Verjährung gegen Ordnungswidrigkeit bei nicht angepass. Geschw. in Folge Unfall

Hallo Leute,

ich hab eine ganz dringende Frage.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall.
Nun ja war ich eines morgens mit überhöter Geschwindigkeit unterwegs und kam dann von der Strasse ab landete dann im Graben. Am Unfallort hat mich die Polizei vernommen wie es dazu kam. Ich sagte ihnen das ich mit ca. 30kmh zu schnell um die Kurve fahren wollte und das bei nasser Fahrbahn.
Darauf hin fragte mich der Polizist Aquaplaning, worauf ich ein einfach "Ja" antwortete.
Sie schrieben noch alle Personalien und meine Anschrift auf und machten sich wieder auf den Weg.

Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.
Deshalb verblieb ich ohne Kontakt. Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc... Ich sollte nochmal Stellung dazu nehmen und mich somit für schuldig erklären.

Nun frage ich mich, da ich die genaue Gesetzeslage nicht kenne. Ob es iwie möglich ist, die mich erwartende Strafe abzuwenden. Oder wenn möglich sie iwie zu mindern.

Ich verstehe nicht ganz genau wie das mit der 3monatigen Verjährung funktioniert.
Solange ich ja "keinen Brief" bekomme, wird doch die Verjährung nicht unterbrochen, oder?
Soll ich es jetzt noch einen Monat hinziehen nicht zu antworten? Und was passiert wenn das Busgeldbescheid eingeht? Wenn ich es nicht bezahle weil ich es "evtl." nicht bekommen habe. Gillt dann immernoch die 3 monatige Verjährungsfirst, oder wird sie damit unterbrochen?

Bitte helft mir. Ich muss den Brief die nächsten Tage wegschicken oder wegwerfen. :S

MfG
Solid

Beste Antwort im Thema

Einer muss es ja tun 🙄

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?

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Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ich würd alle weiteren schreiben ungeöffnet, mit dem vermerk unbekannt verzogen wieder in den nächsten postkasten werfen
DER Vorschlag des TAGES!

Alex

koppschüttel!

Jup-das ist dann der Fall wo Du mit Haftbefehl vom Arbeitsplatz abgeholt wirst-oder bei einer einfachen Verkehrskontrolle weil die Jungs immer abfragen ob ein Haftbefehl oder ähnliches vorliegt😉

Der Thread verkommt zum Slapstick. Bitte Vorhang zu!!

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ich würd alle weiteren schreiben ungeöffnet, mit dem vermerk unbekannt verzogen wieder in den nächsten postkasten werfen

Genau Richtig, denn Kopf in den Sand stecken ist ja erwiesenermaßen die beste Methode um Probleme zu lösen

[/ironie]

Der TE schreibt.
Hatte einen Unfall. Wird uns in irgend einer Weise alle mal zugestoßen sein.
Er weis, dass er um 30 km/h zu schnell war.
Die Folgen seines irrtümlichen handelns will er aber nicht tragen.
Wie arm wie arm.

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Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Der TE schreibt.
Hatte einen Unfall. Wird uns in irgend einer Weise alle mal zugestoßen sein.
Er weis, dass er um 30 km/h zu schnell war.
Die Folgen seines irrtümlichen handelns will er aber nicht tragen.
Wie arm wie arm.

pfui, aus, platz..............

sowas darfst du doch hier nicht schreiben.....

wenn das die pösen mods lesen ..............

Wird ihm jetzt wegen der Aussage "bei Regen 30 zu schnell" ein Strick gedreht? Oder gehts wirklich nur um die Bearbeitungsgebühr von ~30€?

Blick da irgendwie nicht durch.

Hallo, Onkel-Howdy,

ganz so unrecht hatte der Kollege nicht.

Wenn jemand unbedingt als Unfallverursacher Angaben machen will, ist es sicher in vielen Fällen nicht falsch, dies in aller Ruhe und ggf. mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes zu machen.

In den allermeisten Fällen entscheiden sich die Unfallverursacher vor Ort nach erfolgter Belehrung allerdings dazu, zunächst keine Angaben zu machen, und das kann man problemlos sogar dann machen, wenn man ein wenig unter Schock steht.

Je nach Sachlage kann es aber auch hilfreich sein, gleich vor Ort Angaben zu machen, denn das kann dazu führen, dass der Beamte den Unfall nicht als bedeutende Owi aufnimmt, was zu Punkten in Flensburg führt, sondern dass er den Unfall als Verwarnungsunfall sieht und am besten noch gleich vor Ort die Verwarnungsgebühr kassiert.

In dem Fall ist das Thema, zumindest, was die Owi betrifft, beendet und es können nicht noch nachträglich Punkte wegen einer Owi dazukommen.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce


Wird ihm jetzt wegen der Aussage "bei Regen 30 zu schnell" ein Strick gedreht? Oder gehts wirklich nur um die Bearbeitungsgebühr von ~30€?

Diese Frage kann uns der TE wohl nur selbst beantworten, wenn das Ganze abgeschlossen ist.

naja ich denke das is wieder nur so ein fake thread,ähnlich wie dieser hier:
http://www.motor-talk.de/.../...vordermanns-passiert-t3398965.html?...

nach der erstellung kam nix mehr von ihm,
aber es sagt, sofern denn beide wahr sein sollten doch einiges über die fahrkünste und das jammerverhalten des te aus
oh noch was.
http://www.motor-talk.de/.../...kratzer-an-radkasten-t3104053.html?...

wobei er ja der geborene raser ist:

http://www.motor-talk.de/.../...m-audi-rs3-sportback-t3172353.html?...

also leute gibts

Hallo ,ich bitte um Hilfe.am 16.4.2014 war ich in Österreich gebltzt worden.Am 5.6.2014 bekamm ich ein Brief.aus
Österreich(den habe ich nicht entgegengenommen).Am 26.9.2014 bekamm ich vom Bezirkregierung Köln ein Schreiben und innern war das Brief aus Österreich zugesandt.In diesen Brief vom 5.6.2014 wurde kein Bußgeld verlangt,sondernAufforderung zur Lenkerbekanntgabe (gelenkt hat mein Lebenspartner,nicht ich).In diesen Brief aus
Österreich stand garnichts über Geschwidigkeitüberscchreitung,oder anderes Vergehen.Da ich kein Bußgeld bescheinigung erhalten habe und keine öffentliche Klage gegen mich gestellt wurde,gillt doch ein Verjährungsfrist
von 3 Monaten,oder nicht ???Bin ganz verwirrt,wie und was soll ich weiter tun ??
In den Schreiben v.Bezirksregierung Köln steht so ein Hinweis:
"Die Zustellung eines Schriftstückes mit Ausspruch einer Ersatzfreiheitsstrafe gillt hinsichtlich dieses Ausspruchs in der Bundesrepublik Deutschland als nicht bewirkt(Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österrreich über Amts-und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.5.88,s.Art.10 Abs.3)
Bitte,bitte kann mir jemand weiter helfen um das ganze zu Verstehen ????
Gilt hier eine Verjährung v.3 Monaten,oder 6 Monaten,oder was ???
Herzlichen Dak für irgenwelche gute Antwort.

Da fragst du besser einen Anwalt, da HIER keine Rechtsberatung gemacht werden darf und bevor du dubiose Antworten bekommst, die zu befolgen dir noch mehr Probleme einbringen können.
Ist nur ein gut gemeinter Ratschlag, den du allerdings nicht befolgen musst.
Deine Frage kannst du auch bei einem der zahlreichen ONLINE Anwälten stellen. Die Kosten werden dir sofort angezeigt.
Wird sicherlich immer noch billiger als eine x-beliebigen Anwalt zu fragen, der erst mal nur an seiner Kasse interessiert ist. Oder, du hast eine Rechtsschutzversicherung MIT Verkehrsrecht. Anrufen, den Anwalt am Telefon fragen, dann weiter entscheiden. Kostet erst mal nur den Anruf, wenn keine Flatrate.
Bei allem VIEL GLÜCK!

Zitat:

Original geschrieben von MadaBBB


Gilt hier eine Verjährung v.3 Monaten,oder 6 Monaten,oder was ???

Lt. österr. Recht gilt seit 2013 für Verkehrsdelikte eine Verjährungsfrist von 12 Monaten (vorher 6) - und mit jedem Schreiben beginnt die Frist neu zu laufen.

Das erste Schreiben welches du bekommen hast wird eine sogenannte Anonymverfügung (nachzulesen hier) gewesen sein, da steht genau die dir zur Last gelegte Übertretung. Ich nehme einmal an zu schnell gefahren, unter 20 kmh darüber. Wenn dieser Betrag eingezahlt wird ist der Fall erledigt.

Wird nicht darauf reagiert kommt es zu einer Lenkererhebung, wo angegeben werden muß, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat - dieser Person wird dann die Strafe zugesandt.
Wird diese Person nicht angegeben, bekommt der Halter den Zahlschein (in Ö gilt die Halterhaftung)

Was noch dazukommt - mit jedem Schreiben wird´s teurer.

LG r.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora



Zitat:

Original geschrieben von MadaBBB


Gilt hier eine Verjährung v.3 Monaten,oder 6 Monaten,oder was ???
Was noch dazukommt - mit jedem Schreiben wird´s teurer.

LG r.

und das ist gut so

Definitiv. Auch Österreich hat keine Steuergelder zu verschenken. Wer die Musik bestellt, der muß sie logischerweise auch bezahlen.

Wenn Du der Verpflichtung nicht nachkommst passiert aber auch nichts, da Du nach deutschem Recht dazu nicht verpflichtet bist. Nur in Österreich würde ich mich dann drei Jahre nicht auffällig blicken lassen.

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