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Verjährung gegen Ordnungswidrigkeit bei nicht angepass. Geschw. in Folge Unfall

Themenstarteram 17. September 2012 um 18:11

Hallo Leute,

ich hab eine ganz dringende Frage.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall.

Nun ja war ich eines morgens mit überhöter Geschwindigkeit unterwegs und kam dann von der Strasse ab landete dann im Graben. Am Unfallort hat mich die Polizei vernommen wie es dazu kam. Ich sagte ihnen das ich mit ca. 30kmh zu schnell um die Kurve fahren wollte und das bei nasser Fahrbahn.

Darauf hin fragte mich der Polizist Aquaplaning, worauf ich ein einfach "Ja" antwortete.

Sie schrieben noch alle Personalien und meine Anschrift auf und machten sich wieder auf den Weg.

Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.

Deshalb verblieb ich ohne Kontakt. Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc... Ich sollte nochmal Stellung dazu nehmen und mich somit für schuldig erklären.

Nun frage ich mich, da ich die genaue Gesetzeslage nicht kenne. Ob es iwie möglich ist, die mich erwartende Strafe abzuwenden. Oder wenn möglich sie iwie zu mindern.

Ich verstehe nicht ganz genau wie das mit der 3monatigen Verjährung funktioniert.

Solange ich ja "keinen Brief" bekomme, wird doch die Verjährung nicht unterbrochen, oder?

Soll ich es jetzt noch einen Monat hinziehen nicht zu antworten? Und was passiert wenn das Busgeldbescheid eingeht? Wenn ich es nicht bezahle weil ich es "evtl." nicht bekommen habe. Gillt dann immernoch die 3 monatige Verjährungsfirst, oder wird sie damit unterbrochen?

Bitte helft mir. Ich muss den Brief die nächsten Tage wegschicken oder wegwerfen. :S

 

MfG

Solid

Beste Antwort im Thema

Einer muss es ja tun :rolleyes:

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.

Du hast das der Polizei bestätigt.

Bis dahin ehrenwert.

Warum jetzt dieses Rumgewinde?

73 weitere Antworten
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73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

1. Fehler ist deine Aussage bei der Polizei das du mit 30 km/h zu viel die Kurve nehmen wolltest.

So wie ich es sehe nicht mit 30km/h zuviel sondern 30km/h schnell.

Wenn der TE nicht reagiert gibts überhöhte Geschwindigkeit mit Unfallfolge, wenn er aussagt auch. Er muss sich nicht selber belasten, de facto ist er aber abgeflogen und das passiert nicht von nix. Zahlen und gut ist.

Amen

nö, siehe eingangspost

30km/h ZU schnell

und ja, wirf das schreiben einfach ins altpapier

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Hallo Leute,

ich hab eine ganz dringende Frage.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall.

Tatzeit: Verjährungsfrist ab hier 3 Monate!

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.

Soweit dies schriftlich erfolgte, war dies eine verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft hier neu an, wieder 3 Monate!

 

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc

Verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft wieder neu ab Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens!

Fakt ist, die Tat verjährt frühestens so um den 12.12.12, je nachdem an welchem Datum der Anhörungsbogen erstellt wurde und keine weiteren formalen Fehler oder Briefe an dich (Bußgeldbescheid etc.) auftauchen.

Hoffe es ist verständlich. Ansonsten wird es hier nochmals ganz gut erklärt.

http://www.ratgeber-recht24.de/.../Verjaehrung.html

N.T.

 

Moderatoren-Teil: Ich sehe Euch ;)

 

User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.

 

twindance

Themenstarteram 17. September 2012 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Einer muss es ja tun :rolleyes:

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.

Du hast das der Polizei bestätigt.

Bis dahin ehrenwert.

Warum jetzt dieses Rumgewinde?

wegen dem bußgeld?!

Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?

Ist es überhaupt möglich das Verfahren verjähren zu lassen, damit nichts passiert?

mfg

solid

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Einer muss es ja tun :rolleyes:

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.

Du hast das der Polizei bestätigt.

Bis dahin ehrenwert.

Warum jetzt dieses Rumgewinde?

wegen dem bußgeld?!

Das hättest du ja von Beginn an vermeiden können....

Themenstarteram 17. September 2012 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Hallo Leute,

ich hab eine ganz dringende Frage.

Ich hatte vor kurzem einen Unfall.

Tatzeit: Verjährungsfrist ab hier 3 Monate!

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Nun hat mich die Polizei eigeladen gehabt, um auszusagen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub.

Soweit dies schriftlich erfolgte, war dies eine verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft hier neu an, wieder 3 Monate!

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Letzen Freitag kam dann ein Anhörungsbogen ins Haus indem mir der oben genannte Unfall vorgeworfen wurde etc

Verjährungsunterbrechende Handlung. Verjährungsfrist läuft wieder neu ab Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens!

Fakt ist, die Tat verjährt frühestens so um den 12.12.12, je nachdem an welchem Datum der Anhörungsbogen erstellt wurde und keine weiteren formalen Fehler oder Briefe an dich (Bußgeldbescheid etc.) auftauchen.

Hoffe es ist verständlich. Ansonsten wird es hier nochmals ganz gut erklärt.

http://www.ratgeber-recht24.de/.../Verjaehrung.html

N.T.

Also gilt die Verjährungsfirst ab dem Unfall nicht? Kann ich ja nicht wissen das Briefe auf mich zukamen... Da ich sie "weggeworfen habe"

mfg

solid

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Einer muss es ja tun :rolleyes:

Du weißt selbst, dass du deutlich zu schnell warst.

Du hast das der Polizei bestätigt.

Bis dahin ehrenwert.

Warum jetzt dieses Rumgewinde?

wegen dem bußgeld?!

Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?

Ist es überhaupt möglich das Verfahren verjähren zu lassen, damit nichts passiert?

mfg

solid

Sorry ich kenn mich da absolut nicht aus.

Ja ich weiß, Fresse halten.

Aber Deine Fragerei lässt erkennen das Du hoffst das der Deutsche Amtsschimmel blöde ist.

Ich denke das ist er nicht, er bekommt sein Geld wenn er will.

Und auch bei Dir wird er wollen.

kann man hier bitte endlich mal zumachen??

hier scheints ja nur noch um trollerei zu gehn :(

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Kann mir einer bitte eine Antwort darauf geben was genau passiert wenn ich mich garnicht melde und das Busgeld das bestimmt in 2-3 wochen folgt nicht bezahle...?

.... es gibt ein paar Mahnungen, die Gebühren werden höher etc. wie üblich. Letztendlich wird ein Haftbefehl erlassen, die Polizei holt dich, du bekommst ein paar Tage Erzwingungshaft, dann geht das ganze von Neuem los.

Wenn ich mir aber deinen Nickname ansehe, wird dir das nichts ausmachen.

N.T.

Auto fahren kostet Geld und wer dies nicht hat, sollte das Fahren lassen. :D

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von twindance

(...)

User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.

twindance

Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von twindance

(...)

 

User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.

 

twindance

Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.

Am Unfallort erfolgt keine Anhörung, sondern eine Unfallaufnahme. 

 

TE-sobald der Brief  die Behörde verlassen hat, dann ist es vorbei mit der Verjährung, denn dann läuft das Verfahren. Ob Du die Briefe wegwirfst oder nicht, ist komplett irrelevant für die Verjährung. Außerdem erfolgt ein Zustellvermerk durch die Post. Aus der Nummer kommst Du nicht heraus.

Themenstarteram 17. September 2012 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von twindance

(...)

User-Teil: Den Anhörungsbogen würde ich nicht einfach wegwerfen - entscheidend ist Datum des Postausganges der Behörde. Also die Nummer mit der Verjährung wird nicht ziehen.

twindance

Sehe ich anders: Die erste Anhörung ist schon am Unfall-Tag erfolgt. Die Anordnung einer weiteren Anhörung verlängert die Verjährungsfrist nicht mehr.

das macht mir Hoffung! :rolleyes:

Ich sehs genau so. Schließlich wurde ich schon vernommen und werde wie im Schreiben erwähnt, vorgeworfen wegen "besonderen örtlichen Straßen-oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit." einen Unfall gebaut zu haben.

Könnten mal alle die nur ihr ... Kommentar dazu geben wollen die Finger von der Tastatur lassen?! Wir lassen auch keine dummen Kommentare in euren Themen los! DANKE!

mfg

solid

dann wirf die nächsten schreiben einfach ins altpapier, da dies das einzige ist was du hören willst

Themenstarteram 17. September 2012 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

dann wirf die nächsten schreiben einfach ins altpapier, da dies das einzige ist was du hören willst

Ok hast recht vielleicht liegts auch daran das ich auch nur das hören möchte :(

Ich meld mich dann mal auf das Schreiben.

Kann ich dene iwas Strafmilderndes sagen, jetzt wo ich dene schon alles gesagt hab?

Kann ich schreiben das ich zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage war klar zu denken und ich meine Aussage mit der jetzigen berichtigen will?

MfG

Solid

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