Verkäufer Haftung
Hallo, mal eine generelle Frage:
ich habe mir meinen Benz nun vor 3 Wochen (privat) gekauft. Bedingung war (im Kaufvertrag vermerkt), dass das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt wird und bei erheblichen Mängeln die Rückgabe erfolgt. Der TÜV war ohne Mängel (sehr schön) ich habe aber kurz darauf (3. Tag) schon ein Quietschen in der Parameterlenkung (s.Thread) und das nicht funktionieren der Standheizung bemerkt und diese Mängel auch gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht. Dieser verwies auf die Probefahrt, den bestandenen TÜV Termin und das natürlich bei einem über 10 Jahre alten Fahrzeug mal ein Gummi oder eine Manschette aushärten könne..... die Standheizung immer lief... und ihm keiner der Mängel bekannt wären. Höflich und sachlich abgewiegelt.
Nun habe ich heute vom Boschdienst einen Kostenvoranschlag für die Standheizung erhalten (immerhin 438,00 €), das Gebläse sei defekt. Beim Mercedes Benz habe ich erst nä. Woche wegen der Lenkung einen Termin, ich befürchte aber auch hier immense Kosten.
Frage: ist der Käufer (wenigstens Anteilig) für die Mängelbeseitigungen haftbar? 😕
Beide Mängel waren bei der Probefahrt nicht feststellbar, zum einen tritt das Quietschen erst nach ca. 30 Minuten (also Betriesbtemperatur) auf und da das Fahrzeug warm war, ging natürlich auch die Standheizung nicht an.
Beste Antwort im Thema
hallo,
das hier behandelte beispiel von alex steht ja für unzählige andere gebrauchtwagenkäufe aus privater hand zur diskussion.
meine meinung dazu ist, da werden mindestens 10 jahre alte w 210er für 1/10tel des neuwagenpreises und noch darunter
gekauft, um auch mal obere mittelklasse fahren zu können, bekommt vom verkäufer noch ein großes entgegenkommen eingeräumt
( hier bsp. rückabw. bei event. grav. mängeln bei untersuchung einer proff.prüforganisation ) hatte selber genügend zeit das fahrzeug beim kauftermin entsprechend zu untersuchen und schreit sofort bei dem kleinsten quietschen los, nur weil evtl. ein paar euronen
fällig werden könnten. liebe freunde, es muß euch doch klar sein das man in dieser preisregion kein " neufahrzeug " bekommt !!!
und wenn kann man ja gerne die preislisten beim freundlichen studieren...
dazu, das fazit der geschicht - ohne kohle geht das nicht , auch bei einem älteren gebrauchten oberklassemodell.
da helfen auch die größten advok. winkelzüge bei einem kauf von privat nicht.
mfg.
siggi
47 Antworten
@Kater Mo Genau das meine ich und darum geht es mir auch. Entscheidend ist, was bzw. wer im Brief steht, oder? Und damit tritt der Verkäufer quasi auch als Händler mit Mängelhaftung auf. Nix Privatkauf!
Um es kurz zu machen: ich möchte hier kein Fass aufmachen, die Standheizung wird gerade repariert. Der Tip mit dem kompletten Austauschangebot (von Webasto) der Heizung für pauschal 480,00 € war gut, geht oder ging nur bis zu einem Alter von 10 Jahren (lt.Bosch). So bekomme ich halt "nur" das Gebläse erneuert und nein, meine Batterie ist neu, daran lag es nicht. Einzig die Lenkung macht mir nun noch Sorgen weil wenn hier (evtl. ist es leider so) eine komplett Überholung anliegt, wirds halt sehr teuer.
Wenn es von Interrese ist, werde ich gerne weiter berichten, wie denn die Sache nun ausgeht.
Dumm anmachen lasse ich mich aber nicht und zum Glück gibt es hier anscheinend auch Leute, die hilfreiche Kommentare abgeben oder ähnliches erlebt haben und darum geht es doch.
da fragt man sich ja wer hat mehr pech gehabt der käufer oder der verkäufer :-)
ich fahre meinen wohl bis ihn nur noch der ostblock haben will die machen dann auch keine backen und wissen das ein gebrauchter auch macken haben kann die nicht sofort sichtbar und hörbar sind....
Wie es aussieht der Verkäufer :-)
Neue Hiobsbotschaften von Bosch:
Das Gebläse funktioniert immer noch nicht- die Ansteuerrung ist auch noch kaputt, jetzt bin ich schon bei 804,74 €:
Standheizung überprüft dazu diverse Verkleidungen und
Vorderrad rechts ab und angebaut. Heizung ausgebaut und
Einzelbauteileprüfung durchgeführt. Gebläse der
Standheizung hat Drehzahlschwankung. Ansteuerung für
Brennluftgebläse von Steuergerät nicht vorhanden. Abgasrohr
zwischen Heizung und Schalldämpfer derfekt. Fahrzeug
fahrbereit gemacht. Wasserkreislauf überbrückt.
K O Werksinstandsetzung lt
Pauschale 1 390.00 390.00 Euro
VERS VERSANDKOSTEN 2 7.50 15.00 Euro
LHEIZ Lohn Heizungsinstands. 35 7.75 271.25 Euro
Summe 676.25
676.25 Mehrwertsteuer 19.00% 128.49
----------
804.74 EURO
==========
Gut ist aber, das Webasto das Teil komplett (mit Garantie!!!) für 390,00 Euro Werksüberholt.
Ich denke das sind alles Mängel (gerade das Abgasrohr) die schon vor kauf vorhanden waren und deshalb ist die Sache jetzt beim Anwalt und der sieht sehr gute Chancen. Sollte nix bei rum kommen, habe ich wenigstens eine komplett Überholte Standheizung und wieder einmal vieles dazu gelernt.
Zitat:
Original geschrieben von golfcab155
da fragt man sich ja wer hat mehr pech gehabt der käufer oder der verkäufer :-)ich fahre meinen wohl bis ihn nur noch der ostblock haben will die machen dann auch keine backen und wissen das ein gebrauchter auch macken haben kann die nicht sofort sichtbar und hörbar sind....
Abgasrohr zwischen Heizung und Schalldämpfer defekt? Die Jungs tragen aber auf. Das ist ein billiger geriffelter Blechschlauch.
Für über 800 Euro wäre ja schon fast eine neue STH in Frage gekommen. Raus, rein, fertig. Oje. Aber so kann man auch Geld verbrennen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Ich denke das sind alles Mängel (gerade das Abgasrohr) die schon vor kauf vorhanden waren und deshalb ist die Sache jetzt beim Anwalt und der sieht sehr gute Chancen.
Natürlich sieht der gute Chancen, sonst würdest Du dir ja keinen anwaltlichen Beistand holen. Meine Prognose: du hast am Ende noch mehr Lehrgeld bezahlt. Deine einzigste Chance wäre, du könntest nachweisen dass der Verkäufer dich arglistig getäuscht hat. Und das kannst Du ganz bestimmt nicht am Kaufpreis festmachen. Ein -auch noch so hoher- Kaufpreis garantiert leider keine einwandfreie Funktion. Das mussten auch schon etliche Käufer einer neuen S-Klasse leidvoll erfahren.
Ansonsten gilt der Kaufvertrag. Wer übrigens als letzter Eintrag im Brief steht hat nicht unbedingt zu sagen, wer Eigentümer (und somit Verkäufer) ist. Schau gerne mal nach, aber der Kfz.-"Brief" verbrieft kein Eigentumsrecht. Daher heißt das Teil ja nun auch nur noch Kfz.-Zulassungsbescheinigung Teil I+II. Hieraus nun einen Anspruch auf Sachmängelhaftung abzuleiten kann eventuell je nach Laune des Richters funktionieren. Recht haben und recht bekommen sind manchmal nicht das selbe.
Und die Sache mit dem Abgasrohr ist wirklich zu gut *lach* Und am Ende ist es dann nur ein zugeölter Flammenwächter oder eine Sicherung...
Beste Grüße,
Christian
PS: Meine Meinung ist ürbigens, dass einem manche verkäufer schon leid tun können. Verkaufen ein 15 Jahre alten gebrauchsgegenstand zu weniger als einem zehntel des Neupreises und werden dann vor den Kadi gezogen weil ein Abgasrohr (Pfennigskram, ständiger Witterung ausgesetzt im rechten vorderen Radkasten) schadhaft ist. Und das, weil ein Käufer meint, immer noch die gleiche Qualität verlangen zu können wie ein Neuwagenkunde (welcher diese Qualität auch nicht immer bekamen).
Zitat:
Original geschrieben von stvolkde
Neue Hiobsbotschaften von Bosch:Das Gebläse funktioniert immer noch nicht- die Ansteuerrung ist auch noch kaputt, jetzt bin ich schon bei 804,74 €:
unter "Hiobsbotschaften" versteht wohl jeder was anderes 😕
der arme verkäufer.... hoffentlich hat er gute nerven und viel zeit!!
Hallo zusammen,
hallo stvolkde,
der einzige Gewinner in diesem Verfahren wird der Rechtsanwalt sein.
Bei der Darstellung des Falls bleibt weiterhin im Unklaren, wie der
Kaufvertrag ausgestaltet ist: Tritt der Verkäufer eindeutig als Privatperson
auf, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen worden?
Weiterer Einwand: Greifen Gewährleistungsansprüche, hat der Verkäufer
ein Recht auf Nachbesserung.
Du bringst dich um jeglichen Anspruch bzw. Liquidierung deiner
Aufwendungen gegen den Verkäufer, wenn der Mangel behoben wird,
ohne vorher dem Verkäufer unter Fristsetzung zweimal Gelegenheit
zur Nachbesserung gegeben zu haben.
LG, Walter
Ganz simpel:
Du hast Deinen Willen erklärt, den Wagen mit mängelfreiem Tüv zu kaufen. Der Verkäufer hat seinen Willen erklärt, Dir den Wagen für einen bestimmten Preis zu den genannten Bedingungen zu verkaufen.
Verfügung hat ebenfalls stattgefunden.
Dementsprechend ist es gemäß §433 BGB zu einem Kaufvertrag gekommen. Dieser ist rechtsgültig.
Du hast absolut keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bezüglich Mängeln die nicht im Kaufvertrag geregelt wurden. So einfach ist das.
Ich kapier immer nicht warum Leute ein altes Auto kaufen, sich dann beschweren wenn Dinge kaputtgehen, und anschließend einen Heidenterz machen, weil der Verkäufer das bitteschön reparieren muss.
Totaler Blödsinn, der einzige der dabei gewinnt ist der Rechtsanwalt. Kommt es zu keiner privaten Einigung landet der ganze Quatsch vorm Gericht, wo die Richter eh mit unzähligen Banalitäten zu kämpfen haben.
der gewinner ist immer der anwalt ob er gewinnt oder verliert -geiler beruf😁 in amerika wird nur nach erfolg bezahlt!
Hallo zusammen,
einmal angenommen, beim Verkäufer handelt es sich um eine
Privatperson
Zitat:
Original geschrieben von stvolkde
...
Hier geht es doch darum, dass ich von einem vermeintlichen Privatmann
einen Wagen gekauft habe
...
und im Kaufvertrag ist ein Gewährleistungsausschluß formuliert.
Weiterhin äussert sich der TE:
Zitat:
Original geschrieben von stvolkde
... und deshalb ist die Sache jetzt beim Anwalt und
der sieht sehr gute Chancen ...
dann bestünde womöglich eine Aussicht auf Erfolg darin (wenn der Käufer nicht die
Rechte des Verkäufers durch eine ummittelbare Selbstvornahme verletzt hätte),
die Ausschlußklausel für nichtig zu erklären, wenn diese z. B. ohne weitere
Einschränkungen formuliert wurde. Der Wortlauf dieser Einschränkungen kann
wie folgt lauten:
"Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden."
Dann würde die gesetzliche Regelung gelten.
LG, Walter
http://www.adac.de/_mm/pdf/Kaufvertrag-Verkauf-von-Privat_33300.pdf
heywalter, erklär mir mal sachmängelhaftung und privatverkauf?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von chris 115
... erklär mir mal sachmängelhaftung und privatverkauf?
Hallo Chris:
Zitat:
OLG Hamm
Mit Urteil vom 10.02.2005 (28 U 147/04) hat das OLG Hamm entschieden,
dass auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges ein
formularmäßig vereinbarter umfassender Haftungsausschluss der
Inhaltskontrolle nicht standhält und wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 a BGB
und § 309 Nr. 7 b BGB nichtig ist.Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufes darf der Verkäufer eines
gebrauchten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Sachmängelhaftung
formularmäßig ausschließen, so insbesondere beim Verkauf durch
eine Privatperson.
Das OLG Hamm hat jedoch festgestellt, dass ein umfassender
Sachmängelhaftungsausschluss auf Grund der Änderungen durch
die Schuldrechtsreform formularmäßig nicht mehr zulässig ist.
Eine Klausel wie "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der
Sachmängelhaftung verkauft" ohne weitere Einschränkungen ist
daher im Ganzen nichtig. Ist die Ausschlussklausel vollständig nichtig,
gelten die gesetzlichen Regelungen.Das bedeutet, dass auch der Privatverkäufer grundsätzlich
zwei Jahre für Mängel an dem verkauften Kraftfahrzeug haftet.
LG, Walter
Hallo Walter,
hallo Forum,
Gekauft habe ich das Fahrzeug offensichtlich von Privat. Der Wagen war auch nicht als Firmenfahrzeug oder als Mwst- Ausweisbar inseriert.
Im Kaufvertrag, ein AVD Vordruck steht aber unter der Verkäufer sichert zu, ..... 2. das ihm folgende gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges bekannt ist : Nutzung durch xyz GmbH
Dann noch der Originalbriefeintrag auf eben diese Firma und genau das ist das vertrackte an der Nummer.
Im Schein lief das Fahrzeug auch auf die GmbH. Verkäufer ist wohl auch Geschäftsführer der GmbH (was Google halt so ausspuckt)
Deshalb der Anwalt, weil mir bisher keiner klar sagen konnte, was Sache ist. Und hört mir endlich auf mit den dummen ".... ja ist ja ein altes Auto...was will der Pienser "und der arme Verkäufer..." Floskeln. Darum geht es nicht. Auch hab ich noch keine Standheizug Webasto Werksüberholt mit Garantie für 390,00 € zzgl. Märchensteuer gefunden. Wo soll es die den geben? Trotzdem ärgerlich wenn diese Sache inkl Steuer, Versandkosten und Einbau dann 804,00 Euronen kostet, obwohl der Käufer im Inserat volle funktionsfähigkeit aller sorgsamst aufgezählten Extras (eben auch die Standheizung) zugesichert hat.
Die Lenkung erwähne ich jetzt gar nicht mehr, ausser das hier auch ca. 400 Euronen fällig
werden, macht also 1200,00 € gleich mal nach 500 Kilometern und innerhalb von 3 Wochen. Ich denke, da würde sich jeder ärgern und schauen was geht, zumal und gerade weil der TÜV hier nicht moniert hat, fühlte ich mich um so bestätigter, dass wirklich alles in Ordnung ist.
Wir fahren hier bestimmt alle keine fabrikneuen Daimler mit voller Werksgarantie. Leben und leben lassen, ausserdem habe ich mich bereits zu diesem Thema geäussert. Jeder tritt hier mal als Käufer oder als Verkäufer auf. Nur wenn der Verkäufer mir den W210 als Privat Mensch verkauft hat, nur um sich vor einer Mängel-Haftung (die nun evtl. eingetreten ist ) zu drücken, obwohl es sich hier um ein Firmenfahrzeug handelt, ist die Sachlage (für mich) klar und genau deshalb frage ich mich natürlich um so mehr, ob den eben da nicht schon einige Mängel vor Verkauf bekannt waren. 😕
Zitat:
Original geschrieben von WalterE200-97
Hallo zusammen,einmal angenommen, beim Verkäufer handelt es sich um eine
Privatperson
Zitat:
Original geschrieben von WalterE200-97
und im Kaufvertrag ist ein Gewährleistungsausschluß formuliert.Zitat:
Original geschrieben von stvolkde
...
Hier geht es doch darum, dass ich von einem vermeintlichen Privatmann
einen Wagen gekauft habe
...Weiterhin äussert sich der TE:
Zitat:
Original geschrieben von WalterE200-97
dann bestünde womöglich eine Aussicht auf Erfolg darin (wenn der Käufer nicht dieZitat:
Original geschrieben von stvolkde
... und deshalb ist die Sache jetzt beim Anwalt und
der sieht sehr gute Chancen ...
Rechte des Verkäufers durch eine ummittelbare Selbstvornahme verletzt hätte),
die Ausschlußklausel für nichtig zu erklären, wenn diese z. B. ohne weitere
Einschränkungen formuliert wurde. Der Wortlauf dieser Einschränkungen kann
wie folgt lauten:
"Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden."Dann würde die gesetzliche Regelung gelten.
LG, Walter
http://www.adac.de/_mm/pdf/Kaufvertrag-Verkauf-von-Privat_33300.pdf
Mich würde mal interessieren, um was für ein Fzg. es sich hier
handelt, welcher Kurs gezahlt wurde, wie lange der Wagen
schon stand, etc...halt ein paar Eckdaten.
So wie das hier auf den zwei Seiten geschildert wurde, könnte
ich auch nur "Siggis Peitschenhieb" unterschreiben.
Liegt wohl aber daran, dass der unbekannte Verkäufer stets korrekt handelnd
und positiv zwischen den Zeilen angekommen ist - auf der anderen
Seite ein Käufer eines alten Autos, dem das Quietschen des Lenkstocks
und die streikende SH den Schritt zum Advokaten veranlasst.
Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten...warum
ist der Thread so polarisierend? Normalerweise wird doch jedem 210er
auf Anhieb bedingungslos geholfen (sofern vorab die SuFu genutzt)...
Liegt das daran, dass die o.g. Problemchen im Leben eines (auch noch
so toll deklarierten) 210ers eher ein Witz sind? Wie hätte man reagiert,
wenn nach 100 km die Injektoren (sofern Diesel) um die Ohren geflogen
wären? "Passiert jedem mal...ist Verschleiss" ?
Oder ist das die Angst vor genau diesen erbsenzählenden Autokäufern,
die irgendwann einmal selbst gegenüber unsereins stehen könnten?
"Hoffentlich luschert der nicht unter die Motorabdeckung"
Wenn ich meinen Wagen zwecks Verkauf einer Hauptuntersuchung
zur Verfügung stelle, dann gehe ich davon aus, dass jedes, wirklich
jedes Systemchen von der Käufer-TÜV-Kombination geprüft wird. Wenn
dann auch noch eine Rücknahme vertraglich im Falle eines Mangels
vereinbart wird, dann gehe ich davon aus, dass der Verkäufer keine
bösen Absichten hegt und nichts fahrlässig verschweigt. Und wenn ich
dann als neuer Besitzer Wochen später die o.g. Mängel feststelle, hätte ich
schon moralische Bedenken, gegen den Verkäufer gerichtlich vorzugehen.
Aber vielleicht ist das auch Einstellungssache und das hat ja auch juristisch
nichts mit der TE-Frage zu tun.
Fakt ist ja nur, dass bei einem derart alten Fzg. jeden Tag das eine
oder andere Funktionsteil ausfallen kann. Von heute auf morgen - und
ohne Vorwarnung...
Wer weiss, wie es r***mässig unter der Geräuschkapsel aussieht...
oder wohlmöglich fällt demnächst noch ein Lämpchen im KI aus...
Oh jeh...
Sehe gerade, dass der Thread oben fast parallel lief...wie gesagt,
ist das rein aus den zeilen zu lesen und evtl. eine Begründung,
warum hier der eine oder andere Fahrer Unverständnis zeigt...
Zitat:
Original geschrieben von stvolkde
Deshalb der Anwalt, weil mir bisher keiner klar sagen konnte, was Sache ist. Und hört mir endlich auf mit den dummen ".... ja ist ja ein altes Auto...was will der Pienser "und der arme Verkäufer..." Floskeln. Darum geht es nicht. Auch hab ich noch keine Standheizug Webasto Werksüberholt mit Garantie für 390,00 € zzgl. Märchensteuer gefunden. Wo soll es die den geben? Trotzdem ärgerlich wenn diese Sache inkl Steuer, Versandkosten und Einbau dann 804,00 Euronen kostet, obwohl der Käufer im Inserat volle funktionsfähigkeit aller sorgsamst aufgezählten Extras (eben auch die Standheizung) zugesichert hat.
Die Lenkung erwähne ich jetzt gar nicht mehr, ausser das hier auch ca. 400 Euronen fällig
werden, macht also 1200,00 € gleich mal nach 500 Kilometern und innerhalb von 3 Wochen.
Doch darum geht es. Ein W210 ist ein altes Auto, und dementsprechend können über Nacht Defekte auftreten. Und wenn der Defekt erst nach Kauf auftrat, dann ist das Pech aber leider nicht zu ändern.
Ich weiß auch nicht wo das Problem ist. Wenn das ein normaler Kaufvertrag ist, in dem zu den essententialia negotii nur die Klausel ist, dass der Verkäufer zusichert, den Wagen mit mängelfreiem Tüv zu verkaufen, und diese Klausel erfüllt, dann ist seine Verpflichtung insgesamt erfüllt.
Ich weiß jetzt nicht was eine defekte Standheizung mit mängelfreiem Tüv zutun hat bzw. wo das Problem liegt, in meinen Augen ist das ganz einfach Pech.