verjährungsfrist bei verkehsdelikten???

VW Golf 4 (1J)

Also wie verhält sich das wenn ich im überholverbot beim überholen erwisch worden bin (die lieben kamen mir entgegen)(NEIN) und es nun knapp 3 monate keine post gab!???
kann ich auch eispruch einreichen, denn die haben ja keine beweise oder sowas!???

hoffe mir kann da wer weiterhelfen, wusste nicht wo ich da posten sollte!

danke schonmal!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

17 Antworten

mahlzeit.

euch sind doch sicher die immer mehr werdenden 80 km/h fahrer auf deutschen landstraßen auch schon aufgefallen.

meines erachtens verstoßen diese personen gegen §1 absatz 2 der stvo, denn es gibt keinen ersichtlichen grund bei besten sicht- und straßenverhältnissen nicht die zulässige höchstgeschwindigkeit auszunutzen.

aber anscheinend scheint diese behinderung des "normal fließenden verkehrs" ja wohl legal zu sein

@ Tedi,

schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php3

Mfg Joh

verbindlichsten dank!

dann bin ich ja mal gespannt! ob diese ganzen schönen verjährungunterbrechungen zutreffen!
denke das ist total ungerecht, die können das doch somít belibig in die länge ziehen, und eifach behaupten das es aus genau so einem grund solange gedauert hat!
muß ich bei erhalt wohl doch nen anwalt konsultieren!!!

vielen dank für alle tips ... man liest sich

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