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Verhalten beim Verkauf

Harley-Davidson FLS Heritage Softail
Themenstarteram 22. September 2019 um 8:07

Moin Gemeinde,

über Jahre hegt und pflegt man sein Schätzchen. Man parkt es an hellen Plätzen, schließt es über Nacht an und ein. Was ist aber wenn ein Verkauf ansteht und der Kunde möchte probefahren? Es steht dem Interessierten nicht im Gesicht geschrieben, ob dieser jemals wieder zurückkommt.

Wie würdet Ihr euch absichern?

Gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Die meisten, die eine Probefahrt mit einem PKW, Motorrad oder einer Harley machen wollen, haben es nur darauf abgesehen das Fahrzeug entweder zu entwenden, damit zu verunfallen, es zumindest zu beschädigen oder sogar ganz zu zerstören.

Dem kann man nur entgehen durch absoluten Verkaufsverzicht bei Probefahrtwunsch oder Probefahrt erst nach...

1. Schriftlicher und mündlicher Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung unter Anwesenheit von mindesten zwei dem Verkäufer bekannten Personen von denen mindestens eine Volljurist sein sollte.

2. Vertragsabschluss und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer. Bei Barzahlung vor Herausgabe von Papieren, Schlüsseln oder dem Fahrzeug eine Überprufüng auf Falschgeld durch eine renommierte Bank nicht vergessen.

3. Zeitnah, besser zeitgleich zu 2.: Abmeldung des Kfz und/oder Umschreibung auf den Käufer.

Alternative: Verkauf an einen Händler seines Vertrauens.

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Ich lasse niemals, weder mit dem Auto noch mit dem Bike, jemand Probefahren.

Abgesehen von Diebstahl kann auch ein Crash Ärger ohne Ende bedeuten.

Schon vor dem Verkauf sage ich ganz klar, daß Probefahrt nicht möglich ist (im Auto höchstens als Beifahrer).

Ich sehe es so, daß man im Großen und Ganzen bei einer Probefahrt vielleicht einen Mangel entdecken kann, der so wesentlich ist, daß es ohnehin ein arglistig verschwiegener Mangel ist, der die Gültigkeit des Kaufvertrages in Frage stellt.

Auch meine Versicherungsbedingungen stehen dagegen, bei den beitragsermäßigenden Parameteren habe ich angegeben, daß niemand außer mir fahren wird.

Selbst habe ich beim Gebrauchtkauf auch noch nie eine Probefahrt durchgeführt (außer im Auto als Beifahrer).

Wenn ein Kaufinteressent erst mal generell wissen will, wie so eine Harley fährt, und ob das für ihn das richtige ist, dann nicht mit meinem Bike - dafür kann er eine HD mieten.

Was nützt das alles was Ihr hier posted, wenn alles vermeinlich gut, Ausweiskopie usw. Ihr am Wochenende verkauft und am Montag, oder Dienstag bei Eurer Bank merkt, dass die Hälfte Blüten sind.

Die meisten, die eine Probefahrt mit einem PKW, Motorrad oder einer Harley machen wollen, haben es nur darauf abgesehen das Fahrzeug entweder zu entwenden, damit zu verunfallen, es zumindest zu beschädigen oder sogar ganz zu zerstören.

Dem kann man nur entgehen durch absoluten Verkaufsverzicht bei Probefahrtwunsch oder Probefahrt erst nach...

1. Schriftlicher und mündlicher Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung unter Anwesenheit von mindesten zwei dem Verkäufer bekannten Personen von denen mindestens eine Volljurist sein sollte.

2. Vertragsabschluss und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer. Bei Barzahlung vor Herausgabe von Papieren, Schlüsseln oder dem Fahrzeug eine Überprufüng auf Falschgeld durch eine renommierte Bank nicht vergessen.

3. Zeitnah, besser zeitgleich zu 2.: Abmeldung des Kfz und/oder Umschreibung auf den Käufer.

Alternative: Verkauf an einen Händler seines Vertrauens.

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