Verkäufer hat Airbag kontrlleuchte ausgesteckt

Mercedes C-Klasse W202

Hallo liebe w202 Experten!

Also eigentlich habe ich eine rechtliche frage:

Vor 4 Jahren einen c220d gekauft und nur Probleme gehabt.
Ich will nicht zu viel in den Detail gehen aber: Verschwiegener Unfallschaden, Ausgesteckter Airbagkontrolleuchte und viele mehr.

Aber langsam hab ich die Schauze voll😠

letztes jahr unfall gehabt und die Airbags gingen nicht an. Heute hab ich das ganze erfahren. Wo ich die ausgesteckte sicherung erkannt habe hatte ich ein rotes Gesicht😠.

Bitte helft mir ich bin im rechtschutz. Was kann ich machen

31 Antworten

Ich lass die sache einfach,
aber danke für die tollen antworten.
Gruß
speedmaster

Zitat:

Original geschrieben von RollyHH


Nach 4 Jahren geht sowiso nichts mehr,
auch mit Anwalt nicht.

Rolly

Falsch, arglistige Täuschung verjährt erst nach 10 oder 30 Jahren.

Das stimmt, ändert aber an der Beweislast nichts.

Hallo,

Also, Airbag abklemmen ist vorgeschrieben, wenn z.B. Kinder in einer rückwärts gewandten Sitzschale auf dem Beifahrersitz transportiert werden.

Das gleiche trifft zu, wenn behinderte Beifahrer den Sicherheitsgurt nicht wie vorgesehen benutzen können.

Die Sicherung zu entfernen, ist dazu das Mittel der Wahl. (Wer es nicht selber kann lässt es die Vertragswerkstatt machen).

d.h. mit abgeschaltenen Beifahrerairbags muss man rechnen.

Wenn einfach vergessen wurde, Dir das zu sagen .... sind die Aussichten bescheiden.

MfG. s.a.

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Ich denke, die Angelegenheit ist nach 4 Jahren so gut wie aussichtslos etwas zu erreichen.

Ich sage:

Nichts zum Thema, denn wir paar ahnungslosen Laien können in deser Sache NICHT die Beratung eines echten Rechtsanwalts ersetzen.

Also latsch mal zum RA, schnapp deine Unterlagen (Laufvertrag, Beweisfotos, was weiß ich noch alles) und frag den was er denkt.
Wenn er sagt, es ist aussichtslos - akzeptier es.
Wenn der sagt, man kann's mal probieren - probier es.

Aber vertrau nicht auf die (wie hier nicht mal eindeutigen, im Gegenteil) Aussagen von uns unbeteiligten Laien.

Nichtsdestotrotz hast du da offenbar ganz tief ins Klo gegriffen...

Ich glaube kaum, dass ich als Jurastudent Laie bin.
Aber sei es drum.

Renn halt zum Rechtsanwalt 😁

Das hättest ja dazuschreiben können 😁

Zitat:

Original geschrieben von Speedmaster34


es waren mindesten 2 motorsteuerlesungen bei DC. ABER er hat die sicherung des systems rausgezogen.

Ich nehme an Du meinst das Auslesen des Fehlerspeichers. Die gezogene Sicherung dürfte da gar nicht auftauchen. Da bin ich mir aber nicht sicher.

Ich vermute aber, dass wegen der gezogenen Sicherung auch die Airbag Kontrolleuchte nicht brannte, oder ? Damit dürftest Du vor Gericht ganz schlechte Karten haben. Denn erkläre mal einem Richter, dass Du 4 Jahre eine nicht brennende Kontrolleuchte übersehen hast. Du mußt zwar nicht die ganze Betriebsanleitung kennen aber ich könnte mir vorstellen, dass zumindest erwartet wird, dass man über die wesentlichen Kontrolleuchten bescheid weiß. Auch wenn viele Leute noch nicht einmal die Rote Leuchte mit der Ölkanne kennen. 🙂
Selbst wenn Du Recht hast, dann kannst Du nach 4 Jahren nicht mehr beweisen, dass es der Händler war.

Bei den anderen Dingen sieht es schon anders aus, z.B. verschwiegener Unfallschaden. Aber auch hier richtet es sich danach, ob Du es wirklich beweisen kannst.

VG

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von RollyHH


Nach 4 Jahren geht sowiso nichts mehr,
auch mit Anwalt nicht.

Rolly

Der Meinung bin ich auch.

Hallo!

Glaube ich nicht! Wenn im Kaufvertrag (so etwas lässt man sich im Regelfall geben) unfallfrei steht, das KFZ aber nachweislich einen hatte, dann kann der Verkäufer auf Preisminderung verklagt werden. Auch noch nach 4 Jahren.
Nur hast du die Beweislast, und da wird es schwierig.
Geh zu DC und lass dir die Historie des Fahrzeugs zeigen. Hatte der Benz nen Unfall und wurde dieser bei Mercedes repariert, kann man das auch noch nach 10 Jahren schriftlich nachweisen. Dann hattest du richtig Glück.
Kein Halter gibt einen Unfallwagen in die Werkstatt, lässt ihn dort reparieren und kann sich beim Verkauf nicht mehr daran erinnern. Da unterstelle ich Vorsatz.
Wenn du bei einem Händler gekauft hast, lass dir von diesem den Vertrag vom Ankauf des Fahrzeugs zeigen. Steht da unfallfrei drin, kannst du zum Vorbesitzer laufen.
Unter Umständen wird es eine übelste Rennerei.

Wenn DC nichts von irgendwelchen Schäden am Wagen dokumentiert hat wird es sichtlich schwierig für dich. Sofern nicht bei DC gewartet wurde: Sieh nach den Stempeln im Serviceheft und frag bei den eingetragenen Werkstätten nach ob da was bezüglich dieses Wagens schadenstechnisch vorlag.

Hast du auch da keinen Erfolg lass es bleiben und ärgere dich nicht weiter. Einen RA brauchst du nur, wenn du dich vor Gericht nicht selbst vertreten willst und du bei deinen Nachforschungen auf handfeste Beweise gestoßen sein. Alles andere wäre raus geworfenes Geld.

Zitat:

Original geschrieben von c200cdi00


Geh zu DC und lass dir die Historie des Fahrzeugs zeigen. Hatte der Benz nen Unfall und wurde dieser bei Mercedes repariert, kann man das auch noch nach 10 Jahren schriftlich nachweisen. Dann hattest du richtig Glück.

In der Regel gibt Mercedes nie die Historie eines Fahrzeuges heraus, wenn noch andere Vorbesitzer vorliegen (Wenn man der einzige ist, so sollte man die Historie ja sowieso kennen 😛).

War bei mir leider auch 2 mal so.
Das ist einfach Datenschutz.

Bei entfernter Sicherung ist eine Kommunikation mit dem Steuergerät nicht möglich, das sollte beim Versuch den Fehler auszulesen eigentlich auffallen wenn das Diagnosetool

"Steuergerät nicht angeschlossen" zeigt

Die Kontrolleuchte leuchtet auch bei entfernter bzw durchgebrannter Sicherung.
Wäre ja zu blöd wenn die Sicherung fliegt und ich bemerke den Ausfall des System erst nach dem Aufprall/Unfall.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von Dromel


Es wurden wahrscheinlich keine Inspektionen beim Freundlichen gemacht.

Das habe ich auch vermutet, wollte es aber nicht so deutlich aussprechen. 😁

OFFTOPIC

wer geht denn heutzutage freiwillig noch zum freundlichen, denn so freundlich sind die preise da nicht. Die haben einen gewaltig an der waffel wenn ein ölwechsel beim smart schon ein vermögen kostet, und reparieren können die auch nichts mehr da werden halt teile getauscht.

nene lieber selber machen dann weiss man was man hat

Zitat:

Original geschrieben von Dahoo



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Das habe ich auch vermutet, wollte es aber nicht so deutlich aussprechen. 😁

OFFTOPIC
wer geht denn heutzutage freiwillig noch zum freundlichen, denn so freundlich sind die preise da nicht. Die haben einen gewaltig an der waffel wenn ein ölwechsel beim smart schon ein vermögen kostet, und reparieren können die auch nichts mehr da werden halt teile getauscht.

nene lieber selber machen dann weiss man was man hat

Ich weis nicht was du hast, der Ölwechsel bei meiner Niederlassung kostet mit allem drum und dran nur 85 Euro.

Keine schmutzigen Finger und keine Sorgen mit der Altölentsorgung.

http://cgi.ebay.de/...6QQcmdZViewItemQQptZKFZ_Services_Reparaturen?...

Zitat:

Original geschrieben von deacon_frost75


Bei entfernter Sicherung ist eine Kommunikation mit dem Steuergerät nicht möglich, das sollte beim Versuch den Fehler auszulesen eigentlich auffallen wenn das Diagnosetool

"Steuergerät nicht angeschlossen" zeigt

Die Kontrolleuchte leuchtet auch bei entfernter bzw durchgebrannter Sicherung.
Wäre ja zu blöd wenn die Sicherung fliegt und ich bemerke den Ausfall des System erst nach dem Aufprall/Unfall.

nöö die Kontolleuchte brennt nur wenn es eine sicherung drin ist.

Wann brennt sie eigentlich?

Also bei mir dauerhaft sicherherlich ein Fehler aber wieso sollte sie den brennen.

Funktioniert jetzt der Airbag gar nicht mehr?

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