Verjährung gegen Ordnungswidrigkeit bei nicht angepass. Geschw. in Folge Unfall
Hallo Leute,
ich hab eine ganz dringende Frage.
Ich hatte vor kurzem einen Unfall.
Nun ja war ich eines morgens mit überhöter Geschwindigkeit unterwegs und kam dann von der Strasse ab landete dann im Graben. Am Unfallort hat mich die Polizei vernommen wie es dazu kam. Ich sagte ihnen das ich mit ca. 30kmh zu schnell um die Kurve fahren wollte und das bei nasser Fahrbahn.
Darauf hin fragte mich der Polizist Aquaplaning, worauf ich ein einfach "Ja" antwortete.
Sie schrieben noch alle Personalien und meine Anschrift auf und machten sich wieder auf den Weg.
Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.
Deshalb verblieb ich ohne Kontakt. Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc... Ich sollte nochmal Stellung dazu nehmen und mich somit für schuldig erklären.
Nun frage ich mich, da ich die genaue Gesetzeslage nicht kenne. Ob es iwie möglich ist, die mich erwartende Strafe abzuwenden. Oder wenn möglich sie iwie zu mindern.
Ich verstehe nicht ganz genau wie das mit der 3monatigen Verjährung funktioniert.
Solange ich ja "keinen Brief" bekomme, wird doch die Verjährung nicht unterbrochen, oder?
Soll ich es jetzt noch einen Monat hinziehen nicht zu antworten? Und was passiert wenn das Busgeldbescheid eingeht? Wenn ich es nicht bezahle weil ich es "evtl." nicht bekommen habe. Gillt dann immernoch die 3 monatige Verjährungsfirst, oder wird sie damit unterbrochen?
Bitte helft mir. Ich muss den Brief die nächsten Tage wegschicken oder wegwerfen. :S
MfG
Solid
Beste Antwort im Thema
Einer muss es ja tun 🙄
Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Wenn Du der Verpflichtung nicht nachkommst passiert aber auch nichts, da Du nach deutschem Recht dazu nicht verpflichtet bist. Nur in Österreich würde ich mich dann drei Jahre nicht auffällig blicken lassen.
Ganz so einfach würde ich das nicht sehen - es gibt Abkommen über die Strafverfolgung über Grenzen, da wird der Strafbetrag dann eben vom Heimatland eingetrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Wenn Du der Verpflichtung nicht nachkommst passiert aber auch nichts, da Du nach deutschem Recht dazu nicht verpflichtet bist.
Ganz so sicher wäre ich mir nicht.
Auch bei uns wurde aufgerüstet und vielerorts werden Passfotos gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Ganz so einfach würde ich das nicht sehen - es gibt Abkommen über die Strafverfolgung über Grenzen, da wird der Strafbetrag dann eben vom Heimatland eingetrieben.
nur wenn der Fahrer ermittelt werden kann.
Nur mal so zur Info: KLICK
Die "Rechnung" kannst du dann an Kai weiterleiten ... 😛 der gerne für falsche Auskünfte aufkommt. 😁
Ähnliche Themen
für falsche Auskünfte und wolkenreiches Wortblabla bist doch Du zuständig.
Hättest Du Deine Quelle gelesen, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass der Fahrer angehalten und seine Identität festgestellt wurde. Bei nicht feststehendem Fahrer ist es nicht so einfach, da dieser erst einmal feststehen muss bevor im Rahmen der Vollstreckungsvereinbarung dann von diesem das Bußgeld eingetrieben werden könnte. Auf Basis einer Halterhaftung kann in D nicht vollstreckt werden.
http://www.rp-online.de/.../...utofahrern-wirklich-droht-aid-1.2410194
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
für falsche Auskünfte und wolkenreiches Wortblabla bist doch Du zuständig.Hättest Du Deine Quelle gelesen, wäre Dir vielleicht aufgefallen, dass der Fahrer angehalten und seine Identität festgestellt wurde. Bei nicht feststehendem Fahrer ist es nicht so einfach, da dieser erst einmal feststehen muss bevor im Rahmen der Vollstreckungsvereinbarung dann von diesem das Bußgeld eingetrieben werden könnte. Auf Basis einer Halterhaftung kann in D nicht vollstreckt werden.
http://www.rp-online.de/.../...utofahrern-wirklich-droht-aid-1.2410194
Hättest du deine Quelle gelesen so wäre dir ein kleiner Satz aufgefallen:
"Das widerspricht dem Grundstz der Unschuldsvermutung in Deutschland", erläutert Michael Nissen. Deshalb werde eine Vollstreckung solcher Bußgeldbescheide auch künftig verweigert – allerdings unter der Bedingung, dass der Fahrzeughalter fristgerecht im Ausland Einspruch eingelegt hat.
Da is nix mit wegwerfen
Er war noch nicht beim Augenarzt um seine neue Sehhilfe zu beantragen ... 😁
Wie schreibt der liebe Kai so passend? Dumfug wird nicht dadurch besser, in dem er wiederholt wird. 😉
Leider kennt er seinen eigenen Text nicht (mehr).
Vielleicht sollte man im wirklich mal die Folgen seiner Ratschläge in Rechnung stellen ... Andererseits, wer auf dubiose Ratschläge rein fällt, sie befolgt, ist auch für die Folgen verantwortlich. Es ist doch schon auffallend, das sich die Kandidaten nicht mehr zurück melden, die dem Rat folgen sich tot zu stellen. Bedeutet aber auch, dass die Behördenmitarbeiter doch nicht so doof sind, wie sie hier ständig dargestellt werden. Ok, es gibt Ausnahmen ... 😛
P.S. mir ist gerade etwas aufgefallen. Kai tritt immer nur dann in Erscheinung, wenn es um Bußgelder geht. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass es sich hier um einen unterbezahlten Anwalt auf der Suche nach Klienten handelt. Das Raffinierte dabei ist, er rät immer dazu Bescheide zu ignorieren. Dann schreibt er denjenigen per PN an und bietet seine Dienste an. Denn, komischerweise kommt bisher nie eine Rückmeldung von den Leuten, die hier um Rat ersucht haben. Ist doch schon auffällig sowas.
Blöd nur, dass ich auch mal zu schnell war und einen Bußgeldbescheid bekam. Nur habe ich hier nicht rumgejammert sondern den Betrag gezahlt. Natürlich hätte ich auch, dank RS das ganze auf die Spitze treiben können, um zu sehen, was am Ende dabei raus kommt, außer einer höheren Rechnung und eventuellem Fahrverbot.
Jeder Mensch macht Fehler, bewusst oder unbewusst. Nur diejenigen, die sich bewusst ein Tickt oder Bußgeld einfangen, jammern hier rum. Alle anderen sehen ihre Fehler ein und zahlen.
Jeder ist für sein tun selbst verantwortlich und wer auf dubiose Ratschläge herein fällt, sollte sich hinterher nicht über eine höhere Rechnung beschweren ... oder diese dem Ratgeber zur Begleichung weiter geben.
von wegwerfen hat auch niemand etwas gesagt. Im Moment nicht reagieren ist die richtige Strategie. Wogegen genau soll man denn bei einer Anonymverfügung auch Einspruch einlegen? Den könnte man gegen einen Bußgeldbescheid einlegen - ein solcher existiert aber noch gar nicht.
Es gibt doch nur zwei Strategien: man möchte in der nahen Zukunft nach Österreich fahren und in jedem Fall keinen Ärger: dann zahlt man. Oder man will künftig nicht nach Österreich, vor allem möchte man die Zahlung vermeiden. Dann tut man erst mal nichts, muss dann aber ggf. Einspruch einlegen, wenn ein Bußgeldbescheid gegen den Halter erlassen werden sollte. Vollstreckbar ist es dann, das konnten wir herausarbeiten, in D nicht.
Die Auffassung von Bootsmann, das Gesetze in jedem Fall immer so gelten, wie man sie sich denkt ("man sieht doch, was gemeint ist"😉 lassen wir einfach mal so stehen. Grundsätzlich sind Behördenmitarbeiter an Gesetze gebunden, das hat nichts mit doof zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Wenn Du der Verpflichtung nicht nachkommst passiert aber auch nichts, da Du nach deutschem Recht dazu nicht verpflichtet bist. Nur in Österreich würde ich mich dann drei Jahre nicht auffällig blicken lassen.
Vielen Dank für Deine Antwort,ich bin an Österreicht ncht interresiert.
Mada
Zitat:
Original geschrieben von MadaBBB
Vielen Dank für Deine Antwort,ich bin an Österreicht ncht interresiert.
Mada
Lass uns aber trotzdem wissen wenn noch was nachkommt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, SolidBadboy,nach Lage der Dinge wird Dir folgendes vorgeworfen:
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Also jetzt mal angenommen ich antworte nicht auf den 2 Brief von vorgestern.Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hättest Du vor Ort keine Angaben gemacht oder hättest Du eine kurze Unachtsamkeit als Grund für den Unfall genannt, wäre Dir möglicherweise nur ein Verwarnungstatbestand als Unfallursache vorgeworfen worden.
Wenn Du vor Ort ordnungsgemäß belehrt und angehört wurdest, ist diese zweite Anhörung eigentlich unsinnig.
Sie hat jedoch den Vorteil, dass Du versuchen kannst, Deine Aussagen vor Ort zu revidieren und dass Du versuchen kannst, den Sachbearbeiter durch eine gut formulierte Aussage zu bewegen, doch nur eine Verwarnung zu erlassen.
Verlieren kannst Du im Grunde nichts.
Zur Verjährung:
Dies hat zu dem Zeitpunkt begonnen, als Du an der Unfallstelle belehrt worden bist und geht nun drei Monate.
Viele Grüße,
Uhu110
Dann kommt das Busgeldbescheid nach Hause und dann...? Kann ich wieder so tun als ob ich auch diesen Brief nicht bekommen habe? Was passiert dann.Also stimmt es wenn ich jetzt diese 3 monate so tuh als hätte ich keinen Brief bekomme. Also Bußgeldbescheid Anhörungsbogen etc... drauf nicht antworte, das die 3monatige Verjährung nicht unterbrochen wird und die mir dann nichts mehr machen können.
mfg
solid
Der Brief gilt als amtlich zugestellt. Ob du den erhalten hast oder nicht, spielt keine Rolle. Dafür mußt du sorgen, dass er dich erreicht (Briefkasten, Namen drauf etc). Wenn du nicht anwortest, wirst halt in Abwesenheit verurteilt und ein Strafmaß festgelegt. Das Nichterscheinen ggf. vor Gericht und das Bußgeld dafür (weil du alle Schreiben ignorierst), kommt dann vermutlich noch drauf.
Wenn der Brief als "amtlich zugestellt" vermerkt ist, unterbricht das die Verjährung und fängt wieder von vorne an. Hilft auch nix.
Das Kind ist schon in Brunnen gefallen. Du hast ausgesagt, dass du 30km/h zu schnell warst. Nun mußt dafür geradestehen. Da kannst bestimmt nichts mehr gegenreden, im Zweifelsfall fordert das Gericht ein Gutachten an um die Geschwindigkeit zu ermitteln. Die Kosten bekommst dann auch noch aufgebrummt...
Nehmen wir nun an, du hast die Aussage am Unfallort getroffen und nicht 3 Tage später auf der Wache. Dann "könnte" man nun behaupten, du bist unter Schock gestanden und dass diese Aussage wohl nicht richtig war. Irren ist ja menschlisch, vorallem unter Schock.
Fazit: Das Gericht wird wieder einen Gutachter beauftragen um die tatsächliche Geschwindigkeit zu ermitteln. Das kann dann noch ein größerer Nachteil sein, oder auch nicht. Wird man verurteilt, können dir da auch wieder die Kosten auferlegt werden. Frag einen Anwalt - der wird aber auch an dir verdienen wollen.
Darum ist die Frage ob es sich lohnt, oder zahlen und gut ist. Lehrgeld zahlt jeder mal. Meistens öfter als 1x 🙂
Das ist der Nachteil von gekaperten Threads. Der ursprüngliche Sachverhalt ist zwei Jahre alt und muss heute sicher nicht mehr beantwortet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Das ist der Nachteil von gepkaperten Threads. Der ursprüngliche Sachverhalt ist zwei Jahre alt und muss heute sicher nicht mehr beantwortet werden.
Vermutlich auch wahr
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Lass uns aber trotzdem wissen wenn noch was nachkommt. 😉Zitat:
Original geschrieben von MadaBBB
Vielen Dank für Deine Antwort,ich bin an Österreicht ncht interresiert.
Mada
O´K gebe Bescheid