Verjährung gegen Ordnungswidrigkeit bei nicht angepass. Geschw. in Folge Unfall
Hallo Leute,
ich hab eine ganz dringende Frage.
Ich hatte vor kurzem einen Unfall.
Nun ja war ich eines morgens mit überhöter Geschwindigkeit unterwegs und kam dann von der Strasse ab landete dann im Graben. Am Unfallort hat mich die Polizei vernommen wie es dazu kam. Ich sagte ihnen das ich mit ca. 30kmh zu schnell um die Kurve fahren wollte und das bei nasser Fahrbahn.
Darauf hin fragte mich der Polizist Aquaplaning, worauf ich ein einfach "Ja" antwortete.
Sie schrieben noch alle Personalien und meine Anschrift auf und machten sich wieder auf den Weg.
Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.
Deshalb verblieb ich ohne Kontakt. Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc... Ich sollte nochmal Stellung dazu nehmen und mich somit für schuldig erklären.
Nun frage ich mich, da ich die genaue Gesetzeslage nicht kenne. Ob es iwie möglich ist, die mich erwartende Strafe abzuwenden. Oder wenn möglich sie iwie zu mindern.
Ich verstehe nicht ganz genau wie das mit der 3monatigen Verjährung funktioniert.
Solange ich ja "keinen Brief" bekomme, wird doch die Verjährung nicht unterbrochen, oder?
Soll ich es jetzt noch einen Monat hinziehen nicht zu antworten? Und was passiert wenn das Busgeldbescheid eingeht? Wenn ich es nicht bezahle weil ich es "evtl." nicht bekommen habe. Gillt dann immernoch die 3 monatige Verjährungsfirst, oder wird sie damit unterbrochen?
Bitte helft mir. Ich muss den Brief die nächsten Tage wegschicken oder wegwerfen. :S
MfG
Solid
Beste Antwort im Thema
Einer muss es ja tun 🙄
Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?
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73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Amen
So wie ich es sehe nicht mit 30km/h zuviel sondern 30km/h schnell.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
1. Fehler ist deine Aussage bei der Polizei das du mit 30 km/h zu viel die Kurve nehmen wolltest.Wenn der TE nicht reagiert gibts überhöhte Geschwindigkeit mit Unfallfolge, wenn er aussagt auch. Er muss sich nicht selber belasten, de facto ist er aber abgeflogen und das passiert nicht von nix. Zahlen und gut ist.
Amen
nö, siehe eingangspost
30km/h ZU schnell
und ja, wirf das schreiben einfach ins altpapier
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Hallo Leute,ich hab eine ganz dringende Frage.
Ich hatte vor kurzem einen Unfall.
Tatzeit: Verjährungsfrist ab hier 3 Monate!
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.
Soweit dies schriftlich erfolgte, war dies eine verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft hier neu an, wieder 3 Monate!
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc
Verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft wieder neu ab Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens!
Fakt ist, die Tat verjährt frühestens so um den 12.12.12, je nachdem an welchem Datum der Anhörungsbogen erstellt wurde und keine weiteren formalen Fehler oder Briefe an dich (Bußgeldbescheid etc.) auftauchen.
Hoffe es ist verständlich. Ansonsten wird es hier nochmals ganz gut erklärt.
http://www.ratgeber-recht24.de/.../Verjaehrung.html
N.T.
Moderatoren-Teil: Ich sehe Euch 😉
User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.
twindance
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Einer muss es ja tun 🙄Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?
wegen dem bußgeld?!
Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?
Ist es überhaupt möglich das Verfahren verjähren zu lassen, damit nichts passiert?
mfg
solid
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
wegen dem bußgeld?!Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Einer muss es ja tun 🙄Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?
Das hättest du ja von Beginn an vermeiden können....
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Tatzeit: Verjährungsfrist ab hier 3 Monate!Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Hallo Leute,ich hab eine ganz dringende Frage.
Ich hatte vor kurzem einen Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Soweit dies schriftlich erfolgte, war dies eine verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft hier neu an, wieder 3 Monate!Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft wieder neu ab Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens!Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etcFakt ist, die Tat verjährt frühestens so um den 12.12.12, je nachdem an welchem Datum der Anhörungsbogen erstellt wurde und keine weiteren formalen Fehler oder Briefe an dich (Bußgeldbescheid etc.) auftauchen.
Hoffe es ist verständlich. Ansonsten wird es hier nochmals ganz gut erklärt.
http://www.ratgeber-recht24.de/.../Verjaehrung.html
N.T.
Also gilt die Verjährungsfirst ab dem Unfall nicht? Kann ich ja nicht wissen das Briefe auf mich zukamen... Da ich sie "weggeworfen habe"
mfg
solid
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
wegen dem bußgeld?!Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Einer muss es ja tun 🙄Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.
Du hast das der Polizei bestätigt.
Bis dahin ehrenwert.
Warum jetzt dieses Rumgewinde?Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?
Ist es überhaupt möglich das Verfahren verjähren zu lassen, damit nichts passiert?
mfg
solid
Sorry ich kenn mich da absolut nicht aus.
Ja ich weiß, Fresse halten.
Aber Deine Fragerei lässt erkennen das Du hoffst das der Deutsche Amtsschimmel blöde ist.
Ich denke das ist er nicht, er bekommt sein Geld wenn er will.
Und auch bei Dir wird er wollen.
kann man hier bitte endlich mal zumachen??
hier scheints ja nur noch um trollerei zu gehn 🙁
Zitat:
Original geschrieben von SolidBadBoy
Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?
.... es gibt ein paar Mahnungen, die Gebühren werden höher etc. wie üblich. Letztendlich wird ein Haftbefehl erlassen, die Polizei holt dich, du bekommst ein paar Tage Erzwingungshaft, dann geht das ganze von Neuem los.
Wenn ich mir aber deinen Nickname ansehe, wird dir das nichts ausmachen.
N.T.
Auto fahren kostet Geld und wer dies nicht hat, sollte das Fahren lassen. 😁
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von twindance
(...)User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.
twindance
Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.Zitat:
Original geschrieben von twindance
(...)User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.
twindance
Am Unfallort erfolgt keine Anhörung, sondern eine Unfallaufnahme.
TE-sobald der Brief die Behörde verlassen hat, dann ist es vorbei mit der Verjährung, denn dann läuft das Verfahren. Ob Du die Briefe wegwirfst oder nicht, ist komplett irrelevant für die Verjährung. Außerdem erfolgt ein Zustellvermerk durch die Post. Aus der Nummer kommst Du nicht heraus.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.Zitat:
Original geschrieben von twindance
(...)User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.
twindance
das macht mir Hoffung! 🙄
Ich sehs genau so. Schließlich wurde ich schon vernommen und werde wie im Schreiben erwähnt, vorgeworfen wegen "besonderen örtlichen Straßen-oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit." einen Unfall gebaut zu haben.
Könnten mal alle die nur ihr ... Kommentar dazu geben wollen die Finger von der Tastatur lassen?! Wir lassen auch keine dummen Kommentare in euren Themen los! DANKE!
mfg
solid
dann wirf die nächsten schreiben einfach ins altpapier, da dies das einzige ist was du hören willst
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
dann wirf die nächsten schreiben einfach ins altpapier, da dies das einzige ist was du hören willst
Ok hast recht vielleicht liegts auch daran das ich auch nur das hören möchte 🙁
Ich meld mich dann mal auf das Schreiben.
Kann ich dene iwas Strafmilderndes sagen, jetzt wo ich dene schon alles gesagt hab?
Kann ich schreiben das ich zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage war klar zu denken und ich meine Aussage mit der jetzigen berichtigen will?
MfG
Solid