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Verdacht auf manipulierte Tüv-Prüfung

Themenstarteram 21. August 2015 um 20:47

Hallo,

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Unterfourm bin, aber ich versuche es einfach mal.

In Kurzfassung:

Ich habe vor einigen Wochen einen PKW einer Freundin durchgecheckt, welchen sie vor kurzem in Eigenregie mit mängelfreiem Tüv gekauft hat. Dabei sind unter anderem mehr oder weniger gravierende Mängel aufgefallen:

- Handbremse links ohne Funktion

- 3 von 4 Radlagern erhöhtes Spiel

- Starker Motorölverlust

- Brems und Kupplungsleitungen / Schläuche teilweise stark korrodiert

- Diverse Lager und Buchsen ausgeschlagen

- Rostlöcher mit Unterbodenschutz und Bauschaum zugestopßft

Diverse weitere kleinere Mängel sind ebenfalls aufgefallen

Da ich ( ausgebildeter Kfz-ler) das ganze relativ gut einschätzen kann, hätte das Fahrzeug so niemals die Plakette erteilt bekommen dürfen. Um mich abzusichern haben diverse Kollegen ( Darunter 3 Kfz-Meister) sowie ein Ingenieur der Dekra unter das Fahrzeug geschaut. Alle haben meine Meinung geteilt. Unanbhänging voneinander.

Nun wurde mir geraten mich direkt an die Prüforganisation zu wenden. Das habe ich getan, inklusive Bildern. Nach vielen Problemen sind die Bilder nun endlich dort angekommen wo sin hin müssen. Daraufhin hat mich der damals ausführende Ingenieur direkt angerufen und gefragt welche Probleme es gibt. So wie er sich am Telefon gab, wusste er genau wovon ich rede.

Nun ist das Fahrzeug aber leider noch gut 8 Wochen auf Europareise. Vor Reiseantritt habe ich div. Mängel beseitigt. Jedoch nicht alle. Allerdings habe ich mich schon Wochen vor Reiseantritt bei der Organisation gemeldet. Angeblich sind meine Emails jedoch nie angekommen. Telefonisch konnte ich den zuständigen Herrn auch nicht erreichen. Ob das nun der Wahrheit entspricht oder nicht, lässt sich schwer sagen. Erst gestern bekam ich ihn nach vielen vielen Versuchen wieder ans Telefon. Emailverlauf ist aber noch vorhanden.

Nun erweckt es aber den Eindruck als ob ich nicht ernst genommen werden würde. Anfangs hörte sich das aber noch anders an. Als sie hörten, dass sich der Bus auf Reisen befindet kippe die "Stimmung" plötzlich.

Nun würde ich gerne wissen, welchen Weg man in solch einem Fall einschlagen sollte, sofern die Sache mit der Prüforganisation nichts ergibt. Eine Klage sollte der letzte Weg sein. Welche Möglichkeiten gibt es, sowas außergerichtlich aus der Welt zu schaffen? Denn davon sprach der Tüv Prüfer heute am Telefon. Dessweiteren muss es eine "Behörde" geben, welche die Prüforganisationen überwacht. Meiner Meinung nach sind die Mängel eindeutig und ausreichend. Ungern möchte ich irgendjemandem an den Karren fahren, jedoch ist das in solch einem Ausmaß eine Sauerrei.

Ein Junges Mädchen so übers Ohr zu hauen. Zumal es dabei auch um Sicherheitsrelevante Dinge geht.

Ich bereite mich in solchen Fällen gerne vor, dessweiteren würde ich gerne auch mal Einschätzungen Unbeteiliger hören.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2015 um 10:22:58 Uhr:

Prima Aktion, wie dumm kann man als Fahrzeughalter / Autofahrer eigentlich sein. Hinterher, wenn die Prüfer durch solche Sachen richtig verunsichert und scharf gemacht sind kommt dann das große Gejammer, wenn man wegen jedem so kleinen Pipifax zur Nachprüfung antreten darf.

Ich habs vorletzte Woche selbst erlebt... ich war so blöd und habs seit langem einmal wieder bei einer offiziellen Niederlassung einer Prüforganisation versucht. Knapp 100,- EUR gelöhnt, das Auto stand noch nicht einmal auf der Bühne, der Kasper hatte gerade einmal den OBD2 Stecker angeklemmt, schon lag das Wörtchen Nachprüfung in der Luft.

Hab dann da drin richtig Rabatz gemacht und wegen nicht erbrachter Leistung mein Geld zurückgefordert... und erhalten. Inzwischen hab ich eine Plakette - "ohne festgestellte Mängel"...

Beim vorliegenden Fall, typisch deutsche Vollkaskomentalität... beim Autokauf zu blöd sich selbst unters Auto zu legen um den Zustand zu beurteilen und jetzt sucht man einen Schuldigen der die Verantwortung übernehmen soll.

Genau durch solche Leute werden die Kosten fürs Autofahren hochgetrieben... Gutachten, Prüfungen, Garantien, Gewährleistung für Gebrauchtwagen... sind alles so Sachen die von allen zu bezahlen sind, weil einzelne nicht in der Lage sind Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

So jemandem, wie der Fahrzeugbesitzerin gehört nach meiner Meinung die Fahrerlaubnis entzogen, da sie anscheinend nicht in der Lage ist z.B. bei der Abfahrtskontrolle sicherheitsrelevante Defekte festzustellen und damit ihrer Pflicht nicht nachkommt ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen.

Nach Lesen deines Beitrages steht für mich fest: Dumm und blöd (deine Worte!) wirkt auf mich hier nur einer, und das ist nicht der TE!

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Themenstarteram 24. August 2015 um 13:18

Der Prüforganisation will ich gar nichts. Lediglich in Kenntnis setzten. Den Rest sollten sie intern regeln.

Dem Prüfer schon eher, vorallem möchte ich wissen, wie er gedenkt das ganze wieder gerade zu biegen.

Schadenersatz? Werden wir auf uns zukommen lassen. Sollte dabei keiner rum kommen ist das nunmal so. Aber der Prüfer wird sicher ins schwitzen kommen und sich das ganze das nächste mal genauer überlegen. Ich werde jetzt abwarten was es mit der Organisation direkt ergibt. Je nach Ergebnis werde ich drüber nachdenken mich an die übergeornete Stelle zu wenden. Sie bekommen aber erstmal die Möglichkeit das ganze ohne viel Aufsehen zu regeln.

Ich bin nicht der Geschädigte, das mag sein. Spielt aber auch erstmal gar keine Rolle. Ist sowieso alles mit der Besitzerin abgesprochen. Da ich aus der Branche komme habe ich mich der Sache eben angenommen. Auch weil ich wissen möchte wohin es führt.

ist denn die Erstuntersuchung (mit Mängeln) und die Nachuntersuchung vom selben Prüfer gemacht worden?

Themenstarteram 24. August 2015 um 18:15

Ja

Wenn du von einem Prüfer im Umkreis (60 km) schreibst... denke ich an die Region Schwarzwald... BaWü...

Ich kenne Fälle bei denen eine Prüforganisation die Reparatur der "übersehenen" Mängel bezahlt, bzw. sich daran beteiligt hat.

In einem Fall wurde das Fahrzeug wohl sogar von der Organisation aufgekauft...

Alles in allem würde ich behaupten die Chancen auf einen Vergleich (Außergerichtlich) stehen nicht schlecht...

Die oberste Landesbehörde bzw. Aufsichtsbehörde für Fahrzeugprüfungen (HU, AU, SP...) in BaWü ist das Regierungspräsidium Stuttgart

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. August 2015 um 13:12:50 Uhr:

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 23. August 2015 um 21:30:21 Uhr:

 

Und im vorliegenden Fall, würde ich mal sagen, das der Prüfer gefälligst nachweisen soll, das die MÄNGEL zum Zeitpunkt der Prüfung NICHT vorgelegen haben!!

Aha, würdest Du also meinen.

Ich meine etwas anderes:

Hier stellt es sich doch so dar, dass ein dritter (und unbeteiligter) einem Prüfer mangelhafte Arbeit unterstellt.

Diese Anschuldigung zu beweisen ist SEIN Problem bzw. das der vermeintlich geschädigten.

In keinem Fall obliegt es dem Prüfer irgendetwas beweisen zu müssen, wäre auch noch schöner.

Hier geht es doch auch darum, ob die besagten mängel zum Zeitpunkt der Prüfung erkennbar gewesen sind?

Und solche Durchrostungen/ korrosionen an Bremsleitungen entstehen nicht von heute auf morgen!

Aber das problem hat sich mittlerweile selbst geklärt, da der Prüfer bei seiner Erst Prüfung die MÄNGEL richtig erkannt hat!

Dumm nur für IHN, das er sich vermutlich auf die aussage des Werkstattbetreibers verlassen hat, es wäre alles repariert worden!

Das wir für den Prüfer mindestens eine Abmahnung wenn nicht schlimmeres bedeuten!

Und dieser Volldepp von Werkstattbesitzer hat wieder ein stück Vertrauensverhältnis zerstört!

MfG Günter

Zitat:

ist denn die Erstuntersuchung (mit Mängeln) und die Nachuntersuchung vom selben Prüfer gemacht worden?

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 24. August 2015 um 20:15:23 Uhr:

Ja

Das ist dann aber an Dummheit eigentlich nicht mehr überbietbar.

Damit hat er sich ja quasi sein eigenes "Grab" geschaufelt und darum gebettelt daß ihn jemand reinstößt.

Laß uns wissen wie es ausgegangen ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2015 um 10:22:58 Uhr:

Prima Aktion, wie dumm kann man als Fahrzeughalter / Autofahrer eigentlich sein. Hinterher, wenn die Prüfer durch solche Sachen richtig verunsichert und scharf gemacht sind kommt dann das große Gejammer, wenn man wegen jedem so kleinen Pipifax zur Nachprüfung antreten darf.

Ich habs vorletzte Woche selbst erlebt... ich war so blöd und habs seit langem einmal wieder bei einer offiziellen Niederlassung einer Prüforganisation versucht. Knapp 100,- EUR gelöhnt, das Auto stand noch nicht einmal auf der Bühne, der Kasper hatte gerade einmal den OBD2 Stecker angeklemmt, schon lag das Wörtchen Nachprüfung in der Luft.

Hab dann da drin richtig Rabatz gemacht und wegen nicht erbrachter Leistung mein Geld zurückgefordert... und erhalten. Inzwischen hab ich eine Plakette - "ohne festgestellte Mängel"...

Beim vorliegenden Fall, typisch deutsche Vollkaskomentalität... beim Autokauf zu blöd sich selbst unters Auto zu legen um den Zustand zu beurteilen und jetzt sucht man einen Schuldigen der die Verantwortung übernehmen soll.

Genau durch solche Leute werden die Kosten fürs Autofahren hochgetrieben... Gutachten, Prüfungen, Garantien, Gewährleistung für Gebrauchtwagen... sind alles so Sachen die von allen zu bezahlen sind, weil einzelne nicht in der Lage sind Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

So jemandem, wie der Fahrzeugbesitzerin gehört nach meiner Meinung die Fahrerlaubnis entzogen, da sie anscheinend nicht in der Lage ist z.B. bei der Abfahrtskontrolle sicherheitsrelevante Defekte festzustellen und damit ihrer Pflicht nicht nachkommt ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen.

Nach Lesen deines Beitrages steht für mich fest: Dumm und blöd (deine Worte!) wirkt auf mich hier nur einer, und das ist nicht der TE!

Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt: Vor 2 Wochen neues Auto gekauft, ein Tag vor Abholung wurde der TÜV neu gemacht (ohne Mängel!). Nun hab ich die Karre Zuhause, ein Bekannter hat sich diesen angesehen und mich gefragt wie das Auto TÜV bekommen hat, da hinten die Bremsen runter sind (Scheiben und Beläge).

Was hab ich für Möglichkeiten? Muss der Verkäufer mir die Bremsen neu machen bzw. bezahlen?

Hätte er vorher darauf hingewiesen, dann hätte man dies vom Kaufpreis abziehen können und ich hätte sie machen lassen....

Zitat:

@xdmgz schrieb am 28. August 2015 um 06:40:51 Uhr:

Was hab ich für Möglichkeiten?

Keine, die hättest aber die Möglichkeit gehabt vorher hinzugucken.

Wie viel Belagstärke ist noch drauf?

Zitat:

Muss der Verkäufer mir die Bremsen neu machen bzw. bezahlen?

Nö, ist ein Verschleißteil.

Zitat:

Hätte er vorher darauf hingewiesen, dann hätte man dies vom Kaufpreis abziehen können und ich hätte sie machen lassen....

Wäre er aber schön blöd gewesen. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@xdmgz schrieb am 28. August 2015 um 06:40:51 Uhr:

Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt: Vor 2 Wochen neues Auto gekauft, ein Tag vor Abholung wurde der TÜV neu gemacht (ohne Mängel!). Nun hab ich die Karre Zuhause, ein Bekannter hat sich diesen angesehen und mich gefragt wie das Auto TÜV bekommen hat, da hinten die Bremsen runter sind (Scheiben und Beläge).

wenn die nachweisbar unter der Verschleissgrenze sind ist der HU-Ing für seine Arbeit durchaus haftbar zu machen (und für diese Zwecke auch versichert)

Zitat:

@xdmgz schrieb am 28. August 2015 um 06:40:51 Uhr:

Muss der Verkäufer mir die Bremsen neu machen bzw. bezahlen?

Hätte er vorher darauf hingewiesen, dann hätte man dies vom Kaufpreis abziehen können und ich hätte sie machen lassen....

nur wenn DU ihm nachweisen kannst, dass er von dem Mangel wusste. Das wird aber schwer.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 09:41:34 Uhr:

wenn die nachweisbar unter der Verschleissgrenze sind ist der HU-Ing für seine Arbeit durchaus haftbar zu machen (und für diese Zwecke auch versichert)

Was ist denn die Verschleißgrenze?

Gibts unterschiedliche für den Zweitwagen der 5000km im Jahr fährt und für die Vertreterkarre die 150000km pro Jahr runter reißt?

Gruß Metalhead

natürlich gibt es für jedes Auto Mindestmaße für die Dicke der Bremsscheiben und die Reststärke der Beläge. So lange man drüber ist gibt es noch die Plakette, ggf. zusätzlich ein Warnhinweis wenn es eng wird.

Themenstarteram 28. August 2015 um 8:49

Wenn es erst ein paar Tage her ist: Schnapp dir das Auto, den Tüvbericht und ab zur Organisation die das geprüft hat. Schildere ihnen deine Bedenken und sie werden sich die Bremse hinten sicherlich ansehen. Alles weitere wird sich ergeben.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 10:25:02 Uhr:

natürlich gibt es für jedes Auto Mindestmaße für die Dicke der Bremsscheiben und die Reststärke der Beläge. So lange man drüber ist gibt es noch die Plakette, ggf. zusätzlich ein Warnhinweis wenn es eng wird.

Und was ist das dann in mm?

Bremsscheiben sind mir Mindestmaße klar, aber 'nen Belag bremst solange noch Belag drauf ist gleich gut.

Bislang hat bei mir noch keiner an der Bremse irgendwas vermessen (ging immer nach Augenmaß).

Gruß Metalhead

das Mindestmaß wird bei vielen Bremsbelägen dadurch festgelegt dass die Verschleißanzeige angeht. Es gibt aber auch da fahrzeugabhängig Verschleißgrenzen. Reicht halt dann je nach Laufleistung mehr oder weniger lang. Ich denke auch, dass der Prüfingenieur das nach Augenmaß festlegt.

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