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Verdacht auf manipulierte Tüv-Prüfung

Themenstarteram 21. August 2015 um 20:47

Hallo,

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Unterfourm bin, aber ich versuche es einfach mal.

In Kurzfassung:

Ich habe vor einigen Wochen einen PKW einer Freundin durchgecheckt, welchen sie vor kurzem in Eigenregie mit mängelfreiem Tüv gekauft hat. Dabei sind unter anderem mehr oder weniger gravierende Mängel aufgefallen:

- Handbremse links ohne Funktion

- 3 von 4 Radlagern erhöhtes Spiel

- Starker Motorölverlust

- Brems und Kupplungsleitungen / Schläuche teilweise stark korrodiert

- Diverse Lager und Buchsen ausgeschlagen

- Rostlöcher mit Unterbodenschutz und Bauschaum zugestopßft

Diverse weitere kleinere Mängel sind ebenfalls aufgefallen

Da ich ( ausgebildeter Kfz-ler) das ganze relativ gut einschätzen kann, hätte das Fahrzeug so niemals die Plakette erteilt bekommen dürfen. Um mich abzusichern haben diverse Kollegen ( Darunter 3 Kfz-Meister) sowie ein Ingenieur der Dekra unter das Fahrzeug geschaut. Alle haben meine Meinung geteilt. Unanbhänging voneinander.

Nun wurde mir geraten mich direkt an die Prüforganisation zu wenden. Das habe ich getan, inklusive Bildern. Nach vielen Problemen sind die Bilder nun endlich dort angekommen wo sin hin müssen. Daraufhin hat mich der damals ausführende Ingenieur direkt angerufen und gefragt welche Probleme es gibt. So wie er sich am Telefon gab, wusste er genau wovon ich rede.

Nun ist das Fahrzeug aber leider noch gut 8 Wochen auf Europareise. Vor Reiseantritt habe ich div. Mängel beseitigt. Jedoch nicht alle. Allerdings habe ich mich schon Wochen vor Reiseantritt bei der Organisation gemeldet. Angeblich sind meine Emails jedoch nie angekommen. Telefonisch konnte ich den zuständigen Herrn auch nicht erreichen. Ob das nun der Wahrheit entspricht oder nicht, lässt sich schwer sagen. Erst gestern bekam ich ihn nach vielen vielen Versuchen wieder ans Telefon. Emailverlauf ist aber noch vorhanden.

Nun erweckt es aber den Eindruck als ob ich nicht ernst genommen werden würde. Anfangs hörte sich das aber noch anders an. Als sie hörten, dass sich der Bus auf Reisen befindet kippe die "Stimmung" plötzlich.

Nun würde ich gerne wissen, welchen Weg man in solch einem Fall einschlagen sollte, sofern die Sache mit der Prüforganisation nichts ergibt. Eine Klage sollte der letzte Weg sein. Welche Möglichkeiten gibt es, sowas außergerichtlich aus der Welt zu schaffen? Denn davon sprach der Tüv Prüfer heute am Telefon. Dessweiteren muss es eine "Behörde" geben, welche die Prüforganisationen überwacht. Meiner Meinung nach sind die Mängel eindeutig und ausreichend. Ungern möchte ich irgendjemandem an den Karren fahren, jedoch ist das in solch einem Ausmaß eine Sauerrei.

Ein Junges Mädchen so übers Ohr zu hauen. Zumal es dabei auch um Sicherheitsrelevante Dinge geht.

Ich bereite mich in solchen Fällen gerne vor, dessweiteren würde ich gerne auch mal Einschätzungen Unbeteiliger hören.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. August 2015 um 10:22:58 Uhr:

Prima Aktion, wie dumm kann man als Fahrzeughalter / Autofahrer eigentlich sein. Hinterher, wenn die Prüfer durch solche Sachen richtig verunsichert und scharf gemacht sind kommt dann das große Gejammer, wenn man wegen jedem so kleinen Pipifax zur Nachprüfung antreten darf.

Ich habs vorletzte Woche selbst erlebt... ich war so blöd und habs seit langem einmal wieder bei einer offiziellen Niederlassung einer Prüforganisation versucht. Knapp 100,- EUR gelöhnt, das Auto stand noch nicht einmal auf der Bühne, der Kasper hatte gerade einmal den OBD2 Stecker angeklemmt, schon lag das Wörtchen Nachprüfung in der Luft.

Hab dann da drin richtig Rabatz gemacht und wegen nicht erbrachter Leistung mein Geld zurückgefordert... und erhalten. Inzwischen hab ich eine Plakette - "ohne festgestellte Mängel"...

Beim vorliegenden Fall, typisch deutsche Vollkaskomentalität... beim Autokauf zu blöd sich selbst unters Auto zu legen um den Zustand zu beurteilen und jetzt sucht man einen Schuldigen der die Verantwortung übernehmen soll.

Genau durch solche Leute werden die Kosten fürs Autofahren hochgetrieben... Gutachten, Prüfungen, Garantien, Gewährleistung für Gebrauchtwagen... sind alles so Sachen die von allen zu bezahlen sind, weil einzelne nicht in der Lage sind Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.

So jemandem, wie der Fahrzeugbesitzerin gehört nach meiner Meinung die Fahrerlaubnis entzogen, da sie anscheinend nicht in der Lage ist z.B. bei der Abfahrtskontrolle sicherheitsrelevante Defekte festzustellen und damit ihrer Pflicht nicht nachkommt ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb zu nehmen.

Nach Lesen deines Beitrages steht für mich fest: Dumm und blöd (deine Worte!) wirkt auf mich hier nur einer, und das ist nicht der TE!

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Also der Prüfer wird das Auto mit Sicherheit nicht reparieren.

Er wird sich auch nicht an den Kosten der Reparatur beteiligen.

Der Prüfer wird auch das Auto nicht verkauft haben.

Wie wärs mit dem Verkäufer zu reden.

Themenstarteram 21. August 2015 um 21:08

Der Verkäufer bleibt hier erstmal außenvor. Das ist eine andere Baustelle.

Der Prüfer sollte unter gewissen Umständen jedoch um seine "Lizenz" bangen. Wäre nicht der erste der damit hinten runter fällt.

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 21. August 2015 um 23:08:05 Uhr:

 

Der Prüfer sollte unter gewissen Umständen jedoch um seine "Lizenz" bangen. Wäre nicht der erste der damit hinten runter fällt.

Ich denke mal das da die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als "Überwacher" der Prüfstellen zuständig ist.

Da musst Du trennen zwischen Kaufpreisminderung / Schadenersatz und den TÜV'ler anscheißen.

Ansprechpartner für die Sachmängel, die über den altersbedingten Verschleiß hinausgehen - ganz schwierig abzugrenzen - ist der Verkäufer. Der schuldet ein zumindest verkehrssicheres Fahrzeug. Ohne Anwalt wird das eher nichts. Ist der Kaufpreis in der Ebene von bis zu 10 Tankfüllungen, dann wird ein Anwalt es wegen des geringen Wertes auch nicht unbedingt machen wollen.

Den Prüfer zu fangen ist dann noch eine ganz andere Geschichte. Dem Vorsatz nachzuweisen, das klappt fast nie. Viele der genannten Mängel können im Zeitpunkt der Prüfung so gut verdeckt gewesen sein, dass sie nicht zwingend hätten auffällen müssen. Bekanntlich ist eine gute Unterboden- und Motorwäsche erheblich günstiger zu bekommen, als die Reparatur diverser Dichtungen und Simmerringe. Bei den Radlagern .... wenn es einstellbare (Schrägrollen)Lager sind, dann können die zur Prüfung einfach stramm gezogen worden sein. Unterboden ... Schutz drüber gerotzt und hat er nicht gesehen .... also echt schwierig. Zuständig für Schadenersatz etc. ist der nur, wenn man ihm was nachweisen kann. Geht in der Regel nicht. Wenn er also eine erklägliche Summe x anbietet ..... einstreichen und beim Verkäufer einen Minderungsbetrag abtrotzen. Der Wagen scheint ja trotzdem zu gefallen. Daher würde ich das so machen. Anderenfalls halt Rückabwicklung, wenn man dafür genug Munition hat.

Grüße

am 21. August 2015 um 21:46

Vergiss es, nachzuweisen, dass die Mängel zum Prüfzeitpunkt bestanden haben ist praktisch unmöglich. Und oben drauf setzen müsstest du noch den Nachweis, dass diese absichtlich übersehen wurdem ... nochmal praktisch unmöglich.

In diesem Fall wirst du niemand dafür dran bekommen.

Themenstarteram 21. August 2015 um 21:58

Ich hänge mal ein paar Bilder an. Mir fällt es schwer zu glauben, dass man solche Standartstellen übersieht oder diese über Nacht entstehen. Ich bin einmal unter dem Auto durchgelaufen und habe es gesehen. Es sind nicht mal die schwer zugänglichen Stellen, sondern frei ersichtlich. Sind auch nicht mal alle Stellen. Gerade bei einem 25 Jahre alten VW Bus, welcher dem Rost nicht gerade unbekannt ist.

Foto 4 zeigt einen Bremsschlauch

Hier wurde von: Wenn er Betrag X anbietet gesprochen. Ist das überhaupt rechtens?

In erster Linie geht es mir darum, die zuständige Organisation darüber zu informieren und dem Prüfer mal zu zeigen, dass es eben auch mal nach hinten los gehen kann. Weniger geht es darum irgendwas aus der Sache raus zu holen, das war lediglich die "Aussage" des Prüfers vorhin am Telefon. Ablehnen würden wir es aber auch nicht.

Er bekommt die Chance sich dazu zu äußern, daher versuche ich das ganze erstmal bei der Organisation intern zu regeln. Fehler macht jeder mal, jedoch sprengt das etwas den Rahmen.

20150614-195838
20150614-195825
20150614-195917
+3
am 21. August 2015 um 22:02

Und wann war die HU Prüfung überhaupt?

Themenstarteram 21. August 2015 um 22:04

Nachprüfung war im Februar und wurde mängelfrei erteilt.

Rausgekommen ist das ganze Ende Mai. Kurz darauf habe ich mich bei der Organisation gemeldet.

Wenn das allies so schlimm list, war um its der bus Auf Weiner raise, 8 wochen and Langer.

Rudiger

Themenstarteram 21. August 2015 um 22:08

Wie oben geschrieben habe ich die wichtigsten Dinge vor Reiseantritt behoben.

Dessweiteren geht es weniger um schlimm oder nicht schlimm. Die Prüfer haben klare Vorgaben was als Mangel eingestuft wird und was nicht. Hält er sich nicht dran, macht er seinen Job nicht richtig. Ende.

Ebenso habe ich nur geringen Einfluss auf eigenständige Personen. Ich kann nicht über anderer Menschen Köpfe entscheiden ob die Reise nun angetreten wird oder nicht. Ich kann nur meine Einschätzungen dazu abgeben. Der Rest liegt nicht in meinem Möglichkeitsbereich.

am 21. August 2015 um 22:25

Zitat:

@RS4-92 schrieb am 22. August 2015 um 00:04:10 Uhr:

Nachprüfung war im Februar und wurde mängelfrei erteilt.

Berichte gerne weiter, aber da wird genau null bei rumkommen.

Niemand wird den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung belegen können.

Da habe ich schon andere Fälle gesehen (sehr viel zeitnäher), die sind auch nur im Sand verlaufen, weil nichts zu beweisen war.

am 21. August 2015 um 22:29

Verdacht ist Verdacht ohne Beweise kannst du nichts machen,du kannst Praktisch nichts machen.....

Thema ist durch....

am 21. August 2015 um 22:52

...wäre ich jener aaS könnte sich jemand, der solche Behauptungen ohne stichhaltige / gerichtsfeste Beweise aufstellt oder z.B. gegenüber meinem Arbeitgeber äußert schnell ganz warm anziehen.

StGB § 186 Üble Nachrede

StGB § 187 Verleumdung

also der zeitliche Abstand, der ist nun wirklich zu groß um noch irgendetwas bewirken zu können. Wenn der Prüfer von sich aus Geld anbietet, sozusagen damit man den Mund hält und nicht weiter dran rührt, dann dürfte das unterm Strich das Beste sein. Es ist legal als Geschädigter von einem Mitverantwortlichen Geld für's Schweigen anzunehmen und keine Strafanzeige zu machen, wenn der das von sich aus anbietet. Wenn man das aber von sich aus in so einer Situation verlangt, dann könnte das eine Nötigung/Bedrohung sein.

Also wenn der Prüfer es aus freien Stücken selbst anbietet, ist das o.k..

Grüße

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