Verkäufer Haftung

Mercedes E-Klasse W210

Hallo, mal eine generelle Frage:

ich habe mir meinen Benz nun vor 3 Wochen (privat) gekauft. Bedingung war (im Kaufvertrag vermerkt), dass das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt wird und bei erheblichen Mängeln die Rückgabe erfolgt. Der TÜV war ohne Mängel (sehr schön) ich habe aber kurz darauf (3. Tag) schon ein Quietschen in der Parameterlenkung (s.Thread) und das nicht funktionieren der Standheizung bemerkt und diese Mängel auch gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht. Dieser verwies auf die Probefahrt, den bestandenen TÜV Termin und das natürlich bei einem über 10 Jahre alten Fahrzeug mal ein Gummi oder eine Manschette aushärten könne..... die Standheizung immer lief... und ihm keiner der Mängel bekannt wären. Höflich und sachlich abgewiegelt.

Nun habe ich heute vom Boschdienst einen Kostenvoranschlag für die Standheizung erhalten (immerhin 438,00 €), das Gebläse sei defekt. Beim Mercedes Benz habe ich erst nä. Woche wegen der Lenkung einen Termin, ich befürchte aber auch hier immense Kosten.

Frage: ist der Käufer (wenigstens Anteilig) für die Mängelbeseitigungen haftbar? 😕

Beide Mängel waren bei der Probefahrt nicht feststellbar, zum einen tritt das Quietschen erst nach ca. 30 Minuten (also Betriesbtemperatur) auf und da das Fahrzeug warm war, ging natürlich auch die Standheizung nicht an.

Beste Antwort im Thema

hallo,
das hier behandelte beispiel von alex steht ja für unzählige andere gebrauchtwagenkäufe aus privater hand zur diskussion.
meine meinung dazu ist, da werden mindestens 10 jahre alte w 210er für 1/10tel des neuwagenpreises und noch darunter
gekauft, um auch mal obere mittelklasse fahren zu können, bekommt vom verkäufer noch ein großes entgegenkommen eingeräumt
( hier bsp. rückabw. bei event. grav. mängeln bei untersuchung einer proff.prüforganisation ) hatte selber genügend zeit das fahrzeug beim kauftermin entsprechend zu untersuchen und schreit sofort bei dem kleinsten quietschen los, nur weil evtl. ein paar euronen
fällig werden könnten. liebe freunde, es muß euch doch klar sein das man in dieser preisregion kein " neufahrzeug " bekommt !!!
und wenn kann man ja gerne die preislisten beim freundlichen studieren...
dazu, das fazit der geschicht - ohne kohle geht das nicht , auch bei einem älteren gebrauchten oberklassemodell.
da helfen auch die größten advok. winkelzüge bei einem kauf von privat nicht.

mfg.
siggi

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Zitat:

Liegt das daran, dass die o.g. Problemchen im Leben eines (auch noch
so toll deklarierten) 210ers eher ein Witz sind?

So sehe ich das auch. Stellt sich nun zunehmend heraus, daß der TE übers Ohr gehauen wurde, sind die Sympathien sicher wieder auf seiner Seite. Aber so wie es zu Anfang geschrieben wurde, klang es nunmal nach ganz normalem 210er-Alltag und einem überempfindlichen Käufer, der einem auffallend netten Verkäufer nun nachträglich Ärger machen will.

Zudem nochmals der Hinweis (wie auch schon auf Seite eins geschrieben)- wurde das Fzg. gewerblich genutzt heisst das nicht, dass es auch gewerblich verkauft wurde- denn sonst müsste ja jeder Taxiunternehmer, der sein altes Fahrzeug verkauft einen GEwerbeschein für Kfz-Handel besitzen (oder sich zumindest als Autohändler ausweisen). Ein ehemaliges Firmenfahrzeug kann sehr wohl über Privat verkauft werden und dies ist hier anscheinend geschehen.

Ansonsten muss ich meinem Vorredner Recht geben- der VK hat sich äusserst kulant verhalten mit dem Angebot, das Fzg. nur mit TÜV zu verkaufen- jemand der eine Mängelgurke loswerden will macht so etwas nicht und würde versuchen das Auto nach Bolivien zu verschiffen oder in den Ostblock...

Meiner Meinung nach wurde hier ein Wagen zu überhöhtem Preis gekauft (mich würden auch mal Eckdaten interessieren- dann kann ich meine Meinung ändern oder sie bestätigt sich) und nun ist man unzufrieden und erwartet für das viel bezahlte Geld eine eierlegende Wollmilchsau... Denn bei einem guten Geschäft bzw. bei einem Schnapper kann man ja über das ein oder andere wegsehen...

Zum schluss noch eines- wie auch schon oben erwähnt- ein technisches System kann zu jederzeit kaputt gehen- daher nachzuweisen, dass bei einem so alten technischen Sytem der Fehler schon beim VK vorlag wird sich als unmöglich darstellen...

Das alles hier schreib ich unter dem Hintergrund, dass ich sowohl Erfahrungen als Käufer als auch als Verkäufer von PKW, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobilen habe und einmal bin ich auch schon auf die Nase gefallen- im Endeffekt hätte ich aber vorher besser nachsehen müssen und hatte wohl beim Kauf zu sehr die Rosarote Brille auf- dieser ''Habenwollen''-Effekt... nuja, ich habe gelernt und habe seit dem einige Male ''Nein'' zu einem Angebot gesagt bzw. schaue noch akribischer nach, wenn ich mir ein Fzg. ansehe (und ich bin sehr pingelig).

Sicherlich ist dein Fall ärgerlich- gar keine Frage- jedoch wirst du- von mir zumindest- nicht hören, was du in deiner Unmut jetzt hören willst ''Der VK hat dich über's Ohr gehauen und du bist das Opfer und konntest nichts dazu''- sehe ich nicht so- bei vorliegender Sachlage würde ich für den VK plädieren- die Einschätzung gewinne ich durch meine Erfahrung- wie gesagt, als Käufer sowohl als Verkäufer.

Zitat:

Original geschrieben von stvolkde


Gekauft habe ich das Fahrzeug offensichtlich von Privat.
Der Wagen war auch nicht als Firmenfahrzeug oder als Mwst- Ausweisbar
inseriert.
Im Kaufvertrag, ein AVD Vordruck steht aber unter der Verkäufer sichert zu,
..... 2. das ihm folgende gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges bekannt ist :
Nutzung durch xyz GmbH
Dann noch der Originalbriefeintrag auf eben diese Firma und genau das ist
das vertrackte an der Nummer.
Im Schein lief das Fahrzeug auch auf die GmbH. Verkäufer ist wohl auch
Geschäftsführer der GmbH (was Google halt so ausspuckt)

Hallo zusammen,

hallo stvolkde,

dein hier vorgetragener Fall ist in vielerlei Hinsicht aufschlußreich und
ich bin schon jetzt darauf gespannt, ob deine Schadenersatzansprüche
ohne weitere Auseinandersetzungen ausgeglichen werden.

Eimal angenommen, das gewerbliche zugelassene Fahrzeug wird an
den Geschäftsführer der GmbH verkauft, damit er als Privatperson
das Fahrzeug unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft.

http://www.avd.de/uploads/media/Kaufvertrag_110408_01.pdf

Dies könnte als Umgehungsgeschäft im Sinn des § 475 I S. 2 BGB
gewertet werden, mit der Folge, daß zwar der Gewährleistungsausschluß
zwischen dir und dem Verkäufer wirksam ist,
aber Schadenersatzansprüche aus der Sachmängelhaftung deinerseits
gegen die GmbH geltend gemacht werden müßten.

LG, Walter

hallo miteinander,

natürlich ist dieser thread polarisierend, da wir sicher alle unsere erfahrungen auf dieser wie auch der anderen seite des " tisches "
gemacht haben und durchleben mußten - das aber" erhobenen hauptes " und als lehrgeld verbucht.
mich bestärken solche haltungen, wie die des TE´s, nur in meiner entscheidung, unseren dicken bei einer neuanschaffung in ein
paar jahren ( da erst ca 136 tkm gelaufen und alle selber gefahren ) nicht zu verkaufen, sondern einfach in seinen wohlverdienten
ruhestand zu entlassen. das bedeutet, er wird sporadisch im jahr ein paar mal bewegt und erhält sonst sein trockenes plätzchen.
ich für meine person tue mir einen verkauf, der dann schon fast einer schenkung gleichkommen würde, nicht mehr an.
schon deshalb nicht, weil ich mir einbilde( und viel dafür getan und bezahlt habe), einen recht gut erhaltenes exemplar mein eigen nennen zu dürfen.
da mit steigendem alter natürlich jeder zeit irgend etwas austeigen kann, verspüre ich keinerlei lust, mich dann noch anmachen zu lassen.
deshalb auch meine " polarisierenden " zeilen im vorhergehenden beitrag.
meiner meinung nach geht es hier um eine lebenseinstellung!!!

mfg.
siggi

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Hallo Siggi,

ja, die Sachmängelhaftung ist des einen Segen und des anderen Fluch.

Solltest du deinen gepflegten 210er verkaufen wollen, dann bist du als
Privatperson mit einer wirksamen Formulierung der Ausschlußerklärung der
Sachmängelhaftung auf der sicheren Seite:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung
werden an den Käufer abgetreten."

LG, Walter

Hi Walter,

schiesse ich mir mit dieser Formulierung nicht ins eigene Knie? Wenn ich jetzt zB. einen Käufer habe, der mir versucht arglist ans Knie zu nageln ist das doch quasi ein Freibrief für Ihn, vom Kauf zurückzutreten... Ich hab's nicht so mit Recht, bitte erkläre mir das. Ist jetzt übrigens nicht auf den TE bezogen hier, es interessiert mich privat ggf. für künftige Fahrzeugverkäufe, bei denen ich bisher den Passus: '' Fahrzeug wird ohne Garantie und Gewährleistungsansprüche von Privat an Privat verkauft. Eine Sachmängelhaftung schliesse ich aus'' --- was ist hier dran falsch oder kann rechtlich ''ausgehebelt'' werden?

Ich hoffe, das geht hier nicht zu sehr ins OT, aber es hat ja irgendwo mit dem Thema zu tun.

Hallo JuSt4fun-lev,

deine Formulierung wäre schlicht und einfach unwirksam, siehe
Hinweis zum Urteil des OLG Hamm in meiner Post vom 8.11.2011.

Im Ergebnis wäre ein Ausschluß der Sachmängelhaftung nicht vereinbart.

LG, Walter

Ihr habt Probleme, beim ADAC gibt es für jede Form des Kaufes oder Verkaufes das richtige Vormular.
Da steht jeweils alles nach neuestem Recht drinne, muss nur noch mit den Persönlichen Daten ausgefüllt werden und nichts geht schief.
Ich kann die Leute nicht verstehen die ihr Auto lieber einem Händler schenken als es selber zu verkaufen und andersherum auch nicht.
Für ein gebrauchtfahrzeug von Privat zahlt man wesentlich weniger als beim Händler und eine Garantie kann man auch selber abschliessen und bei preiswerten Autos gibt einem sowieso kein Mensch der Welt, ob Gewerblich oder Privat eine Garantie.

und wenn ich dieses hier alles lese und höre ,denk ich ich geb die kiste lieber in zahlung ohne probleme, oder ich muß mir nen anwalt zu legen für den autoverkauf😕, um ein 10 jährigen fahrzeug zu verkaufen und dem käufer schriftlich mitzuteilen ,daß dies kein neuwagen mehr ist!

Ich versteh das Problem einfach nicht, der Fall ist doch glasklar......

Zitat:

Original geschrieben von Kater Mo


Ihr habt Probleme

Und daher machst du einen Screenshot von der ADAC-Website, speicherst diesen, bettest die Grafik dann in ein Worddokument ein um dieses Worddokument als Anhang in dein Posting zu legen. Ich überlege gerade krampfhaft wie es noch umständlicher geht. Mir fällt nix ein.

Zitat:

Original geschrieben von frucht999



Zitat:

Original geschrieben von Kater Mo


Ihr habt Probleme
Und daher machst du einen Screenshot von der ADAC-Website, speicherst diesen, bettest die Grafik dann in ein Worddokument ein um dieses Worddokument als Anhang in dein Posting zu legen. Ich überlege gerade krampfhaft wie es noch umständlicher geht. Mir fällt nix ein.

Entschuldigung,

mir ist zur frühen Morgenstunde leider nichts einfacheres eingefallen.

Einfach verlinken 😉 😁 Nee, is ja net schlimm, jeder sieht ja jetzt so, was du meinst 🙂

Dass es diesen Kaufvertrag gibt war mir übrigens bewusst, ich verwende ihn nur beim Autoverkauf. Jedoch schreibe ich in meine Annoncen bzw. Angebotstexte bei ebay auch schon gerne einen entsprechenden Passus rein- auch wenn er nicht hundertprozentig Wasserdicht vor Gericht sein mag, so gibt es mir dann doch das Gefühl, nicht ganz ohne Rückversicherung da zu stehen, falls mal ein Käufer auf die Idee kommt mir ein Ei ans Knie zu nageln (was glücklicherweise noch nie vorgekommen ist- ich beschreibe aber auch immer alles ganz genau, vom abgebrochenen Hebelchen der Lüftungsdüse über Kratzerchen (betonung liegt auf chen) am Tankdeckel oder, wie bei meinem jüngst verkauften Anhänger, eine sich lösende Naht an der Plane. Dinge, die andere Menschen als ''Gebrauchsspuren'' abstempeln- ich sie dem Käufer aber lieber zeige, dann haben beide Parteien ein klares Bild vom Fzg.

In erster Linie verkaufe ich so, wie ich auch kaufen möchte und umgekehrt gehe ich mit einem potentiellen Verkäufer so um, wie ich es mir von meinen Käufern wünschen würde.

Fassen wir mal zusammen:

„Kaufvertrag von privat an privat“

Die ganzen Musterverträge (ADAC, AVD, MOBILE.DE etc.) haben den berühmten Ausschluss der der Sachmängelhaftung… als Klausel mit drin, sind also „Wasserdicht“. Haken dran.

Sollte sich aber herausstellen, dass der Verkäufer wirtschaftlich als Unternehmer (bspl. Geschäftsführer der GmbH) von eben dem zu verkaufenden Fahrzeug welches von dieser GmbH genutzt wurde anzusehen ist, könnte (ich widerhole!) könnte doch ein Verbrauchsgüterkauf vorliegen? Dann würde doch der privat Verkäufer plötzlich zum Händler werden und da sieht es mit der Haftung plötzlich ganz anders aus.

Weiterhin würde ich dann in Frage stellen, ob der Kaufvertragsvorduck privat an privat so eigentlich noch gültig wäre?

Dies kann und wird sicherlich hier im Forum nicht geklärt werden. Ich persönlich habe die Sache nun als Erfahrung abgehakt, da ja an meinem Fahrzeug keine offensichtlichen fahrsicherheitstechnischen Mängel sondern „nur“ eine defekte Standheizung aufgetreten sind. Die Lenkungsgeschichte dürfte ohnehin in die Rubrik „Verschleiss“ fallen. Ich denke auch, der rechtliche Aufwand stünde nicht in der Relation zum Schaden und was dann hinten raus kommt.

Ich hätte und habe mich aber als Verkäufer in jedem Falle immer kooperativ gezeigt und mich nicht einfach tot gestellt und schliesse mich hier JuSt4fun-lev an:

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev


In erster Linie verkaufe ich so, wie ich auch kaufen möchte und umgekehrt gehe ich mit einem potentiellen Verkäufer so um, wie ich es mir von meinen Käufern wünschen würde.

- ENDE - 🙂

Zitat:

Original geschrieben von JuSt4fun-lev


Einfach verlinken 😉 😁 Nee, is ja net schlimm, jeder sieht ja jetzt so, was du meinst 🙂

Seiten, für die man sich einloggen muss, kann man nicht verlinken, wenigstens nach meinem Kenntnisstand!!!
Ich möchte ja auch nicht als Vollpfosten dastehen, deswegen muss ich mich noch mal melden.

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