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Verkäufer (Händler) möchte Geld für Gewährleistung

Themenstarteram 15. März 2018 um 14:57

Ich hab am Dienstag einen VW Golf Variant bei einen Händler (Weißt sich laut Inserat so aus) gekauft. Hab am Dienstag bereits die Anzahlung gemacht und Papiere zum Anmelden mitgenommen. Gestern wollte er erst mein Kontakt Daten für den Vertrag. Später ruf er mich an und fragte ob ich eine Gewährleistung für 350€ mit dazu möchte weil der Preis für Gewerbe/Export gemacht wurde. Im Inserat (siehe Bild) stand Nicht's davon und auch bei der Preisverhandlung kein Wort von 350€ für Gewährleistung. Wie soll ich jetzt reagieren bzw. auf was soll ich beim Vertrag achten. Ich hole das Auto am Samstag und habe ihn gesagt über die Gewährleistungs Geschichte reden wir am Samstag.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. März 2018 um 18:14:24 Uhr:

Warum 24 Moante? Das gilt doch nur bei Neuwagen. Gebrauchte haben 12 Monate Gewährleistung, soweit ich weiß. Oder hat sich da was geändert?

Der Kaufvertrag selbst ist ja eigentlich schon gültig. Er hat angeboten, Du hast Zugestimmt sogar eine Anzahlung gemacht. Somit ist alles bereits "zu". Alles weitere sind Zusatzvereinbarungen.

Nein, 24 Monate ist schon richtig, aber wieder nur die ersten sechs Monate mit Beweislastumkehr. Bei gebrauchten Gütern kann (nicht muss) man die Gewährleistungszeit auf 12 Monate verkürzen. Und wenn dieses Verkürzen in die Hose geht (weil man z.B. gegenüber einem Endverbraucher die komplett und damit unwirksam ausgeschlossen hat) gilt die gesetzliche Regelung = 24 Monate.

Hier sogar mit dem Spaßeffekt, dass "ich will dir x für das Auto zahlen - ist ok, zahl einen Teil an, kriegst die Papiere zum Zulassen, Rest bei Abholung" schon alles für einen wirksamen Kaufvertrag beinhaltet.

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Gewährleistung muss er geben, außer im Kaufvertrag steht: Verkauf im Kundenanfragen etc.

Wenn das drin steht, würd ich den Karren stehen lassen.

Eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Moanten hast Du immer! Nach 6 Moanten gibt es zwar die Umkehr der beweislast aber den Anspruch hast Du. Obs dem Händler paßt oder nicht. Nur wenn er sie ausdrücklich beim Vertragabschluß aus schlißet gilt sie nicht. Das geht aber nicht so ohne Weiteres.

Eas kann natürlich sein das der Händler Dir eine zusätzliche Garantie auf Auge drücken will die geht dann viellicht über das gesetzlich vorgeschriebene hinaus. Das kannst Du natürlcih machen, wenn das Angebot stimmt.

Aber schon die Angabe: "Ohne Gewähr" macht mich Stutzig. Er verkauft doch ein Auto was so auf seinem Hof steht. da MUß er doch für die angegebenen Daten auch haften. Was ist wenn der Wagen statt der angepriesen Motorleistung viel weniger hat weil er nen anderen Motor drin hat? Du kaufst ja nicht irgendein Auto aus einem Pool sondern genau das dort beworbene. Du hast ja auch schon einen verbindlichen Kaufvertrag gemacht. Mündlich ist auch gültig.

Ganz ehrlich: ich hab bei deiner Sache irgendwie ein komisches Gefühl im Magen.

Mit der Aussage Verkauf erfolgt im Kundenauftrag will der Händler die Gewährleistung umgehen,das ist eine Masche meist bei älteren Autos.Spar dir die 350 Euro,wenn das Ding in Ordnung ist,für Künftige Investitionen,für dein neues Gefährt.Bei einem alten Auto gibt es immer was zu tun.

Verkauft er das im KMundenauftrag? hab da nix von gesehen.

Es steht einem Händler/Gewerblichen frei ein Auto zu verkaufen. Der Verkäufer kann verlangen das der Käufer eine Garantie dazu kaufen muss. Wenn der Käufer das nicht will, bekommt er kein Auto.

Die Gewährleistung ist das Problem. Die kann der Händler an Privatleute nicht ausschließen, aber durch eine Garantie sein Risiko kompensieren.

Dir wird also keine Gewährleistung verkauft, sondern eine Garantie. Nur für die Klarstellung hier, das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge. Gewährleistung ist gesetzlich diktiert, eine Garantie freiwillig und separat.

Händler fragte, ob Te "Gewährleistung dazu möchte".

Dies ist ein Angebot für eine Zusatzleistung, aber keine Bedingung für den Vertragsabschluss.

Im übrigen ist der Kaufvertrag schon abgeschlossen worden, da Te schrieb, er habe ein Auto gekauft. Damit sind die Vertragsbedingungen (Gewährleistungsbedingungen) bereits fixiert.

O.

Der Sachverhalt ist ein wenig undeutlich. Für den Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW bedarf es keiner bestimmten Form. Die Anzeige ist lediglich die Aufforderung potentieller Käufer, dem Verkäufer das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages zu machen, welches der Verkäufer annehmen kann, aber nicht muss.

Und da wird es dann interessant. Hat der Verkäufer das Angebot schon angenommen? Warum wurde eine Anzahlung geleistet?

Da es genügend Autos gibt, würde ich mich nicht auf große Diskussionen einlassen - Geld zurück und anderes Auto suchen.

Und auch wenn der TE hier von Gewährleistung spricht (den Unterschied kennen doch selbst Händler oftmals nicht), wird hier wohl eine Gebrauchtwagengarantie angeboten worden sein.

Themenstarteram 15. März 2018 um 17:09

Es stand Nicht's von Kundenauftrag oder Export/Gewerbe im Inserat und es wurde darüber auch kein Wort beim Kauf verloren. Letzt endlich ist es mir gestern auch schon sehr spanisch vorgekommen und hab auch ein komisches Gefühl. Hab inzwischen mit meinen Anwalt telefoniert. Er meinte so lange er als Händler (nicht Privatperson) drin steht und ich als Privatperson brauch ich mir keine Gedanken machen, selbst wenn er die Sachmängelhaftung ausschließt. Diese wäre dann unwirksam und ich hätte sogar 24 Monate Gewährleistung.

Themenstarteram 15. März 2018 um 17:12

Also es wurde nach deinen Werkstatt Besuch mit vollem Werkstatt Check letzt endlich mündlich darauf geeinigt. Es wurde ausmacht mit der Anzahlung nehme ich die Papiere mit und am Samstag den Rest, da wird auch der kaufvertrag gemacht.

Warum 24 Moante? Das gilt doch nur bei Neuwagen. Gebrauchte haben 12 Monate Gewährleistung, soweit ich weiß. Oder hat sich da was geändert?

Der Kaufvertrag selbst ist ja eigentlich schon gültig. Er hat angeboten, Du hast Zugestimmt sogar eine Anzahlung gemacht. Somit ist alles bereits "zu". Alles weitere sind Zusatzvereinbarungen.

Wenn Du schon einen Vertrag hast, kann es da keine spätere Änderung geben. Vorab hätte der Händler eine Garantie verlangen können, jetzt nicht mehr.

Wenn Du das Auto haben möchtest, poch auf Vertragserfüllung, Du musst keine Änderungen zulassen.

Aus der Gewährleistungsfalle kommt man als gewerblicher nicht mehr raus.

Jeder gewerbliche weiss das, da muss man nicht mal Händler sein

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. März 2018 um 18:14:24 Uhr:

Warum 24 Moante? Das gilt doch nur bei Neuwagen. Gebrauchte haben 12 Monate Gewährleistung, soweit ich weiß. Oder hat sich da was geändert?

Der Kaufvertrag selbst ist ja eigentlich schon gültig. Er hat angeboten, Du hast Zugestimmt sogar eine Anzahlung gemacht. Somit ist alles bereits "zu". Alles weitere sind Zusatzvereinbarungen.

Nein, 24 Monate ist schon richtig, aber wieder nur die ersten sechs Monate mit Beweislastumkehr. Bei gebrauchten Gütern kann (nicht muss) man die Gewährleistungszeit auf 12 Monate verkürzen. Und wenn dieses Verkürzen in die Hose geht (weil man z.B. gegenüber einem Endverbraucher die komplett und damit unwirksam ausgeschlossen hat) gilt die gesetzliche Regelung = 24 Monate.

Hier sogar mit dem Spaßeffekt, dass "ich will dir x für das Auto zahlen - ist ok, zahl einen Teil an, kriegst die Papiere zum Zulassen, Rest bei Abholung" schon alles für einen wirksamen Kaufvertrag beinhaltet.

Themenstarteram 15. März 2018 um 17:24

12 Monate sind es nur bei entsprechender Klasel auf Verkürzung der Gewährleistung. Wenn nichts bzw. rechtswidrige Klauseln im Vertrag sind sind es die gesetzlichen 24

Ok danke, wieder was gelernt. Soll Dir ja nur recht sein.

Der Vertrag besteht ja bereits (mündlich) und ist somit rechtskräftig. Ich würde sagen da hat sich der Händler geschickt selbst ans Bein gepinkelt.

seriös ist das zwar nicht nicht aber wenns Auto OK ist sollst Dir egal sein.

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