Verkäufer machte falsche Angaben über diie Vorbesitzer
Hallo,
ich habe vor kurzem von Privat einen Gebrauchtwagen gekauft.
Das Fahrzeug wurde mit nur 2. Vorbesitzern im Internet angeboten.
Ich habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag gemacht und ihn nach den Vorbesitzen gefragt. Er sagte mir, dass es vor ihm nur einen gab.
Das habe ich dann auch im Vertrag vermerkt.
Zuhause angekommen, finde ich in den Unterlagen eine Kopie vom alten KFZ-Brief.
Sa sind 2 Vorbesitzer vermerkt. In dem Neuen KFZ-Brief finde mit dem Verkäufer auch 2 Vorbesitzer. Damit hatte das Auto vor ihm 3 und nicht 1 Vorbesitzer.
Ich hab ihn gleich angerufen und ihm die Sache erklärt. Er behauptet, dass er nichts davon wusste und immer nur von einem Vorbesitzer ausging. Dabei war er es, der mir den alten Brief in Kopie mitgegeben hat. Und ich glaube auch, dass er bestimmt nicht daran gedacht hat, dass der alte Brief bei den anderen Papieren beiliegt.
Beim Kauf hat er mir den nicht gezeigt. Wie gesagt, ich fand den Brief bei den anderen Papieren.
Er würde zwar das Auto zurück nehmen, aber endschädigen will er mich nicht.
Ich bin bestimmt über 800 Kilometer gefahren, um das Auto zukaufen. Und dann sind da noch die Kosten vom ummelden usw.
Ich würde nur den Kaufpreis zurückbekommen, sonst nichts!
Auf das Angebot, dass er mir noch etwas auszahlt, wenn ich das Auto behalte, geht er auch nicht ein.
Was kann man machen? Gibt es da irgendein Urteil, oder hatte jemand von Euch schon mal solche Erfahrungen gemacht?
Ich bin kurz davor, dass ich zum Anwalt renne. Aber vielleicht bin ich ja doch im Unrecht. Was meint Ihr???
Beste Antwort im Thema
um was gehts hier mal wieder?
um eine 3 wo eine 2 stehen sollte und um nicht mehr? hättest du den wagen also nicht gekauft wens vorher feststand wieviel besitzer der wagen hatte? ALSO!
wieder ein typisches jammerposting. die anzahl der vorbesitzer steht auch im NEUEN brief....wen ich einen kaufvertrag abschliesse und nichtmal in den brief schaue dann ist das meiner meinung schon grob fahrlässig. ebenso wen man 800km für ein auto fahren muss. das ist dann meiner meinung nach dein problem.
rein rechtlich hast du das recht den karren zurückzugeben. dieses recht bietet dir der verkäufer ja auch an. die kosten für eine erneute anreise,ummelden etc kannst du gerichtlich geltend machen, das kostet abermals DEIN geld und dauert... ebenso wie der verkäufer die preisminderung weil jetzt ein besitzer mehr im brief steht gerichtlich von DIR geltend machen kann.
fazit:
für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...
50 Antworten
Zitat:
Das ist so nicht richtig. Im Feld "Anzahl der Vorhalter" werden alle Halter erfasst, sofern bekannt, egal wieviele Briefe/ZB II vorher schon ausgestellt waren.
Anzahl der Vorhalter 2, die Zahl ändert sich nicht, wenn man eine neue Bescheinigung durch Umzug oder Halterwechsel bekommt und oder zuvor ein alter KFZ Brief, mit mehr als 2 Einträgen vorgelegt wurde..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Anzahl der Vorhalter 2, die Zahl ändert sich nicht, wenn man eine neue Bescheinigung durch Umzug oder Halterwechsel bekommt und oder zuvor ein alter KFZ Brief, mit mehr als 2 Einträgen vorgelegt wurde..Zitat:
Das ist so nicht richtig. Im Feld "Anzahl der Vorhalter" werden alle Halter erfasst, sofern bekannt, egal wieviele Briefe/ZB II vorher schon ausgestellt waren.
Ich habs jetzt ein paar Mal gelesen, aber ich kapiere ehrlich gesagt immer noch nicht, was du willst.
Bsp.: Hat man einen alten Brief mit 3 Haltern und er wird mit nem Halterwechsel auf neue Papiere umgeschrieben, dann steht die 3 unter "B". Wechselt der Halter erneut, steht beim rechten "B" ne 4.
Gibt es für ein Fahrzeug nur neue Papiere, dann steht beim ersten Haltereintrag ne 0, dann zählt die Zahl immer weiter hoch bei jedem Halterwechsel. Es ist eigentlich egal, welche Papiere vorgelegt werden oder existieren, entweder ist die genaue Zahl an Vorhaltern ermittelbar, dann wird sie auch eingetragen oder es kommt ein "-" oder ein "u" unter B rein...
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Anzahl der Vorhalter 2, die Zahl ändert sich nicht, wenn man eine neue Bescheinigung durch Umzug oder Halterwechsel bekommt und oder zuvor ein alter KFZ Brief, mit mehr als 2 Einträgen vorgelegt wurde..Zitat:
Das ist so nicht richtig. Im Feld "Anzahl der Vorhalter" werden alle Halter erfasst, sofern bekannt, egal wieviele Briefe/ZB II vorher schon ausgestellt waren.
häää?
ist also mein auto aus 3. hand nur weil ich 3 mal umgezogen bin?
Ja, denn der Eintrag mit gänderter Adresse wird als neuer Halter gezählt.
Da guckt keiner, wer das ist, der das Feld belegt hat.
Auch wenn das Fahrzeug aus erster Hand ist, und der Halter die bisherigen Zulassungsbescheinigungen für sich beansprucht hat, wird als Vorhalter eine 2 eingetragen.
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Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ja, denn der Eintrag mit gänderter Adresse wird als neuer Halter gezählt.
Nein, definitiv nicht. Bzw. genauer ausgedrückt: bei einem Umzug erhöht sich zwar die reine Zahl der Haltereinträge, aber NICHT die Zahl der Vorhalter. Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks ist nicht mal ein neuer Haltereintrag fällig, sondern lediglich die Korrektur der ZB I.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Ja, denn der Eintrag mit gänderter Adresse wird als neuer Halter gezählt.
Da guckt keiner, wer das ist, der das Feld belegt hat.
Auch wenn das Fahrzeug aus erster Hand ist, und der Halter die bisherigen Zulassungsbescheinigungen für sich beansprucht hat, wird als Vorhalter eine 2 eingetragen.
Falsch, mit dem jeztigen Fahrzeug bin ich zwei mal umgezogen, anderer Zulassungsbezirk und anderes Bundesland.
Außerdem wurde zusätzlich noch von altem Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II umgestellt.
Und was steht im Feld zum Halter .....?
... eine O, da ich immer noch der Erstbesitzer bin.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ein reiner Namenswechsel z.B. durch Heirat oder ein Adresswechsel des Halters zieht zwar einen neuen Haltereintrag im Brief nach sich, die Anzahl der Vorhalter erhöht sich dadurch aber NICHT, da Personenidentität vorliegt...Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Auch ich hatte schon mehrer Halter innerhalb der Familie mit unterschiedlichen Namen und Wohnorten in FZ-Briefen weil das Fahrzeug aus Kostengründen auf zuerst einen Halter ( mich ) angemeldet war weil ich Versicherungstechnisch ( 35 % ) bessere Konditionen hatte und das Fahrzeug von der Tochter meiner Lebensgefährtin gefahren wurde und zwar von Anfang an schon als Neufahrzeug , anschließender Namenswechsel auf die Tochter und ein weiterer durch Eheschließung .. obwohl der/ die Fahrer/in immer die gleiche war . Sind auch schon drei unterschiedliche Halter also was solls.
Hast du dafür eine Quelle, benötige diese bei einem Fahrzeug Verkauf zur Vorlage beim neuen Käufer
Also mein Auto ist in den letzten 9 Jahren 5x umgekennzeichnet worden, u.a. auch auf verschiedene Fahrzeughalter.
Trotzdem blieb ich in diesem Falle rein juristisch gesehen der Besitzer / Eigentümer, denn Halter ist derjenige der im Brief steht und damit für die regelmäßigen Unterhaltskosten aka Steuern / Versicherung aufkommt. Das hat nicht direkt etwas mit dem Eigentümer / Besitzer, bzw. Vorbesitzer zu tun.
Weiterhin kann es sein, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, was bei einem 12 Jahre alten PKW ratsam ist. Durchrostungsschäden sind bei dem Fahrzeug Typ 210 alterstypisch, die ersten waren nach 3 Jahren durchgerostet, das ist bei der Baureihe nach allgemeiner Verkehrssitte kein Mangel.
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist die ausgeschlossen.
Dann ist auch die Gewährleistung auf die KM und die Tatsächliche Vorbesitzerzahl ausgeschlossen, außer er hat arglistig (absichtlich) falsche Angaben gemacht.
Wenn du ihm das nicht nachweisen kannst, brauchst du zu gar keinem Anwalt rennen und eine Entschädigung gibts auch nicht und eine Fahrzeugrücknahme wäre eine reine goodwill-Sache.
Gewährleistung ausgeschlossen ist ausgeschlossen. Du müsstest ihm nachweisen, dass er es besser gewusst hat und arglistig verschwiegen hat. Wenn er sagt, hat er nicht gewusst, hat er nicht gelesen weil hat ihn nie interessiert und deswegen hat er ja auch guten Glaubens die alte Briefkopie mitgegeben, dann hast du Pech gehabt. Du hättest ja auch genauer nachlesen können...
In meinen alten Briefen wurde ich als neuer Halter eingetragen wenn ich einen Ortswechsel hinter mich bringen musste. Wenn nun blöder Weise ein neuer Brief fällig wurde, wurde unter dem Vermerk, alter Brief vollgeschrieben, wurde eingezogen, 6 weitere Halter vermerkt..
Dabei wurde das Auto aus erster oder 2. Hand gekauft.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Also mein Auto ist in den letzten 9 Jahren 5x umgekennzeichnet worden, u.a. auch auf verschiedene Fahrzeughalter.Trotzdem blieb ich in diesem Falle rein juristisch gesehen der Besitzer / Eigentümer, denn Halter ist derjenige der im Brief steht und damit für die regelmäßigen Unterhaltskosten aka Steuern / Versicherung aufkommt. Das hat nicht direkt etwas mit dem Eigentümer / Besitzer, bzw. Vorbesitzer zu tun.
Wenn du nicht weißt, was hinter den einzelnen Begriffen steckt, warum musst du denn unbedingt was dazu schreiben? Noch dazu, wenn es schon anders erklärt wurde?! Halter ist der, der in der ZB II/Brief steht, sonst nix. Daraus folgt, dass er grds. mal der Steuerpflichtige ist. Wer die Steuer zahlt, ist total egal. Genauso muss der Halter nicht Versicherungsnehmer sein. Besitzer ist der, der die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hat, sprich derjenige mit Schlüssel und Fahrzeug. Und Eigentümer ist derjenige, der durch den Kaufvertrag das Eigentum am Fahrzeug erworben hat. Beides muss ebensowenig der Halter sein. Theoretisch kann man auf fünf verschiedene Personen kommen...
@devello: das Ausfüllen der ZB II ergibt sich aus Par. 12 u. 13 FZV sowie der Ausfüllanleitung des KBA.
@Tecci:
bei der Steuer kann aber (erstmal) ein kleines Problem auftauchen.
Viele Bundesländer wollen eine Einzugsermächtigung vom Halter oder sehr nahen Verwandten...
Allerdings kann man die dann hinterher widerrufen und der Zahler zahlt dann per Überweisung.
5 Personen nur?
das kann man noch weitertreiben indem man schaut wo kommt das Geld fürn Kauf her und wer steht wegen Rabatt im Kaufvertrag, wer ist Versicherungsnehmer - und wer zahlt die Versicherung? da nehmen wir einfach noch nen Onkel rein... Da können wir massig Personen beteiligen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@Tecci:
bei der Steuer kann aber (erstmal) ein kleines Problem auftauchen.Viele Bundesländer wollen eine Einzugsermächtigung vom Halter oder sehr nahen Verwandten...
Die Einzugsermächtigung ist zwingend. Dass man nur einen bestimmten Personenkreis zulässt, eigentlich nicht. Aber das ist wohl Föderalismus...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
5 Personen nur?
Da können wir massig Personen beteiligen. 😁
Das waren nur in meinem Beispiel fünf. Daher dann auch die ... am Schluss 😉
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Einzugsermächtigung ist zwingend.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@Tecci:
bei der Steuer kann aber (erstmal) ein kleines Problem auftauchen.Viele Bundesländer wollen eine Einzugsermächtigung vom Halter oder sehr nahen Verwandten...
Eben, hat er ja geschrieben.
Nur mit dem Zusatz, dass man die Widerrufen kann. Dann schickt einem das FA jedes Jahr einfach eine Mahnung und man kann es überweisen. 😁
ich bin mir eben nicht sicher ob inzwischen alle Bundesländer einziehen (wollen)...
@tecci:
Zitat:
Ggf. abweichende Kontoinhaber (Name, Vorname):
(nur Ehegatten oder gesetzliche Vertreter möglich)
sagt aber zumindest immer noch das Formular...
Föderale Unglaublichkeiten aller Art haben wir doch bei der Zulassung sowieso schonmal zusammengetragen. 😉