Verdammt,nun hat es mich auch erwischt

Mercedes C-Klasse S204

Hallo
Nun hat es mich auch erwischt
Vor ca. 3 Std auf der A42 Höhe essen hat es gekracht bei stop and Go fuhr mir eine junge Frau mit ca. 40 km/h hinten drauf ... heulend stieg sie mit ihrer Mutter aus dem Suzuki entschuldigend und bat mich keine Polizei zu rufen ...doch ich tat es aus früherer schlechter Erfahrung ....
die Frage ist was muss man als erstes tun RA und dann Sachverständiger oder anders rum?
PS: habe starke Nacken schmerzen obwohl Neck pro funktionierte
Bin gerade beim Arzt
Lg Khalid

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Zitat:

@Khalidhes schrieb am 22. Februar 2017 um 12:42:26 Uhr:


Was meint ihr dazu, BMW, Audi oder doch MB treu bleiben?

Und warum nicht den aktuellen 204 behalten?
Auch wenn es natürlich ein bisschen mehr als ein Kratzer war, aber so viel ist es nun auch nicht, dass man Sorge haben muss, dass das Auto deshalb demnächst auseinander fällt.

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@Jupp
Die Polizei kann kontrollieren, ob die Frau zu dem Zeitpunkt irgendwelche Aktivitäten auf ihrem Handy hatte. Anwalt ist Pflicht Gutachten auch. Ohne Anwalt kriegt man in 80% der Fälle nicht die volle Summe ausbezahlt. Das hatte ich selbst erst vor einem Jahr mit meinem BMW. Statt 1800€ wollte mir die gegnerische Versicherung nur 1500€ zahlen. Anwalt hat Klage beim Gericht eingereicht und nach einer Woche hatte ich die volle Summe.

Zitat:

@Tony008 schrieb am 18. Februar 2017 um 18:51:02 Uhr:


Die Polizei kann kontrollieren, ob die Frau zu dem Zeitpunkt irgendwelche Aktivitäten auf ihrem Handy hatte.

Und was will die damit beweisen? Aktiv kann auch wer anderes mit dem Handy gewesen sein, z.B. die Beifahrerin.

Da die Schuldfrage hier so oder so eindeutig ist, würde ich da nicht weiter Energie rein stecken.

Zum Glück ist nicht mehr passiert. Schönes T Modell hast du da (schöne Farbe) auf den Bildern sieht jetzt der Suzuki echt mitgenommen aus im Vergleich zu deinem...

Gute Besserung, den Blechschaden regelt dann eh die Versicherung.

@Jupp
Man kann die Frau ein wenig erschrecken, vielleicht hört sie dann auf mit dem Handy am Steuer rumzuspielen.

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Wenn es das Handy war, war der Schreck sicher da 😉.

Der Staatsanwalt würde über den Provider jederzeit rausbekommen, ob und wann über die Nummer des Handys telefoniert worden ist !

Zitat:

@Crossfireus schrieb am 18. Februar 2017 um 19:54:10 Uhr:


Der Staatsanwalt würde über den Provider jederzeit rausbekommen, ob und wann über die Nummer des Handys telefoniert worden ist !

Und wie belegt er, wer telefoniert hat?

Also mich hat der Weg als erstes immer zum Anwalt geführt. Dieser sagte mir dann wie es weitergeht.

selbst bei klarer Schuldfrage versuchen manche Versicherungen mittels ControlExpert die Kosten zu drücken. Den Spaß habe ich gerade beim Auto der Freundin. Wollen sie doch tatsächlich die Farbtonprüfung nicht übernehmen, und das bei silber ... läuft evtl auch auf Anwalt hinaus.

Ich glaube es spielt eh keine Rolle ob ich Rechtsschutz versichert bin oder nicht die Kosten für den RA zahlt eh die gegnerische Versicherung

Richtig !

Zitat:

@Crossfireus schrieb am 18. Februar 2017 um 19:54:10 Uhr:


Der Staatsanwalt würde über den Provider jederzeit rausbekommen, ob und wann über die Nummer des Handys telefoniert worden ist !

das interessiert keinen bei der StA.
Die Tante, die mir reingeknallt ist, hatte 250 Meter Blindflug hinter sich, weil das Navi im Fußraum lag. Mein Strafantrag wg. fahrlässiger Körperverletzung wurde nicht weiter verfolgt, Verfahren eingestellt. Obwohl sie noch so blöd war das am Unfallort der Polizei selbst zu sagen. Da hatte die StA mehr Spaß dran, nach einem dreiviertel Jahr gegen mich wg. angeblichen Versicherungsbetruges zu ermitteln, weil die Tante behauptete, sie hätte niemals einen Schaden von 4000 Euro angerichtet und ich hätte ihre Versicherung reingelegt mit einem Altschaden. Als das Verfahren gg. mich eingestellt wurde, hat mir die StA gleich mitgeteilt, dass sie gg. die Tante nicht wg. falscher Verdächtigung ermittelt, da sie mich ja im guten Glauben beschuldigt hätte... DAS ist die Realität in unserem Rechtsstaat. NIE ohne Anwalt mit irgendwem kommunizieren, nachdem es geknallt hat.

Habe ähnliches gerade erlebt.
Strafbefehl wegen verursachtem Parkplatzschaden mit Unfallflucht 1090 € + 4 Wochen Führerschein weg + 400 € Schaden am anderen Fahrzeug. An meinem war nichts.
Vorige Woche war Verhandlung. Nachdem Einigung über die Parksituation erzielt war und sich die "Zeugen" plötzlich nicht mehr so recht erinnern konnten führte die "Geschädigte (21)" die ganze Mischpoke zu ihrem alten Polo und zeigte eine riesige Schmarre ..... auf der falschen Seite !
Der Richter versuchte noch irgendwas mit "hätte und könnte" war aber sinnlos.
Ende vom Lied, Einstellung und Zeugengeld für die "Geschädigte".
Der Staatsanwalt hat da nur gelangweilt rumgesessen. Hat sich vermutlich auch gedacht ... traurige Jugend, zu blöd zum Bescheißen.

mfg

ob die am Handy war oder nicht ist doch egal ! schuld steht außer frage also zu Anwalt der regelt alles ( am wenigsten Stress für einen selber)=

Zitat:

@krampus10 schrieb am 18. Februar 2017 um 19:12:26 Uhr:


Zum Glück ist nicht mehr passiert. Schönes T Modell hast du da (schöne Farbe) auf den Bildern sieht jetzt der Suzuki echt mitgenommen aus im Vergleich zu deinem...

Gute Besserung, den Blechschaden regelt dann eh die Versicherung.

Hallo ,ein Update :
Gestern beim RA gewesen,die Schuld ist außer Frage er wird alles regeln ...
Gerade beim Sachverständigen gewesen er hat gefühlte 200 Fotos gemacht ,Heckklappe platt,Stossstange kaputt,wagen auf die Bühne ,Heckstange ab und siehe da alle Träger verbogen, Ersatzradmulde verbogen einige Plastikteilegebrochen. etc. es wird ca. Eine Woche dauern dann weiß ich mehr
Zum Glück bin ich zum sachverständiger selber hin gefahren (wegen der Hebebühne) hatte mit ihm telefoniert er wollte zu mir nach hause kommen aber ich habe dankend abgelehnt da ich ja keine Hebebühne in der Garage habe;-)
PS: ja leider werde ich das Auto abstoßen(c250 CDI 4Matic , magnetitschwarz ....) und mir wahrscheinlich einen W205 holen ,mal sehen ,mal sehen
Vielen Dank für die vielen Beiträge
Lg Khalid

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