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Verjährung gegen Ordnungswidrigkeit bei nicht angepass. Geschw. in Folge Unfall

Hallo Leute,

ich hab eine ganz dringende Frage.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall.
Nun ja war ich eines morgens mit überhöter Geschwindigkeit unterwegs und kam dann von der Strasse ab landete dann im Graben. Am Unfallort hat mich die Polizei vernommen wie es dazu kam. Ich sagte ihnen das ich mit ca. 30kmh zu schnell um die Kurve fahren wollte und das bei nasser Fahrbahn.
Darauf hin fragte mich der Polizist Aquaplaning, worauf ich ein einfach "Ja" antwortete.
Sie schrieben noch alle Personalien und meine Anschrift auf und machten sich wieder auf den Weg.

Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.
Deshalb verblieb ich ohne Kontakt. Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc... Ich sollte nochmal Stellung dazu nehmen und mich somit für schuldig erklären.

Nun frage ich mich, da ich die genaue Gesetzeslage nicht kenne. Ob es iwie möglich ist, die mich erwartende Strafe abzuwenden. Oder wenn möglich sie iwie zu mindern.

Ich verstehe nicht ganz genau wie das mit der 3monatigen Verjährung funktioniert.
Solange ich ja "keinen Brief" bekomme, wird doch die Verjährung nicht unterbrochen, oder?
Soll ich es jetzt noch einen Monat hinziehen nicht zu antworten? Und was passiert wenn das Busgeldbescheid eingeht? Wenn ich es nicht bezahle weil ich es "evtl." nicht bekommen habe. Gillt dann immernoch die 3 monatige Verjährungsfirst, oder wird sie damit unterbrochen?

Bitte helft mir. Ich muss den Brief die nächsten Tage wegschicken oder wegwerfen. :S

MfG
Solid

Beste Antwort im Thema

Einer muss es ja tun 🙄

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?

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genauso würd ichs machen,

mit dem nich klar denken kommt immer gut an

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


genauso würd ichs machen,

mit dem nich klar denken kommt immer gut an

meinst du das gerade ironisch? 😁

Zitat:

Original geschrieben von twindance



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.

Am Unfallort erfolgt keine Anhörung, sondern eine Unfallaufnahme. 

TE-sobald der Brief  die Behörde verlassen hat, dann ist es vorbei mit der Verjährung, denn dann läuft das Verfahren. Ob Du die Briefe wegwirfst oder nicht, ist komplett irrelevant für die Verjährung. Außerdem erfolgt ein Zustellvermerk durch die Post. Aus der Nummer kommst Du nicht heraus.

Das, was der TE beschrieb, würde ich als Anhörung werten. Das kann imho durchaus auch am Unfallort erfolgen.

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Fakt ist, dass der TE nicht auf Verjähhrung hoffen brauch. Das gilt nur solange man nicht von der Behörde angeschrieben wird. Sobald das erste Schreiben bei der Behörde raus ist (innerhalb der Frist) ist das Verfahren offen und die Verjährung verwirkt, auch wenn man sich tot stellt. Also Anhörungsbogen nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Fakt ist, dass der TE nicht auf Verjähhrung hoffen brauch. Das gilt nur solange man nicht von der Behörde angeschrieben wird. Sobald das erste Schreiben bei der Behörde raus ist (innerhalb der Frist) ist das Verfahren offen und die Verjährung verwirkt, auch wenn man sich tot stellt. Also Anhörungsbogen nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.

Nö - falls das Gespräch am Unfallort als Anhörung zu betrachten ist - wovon ich derzeit ausgehe, ändert ein weiteres Schreiben nullkommagarnichts an der Verjährungsfrist.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


1. Fehler ist deine Aussage bei der Polizei das du mit 30 km/h zu viel die Kurve nehmen wolltest.

Das ist glaube ich irrelevant, weil hier ein Verstoß gegen §3 Abs. 1 STVO (Zitat: " Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht."😉 vorliegt.

Da ein Unfall aufgenommen wurde, beherschte der Fahrzeugführer seinen Wagen nicht, ganz egal, ob er 30km/h zu schnell war oder 30 km/h gefahren ist.

Busgeld: 100 € (+23,50 € Gebühren) und 3 Pkt. wenn ich mich nicht irre.

viele anwälte bieten KOSTENLOSE oder relativ "günstige" rechtsberatungen an. nimm die gelben seiten und klapper eben mal die anwälte ab. KONSEQUENT nach der rechtsberatung fragen UND nach dem preis. dann hingehen und dem deinen fall schildern. und NUR mal reden. kein mandat erteilen etc. das ist dann wie ein gespräch in der kneipe nur ohne kneipe. hier kann dir ein guter anwalt dann schon sagen "lass bleiben" oder "ja da könnte man was machen".

und anwälte übernehmen auch nicht jeden fall. ich hatte auch scho so ein gespräch (eher im mietrecht) wo mein anwalt auch sagte "das hat keinen wert, du bist so schuldig wie man nur sein kann"...also nicht jeder anwalt denkt nur an seinen geldbeutel 😉

mit der Verjährung wirst du auf KEINEN Fall durchkommen!
da du ja schon "Akten" mit deinem Namen verziert hast...
Das nächste mal wenn ein Polizist fragt wie schnell du warst - einfach KLAPPE halten..
oder halt: anscheinend zu schnell- keine Angaben machen! was die genaue Geschwindigkeit ist!
So kann dir ein Strick draus gedreht werden!

"Billiger" wird auch nichts ich denke du bist im Schema F -
zu schnell
Unfall
keine Personenschäden
keine sonstigen Unfallargumente (plötzliche Glätte, Hund Hase)

da ist nicht viel "Ermessenspielraum"

Stundent? dass ist doch die Elite....*zwinker (haben am meisten Geld)

nix für ungut Alex

Hallo, Twindance,

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Am Unfallort erfolgt keine Anhörung, sondern eine Unfallaufnahme. 

das ist so abschließend nicht richtig.

Es gibt Dienststellen, die offensichtlich nur den Unfall als solchen aufnehmen und vor Ort keine Anhörungen durchführen.

In den meisten Fällen wird aber, wenn es irgendwie möglich ist, zumindest der Unfallverursacher gleich vor Ort als Beschuldigter/Betroffener belehrt und ggf. angehört.

In diesem Fall beginnt die Verjährung mit dieser Anhörung und wird auch nicht durch weitere Anhörungen unterbrochen.

Hallo, SolidBadBoy,

wenn Dir der Bußgeldbescheid ordnungsgemäß zugestellt wurde (dazu reicht m. W. der Nachweis, dass er in Deinen Briefkasten geworfen wurde), kommst Du um die Zahlung kaum herum.

Lässt Du den Bußgeldbescheid rechtskräftig werden, indem Du nicht fristgerecht Einspruch einlegst, hast Du fast gar keine Chancen mehr, etwas dagegen zu unternehmen.

Zahlst Du dann nicht, wird ein Mahnverfahren eingeleitet und im schlimmsten Fall wirst Du zur Fahndung ausgeschrieben (vorher dürfte allerdings noch der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und möglicherweise sogar eine Lohnpfändung durchgeführt werden).

Die sinnvollere Variante hatte ich ja schon genannt: Angaben zur Sache machen und hoffen, dass Du anstelle eines Bußgeldes nur eine Verwarnung zahlen musst.

Fakt ist doch: Du hast einen Fehler gemacht und wirst nicht umhin kommen, dafür zu zahlen.

Du hast es allerdings zum Großteil selber in der Hand, wie viel Du zahlen musst.

Viele Grüße,

Nachteule

ich würd alle weiteren schreiben ungeöffnet, mit dem vermerk unbekannt verzogen wieder in den nächsten postkasten werfen

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


das ist so abschließend nicht richtig.

Es gibt Dienststellen, die offensichtlich nur den Unfall als solchen aufnehmen und vor Ort keine Anhörungen durchführen.

In den meisten Fällen wird aber, wenn es irgendwie möglich ist, zumindest der Unfallverursacher gleich vor Ort als Beschuldigter/Betroffener belehrt und ggf. angehört.

ähhh vielleicht leicht ot...zu mir hat vor 15 jahren mal ein polizist gesagt "das aufnehmen von unfalldaten vor ort mache keinen sinn den man könne sich dann ggf vor gericht auf "schockzustand" berufen das man eben im hunger was "gestanden" hat..." deshalb hat in meinem falle das "verhöhr" am tage drauf stattgefunden. dabei handelte es sich um einen einfachen auffahrunfall.

@gunny

Dann wird er bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben, kann monatelang nicht mehr aus dem Haus - auch keine Lösung!😁
Mich würde es einmal interessieren, warum der TE die Hosen so gestrichen voll hat. Sein Abflug ist aktenkundig wie sonstwas!
Droht ihm wohl die Privatinsolvenz wenn die € 35 oder € 100 an Bußgeld auf ihn zukommen? Oder steckt da mehr dahinter s. dein Hinweis auf einen anderen Thread mit dem Audi🙄

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Einer muss es ja tun 🙄

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?

wegen dem bußgeld?!

Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?

Ist es überhaupt möglich das Verfahren verjähren zu lassen, damit nichts passiert?

mfg

solid

Da es sich um ein Bußgeld handelt folgen nach erfolgloser Beitreibung Kontopfändung und ggf stehen die Sheriffs mit nem Haftbefehl vor Dir und nehmen Dich in Erzwingungshaft-sowas kommt immer dann besonders gut wenn sie Dich nicht zu Hause antreffen,sondern dich Bspw auf Deinem Arbeitsplatz abholen^^

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ich würd alle weiteren schreiben ungeöffnet, mit dem vermerk unbekannt verzogen wieder in den nächsten postkasten werfen

DER Vorschlag des TAGES!

Alex

koppschüttel!

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