Verkäufer hat kapitalen Schaden bagatellisiert - was tun?
Hallo,
ich hoffe mal auf ein Paar Tipps aus der Community bei meinem Problem:
Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.
Besitzerin (laut Vertrag) war Frau X aus Y, der Verkauf lief aber hauptsächlich über ihren Ehemann VerkäuferX,
der auf Kontakt nach Inserat bei Mobile.de antwortete, das Fahrzeug vorgeführt, die Probefahrt mit durchgeführt und auch alle weiteren Informationen gegeben hat.
In Beisein eines Freundes von mir als Zeugen war bei der Frage auf Unfallmängel von einem kleineren Heckschaden die Rede, es wurden dafür die Heckklappe und Stoßstange ausgetauscht.
Ansonsten war das Fahrzeug in sehr gutem, gepflegten optischen Zustand und wurde von VerkäuferX (auch ins einer Eigenschaft als Karosseriebaumeister) auch erstmal glaubwürdig mit sehr gutem Eindruck verkauft.
Im ADAC Musterkaufvertrag sind folgende Mängel aufgeführt:
2.. Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, folgende Beschädigungen oder Unfallschäden:hatte: Kratzer Seitenteil links, Gartenzaun.
3.1 dass das Kfz in der übrigen Zeit, soweit ihm bekannt, folgende Unfallschäden hatte: Heckschaden/ Klappe und Stossfänger neu
Im Sommer diesen Jahres wurde das Fahrzeug auf einem Parkplatz beschädigt. Der Fahrer beging Fahrerflucht, es konnte aber nach Hinweisen und Lackgutachten beim LKA zumindest eine Deckung der Fahrzeuge
sichergestellt werden auch wenn die Tat noch nicht zugegeben wurde.
Natürlich habe ich mich währenddessen schon mit der Versicherung des Fahrers beschäftigt, welche nach einem Kostenvoranschlag meiner Werkstatt einen Gutachter bestellt hat, auch wegen diverser Vorschäden.
Auf Rückfrage bei der Versicherung wurden mir folgende Schäden genannt (unvollständig da wohl nicht alles einsehbar bzw. aus Datenschutzgründen)
Ende 2014 Schadenshöhe von ca. 22500€
Schaden an Heckklappe, Stossstange, Seitenwand, Rahmen vom Schiebedach und am Bodenblech
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ende 2016 Schadenshöhe fast 9000€
Schaden an Tür vorne rechts, Spiegel, Stossfänger hinten links
Der Gutachter bestätigt umfangreiche Spachtelarbeiten am Seitenteil und neue Lackschichten bis auf die Türen.
Weitere Nachforschungen meinerseits ergaben dass der Erstzulasser des Fahrzeuges, ein Autohaus aus dem Wohnort des Verkäufers, den Wagen als Vorführfahrzeug zugelassen hatte und damit wohl incl. interne Fahrten ca. 15000 km zurückgelegt wurden.
Im Kaufvertrag ist angekreuzt dass es nicht gewerblich genutzt wurde.
Der Unfall mit 22500€ Schadenshöhe erfolgte im Oktober 2014. Laut HIS Eintrag ein Totalschaden. Im Januar 2015 wurde das Fahrzeug dann an Frau X verkauft. Ihr Mann, VerkäuferX , war zu dem Zeitpunkt als Karosseriebaumeister bei der Firma
angestellt. Auf Nachfrage bei der Firma ist in deren System keinerlei Reparatur des Unfallschadens zu finden.
Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges sowie den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs durch Familie X wurde mir nicht gegeben.
Der zweite Unfall mit fast 9000€ Schaden und unter anderem Spiegel und Tür vorne rechts fand in der Zeit des Besitzes durch Fam. X statt. Im Vertrag ist wie gesagt nur die Rede von einem Kratzer links durch Zaun.
Ich habe versucht VerkäuferX darauf anzusprechen, woraufhin er sich damit verteidigte, auf einen Heckschaden hingewiesen zu haben und das Fahrzeug nachweislich fachgerecht instandgesetzt übergeben und auf den Heckschaden sowie den Kratzerschaden links hingewiesen zu haben.
Dadurch dass VerkäuferX als Karosseriebaumeister beim Verkäufer des Fahrzeuges angestellt war ist davon auszugehen dass ihm der volle Schadensumfang bekannt war, ebenso die wohl gewerbliche Nutzung als Vorführfahrzeug. Zudem wurde das Fahrzeug wohl
von VerkäuferX oder aber zumindest in seinem Auftrag Instand gesetzt.
Dazu kommt der zweite Schaden aus 2016, welcher als Kratzer links offensichtlich ebenfalls bagatellisiert wurde da die Schadenshöhe fast 9000€ betrug.
Durch diese umfangreichen nicht offengelegten Vorschäden ist der reale (auch Wiederverkaufs-) Wert des Fahrzeuges meiner Meinung (sowie auch der der Werkstatt und des Versicherungsgutachters) stark vermindert, ausserdem wird ebenfalls der Umfang der Erstattung der Reparaturkosten des aktuellen Schadens am Seitenteil links dadurch gemindert dass dort schon erhebliche Spachtelarbeiten am Vorschaden durchgeführt wurden.
Es würde mich sehr freuen, Eure Meinung und Ratschläge zu diesem Fall und Tipps zur weiteren Vorgehensweise zu hören. Für mich ist es so dass hier ein kapitaler Unfallschaden bewusst bagatellisiert wurde und auch der Umfang des zweiten Schadens nicht vollumfänglich offen gelegt wurde. Daher gehe ich von arglistiger Täuschung aus, gerade bei der fachlichen Expertise des Verkäufers und seiner beruflichen Stellung.
Vielen Dank,
EPDM
Beste Antwort im Thema
Hier helfen keine mehr oder weniger guten Tipps aus der Community mehr, sondern nur ein unverzüglicher Gang zu einem guten Rechtsanwalt. Nach deiner Schilderung bist du so massiv übers Ohr gehauen worden, dass ich hier nicht mehr lange fackeln würde. Das Problem ist hier, wie so oft, weniger die Rechts- als die Beweislage. Denn du musst im Falle einer Klage beweisen können, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer arglistigen Täuschung vorliegen. Diese Details hier zu diskutieren führt nur zu Zeitverlust. Dass du den Vertrag wegen der arglistigen Täuschung durch den (fachkundigen) Verkäufer anfechten kanst, dürfte wohl klar sein. Wie man das richtig macht und welche Folgen das hat, muss dir früher oder später sowieso ein Anwalt erklären. Da sich der Verkäufer jetzt schon dumm stellt, erscheinen mir die Chancen für eine gütliche Einigung ohne Hilfe eines Anwalts sehr gering.
Grüße vom Ostelch
129 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:41:33 Uhr:
So schräg hab ich das zwar auch noch nicht gesehen, aber besser wirds damit auch nicht...
Nein, wie sollte es auch? Mit deiner Zweifelei allerdings auch nicht. Zweifel darf und sollte man haben, aber begründet müssen sie sein.
Grüße vom Ostelch
Es geht hier nicht darum, dass wir im Forum dem Verkäufer irgendetwas vorwerfen, sonder lediglich dem TE geraten haben, anwaltlichen Rat zu suchen. Zwei Experten haben dazu gute Argumente gebracht.
Für mich ziehe ich das Fazit: Trolle bitte nicht füttern 🙂
Ähnliche Themen
Und so raten wird jedem, auch wenn es Jahre später und viele Tausend km weiter ist, geh zum Anwalt. der macht das.
Was soll das?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:47:40 Uhr:
Zweifel ja, aber was ist mit den 18 Monaten und 40.000 km seitdem ?
Da werden die Anwälte oder der Richter schon eine Lösung in Form einer km-Pauschale finden. Da mach dir keine sorgen...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:47:40 Uhr:
Zweifel ja, aber was ist mit den 18 Monaten und 40.000 km seitdem ?
Da wird er sich ggfls. einen Nutzungsvorteil (ca. 0,5 % des Kaufpreises je 1.000 km) anrechnen lassen müssen. Wobei gerade jetzt das erste Urteil eines Landgerichts gegen VW entschieden hat, dass bei deren Täuschung keine Nutzungsentschädigung anzurechnen ist.
Ich hab selbst schon mal zwei Kaufverträge gewandelt, weil Mängel nicht abgestellt werden konnten. Ist jedes mal diese km-Entschädigung angerechnet worden. Aber günstiger kannst du kein Auto fahren.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:51:08 Uhr:
Und so raten wird jedem, auch wenn es Jahre später und viele Tausend km weiter ist, geh zum Anwalt. der macht das.
Was soll das?
Was machst du denn, wenn dich jemand arglistig täuscht, du ihm seine Kiste abkaufst und dann beim Weiterverkauf (genauer beim Versuch) jedem Interessenten die tatsächlichen Schäden mitteilen darfst? Backen zusammenkneifen und den Schaden selbst tragen?
Denk mal an fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Da konnte man teilweise noch viele Jahre später Kreditverträge widerrufen und rückabwickeln. Einfach, weil die Gesetzeslage es zuließ.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:55:59 Uhr:
Und du meinst, das Ding bei VW ist das Gleiche wie hier?
Von den Rechtsfolgen her könnte es so sein. Immer vorausgesetzt, man kann VW die arglistige Täuschung nachweisen. Und dafür gibt es jetzt die Musterklage, der schon mehr als 20.000 Kläger beigetreten sind.
Ich kaufe so eine Karre nicht, egal wie du dir das vorstellst.
Ich muss auch nicht zum Anwalt oder vor Gericht.
Ich vergleiche auch nicht das Ding von VW mit der Sache hier.
Wer das macht hat jede Sicht auf die Sache verloren.
Du kannst auch weiter rumspinnen hier, es ändert an der Sache NIX.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:57:21 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:55:59 Uhr:
Und du meinst, das Ding bei VW ist das Gleiche wie hier?Von den Rechtsfolgen her könnte es so sein. Immer vorausgesetzt, man kann VW die arglistige Täuschung nachweisen. Und dafür gibt es jetzt die Musterklage, der schon mehr als 20.000 Kläger beigetreten sind.
Als Aktiien durch die Decke gingen hat da eine an Täuschung gedacht?
Und nur weil die Amis am rotieren sind muss das bei uns auch so sein?
Man wird sehen, ob man uneren Global Player so abhängen wird.
Die schlafen nicht auf dem Baum....
Na hoffentlich drückt dein Heiligenschein nicht zu sehr. Mit dem Lesen und Verstehen scheinst du aber schon Schwierigkeiten zu haben, oder?
Ist übrigens schon mancher, der sich selbst für "mich betrügt keiner" hielt, tierisch auf die Schnauze gefallen.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 1. Dezember 2018 um 21:51:08 Uhr:
Und so raten wird jedem, auch wenn es Jahre später und viele Tausend km weiter ist, geh zum Anwalt. der macht das.
Was soll das?
Es macht ja nichts, wenn man als Laie die Sach- und Rechtslage nicht kennt oder falsch beurteilt. Die Beharrlichkeit, mit der du hier aber auch jeden Hinweis ignorierst, ermüdet allmählich. Das Anfechtungsrecht erlischt erst 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags. Der TE hat die Täuschung erst jetzt entdeckt und nun ein Jahr Zeit zur Anfechtung. Wie viele Kilometer er mit dem Auto gefahren ist, ist völlig unerheblich.
Grüße vom Ostelch
Zurück zu Thema ....
Ich habe vor 18 Monaten einen Pkw/Minivan EZ Anfang 2014, 65000km, von Privat für fast 18000€ gekauft und mittlerweile fast 40000km damit gefahren.
Was soll jetzt ein Anwalt oder ein Gericht machen?