Verkabelung Zusatzscheinwerfer
Hallo zusammen,
ich habe hier das Thema eröffnet, da ich bei meiner Recherche nicht weiter gekommen bin, bzw. einfach zu wenig Wissen dabei habe.
Ich möchte an meinem A3 Zusatzscheinwerfer (Osram SX180-SP) verbauen. Diese befinden sich im Grill. Nun zu meinem Anliegen:
Ich möchte einen Kippschalter mit 3 Positionen im Innenraum haben, über welchen ich folgende Modi einstellen kann:
1. Zusatzscheinwerfer leuchten wenn Fernlicht leuchtet/ bei Lichthupe
2. aus: Alles wie Serie
3. Zusatzscheinwerfer werden eingeschaltet, unabhängig vom Fernlicht (so wie Arbeitsscheinwerfer)
Da sich meine Kenntnisse von Schaltplänen auf den Physikunterricht, also +/- , 1 Lämpchen, 4 Kabel und 1 Schalter beschränken, bin ich leider ziemlich planlos.
Von Osram gibt es einen fertigen Kabelsatz, welcher meine Variante 2 und 3 beinhaltet, also ein klassischer Kippschalter, der das Licht steuert.
Kennt sich hier jemand damit aus und hat eine Meinung zu meinem Plan? Vor allem auch, wie ich die Scheinwerfer an das Fernlicht angeschlossen bekomme, bzw. das Signal abgreife?
Schon einmal vielen Dank!
Liebe Grüße 🙂
15 Antworten
Dein Vorhaben wird weniger oder sehr viel mehr kompliziert, je nachdem welches Baujahr und welche Beleuchtung du ab Werk am Fahrzeug hast.
Halogen?
Xenon?
LED?
Ich hab dir mal ein Schaltplan gezeichnet, wie es funktionieren kann. Eignen tut sich hier ein Schalter mit Doppelfunktion der rastet (not monomentary) und ein Arbeitsstromrelais 20A reichen bei 200W. Die Plusleitung musst du auch batterienah absichern. Es bietet sich an, das Relais in Batterienähe zu positionieren. Das Ganze funktioniert nur, wenn der Ferscheinwerfer über herkömlich Plus-geschaltet wird. Dann bietet sich auch die Abnahme des Ferscheinwerferstromes am Scheinwerfer an.
Also wenn der Fernscheinwerfer PWM geschaltet und oder Lamenüberwachung drin hat funktioniert das so nicht.
...wenn seine vermeintlichen LED-Scheinwerfer das Fernlicht-Signal über den CAN-Bus bekommen (zu den Leistungsmodulen), funktioniert es noch weniger 😉
Das stimmt. Ich gehe mal von aus dass bei LED keine Zusatzscheinerfer von Nöten sind????
Mit einem LIN-Schalter sollte es trotz can-bus funktionieren...habe aber keine Erfahrung mit so einem Schalter...bin über Google darauf gestoßen...
Edit: sehe eben erst, scheint nur für Motorräder zu sein...sorry!
https://www.wunderlich.de/shop/de/lin-schalter-45030-000-1.html
@Lecavalier81 damit bekommt er die Umschaltung nicht hin, dass es einmal über Fernlicht einmal über ein Schalter funktioniert....
Zitat:
@hadez16 schrieb am 9. März 2021 um 07:35:41 Uhr:
Dein Vorhaben wird weniger oder sehr viel mehr kompliziert, je nachdem welches Baujahr und welche Beleuchtung du ab Werk am Fahrzeug hast.Halogen?
Xenon?
LED?
Ich habe Xenon im VFL Sportback verbaut.
Zitat:
@MichelsTGA schrieb am 9. März 2021 um 08:41:12 Uhr:
Ich hab dir mal ein Schaltplan gezeichnet, wie es funktionieren kann. Eignen tut sich hier ein Schalter mit Doppelfunktion der rastet (not monomentary) und ein Arbeitsstromrelais 20A reichen bei 200W. Die Plusleitung musst du auch batterienah absichern. Es bietet sich an, das Relais in Batterienähe zu positionieren. Das Ganze funktioniert nur, wenn der Ferscheinwerfer über herkömlich Plus-geschaltet wird. Dann bietet sich auch die Abnahme des Ferscheinwerferstromes am Scheinwerfer an.
Also wenn der Fernscheinwerfer PWM geschaltet und oder Lamenüberwachung drin hat funktioniert das so nicht.
Das hilft mir schonmal echt ein gutes Stück, ich werde mir nach Feierabend mal alles in Ruhe durchlesen, vielen Dank für deine Mühen!
Zitat:
@MichelsTGA schrieb am 9. März 2021 um 08:49:53 Uhr:
Das stimmt. Ich gehe mal von aus dass bei LED keine Zusatzscheinerfer von Nöten sind????
Ich muss ehrlicherweise sagen, dass es nur zu 50% praktischen Hintergrund und zur andere Hälfte der Optik wegen verbaut wird, da es zum Konzept meines geplanten Umbaus passt.
Dir ist aber klar, dass das alles unzulässig ist und spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung bemängelt werden wird?
Soweit Zusatzscheinwerfer überhaupt zulässig sind, müssen sie mit dem Fernlicht gekoppelt sein. Gekoppelt heißt dabei, wenn das Fernlicht an ist, hat auch der Zusatzscheinwerfer an zu sein, wenn das Fernlicht aus ist, muss auch der Zusatzscheinwerfer aus sein. Eine separate Schaltung darf nicht verbaut werden.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 9. März 2021 um 17:35:18 Uhr:
Dir ist aber klar, dass das alles unzulässig ist und spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung bemängelt werden wird?Soweit Zusatzscheinwerfer überhaupt zulässig sind, müssen sie mit dem Fernlicht gekoppelt sein. Gekoppelt heißt dabei, wenn das Fernlicht an ist, hat auch der Zusatzscheinwerfer an zu sein, wenn das Fernlicht aus ist, muss auch der Zusatzscheinwerfer aus sein. Eine separate Schaltung darf nicht verbaut werden.
Danke @rsepsilon. Da hast du vollkommen recht. Das Gesetz sollte hier natürlich auch nicht außer Acht gelassen werden. So werden z.B. in den Medien auch des öfteren LKWs vorgeführt, die für tausense Euro die Beleuchtung aufgerüstet haben und nun ne Mängelkarte bekommen um die Fahrzeuge zurückgerüstet wieder vorzuführen.
Allerdings wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Scheinwerfer sonst ne ABE haben, muss man den Schalter ja nicht publik machen. Auf einer der Schalterstellungen ist die Funktion, wie du es beschrieben hast, also gekoppelt mit dem Fernlicht.
Hier mal ne schöne Zusammenfassung was erlaubt ist und was nicht
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 9. März 2021 um 17:35:18 Uhr:
Dir ist aber klar, dass das alles unzulässig ist und spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung bemängelt werden wird?Soweit Zusatzscheinwerfer überhaupt zulässig sind, müssen sie mit dem Fernlicht gekoppelt sein. Gekoppelt heißt dabei, wenn das Fernlicht an ist, hat auch der Zusatzscheinwerfer an zu sein, wenn das Fernlicht aus ist, muss auch der Zusatzscheinwerfer aus sein. Eine separate Schaltung darf nicht verbaut werden.
Danke für den Hinweis. Meine haben allerdings ein e-Prüfzeichen, sie werden auf Höhe der Hauptscheinwerfer montiert, die Grenzwerte werden nicht überschritten, sie werden paarweise montiert und wenn sie für Bilder und aufm Parkplatz einzeln leuchten, dann sind es halt zur Not Arbeitsleuchten, das stört niemanden. Bei ner Kontrolle wären die Scheinwerfer das Letzte über das ich mir Gedanken machen müsste. Außerdem kann ich es moralisch vertreten, ich will sie ja nicht als TFL nutzen. Im Bereich der STVO würde ich sie ggf zum Fernlicht zuschalten, wirds zu hell, dann schalte ich sie ab. Einzeln werden sie nur für Show-Zwecke, Bilder und auf dem Parkplatz genutzt. Soll nicht blld klingen, sry wenns so rüber kommt??
Nicht mißverstehen, von mir aus kannst Du machen, was Du willst. Es gibt gerade im Bereich der Beleuchtung m. E. schlimmere Sünden, manche sind sogar durch das KBA für den Serieneinsatz genehmigt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man mit solchen Veränderungen nicht einfach so naiv zum TÜV fahren sollte.