Verkäufer hat kapitalen Schaden bagatellisiert - was tun?

Hallo,

ich hoffe mal auf ein Paar Tipps aus der Community bei meinem Problem:

Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.
Besitzerin (laut Vertrag) war Frau X aus Y, der Verkauf lief aber hauptsächlich über ihren Ehemann VerkäuferX,
der auf Kontakt nach Inserat bei Mobile.de antwortete, das Fahrzeug vorgeführt, die Probefahrt mit durchgeführt und auch alle weiteren Informationen gegeben hat.
In Beisein eines Freundes von mir als Zeugen war bei der Frage auf Unfallmängel von einem kleineren Heckschaden die Rede, es wurden dafür die Heckklappe und Stoßstange ausgetauscht.
Ansonsten war das Fahrzeug in sehr gutem, gepflegten optischen Zustand und wurde von VerkäuferX (auch ins einer Eigenschaft als Karosseriebaumeister) auch erstmal glaubwürdig mit sehr gutem Eindruck verkauft.
Im ADAC Musterkaufvertrag sind folgende Mängel aufgeführt:
2.. Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, folgende Beschädigungen oder Unfallschäden:hatte: Kratzer Seitenteil links, Gartenzaun.
3.1 dass das Kfz in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt, folgende Unfallschäden hatte: Heckschaden/ Klappe und Stossfänger neu

Im Sommer diesen Jahres wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt. Der Fahrer beging Fahrerflucht, es konnte aber nach Hinweisen und Lackgutachten beim LKA zumindest eine Deckung der Fahrzeuge
sichergestellt werden auch wenn die Tat noch nicht zugegeben wurde.

Natürlich habe ich mich währenddessen schon mit der Versicherung des Fahrers beschäftigt, welche nach einem Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einen Gutachter bestellt hat, auch wegen diverser Vorschäden.
Auf Rückfrage bei der Versicherung wurden mir folgende Schäden genannt (unvollständig da wohl nicht alles einsehbar bzw. aus Datenschutzgründen)

Ende 2014 Schadenshöhe von ca. 22500€
Schaden an Heckklappe, Stossstange, Seitenwand, Rahmen vom Schiebedach und am Bodenblech
Wirtschaftlicher Totalschaden

Ende 2016 Schadenshöhe fast 9000€
Schaden an Tür vorne rechts, Spiegel, Stossfänger hinten links

Der Gutachter bestätigt umfangreiche Spachtelarbeiten am Seitenteil und neue Lackschichten bis auf die Türen.

Weitere Nachforschungen meinerseits ergaben dass der Erstzulasser des Fahrzeuges, ein Autohaus aus dem Wohnort des Verkäufers, den Wagen als Vorführfahrzeug zugelassen hatte und damit wohl incl. interne Fahrten ca. 15000 km zurückgelegt wurden.
Im Kaufvertrag ist angekreuzt dass es nicht gewerblich genutzt wurde.

Der Unfall mit 22500€ Schadenshöhe erfolgte im Oktober 2014. Laut HIS Eintrag ein Totalschaden. Im Januar 2015 wurde das Fahrzeug dann an Frau X verkauft. Ihr Mann, VerkäuferX , war zu dem Zeitpunkt als Karosseriebaumeister bei der Firma
angestellt. Auf Nachfrage bei der Firma ist in deren System keinerlei Reparatur des Unfallschadens zu finden.
Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges sowie den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs durch Familie X wurde mir nicht gegeben.

Der zweite Unfall mit fast 9000€ Schaden und unter anderem Spiegel und Tür vorne rechts fand in der Zeit des Besitzes durch Fam. X statt. Im Vertrag ist wie gesagt nur die Rede von einem Kratzer links durch Zaun.

Ich habe versucht VerkäuferX darauf anzusprechen, woraufhin er sich damit verteidigte, auf einen Heckschaden hingewiesen zu haben und das Fahrzeug nachweislich fachgerecht instandgesetzt übergeben und auf den Heckschaden sowie den Kratzerschaden links hingewiesen zu haben.
Dadurch dass VerkäuferX als Karosseriebaumeister beim Verkäufer des Fahrzeuges angestellt war ist davon auszugehen dass ihm der volle Schadensumfang bekannt war, ebenso die wohl gewerbliche Nutzung als Vorführfahrzeug. Zudem wurde das Fahrzeug wohl
von VerkäuferX oder aber zumindest in seinem Auftrag Instand gesetzt.

Dazu kommt der zweite Schaden aus 2016, welcher als Kratzer links offensichtlich ebenfalls bagatellisiert wurde da die Schadenshöhe fast 9000€ betrug.

Durch diese umfangreichen nicht offengelegten Vorschäden ist der reale (auch Wiederverkaufs-) Wert des Fahrzeuges meiner Meinung (sowie auch der der Werkstatt und des Versicherungsgutachters) stark vermindert, ausserdem wird ebenfalls der Umfang der Erstattung der Reparaturkosten des aktuellen Schadens am Seitenteil links dadurch gemindert dass dort schon erhebliche Spachtelarbeiten am Vorschaden durchgeführt wurden.

Es würde mich sehr freuen, Eure Meinung und Ratschläge zu diesem Fall und Tipps zur weiteren Vorgehensweise zu hören. Für mich ist es so dass hier ein kapitaler Unfallschaden bewusst bagatellisiert wurde und auch der Umfang des zweiten Schadens nicht vollumfänglich offen gelegt wurde. Daher gehe ich von arglistiger Täuschung aus, gerade bei der fachlichen Expertise des Verkäufers und seiner beruflichen Stellung.

Vielen Dank,

EPDM

Beste Antwort im Thema

Hier helfen keine mehr oder weniger guten Tipps aus der Community mehr, sondern nur ein unverzüglicher Gang zu einem guten Rechtsanwalt. Nach deiner Schilderung bist du so massiv übers Ohr gehauen worden, dass ich hier nicht mehr lange fackeln würde. Das Problem ist hier, wie so oft, weniger die Rechts- als die Beweislage. Denn du musst im Falle einer Klage beweisen können, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer arglistigen Täuschung vorliegen. Diese Details hier zu diskutieren führt nur zu Zeitverlust. Dass du den Vertrag wegen der arglistigen Täuschung durch den (fachkundigen) Verkäufer anfechten kanst, dürfte wohl klar sein. Wie man das richtig macht und welche Folgen das hat, muss dir früher oder später sowieso ein Anwalt erklären. Da sich der Verkäufer jetzt schon dumm stellt, erscheinen mir die Chancen für eine gütliche Einigung ohne Hilfe eines Anwalts sehr gering.

Grüße vom Ostelch

129 weitere Antworten
129 Antworten

Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:13:49 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:08:54 Uhr:


Auch wenn es einigen hier nicht gefällt aber ein RA kann hier im Nachhinein nicht viel machen.
Auch einr Richter wird nichts machen.
Der Verkäufer hat alles angegegben, wenn auch nicht im Detail.
Der Käufer hat nichts gemacht. Auch nichts überpüft.
Sehr fragwürdig.....

Jede andere Meinung von dir hätte mich jetzt auch gewundert. Du könntest die Vertretung des Verkäufers übernehmen.

Grüße vom Ostelch

Geht nicht, beim Landgericht herrscht Anwaltszwang. Und Lagebernd dürfte zu den einen und anderen zählen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:15:28 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:13:49 Uhr:


Jede andere Meinung von dir hätte mich jetzt auch gewundert. Du könntest die Vertretung des Verkäufers übernehmen.

Grüße vom Ostelch

Geht nicht, beim Landgericht herrscht Anwaltszwang. Und Lagebernd dürfte zu den einen und anderen zählen.

Zu Satz 1: Stimmt natürlich.
Zu Satz 2: Das hoffe ich sehr.
😁

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:09:49 Uhr:


Trifft wohl auf den einen "und" den anderen zu, nicht "oder".

Kleiner Hinweis zum Thema RS-Versicherung: Die muss am Tag des Kaufabschlusses bestanden haben. Selbst wenn die später gekündigt wurde, kann man sie ggfls. noch in Anspruch nehmen.

Es soll mittlerweile Assekuranzen geben, die selbst ein brennendes Haus noch versichern, aber zu fragwürdigen Konditionen, nur so nebenbei.

Nochmal das Zitat des Käufers:

Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.

Was soll jetzt ein Anwalt oder ein Gericht machen?

Ähnliche Themen

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:18:45 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:09:49 Uhr:


Trifft wohl auf den einen "und" den anderen zu, nicht "oder".

Kleiner Hinweis zum Thema RS-Versicherung: Die muss am Tag des Kaufabschlusses bestanden haben. Selbst wenn die später gekündigt wurde, kann man sie ggfls. noch in Anspruch nehmen.

Es soll mittlerweile Assekuranzen geben, die selbst ein brennendes Haus noch versichern, aber zu fragwürdigen Konditionen, nur so nebenbei.

Stimmt, z.B. die ARAG bietet Verkehrsrechtsschutz für Fälle an, die schon passiert sind. Aber begrenzt auf Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldbescheid und Fahrverbot, Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall.
Passt hier also nicht.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:24:11 Uhr:


Nochmal das Zitat des Käufers:

Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.

Was soll jetzt ein Anwalt oder ein Gericht machen?

Hast du schon einmal von der Anfechtung eines Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung gehört?

Grüße vom Ostelch

Ja klar, deshalb frage ich lieber noch mal nach.
Und ich stelle alles in Frgae.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:24:11 Uhr:


Nochmal das Zitat des Käufers:

Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.

Was soll jetzt ein Anwalt oder ein Gericht machen?

Der Anwalt sollte die Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend machen, falls erfolglos dann die Klage einreichen, das Gericht einen Vergleichsvorschlag in der vorgeschriebenen Güteverhandlung und ansonsten ein Urteil.

Aber so einigermaßen dürfte jeder Anwalt das auch wissen und die Reaktion des Gerichts auf eine eingereichte Klage ergibt sich zwangsläufig aus der ZPO.

Oder glaubst du, die arglistige Täuschung wäre nicht mehr vorhanden, wenn der TE diese erst nach 18 Monaten feststellt? Frag mich nur, warum VW dann mit seiner Trickserei heute noch soviel Probleme hat.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:29:58 Uhr:


Ja klar, deshalb frage ich lieber noch mal nach.
Und ich stelle alles in Frgae.

Na, mit dem letzten Satz dieses deines Beitrages geht hier so ziemlich jeder konform 😛.

PeterBH, richtig.... daher schrubte ich"zu fragwürdigen Konditionen" Trifft aber nicht nur auf die angesprochene Versicherung zu. Versicherer sind halt keine Wohltäter....

Ostelch, scheinbar nicht 😉

Die Frage ist doch, wieseo hat der TE das vor 18 Monaten anders gesehen?

Weil er möglicherweise arglistig getäuscht wurde? 🙄

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:32:16 Uhr:


Die Frage ist doch, wieseo hat der TE das vor 18 Monaten anders gesehen?

Schlicht und einfach, weil er dem Verkäufer vertraut hat und das Auto äußerlich keine Anhaltspunkte zeigte, die an der Aussage des Verkäufers Zweifel geschürt hätten. das hat der TE doch alles nachvollziehbar geschildert. Nur davon können wir hier ausgehen. Du darfst selbstverständlich alles bezweifeln. Vielleicht hat der TE ja die ganze Geschichte erfunden, ist in Wirklichkeit eine Frau ohne Führerschein, die seit 20 Jahren in Hongkong lebt und sich einen Spaß daraus macht, was hier so alles für Theorien entwickelt werden. 🙄

Grüße vom Ostelch

So schräg hab ich das zwar auch noch nicht gesehen, aber besser wirds damit auch nicht...

Eines der Hauptmerkmale einer arglistigen Täuschung ist?

Stimmt, die Täuschung - und genau die verhindert es, dass man den wahren Sachverhalt erkennt. Und da ist dann nichts mit "hätte das Auto doch vom Fachmann untersuchen lassen können".

Deine Antwort
Ähnliche Themen