Verdammt,nun hat es mich auch erwischt

Mercedes C-Klasse S204

Hallo
Nun hat es mich auch erwischt
Vor ca. 3 Std auf der A42 Höhe essen hat es gekracht bei stop and Go fuhr mir eine junge Frau mit ca. 40 km/h hinten drauf ... heulend stieg sie mit ihrer Mutter aus dem Suzuki entschuldigend und bat mich keine Polizei zu rufen ...doch ich tat es aus früherer schlechter Erfahrung ....
die Frage ist was muss man als erstes tun RA und dann Sachverständiger oder anders rum?
PS: habe starke Nacken schmerzen obwohl Neck pro funktionierte
Bin gerade beim Arzt
Lg Khalid

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Khalidhes schrieb am 22. Februar 2017 um 12:42:26 Uhr:


Was meint ihr dazu, BMW, Audi oder doch MB treu bleiben?

Und warum nicht den aktuellen 204 behalten?
Auch wenn es natürlich ein bisschen mehr als ein Kratzer war, aber so viel ist es nun auch nicht, dass man Sorge haben muss, dass das Auto deshalb demnächst auseinander fällt.

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Mindestens 40€ pro Tag wenn du keinen Leihwagen nimmst vielleicht auch mehr, hängt von der Klasse ab und ich weiß, was es für eine C-Klasse gibt.

Zitat:

@Khalidhes schrieb am 22. Februar 2017 um 16:04:59 Uhr:



Zitat:

@xeper schrieb am 22. Februar 2017 um 15:52:56 Uhr:


Na dann erst recht weiter fahren. Was gab´s bei der CT? Nacken ok?

Danke alles gut
Die ersten 4 Tage konnte ich meinen Hals kaum bewegen ,schlecht geschlafen ...
seit gestern dank Medikamente geht es mir viel besser morgen muss ich zur nach Untersuchung
Jetzt mal eine andere Frage : laut RA steht mir ein Leihwagen zu aber ich brauche keinen haben nämlich einen SLK(meine Frau aber auf mich zugelassen)zahlt die Versicherung trotzdem den Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall gibts aber nur wenn der Wagen repariert wird und für die Zeit die er in der Werkstatt steht. Welche Höhe dir als Nutzungsausfall zusteht, kannst Du dem Gutachten des Gutachters entnehmen. Da ist auch eine fiktive Zeit angegeben, die eine Reperatur in Anspruch nimmt.

Bis zu einem alter von 5 Jahren die gleiche Fahrzeugklasse, danach eine Klasse darunter.

Was neues lockt ja auch immer, kann ich verstehen. Aber am wirtschaftlichsten ist es natürlich den Wagen, der ansonsten offensichtlich top in Schuß ist, weiter zu fahren.

Und wenn der gut repariert wird, ist das ja schon fast wieder Neuwagenfeeling.:-)

Zitat:

@Jupp78

Da hätte ich jetzt noch nicht so die Bedenken oder ist dein Bauchgefühl schlecht gewesen?

Und wie gesagt, ich schätze den Unfall jetzt nicht so ein, dass der in wenigen Jahren unschöne Spätfolgen bringt.

So nun ist das Gutachten da,hätte nicht gedacht,das der Schaden so groß ist über 8k € ,ohne MwSt knapp 7k€. Jetzt die Frage bei MB reparieren oder doch lieber eine freie (gute Lackiererei) ?
Nutzungsausfall sind 5 Arbeitstage angegeben, was ich nicht verstehe laut Gutachten gibt es keine Wertminderung(siehe Bilder unten)
Was ist wenn ich den Wagen in einer freien reparieren lasse,gibt es die volle Summe oder nur das Geld ohne MwSt?
Mein Kumpel ist Lackierer ,für ihn ist es anscheinend pillepalle ,ich soll ihm nur die Ersatzteile besorgen und er kümmert sich um den Rest!!
Lg

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+3

Solltest Du einen RA haben, klärt der für dich die Frage der angeblich nicht gegebenen Wertminderung. Da hat es in letzter Zeit mehrere Urteile zugunsten der Geschädigten gegeben, die der Versicherungsbranche gar nicht gefallen haben. Kann also gut sein, dass hier zu Deinen Gunsten nachgebessert werden muss. Bei einem Schaden von 8 k halte ich eine Wertminderung für absolut zwingend, aber lass das mal den RA klären.

MwSt. bekommst Du nur dann erstattet, wenn Du auch welche bezahlt hast. Also nur in Höhe der MwSt. aus einer tatsächlich bezahlten Rechnung.

Egal wo Du reparieren lässt: Du kann auf Basis des KV abrechnen, dann bekommst Du die Netto-Summe erstattet. Wenn Du dann billiger aber auf Rechnung reparieren lässt, bekommst du die MwSt aus der Rechnung ebenfalls zusätzlich ersetzt. Wenn Du die Reparaturdauer nachweist, bekommst Du bis zur Dauer von 5 Tagen, bei besonderen Umständen (Wochenende dazwischen, Probleme bei Ersatzteillieferung etc.) sogar für mehr Tage den Nutzungsausfall ersetzt.

Ich selbst würde den Wagen in einen sehr guten Lackierfachbetrieb geben, also nicht zum Freundlichen. Vielleicht hat der Wagen hier und da noch ein paar Macken, die können dann in einem Rutsch mit erledigt werden. Danach sieht der fast aus wie neu. Den Wagen würde ich deshalb nie wechseln.

Oder Du willst eh einen anderen Wagen, dann nimmst Du die Nettoschadenssumme, verkaufst den alten zu einem guten Kurs, legst etwas (mehr ...) drauf und hast einen neuen Freund.

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Genau wie WWiesel sehe ich das auch. Habe mit einem nicht-markengebundenen Lackierer, der allerdings auch alle Karosserieschäden für einen benachbarten VW-Händler beseitigt, auch nur gute Erfahrungen gemacht. Und unterm Strich bleibt meist noch ne hübsche Summe übrig, über die man dann anderweitig verfügen kann.

Habe soeben mit dem Gutachter telefoniert wegen der Sache mit der Wertminderung:
Nach der neuen Rechtssprechung,Autos die älter als5 Jahre bzw. mehr als 100000km haben ,da gibt es keine Wertminderung mehr, was er auch für falsch hält seiner Meinung nach werde ich eh Probleme mit der gegnerischen Versicherung (HU...) haben ,die Zahlen (wollen) nie die volle Schadenssumme zahlen,er hofft das ich einen guten RA habe

Seltsame Auffassung des Gutachter. Wenn er die Wertminderung für berechtigt hält, soll er sie halt in das Gutachten hereinschreiben und es der Versicherung bzw. Deinem Anwalt überlassen, darüber zu streiten. Wenn im Gutachten nichts dazu steht, macht man es der Versicherung zu einfach. Ist es Dein Gutachter oder steht der auf der anderen Seite?

Nur mal auf die Schnelle gegoogelt, ist fast dein Fall:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Zitat:

@WWiesel schrieb am 24. Februar 2017 um 17:48:27 Uhr:


Seltsame Auffassung des Gutachter. Wenn er die Wertminderung für berechtigt hält, soll er sie halt in das Gutachten hereinschreiben und es der Versicherung bzw. Deinem Anwalt überlassen, darüber zu streiten. Wenn im Gutachten nichts dazu steht, macht man es der Versicherung zu einfach. Ist es Dein Gutachter oder steht der auf der anderen Seite?

Nur mal auf die Schnelle gegoogelt, ist fast dein Fall:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Ohh vielen Dank WWiesel ...
Diesen link werde ich erstmal dem Gutachter schicken
Dafür ein danke !!

Reparieren lassen und weiter fahren.

Vorsichtiger wäre ich bei einem richtigen Frontschaden.

Aber in deinem Fall wird die Stoßstange der Pralldämpfer und die Mulde ausgewechselt. Also Neuteile.

Ein paar Kleinteile noch und fertig.

Nicht vergessen Fotos machen. Beim nächsten Verkauf kann man diese dann zeigen. Aber bitte den Schaden angeben!

Das ist für mich nun kein riesen Schaden.

Das da was verzogen ist oder etwas nicht mehr so sein wird wie vorher kannst du ausschließen.

Gruß Jan

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