ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkäufer hat kapitalen Schaden bagatellisiert - was tun?

Verkäufer hat kapitalen Schaden bagatellisiert - was tun?

Themenstarteram 1. Dezember 2018 um 16:08

Hallo,

ich hoffe mal auf ein Paar Tipps aus der Community bei meinem Problem:

 

Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.

Besitzerin (laut Vertrag) war Frau X aus Y, der Verkauf lief aber hauptsächlich über ihren Ehemann VerkäuferX,

der auf Kontakt nach Inserat bei Mobile.de antwortete, das Fahrzeug vorgeführt, die Probefahrt mit durchgeführt und auch alle weiteren Informationen gegeben hat.

In Beisein eines Freundes von mir als Zeugen war bei der Frage auf Unfallmängel von einem kleineren Heckschaden die Rede, es wurden dafür die Heckklappe und Stoßstange ausgetauscht.

Ansonsten war das Fahrzeug in sehr gutem, gepflegten optischen Zustand und wurde von VerkäuferX (auch ins einer Eigenschaft als Karosseriebaumeister) auch erstmal glaubwürdig mit sehr gutem Eindruck verkauft.

Im ADAC Musterkaufvertrag sind folgende Mängel aufgeführt:

2.. Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, folgende Beschädigungen oder Unfallschäden:hatte: Kratzer Seitenteil links, Gartenzaun.

3.1 dass das Kfz in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt, folgende Unfallschäden hatte: Heckschaden/ Klappe und Stossfänger neu

 

Im Sommer diesen Jahres wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt. Der Fahrer beging Fahrerflucht, es konnte aber nach Hinweisen und Lackgutachten beim LKA zumindest eine Deckung der Fahrzeuge

sichergestellt werden auch wenn die Tat noch nicht zugegeben wurde.

Natürlich habe ich mich währenddessen schon mit der Versicherung des Fahrers beschäftigt, welche nach einem Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einen Gutachter bestellt hat, auch wegen diverser Vorschäden.

Auf Rückfrage bei der Versicherung wurden mir folgende Schäden genannt (unvollständig da wohl nicht alles einsehbar bzw. aus Datenschutzgründen)

Ende 2014 Schadenshöhe von ca. 22500€

Schaden an Heckklappe, Stossstange, Seitenwand, Rahmen vom Schiebedach und am Bodenblech

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ende 2016 Schadenshöhe fast 9000€

Schaden an Tür vorne rechts, Spiegel, Stossfänger hinten links

Der Gutachter bestätigt umfangreiche Spachtelarbeiten am Seitenteil und neue Lackschichten bis auf die Türen.

 

Weitere Nachforschungen meinerseits ergaben dass der Erstzulasser des Fahrzeuges, ein Autohaus aus dem Wohnort des Verkäufers, den Wagen als Vorführfahrzeug zugelassen hatte und damit wohl incl. interne Fahrten ca. 15000 km zurückgelegt wurden.

Im Kaufvertrag ist angekreuzt dass es nicht gewerblich genutzt wurde.

Der Unfall mit 22500€ Schadenshöhe erfolgte im Oktober 2014. Laut HIS Eintrag ein Totalschaden. Im Januar 2015 wurde das Fahrzeug dann an Frau X verkauft. Ihr Mann, VerkäuferX , war zu dem Zeitpunkt als Karosseriebaumeister bei der Firma

angestellt. Auf Nachfrage bei der Firma ist in deren System keinerlei Reparatur des Unfallschadens zu finden.

Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges sowie den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs durch Familie X wurde mir nicht gegeben.

Der zweite Unfall mit fast 9000€ Schaden und unter anderem Spiegel und Tür vorne rechts fand in der Zeit des Besitzes durch Fam. X statt. Im Vertrag ist wie gesagt nur die Rede von einem Kratzer links durch Zaun.

Ich habe versucht VerkäuferX darauf anzusprechen, woraufhin er sich damit verteidigte, auf einen Heckschaden hingewiesen zu haben und das Fahrzeug nachweislich fachgerecht instandgesetzt übergeben und auf den Heckschaden sowie den Kratzerschaden links hingewiesen zu haben.

Dadurch dass VerkäuferX als Karosseriebaumeister beim Verkäufer des Fahrzeuges angestellt war ist davon auszugehen dass ihm der volle Schadensumfang bekannt war, ebenso die wohl gewerbliche Nutzung als Vorführfahrzeug. Zudem wurde das Fahrzeug wohl

von VerkäuferX oder aber zumindest in seinem Auftrag Instand gesetzt.

Dazu kommt der zweite Schaden aus 2016, welcher als Kratzer links offensichtlich ebenfalls bagatellisiert wurde da die Schadenshöhe fast 9000€ betrug.

 

Durch diese umfangreichen nicht offengelegten Vorschäden ist der reale (auch Wiederverkaufs-) Wert des Fahrzeuges meiner Meinung (sowie auch der der Werkstatt und des Versicherungsgutachters) stark vermindert, ausserdem wird ebenfalls der Umfang der Erstattung der Reparaturkosten des aktuellen Schadens am Seitenteil links dadurch gemindert dass dort schon erhebliche Spachtelarbeiten am Vorschaden durchgeführt wurden.

 

Es würde mich sehr freuen, Eure Meinung und Ratschläge zu diesem Fall und Tipps zur weiteren Vorgehensweise zu hören. Für mich ist es so dass hier ein kapitaler Unfallschaden bewusst bagatellisiert wurde und auch der Umfang des zweiten Schadens nicht vollumfänglich offen gelegt wurde. Daher gehe ich von arglistiger Täuschung aus, gerade bei der fachlichen Expertise des Verkäufers und seiner beruflichen Stellung.

Vielen Dank,

EPDM

Beste Antwort im Thema

Hier helfen keine mehr oder weniger guten Tipps aus der Community mehr, sondern nur ein unverzüglicher Gang zu einem guten Rechtsanwalt. Nach deiner Schilderung bist du so massiv übers Ohr gehauen worden, dass ich hier nicht mehr lange fackeln würde. Das Problem ist hier, wie so oft, weniger die Rechts- als die Beweislage. Denn du musst im Falle einer Klage beweisen können, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer arglistigen Täuschung vorliegen. Diese Details hier zu diskutieren führt nur zu Zeitverlust. Dass du den Vertrag wegen der arglistigen Täuschung durch den (fachkundigen) Verkäufer anfechten kanst, dürfte wohl klar sein. Wie man das richtig macht und welche Folgen das hat, muss dir früher oder später sowieso ein Anwalt erklären. Da sich der Verkäufer jetzt schon dumm stellt, erscheinen mir die Chancen für eine gütliche Einigung ohne Hilfe eines Anwalts sehr gering.

 

Grüße vom Ostelch

129 weitere Antworten
Ähnliche Themen
129 Antworten

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 20:05:34 Uhr:

 

Ihr habt beim (günstigen) Autokauf auch nicht darauf geachtet, wie das Fahrzeug genau aussah.

Alle Dinge hättet ihr sehen und feststellen können.

Ihr wart sogar darauf vorbereitet!

Trotzdem habt ihr die Augen zugemacht und gekauft.

Dies könnte auch genau so vorgehalten werden, wie der Vorgang des Verkaufs

Geiz ist geil.....

Und jetzt, 18 Monate später ist das anders?

Du hast letzte Woche schon merkwürdiges geschrieben und das gehört auch dazu. Nein, man kann von außen ohne tiefgreifendes Profi-Werkzeug nicht erkennen, wie hoch ein Unfallschaden in der Summe war, wahrscheinlich nicht mal damit. Und es ist auch nicht Aufgabe des Käufers das herauszufinden.

Erfahrungswerte? Aber bitte sehr:

Ich kaufte ein schönes VW Cabrio (noch das Erdbeerkörbchen), in rot, mit Automatik und gut ausgestattet über ein "seriöses" VW-Autohaus. Verkauf erfolgte in Kundenauftrag, Vorhalter war ein Steuerberater. Laut mdl. Erklärung und E-Mail hatte das Auto einen winzigen Streifschaden, die Dame des Hauses sei beim Rausfahren aus der Garage wohl leicht angestoßen. Seit mit Politur und kleiner Lackausbesserung behoben worden.

Bei einem Besuch in einem anderen VW-Autohaus erfuhr ich dann so nebenbei, dass das Auto einen Seitenschaden hatte, der für rund 4.400,.- € in dem o.g. seriösem Autohaus repariert worden war (Seitenteil raus geflext, neues eingeschweißt, Tür erneuert, Seitenholm erneuert, Kotflügel ausgebessert).

Ich habe darauf den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Wollte der Herr Steuerberater nicht akzeptieren, so dass ich eine Klage vor dem zuständigen Landgericht erheben musste.

Der dortige Richter hielt meine Klage für in vollem Umfang begründet, da der Schaden ziemlich eindeutig schön geredet worden war und nicht den Tatsachen entsprach.

Wir haben uns dann vor Gericht auf eine teilweise (ca. 15%) Rückzahlung des Kaufpreises verständigt. War für den Verkäufer das Beste, was sein Anwalt für ihn rausholen konnte. Und ich hatte das Auto längst beim Kauf meines EOS in Zahlung gegeben. Natürlich mit Angabe des wahren Unfallumfanges und zum höheren Preis, als ich selbst gezahlt hatte.

P.S.: Die Reparatur war übrigens absolut fachgerecht gemacht worden. Da war nichts mehr zu erkennen. Aber ich lasse mich ungern verar...

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 1. Dezember 2018 um 20:28:35 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 20:05:34 Uhr:

 

Ihr habt beim (günstigen) Autokauf auch nicht darauf geachtet, wie das Fahrzeug genau aussah.

Alle Dinge hättet ihr sehen und feststellen können.

Ihr wart sogar darauf vorbereitet!

Trotzdem habt ihr die Augen zugemacht und gekauft.

Dies könnte auch genau so vorgehalten werden, wie der Vorgang des Verkaufs

Geiz ist geil.....

Und jetzt, 18 Monate später ist das anders?

Du hast letzte Woche schon merkwürdiges geschrieben und das gehört auch dazu. Nein, man kann von außen ohne tiefgreifendes Profi-Werkzeug nicht erkennen, wie hoch ein Unfallschaden in der Summe war, wahrscheinlich nicht mal damit. Und es ist auch nicht Aufgabe des Käufers das herauszufinden.

Aber in eine Werkstatt mriner Wahl kann ich nicht fahren und das Ding begutachten lassen? Kostet viellecit 20,- , gibt mir aber etwas mehr Ruhe. Der Verkäufer hat doch schon Dinge geäußert und zugegeben.

Er wird nich alles erzählen, aber meine Sinne wären schon mal sensibilisiert.

Und ihn jetzt als Betrüger hinzustellen ist etwas fragwürdig.

18 Monate war er kein Betrüger, aber jetzt?

So nach dem Motto, der Geschädigte ist selbst Schuld, hätte ja, und könnte ja usw?

Schau mal in den § 263 StGB, da ist der Tatbestand des Betruges definiert. Tauschung, Irrtum, Vermögensnachteil beim Geschädigten, Vermögensvorteil beim Schädiger oder einem Dritten. Einfach mal davon ausgehen, dass selbst ein gut reparierter Totalschaden auf dem Gebrauchtwagenmarkt anders bezahlt wird. Und schon hast du alle Tatbestandsmerkmale erfüllt.

Zitat:

@epdma schrieb am 1. Dezember 2018 um 19:51:10 Uhr:

Der Fahrzeugpreis war durchaus im marktüblichen Rahmen, also kein Schnäppchen, schien aber PreisWERT da es einen sehr gepflegten Eindruck machte und der Verkäufer als Karosseriebaumeister bei einer Werkstatt eben dieser Marke auch sehr vertrauenswürdig wirkte und er selber das Fahrzeug 2 1/2 Jahre gefahren hat.

Preiswert = seinen Preis wert.

Da mach ich mal ein Fragezeichen dran.

Zitat:

@epdma schrieb am 1. Dezember 2018 um 19:51:10 Uhr:

Weiter gefragt haben wir daraufhin nicht da ja vermittelt wurde dass die beschädigten Teile getauscht wurden.

Gutachten, Rechnungen und Fotos wurden auch nicht vorgelegt.

Du mußt dir natürlich die Frage gefallen lassen, warum man ein Auto mit 2 angegebenen Schäden kauft ohne sich Gutachten, Bilder, Reparaturrechnungen oder wenigstens irgendwas greifbares zeigen zu lassen. Einzig dem Gelaber des Verkäufers ungeprüft Glauben zu schenken ist angsichts des Kaufpreises weit mehr als nur blauäugig.

Da im KV Schäden aufgeführt sind und man der VerkäuferIN (!) schwerlich wird nachweisen können, vom Umfang der Schäden vor der Zeit ihres Besitzes detailliert gewusst zu haben und man ebenso schwerlich wird nachweisen können was man dir gesagt hat und was nicht, mache ich dir wenig Hoffnung.

Schau, was dir dein Anwalt rät und ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Ohne diese wäre mein Rat beinahe: Hoffen, dass der Karaosseriemeister ordentliche Arbeit geleistet hat und das gute Stück weiterfahren bis zum jüngsten Tag, unverkäuflich ist es eh.

Interessant wäre natürlich der KV zwischen dem Autohaus und deinem Verkäufer, den werden die aber freiwillig nicht herausrücken.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 1. Dezember 2018 um 20:02:29 Uhr:

Erfahrungswerte sind schwierig. Wenn ich mich mal in die Rolle eines Richters versetze, wäre mir hier absolut klar, daß der Verkäufer von allen Schäden wußte und selbstverständlich auch die Höhe. Insbesondere der wirtschaftliche Totalschaden deckt sich nicht mit der lapalen Beschreibung im Kaufvertrag. Wie gesagt, nur meine subjektive Meinung dazu.

Der Verkäufer ist nicht umsonst die Frau.

Man darf davon ausgehen, dass die Nummer möglicherweise nicht das erste mal gelaufen ist. Ist doch ein schöner Nebenerwerb als Karosseriebauer und Opfer finden sich reihenweise.

Wenn ich mal 1+1+1 zusammen zähle: Autohaus hat einen wirtschaftlichen Totalschaden - Mitarbeiter ist Karosseriebaumeister und kann so was reparieren - die Reparatur ist im System des Herstellers nicht erfasst.

Ob da die Frau als Verkäuferin vorgeschoben wird, wäre mir als Richter da schon ziemlich egal.

Das Ganze ist einfach geplanter Betrug.

Zitat:

Man darf davon ausgehen, dass die Nummer möglicherweise nicht das erste mal gelaufen ist. Ist doch ein schöner Nebenerwerb als Karosseriebauer und Opfer finden sich reihenweise.

Genau das, kann aber nur der RA machen.

Eben, daher benötigt es einen professionellen Rechtsbeistand, auch, wenn das der ein oder andere nicht wahr haben möchte.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:03:27 Uhr:

Eben, daher benötigt es einen professionellen Rechtsbeistand, auch, wenn das der ein oder andere nicht wahr haben möchte.

Nur zu schade, der eine oder andere von den einen oder anderen nicht Jura studiert hat. Er könnte im Alleingang die Welt retten. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Auch wenn es einigen hier nicht gefällt aber ein RA kann hier im Nachhinein nicht viel machen.

Auch einr Richter wird nichts machen.

Der Verkäufer hat alles angegegben, wenn auch nicht im Detail.

Der Käufer hat nichts gemacht. Auch nichts überpüft.

Sehr fragwürdig.....

Trifft wohl auf den einen "und" den anderen zu, nicht "oder".

Kleiner Hinweis zum Thema RS-Versicherung: Die muss am Tag des Kaufabschlusses bestanden haben. Selbst wenn die später gekündigt wurde, kann man sie ggfls. noch in Anspruch nehmen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:08:54 Uhr:

Auch wenn es einigen hier nicht gefällt aber ein RA kann hier im Nachhinein nicht viel machen.

Auch einr Richter wird nichts machen.

Der Verkäufer hat alles angegegben, wenn auch nicht im Detail.

Der Käufer hat nichts gemacht. Auch nichts überpüft.

Sehr fragwürdig.....

Jede andere Meinung von dir hätte mich jetzt auch gewundert. Du könntest die Vertretung des Verkäufers übernehmen.

 

Grüße vom Ostelch

Die Welt rettete doch schon Tim Bendzko... ok... der war sicher auch kein Jurist.

Um beim Thema zu bleiben, so sollte der TE einen Anwalt einschalten um seine Interessen zu wahren. Selbst ohne RS-Versicherung ist eine fundierte Erstberatung das Geld wert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkäufer hat kapitalen Schaden bagatellisiert - was tun?