Verkäufer machte falsche Angaben über diie Vorbesitzer

Hallo,
ich habe vor kurzem von Privat einen Gebrauchtwagen gekauft.
Das Fahrzeug wurde mit nur 2. Vorbesitzern im Internet angeboten.
Ich habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag gemacht und ihn nach den Vorbesitzen gefragt. Er sagte mir, dass es vor ihm nur einen gab.
Das habe ich dann auch im Vertrag vermerkt.
Zuhause angekommen, finde ich in den Unterlagen eine Kopie vom alten KFZ-Brief.
Sa sind 2 Vorbesitzer vermerkt. In dem Neuen KFZ-Brief finde mit dem Verkäufer auch 2 Vorbesitzer. Damit hatte das Auto vor ihm 3 und nicht 1 Vorbesitzer.
Ich hab ihn gleich angerufen und ihm die Sache erklärt. Er behauptet, dass er nichts davon wusste und immer nur von einem Vorbesitzer ausging. Dabei war er es, der mir den alten Brief in Kopie mitgegeben hat. Und ich glaube auch, dass er bestimmt nicht daran gedacht hat, dass der alte Brief bei den anderen Papieren beiliegt.
Beim Kauf hat er mir den nicht gezeigt. Wie gesagt, ich fand den Brief bei den anderen Papieren.

Er würde zwar das Auto zurück nehmen, aber endschädigen will er mich nicht.
Ich bin bestimmt über 800 Kilometer gefahren, um das Auto zukaufen. Und dann sind da noch die Kosten vom ummelden usw.
Ich würde nur den Kaufpreis zurückbekommen, sonst nichts!

Auf das Angebot, dass er mir noch etwas auszahlt, wenn ich das Auto behalte, geht er auch nicht ein.
Was kann man machen? Gibt es da irgendein Urteil, oder hatte jemand von Euch schon mal solche Erfahrungen gemacht?

Ich bin kurz davor, dass ich zum Anwalt renne. Aber vielleicht bin ich ja doch im Unrecht. Was meint Ihr???

Beste Antwort im Thema

um was gehts hier mal wieder?

um eine 3 wo eine 2 stehen sollte und um nicht mehr? hättest du den wagen also nicht gekauft wens vorher feststand wieviel besitzer der wagen hatte? ALSO!

wieder ein typisches jammerposting. die anzahl der vorbesitzer steht auch im NEUEN brief....wen ich einen kaufvertrag abschliesse und nichtmal in den brief schaue dann ist das meiner meinung schon grob fahrlässig. ebenso wen man 800km für ein auto fahren muss. das ist dann meiner meinung nach dein problem.

rein rechtlich hast du das recht den karren zurückzugeben. dieses recht bietet dir der verkäufer ja auch an. die kosten für eine erneute anreise,ummelden etc kannst du gerichtlich geltend machen, das kostet abermals DEIN geld und dauert... ebenso wie der verkäufer die preisminderung weil jetzt ein besitzer mehr im brief steht gerichtlich von DIR geltend machen kann.

fazit:
für mich liegt der fall klar auf der hand. du hättest den wagen auch gekauft zu dem preis wen 10 vorbesitzer drinstanden. den wer 800km für ein auto fährt der hat entweder n wirklichen schnapper gefunden oder will unbedingt den wagen. somit finde ich es absolut lächerlich sich hier über eine zahl und sonst nix sich auszulassen. selbst alles falsch gemacht was man falsch machen kann und jetzt "zufällig" auch erst nach dem anmelden auf einmal fehler finden...

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Alle müssten eigentlich. So sagt es das KraftStG. Aber vielleicht gibt's ja auch Abweichungen durch die Landesfinanzbehörden. Aber ändert sich dann ja nächstes Jahr eh, wenn der Bund zuständig sein wird, da freu ich mich jetzt schon mal auf das Chaos 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Föderale Unglaublichkeiten aller Art haben wir doch bei der Zulassung sowieso schonmal zusammengetragen. 😉

Seid froh, dass die Steuern zumindest einheitlich im Bund sind. 😁

Hier in der Schweiz hast du je Kanton X mögliche Berechnungen (Gewicht, Hubraum, CO2 Austoss etc.) und daher auch enorme Differenzen.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430



Zitat:

Original geschrieben von Berti V.


Ausfallgeld oder Aufwandsentschädigung für Deine bisherigen Mühen ist meines Wissens völlig unüblich.
Gruß Berti
Ich kenne einen Prof. Dr. Dr. (ehemaliger Jura-Prof.) der mal durch halb Deutschland gereist ist um sich ein Auto anzusehen, was aber dann völlig nicht dem entsprach, wie es im Internet dargestellt wurde.

Und er hatte überlegt diese Person daraufhin auf Schadensersatz zu verklagen...du musst nur die Nerven und das nötige Kleingeld und/oder Fachwissen für solche Aktionen haben. Dann kannst du das in Deutschland durchaus durchziehen, so eine Aktion.

Ich finde da auch kleinlich, sich die Entschädigungen noch auszahlen lassen wollen.

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Die "2 Vorbesitzer" in der Annonce und dann auch noch in einem schriftlichen KV sind eine zugesicherte Eigenschaft.
Nun kann man "2 Vorbesitzer" als "2. Hand" oder auch "3. Hand" interpretieren.
Nicht aber als "4. Hand".
Also fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.
Ob der Käufer das sofort erkannt hat oder nicht, ist dabei unerheblich.

Dem Käufer steht nun der Rechtsweg offen. Allerdings ist die Frage, was er will. Eine Wandlung des Kaufvertrages wäre ggf. möglich. Dazu auch Schadenersatz für die Reisekosten und den Zeitverlust.
Ebenso wäre eine Minderung (des Kaufpreises) denkbar.

Nur wie ermittelt man bei einem solchen Kaufgegenstand den tatsächlich entstandenen Schaden? Bei einer solch alten Karre ist der Pflegezustand deutlich wichtiger, als die Zahl der Vorbesitzer. Ein Richter würde vielleicht auf 100 - 600 Eur erkennen.
Der Aufwand lohnt sich also nicht im Ansatz, wenn das Fahrzeug insgesamt so beschaffen ist, wie vereinbart.

Eher würde ich mich noch fragen, was falsch gelaufen ist bei dem Deal, wenn ich einen W210, der kein 430 oder AMG mit vollem MB-Serviceheft und unter 120.000 Km Laufleistung ist, für 6.500 Eur gekauft hätte...

Dem TE empfehle ich, die Sache als Lehrgeld abzuhaken und sich über das neue Auto zu freuen, sofern es so funktioniert, wie es soll.
Will man dem möglicherweise dreist betrügenden Verkäufer eins reinwürgen, kann man auf Wandelung und Schadenersatz klagen. Das dauert dann aber und es wird eine Summe für die Nutzung des Fahrzeuges abgezogen.

Gruß,
M. D.

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