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vergessene Haftpflicht

Themenstarteram 20. November 2022 um 18:37

Hallo zusammen. Hab da n Problem, was nicht ganz alltäglich ist.

Habe gestern bemerkt das meine Versicherung keine Beiträge abgebucht hat. Da hab ich mal nachgeschaut und gesehen das schon seit Mitte 2020 !! nix abgebucht hatte. Da wurd ich schon Panisch und hab mich bei denen eingeloggt und gesehen das die mich am 14.07.20 gekündigt haben wegen nichtbezahlen. Bis dahin wurde immer abgebucht und nix am Konto geändert.

Hab jetzt erst mal den Schock verdaut das ich seit dem ohne Versicherung rum fahre. Hat doch was. Ich könnt kotzen. Was ich mir vorwerfen kann das ich meine Kontoauszüge nicht genau gesichtet habe. Aber was ich nicht verstehe, das das nie jemand mitbekommen hat , wie Zulassungsstelle oder Stadt.

Meine Frage jetzt, wie soll ich mich jetzt verhalten. Zulassungsstelle anrufen, Versicherung oder wen sonst. Hab schon die Idee gehabt den Wagen morgen abzumelden und Übermorgen wieder anzumelden. Würde das gehen oder weck ich damit schlafende Hunde. Vielleicht kann mir hier jemand n Rat geben was ich tun soll.

Besten Dank erst mal

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116 Antworten
Themenstarteram 20. November 2022 um 19:36

Ich werde definitiv nicht mehr mit fahren. Steht bei mir in Garage.

Gekündigt wurde mir wegen nichtbezahlen der Beiträge. Angeblich hatten die keine Kontonummer mehr. Ja, hab ja schon geschrieben das es mein versäumen war meine Kontoauszüge zu kontrollieren. Bis dahin hatten die ja auch regelmäßig abgebucht und mir ist das völlig durchgegangen. Ist halt blöd von mir gewesen. Kann ich aber jetzt auch nicht mehr ändern.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. November 2022 um 20:27:05 Uhr:

Ich würde das Fahrzeug so schnell es geht abmelden und den derzeit fehlenden Versicherungsschutz NICHT erwähnen.

Dann woanders versichern und NEU anmelden paar Tage später.

Was mich an der ganzen Sache allerdings zweifeln lässt, warum wurde Dir gekündigt?

Steht im Beitrag, wegen Nichtzahlung der Beiträge.;)

 

Kontoverbindung fliegt automatisch raus, wenn zweimal Lastschrift zurückgekommen ist.

 

Kann aber auch andere Gründe haben.

Wenn ein Schreiben kommt, dass die Abbuchung nicht möglich ist, muss man selbst reagieren.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. November 2022 um 20:27:05 Uhr:

...

Was mich an der ganzen Sache allerdings zweifeln lässt, warum wurde Dir gekündigt?

...da muß nur einer mit einem ähnlich klingenden Kennzeichen gekündigt haben und einer der in der Schule nur Singen & Klatschen hatte hat in der EDV den falschen Vertrag als gekündigt markiert / eingetragen oder es ist einer nur in einer Zeile verrutscht.

Das ist die Sache die geklärt werden muß.

Zitat:

@27239 schrieb am 20. November 2022 um 20:34:56 Uhr:

Zitat:

@Magouman schrieb am 20. November 2022 um 20:25:01 Uhr:

...

Bedenkenlos weiterfahren?

Bei einer Kündigung, ist ein Schreiben mit einer Frist versendet worden. Ab da geht’s in Regress bei Schaden.

Kenne keine Versicherung die rückwirkend 2 Jahre versichert.

Bei einem neuen Antrag wird gefragt, ob die Versicherung gekündigt wurde. Der SFR wird angefragt.

Bin mal gespannt wie das weiter geht.

...es muß geklärt werden wo der Fehler liegt, da die Zulassungsstelle nicht entsprechend aktiv geworden ist, dazu ein Lastschrifteinzug erteilt war gehe ich schwer davon aus, dass der Fehler bei der Versicherung liegt... und auch die EVB nicht zurückgezogen wurde.

Somit können se das alles schön auf ihre Kappe nehmen... wenn se nur noch Leute beschäftigen, die nicht in der Lage sind entsrpechend wichtige Geschäftsvorgänge entsprechend sorgfältig auszuführen.

Edit: -Ergänzung zur Verdeutlichung-

...weiterfahren sobald die Zulassungsstelle bestätig hat, dass eine gültige EVB vorliegt, diese also nicht zurückgezogen wurde und das Fahrzeug daher pflichtversichert (Haftpflicht) ist.

Normalerweise prüft man auf seinen Kontobewegungen ja auch nur ob die aufgeführten Buchungen richtig sind.

Wenn da einfach einer nicht auftaucht würde mir das auch untergehen.

Ich gehe immer davon aus wer Geld von mir haben möchte meldet sich bei mir.

Berechtigt bekommt er es auch.

Wenn das Fahrzeug wirklich so lange unversichert war hat da aber nicht nur an einer Stelle was nicht geklappt.

Zitat:

@Magouman schrieb am 20. November 2022 um 20:37:26 Uhr:

 

...da muß nur einer mit einem ähnlich klingenden Kennzeichen gekündigt haben und einer der in der Schule nur Singen & Klatschen hatte hat in der EDV den falschen Vertrag als gekündigt markiert / eingetragen oder

Du kennst die Kriterien, die erfüllt seinen müssen,um eine Kündigung einzuspielen.?

Anscheinend nicht,sonst würdest nicht so ein Quark schreiben. Nur das Kennzeichen genügt dazu nicht.

Irgendwie kann ich so dem Eingangspost nicht glauben.

Denn jede Versicherung MUSS der Zulassungsstelle bei erlischen des versicherungsschutzen Bescheid geben.

Ansonsten hast du auch noch Schutz im Falle eines Unfalles (Haftpflicht) und die Versicherung ist zur Regulierung verpflichtet.

Desweiteren wirst du mit Sicherheit eine Nachricht deiner Bank bekommen hast, das eine lastschrift nicht eingelöst wurde. Das passiert zweimal und dann bekommst du Post von der Versicherung mit einer Zahlungsaufforderung. Ignorierst du diese auch... gibt es zwei Möglichkeiten... Inkasso und Kündigung

Oder direkt Kündigung und dann Inkasso...

 

Also irgendetwas stimmt an deiner Story nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. November 2022 um 20:57:08 Uhr:

...

...ich hatte in der letzten Zeit etwas mit einer Versicherung zu tun... das war einigermaßen ernüchternd, welch unfähige Leute in so einem Laden beschäftigt sind... ob die nun zu dämlich sind Kennzeichen, Namen oder Versicherungsnummern zuzuordnen ist mir eigentlich schnurz piep egal... die Aussage meinerseits war, dass es durchaus vorstellbar ist, dass da so ein Mitarbeiter / Mitarbeiterin zwischen Handy-Daddeln, Kaffee-Saufen und sonstigen Beschäftigungen & Ablenkungen -wie man es heutzutage so gewöhnt ist- es durchaus drauf hat da etwas zu verwechseln.

Ich hab inzwischen z.B. aufgegeben meine Zeit zu verplempern und lasse mein Anliegen einer Schadensregulierung nach einem VU mit eindeutiger Schuldfrage inzwischen von einem Rechtsanwalt erledigen.

@yellwork ...es muß geklärt werden, wo es hackt, aber es ist meinen Erfahrungen mit Versicherungen nach durchaus vorstellbar, dass all dieser von dir aufgezählten Abläufe laufen oder auch Teile davon einfach vergessen nicht angestoßen wurden, etc.

Wir hatten z.B. auch schon Autos, die fast 1 Jahre nach der Anmeldung ohne Beitragsrechnung nur auf ne EVB gelaufen sind... bis wir dem örtlichen Versicherungsbüro das Messer auf die Brust gesetzt haben... entweder wird der Vertrag jetzt binnen 1 Woche in trockene Tücher gebracht oder wir suchen uns einen anderen Versicherer.

Ohne Beitragsrechnung gibt es auch eine Abbuchung. Wie man sowas 2 Jahre nicht merkt, ist mir unverständlich

Für mich wäre die Versicherung der erste Ansprechpartner. Die sollen sich mal erklären warum Sie nicht abgebucht haben. Evtl ist die Bank bereit zu bestätigen dass zum Zeitpunkt in 2020 ausreichend Deckung auf dem Konto war und dort auch keine Lastschrift abgewiesen wurde.

 

Meine Vermutung geht eher in Richtung falsche Kontoverbindung im Vertrag. Evtl durch verschulden der Versicherung.

 

Am elegantesten ist dann die Beiträge zu zahlen und den Vertrag wieder zu aktivieren, sofern die Zulassungsstelle nicht informiert wurde.

 

Viele Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 20. November 2022 um 21:13:58 Uhr:

..., sofern die Zulassungsstelle nicht informiert wurde.

...wobei man das vor der Zulassungsstelle nicht verschweigen muß, so lange die EVB nicht zurückgezogen wurde dürfte es der Zulassungsstelle vollkommen egal sein, da das Fahrzeug damit nach den gesetzlichen Vorgaben haftpflichtversichert ist... da hat die Versicherung absolut keine Chance aus der Haftuing zu kommen.

Ergo kann der TE durchaus mit der Zulassungsstelle sprechen, dort nachfragen, wie der versicherungstechnische Stand seines Fahrzeugs ist.

V.a. wird man ihm dort offen die Wahrheit erzählen und keine Stories vom Pferd, wie ich das von einer Versicherung erwarte, wenn sich dem Gegenüber bei einem Blick in die EDV / Akten offenbart, dass sie als Versicherung Murks gemacht haben.

Keine schlafende Hunde wecken.

 

Aber auf keinen Fall mehr fahren bis das geklärt ist.

 

Ist ja auch ein Nachteil für die folgende Versicherungssuche wenn man angeben muss "Vom Vorversicherer gekündigt"

Mein erster Anruf wäre auch bei der Zul.-Stelle. Wenn dort keine Infos vorliegen, daß kein Versicherungsschutz mehr besteht, liegt der Fehler bei der Versicherung.

Und warum sollte man der Versicherung dann noch nachträglich das Geld hinterherwerfen, wenn sie so dumm/schlampig sind?

Dann doch lieber ab- und neu anmelden mit der eVB Nummer einer anderen Gesellschaft.

Das einzige Eigentor wäre, falls eine hohe SF Klasse vorhanden sein sollte. Aber auch die müßte der alte Versicherer dem neuen mitteilen (evtl. abzügl. der letzten beiden Jahre)

Eine Abfrage im informa und alles ist offen gelegt... von wegen " keine schlafenden Hunde wecken"

Anrufen bei der Zulassungstelle halte ich für keine gute Idee.

Wenn man das macht und die stellen fest, dass die Versicherung erloschen ist, leiten die sofort Maßnahmen ein.

Am besten einfach das Auto abmelden und damit keine schlafenden Hunde wecken.

Dann bei einer anderen Versicherung schauen, ob man noch eine EVB Nummer bekommt.

Es hat seine Gründe, warum eine Versicherung plötzlich nicht mehr abbucht ;)

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