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Verkäufer hat kapitalen Schaden bagatellisiert - was tun?

Themenstarteram 1. Dezember 2018 um 16:08

Hallo,

ich hoffe mal auf ein Paar Tipps aus der Community bei meinem Problem:

 

Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.

Besitzerin (laut Vertrag) war Frau X aus Y, der Verkauf lief aber hauptsächlich über ihren Ehemann VerkäuferX,

der auf Kontakt nach Inserat bei Mobile.de antwortete, das Fahrzeug vorgeführt, die Probefahrt mit durchgeführt und auch alle weiteren Informationen gegeben hat.

In Beisein eines Freundes von mir als Zeugen war bei der Frage auf Unfallmängel von einem kleineren Heckschaden die Rede, es wurden dafür die Heckklappe und Stoßstange ausgetauscht.

Ansonsten war das Fahrzeug in sehr gutem, gepflegten optischen Zustand und wurde von VerkäuferX (auch ins einer Eigenschaft als Karosseriebaumeister) auch erstmal glaubwürdig mit sehr gutem Eindruck verkauft.

Im ADAC Musterkaufvertrag sind folgende Mängel aufgeführt:

2.. Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, folgende Beschädigungen oder Unfallschäden:hatte: Kratzer Seitenteil links, Gartenzaun.

3.1 dass das Kfz in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt, folgende Unfallschäden hatte: Heckschaden/ Klappe und Stossfänger neu

 

Im Sommer diesen Jahres wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt. Der Fahrer beging Fahrerflucht, es konnte aber nach Hinweisen und Lackgutachten beim LKA zumindest eine Deckung der Fahrzeuge

sichergestellt werden auch wenn die Tat noch nicht zugegeben wurde.

Natürlich habe ich mich währenddessen schon mit der Versicherung des Fahrers beschäftigt, welche nach einem Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einen Gutachter bestellt hat, auch wegen diverser Vorschäden.

Auf Rückfrage bei der Versicherung wurden mir folgende Schäden genannt (unvollständig da wohl nicht alles einsehbar bzw. aus Datenschutzgründen)

Ende 2014 Schadenshöhe von ca. 22500€

Schaden an Heckklappe, Stossstange, Seitenwand, Rahmen vom Schiebedach und am Bodenblech

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ende 2016 Schadenshöhe fast 9000€

Schaden an Tür vorne rechts, Spiegel, Stossfänger hinten links

Der Gutachter bestätigt umfangreiche Spachtelarbeiten am Seitenteil und neue Lackschichten bis auf die Türen.

 

Weitere Nachforschungen meinerseits ergaben dass der Erstzulasser des Fahrzeuges, ein Autohaus aus dem Wohnort des Verkäufers, den Wagen als Vorführfahrzeug zugelassen hatte und damit wohl incl. interne Fahrten ca. 15000 km zurückgelegt wurden.

Im Kaufvertrag ist angekreuzt dass es nicht gewerblich genutzt wurde.

Der Unfall mit 22500€ Schadenshöhe erfolgte im Oktober 2014. Laut HIS Eintrag ein Totalschaden. Im Januar 2015 wurde das Fahrzeug dann an Frau X verkauft. Ihr Mann, VerkäuferX , war zu dem Zeitpunkt als Karosseriebaumeister bei der Firma

angestellt. Auf Nachfrage bei der Firma ist in deren System keinerlei Reparatur des Unfallschadens zu finden.

Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges sowie den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs durch Familie X wurde mir nicht gegeben.

Der zweite Unfall mit fast 9000€ Schaden und unter anderem Spiegel und Tür vorne rechts fand in der Zeit des Besitzes durch Fam. X statt. Im Vertrag ist wie gesagt nur die Rede von einem Kratzer links durch Zaun.

Ich habe versucht VerkäuferX darauf anzusprechen, woraufhin er sich damit verteidigte, auf einen Heckschaden hingewiesen zu haben und das Fahrzeug nachweislich fachgerecht instandgesetzt übergeben und auf den Heckschaden sowie den Kratzerschaden links hingewiesen zu haben.

Dadurch dass VerkäuferX als Karosseriebaumeister beim Verkäufer des Fahrzeuges angestellt war ist davon auszugehen dass ihm der volle Schadensumfang bekannt war, ebenso die wohl gewerbliche Nutzung als Vorführfahrzeug. Zudem wurde das Fahrzeug wohl

von VerkäuferX oder aber zumindest in seinem Auftrag Instand gesetzt.

Dazu kommt der zweite Schaden aus 2016, welcher als Kratzer links offensichtlich ebenfalls bagatellisiert wurde da die Schadenshöhe fast 9000€ betrug.

 

Durch diese umfangreichen nicht offengelegten Vorschäden ist der reale (auch Wiederverkaufs-) Wert des Fahrzeuges meiner Meinung (sowie auch der der Werkstatt und des Versicherungsgutachters) stark vermindert, ausserdem wird ebenfalls der Umfang der Erstattung der Reparaturkosten des aktuellen Schadens am Seitenteil links dadurch gemindert dass dort schon erhebliche Spachtelarbeiten am Vorschaden durchgeführt wurden.

 

Es würde mich sehr freuen, Eure Meinung und Ratschläge zu diesem Fall und Tipps zur weiteren Vorgehensweise zu hören. Für mich ist es so dass hier ein kapitaler Unfallschaden bewusst bagatellisiert wurde und auch der Umfang des zweiten Schadens nicht vollumfänglich offen gelegt wurde. Daher gehe ich von arglistiger Täuschung aus, gerade bei der fachlichen Expertise des Verkäufers und seiner beruflichen Stellung.

Vielen Dank,

EPDM

Beste Antwort im Thema

Hier helfen keine mehr oder weniger guten Tipps aus der Community mehr, sondern nur ein unverzüglicher Gang zu einem guten Rechtsanwalt. Nach deiner Schilderung bist du so massiv übers Ohr gehauen worden, dass ich hier nicht mehr lange fackeln würde. Das Problem ist hier, wie so oft, weniger die Rechts- als die Beweislage. Denn du musst im Falle einer Klage beweisen können, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer arglistigen Täuschung vorliegen. Diese Details hier zu diskutieren führt nur zu Zeitverlust. Dass du den Vertrag wegen der arglistigen Täuschung durch den (fachkundigen) Verkäufer anfechten kanst, dürfte wohl klar sein. Wie man das richtig macht und welche Folgen das hat, muss dir früher oder später sowieso ein Anwalt erklären. Da sich der Verkäufer jetzt schon dumm stellt, erscheinen mir die Chancen für eine gütliche Einigung ohne Hilfe eines Anwalts sehr gering.

 

Grüße vom Ostelch

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Themenstarteram 26. Februar 2020 um 12:03

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Februar 2020 um 12:53:49 Uhr:

Wir lesen hier nichts vom Verkäufer, nur das er vor Gericht Recht bekommen hat.

Von daher .... (ich hätte es mir denken können)

Der Verkäufer hat nicht vor Gericht Recht bekommen sondern das Strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt und es kam zu keinem Prozess.

Das ist Rechtlich ein klitzekleiner Unterschied, hättest Du Dir ja denken können...

Danke für gar nichts ;-)

Danke für die Mitteilung @epdma !

Da du die Täuschung schon "im Sommer 2018" entdeckt hast, wird es mit der Anfechtung aber nun "knapp", falls der Anwalt das nicht auch in dem Schreiben zur gütlichen Einigung "Ende 2018" bereits getan haben sollte.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 12:33

Zitat:

@Ostelch

Da du die Täuschung schon "im Sommer 2018" entdeckt hast, wird es mit der Anfechtung aber nun "knapp"

Bei Arglistiger Täuschung ist die Verjährungsfrist 3 Jahre nachdem man davon Kenntnis bekam.

Zitat:

@epdma schrieb am 26. Februar 2020 um 13:33:10 Uhr:

Zitat:

@Ostelch

Da du die Täuschung schon "im Sommer 2018" entdeckt hast, wird es mit der Anfechtung aber nun "knapp"

Bei Arglistiger Täuschung ist die Verjährungsfrist 3 Jahre nachdem man davon Kenntnis bekam.

 

@epdma Bist du dir sicher?

Zitat:

§ 124 BGB Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.

(3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@epdma schrieb am 26. Februar 2020 um 13:03:01 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Februar 2020 um 12:53:49 Uhr:

Wir lesen hier nichts vom Verkäufer, nur das er vor Gericht Recht bekommen hat.

Von daher .... (ich hätte es mir denken können)

Der Verkäufer hat nicht vor Gericht Recht bekommen sondern das Strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt und es kam zu keinem Prozess.

Das ist Rechtlich ein klitzekleiner Unterschied, hättest Du Dir ja denken können...

Danke für gar nichts ;-)

Gute Reaktion auf diesen sinnlosen Post. Einige haben wirklich von gar nichts eine Ahnung. Kennen den Unterschied zwischen Straf-und Zivilrecht nicht, müssen aber ihren Senf trotzdem hinzugeben. Und sei es noch so überflüssig. Hoffentlich hast du mit deiner Zivilklage Erfolg. Nehme an zw. hoffe, dass du das Ergebnis ebenfalls hier mitteilst.

Zitat:

@epdma schrieb am 26. Februar 2020 um 12:17:40 Uhr:

Kleines Update 14 Monate später:

...

Vor kurzem erreichte mich nun nach 1 Jahr ein Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Verkäufer bisher nicht negativ aufgefallen ist, er nun ausreichend gewarnt sei und kein öffentliches Interese bestehe.

Aufgrund Absprache mit dem Gericht ist hier laut Anwalt kein Widerspruch möglich.

Ich werde nun Zivilklage einreichen und halte Euch auf dem Laufenden.

Manchmal frage ich mich, nach welchem Ermessen die Staatanwaltschaften so handeln (dürfen) und wieso keine öffentliches Interesse besteht? Ich hatte vor Jahren auch einen Fall mit meinem PKW (vorsätzliche Verkehrsgefährdung), wo der Staatsanwalt fast gleich argumentierte.

 

 

tja.. ist schon manchmal schwer zu verstehen. Ich tippe auf personelle Überlastung, die brauchen ihre Kapazitäten woanders.

Die Staatsanwaltschaft sieht wohl keine große kriminelle Energie. Die reparierten Schäden wurden ja im Kaufvertrag erwähnt. Es herrscht nur Uneinigkeit ob der Umfang der Schäden und Reparaturen hätte Erwähnung finden müssen.

Nicht jeder weiß das man eine schriftliche Nachbegutachtung braucht um zu beweisen das alles fachgerecht erledigt wurde.

Mein Anwalt sagte mir mal: Die meisten Strafanzeigen sind form-, frist- und fruchtlos...

Da scheint was dran zu sein. :D

Meine Meinung:

Auto ist kein Neuwagen und dann auch noch von Privat gekauft...…

Fotos vom Unfall wurden dir nicht gezeigt.

Gutachter wurde nicht vor Kauf beauftragt(?).

Verkäufer hat keine Unfallfreiheit bescheinigt.

Aber: Solange das Auto fachmännisch repariert wurde sollte das doch deine Freude daran nicht mindern.

Ich persönlich würde das einfach unter Pech gehabt abhaken.

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