpreis ausgestattet. Der Fahrer hat die Kohle in bar dabei und gibt die vorm Aufladen bei dir ab.
Muss der Käufer halt so organisieren, wenn er nicht selbst kommen will. Erhöht aber auch sein Risiko. Er hat einen mehr dazwischen.
Moin,
Die Frage ist bei einem Restaurationsobjekt natürlich noch zusätzlich - nimmt der das Auto wirklich mit z.B. kann er es aufladen und kollidiert das transportieren über die Grenze ggf. mit dem Entsorgungsrecht. Denn als nicht angemeldeted Fahrzeug, dass ggf. nicht verkehrssicher ist gilt es ja rechtlich teils als Abfall.
LG Kester