Verbrieftes Rückgaberecht... Hat jemand Erfahrun???
Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrung mit dem verbrieften Rückgaberecht???
Ich will mein Auto wieder zurück geben und wollte wissen, ob ich da etwas "besonderes" beachten muss...
Werden z.B. Verschleißteile wie Reifen etc. vom Fahrzeugwert abgezogen und und und
Vielen Dank für eure Hilfe
11 Antworten
Moin
Schaue doch mal in Deine Unterlagen.
Ich hätte das machen können aber den Preis den die zahlen wollten war unverschämt niedrig.
Gruss
Mir wurden damals 14 Tage Rückgaberecht gewährt zum vollen Kaufpreis (Barzahlung), solange ich keine 500km überschreite. Ich will lügen, aber ich glaube das 7 Tage gesetzlich sind mit 5% Abzug zum Kaufpreis.
Wie aber schon mein Vorredner schreibt, prüfe Deinen Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von iLoveMyCar
Mir wurden damals 14 Tage Rückgaberecht gewährt zum vollen Kaufpreis (Barzahlung), solange ich keine 500km überschreite. Ich will lügen, aber ich glaube das 7 Tage gesetzlich sind mit 5% Abzug zum Kaufpreis.
Wie aber schon mein Vorredner schreibt, prüfe Deinen Kaufvertrag.
Du verwechselst was. Gemeint ist, dass der Händler einen garantierten Preis nach beispielsweise 3 Jahren für den Wagen zahlt, sofern Kilometer eingehalten sind und keine Schäden. Bis 2008 waren das richtig gute Preise, die da verbrieft wurden, sodass die Händler dann die Fahrzeuge weit unter Rückkaufwert verkaufen mussten! Meinen Passi habe ich z.B. 3000 € billiger vom Händler gekauft, als er ihn angekauft hatte und Inspektion, Garantieversicherung usw. legte er auch noch drauf. Und damit den Händlern sowas nicht nochmal passiert, verbriefen sie jetzt eben nur noch Lachpreise 😁
Wie meiner,
wollte mal neue Passat Variant B7 bestellen, EK Preis für mein Passat Variant Highline aus MJ 2010 16.500 €uro. Obwohl ich mir neuen bestellen wollte 🙂. Habe dann draußen zufällig gleichwertiger wie meiner gesehen VK Preis war 23.900 €uro 😁. Neee neee nicht mit mir, fahre sie weiter noch für min. 3 Jahre 🙂
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So ein neuerer Wagen hat schon genug Wertverlust.
Hätte auch nicht anders gehandelt.
Zitat:
Original geschrieben von VW_PASSAT
Wie meiner,wollte mal neue Passat Variant B7 bestellen, EK Preis für mein Passat Variant Highline aus MJ 2010 16.500 €uro. Obwohl ich mir neuen bestellen wollte 🙂. Habe dann draußen zufällig gleichwertiger wie meiner gesehen VK Preis war 23.900 €uro 😁. Neee neee nicht mit mir, fahre sie weiter noch für min. 3 Jahre 🙂
Zitat:
Original geschrieben von franky2902
So ein neuerer Wagen hat schon genug Wertverlust.
Hätte auch nicht anders gehandelt.
Zitat:
Original geschrieben von franky2902
Zitat:
Original geschrieben von VW_PASSAT
Wie meiner,wollte mal neue Passat Variant B7 bestellen, EK Preis für mein Passat Variant Highline aus MJ 2010 16.500 €uro. Obwohl ich mir neuen bestellen wollte 🙂. Habe dann draußen zufällig gleichwertiger wie meiner gesehen VK Preis war 23.900 €uro 😁. Neee neee nicht mit mir, fahre sie weiter noch für min. 3 Jahre 🙂
Am ende B7 ist auch kein neues Auto, ist ja alles gleich von innen wie von außen außer Scheinwerfer und Heckleuchten + Spiegel 🙂 (manche Teile kann man sogar ohne probleme nachrüsten). Bin auch mit meinem sehr zufrieden. Also habe ich mich entschlossen mindestens noch 3 Jahre damit weiter zu fahren 🙂
Moin,
also hier geht was durcheinander. Verbrieftes Rückgaberecht ist die Zusicherung (die übrigens schriftlich und vom Händler unterschrieben vorliegen muss) des Händlers das Auto nach Ablauf der z.B. Finanzierung zu einem vorher festgelegten und in eben jenem Dokument festgehaltenem Preis zu "übernehmen". Vor.: Auto entspricht optisch und technisch einem Stand der den gefahrenen km, die auch im Rahmen einer z.B. Finanzierung festgehalten werden und dem Alter entsprechend ist. Das "Risiko" ist also auf Händlerseite, im Kern braucht einen dieser Wert bei einer Finanzierung nicht groß zu interessieren, nur insofern natürlich als das er für die Ratenhöhe mitverantwortlich ist, soll heißen je niedriger dieser Wert = je höher die Finanzierungsrate = weniger "Risiko" für den Händler, je höher der Wert = je niedriger die Finanzierungsrate = mehr "Risiko" für den Händler. Wie immer im Leben, Verhandlungssache, der Händler wird immer versuchen den Wert so niedrig wie möglich anzusetzen, nach oben spielt meist irgendwann die Bank nicht mehr mit.
Ich habe das schon ein paar Mal gehabt und hat bisher immer mit Zufriedenheit für beide Seiten geendet. Meine Erfahrung :-)
laro
Zitat:
Original geschrieben von larodef
Moin,also hier geht was durcheinander. Verbrieftes Rückgaberecht ist die Zusicherung (die übrigens schriftlich und vom Händler unterschrieben vorliegen muss) des Händlers das Auto nach Ablauf der z.B. Finanzierung zu einem vorher festgelegten und in eben jenem Dokument festgehaltenem Preis zu "übernehmen". Vor.: Auto entspricht optisch und technisch einem Stand der den gefahrenen km, die auch im Rahmen einer z.B. Finanzierung festgehalten werden und dem Alter entsprechend ist. Das "Risiko" ist also auf Händlerseite, im Kern braucht einen dieser Wert bei einer Finanzierung nicht groß zu interessieren, nur insofern natürlich als das er für die Ratenhöhe mitverantwortlich ist, soll heißen je niedriger dieser Wert = je höher die Finanzierungsrate = weniger "Risiko" für den Händler, je höher der Wert = je niedriger die Finanzierungsrate = mehr "Risiko" für den Händler. Wie immer im Leben, Verhandlungssache, der Händler wird immer versuchen den Wert so niedrig wie möglich anzusetzen, nach oben spielt meist irgendwann die Bank nicht mehr mit.
Ich habe das schon ein paar Mal gehabt und hat bisher immer mit Zufriedenheit für beide Seiten geendet. Meine Erfahrung :-)
laro
Und was ist wenn dein Händler pleite ist und zu gemacht hat wie meiner z.B. was passiert dann ??? Kurz nach ende des ablaufes wer übernimmt dann das ganze ?
Noch ne Frage dazu - Freund von mir möchte seinen Hobel zurückgeben.
13000€ stehen in dem verbrieften-Rückgaberechte-Vertrag drin.
Das Auto wird bei mobile.de und so mit mehr (rund 20.000€ vom Händler) gehandelt, aber das sind glaub ich zwei verschiedene paar Schuhe.
In dem Fahrzeug sind aber ein paar Sachen nachgerüstet worden (RNS510, RFK, STH, Lichtpaket). In dem Vertrag steht, dass solch Einbauten entsprechend ihrem Wert auch mit berücksichtig werden.
Ist das dann wie auf einem türkischen Basar oder wie kann ich mir das vorstellen?
Fix sind die 13000€ abzgl. der "zu vielen" KM plus die Sondereinbauten.
Die Karre hat jetzt 100.000km runter (MJ 2010, CBBB, R-Line)...
hier hilft im allgemeinen der Privatverkauf, was in aller Regel den meisten Händlern am liebsten ist, bevor wieder ein gebr. Fzg. mehr auf dem Hof steht. Der sog. verbriefte Rückkauf ist eine Verpflichtung des Händlers, entspricht aber nie dem tatsächliche Wert (sofern alle Dinge wie vorab angegebenen km, Unfallfreiheit, usw. eingehalten sind), sondern ergibt sich aus der Höhe der Nettofinanzierungssumme + Zinsen sowie der Ratenhöhe. In der Regel werden die Fzg. immer günstiger zurück gekauft bzw. liegt in etwa auf Höhe des normalen Händler EK, somit immer zu Lasten des Kunden, der mit einem Privatverkauf immer deutlich besser fährt, zumindest mache ich das immer so und meine nächste Anzahlung fällt entsprechend höher aus oder anders gesagt; das Geld kann ich mir selber verdienen😉 Wer doch die Variante der Zurückgabe wählt, weil es ja so schön einfach ist, sollte zumindest hart verhandeln, bzw. beim Neukauf einen höheren Rabatt erzielen sollen, da leider fast kein Händler dazu bereit ist mehr als den verbrieften Rückkaufwert zu zahlen.
Umbauten etc. interessieren die Händler meist auch relativ wenig. Man kann mit solchen Dingen zwar argumentieren, werden aber selten bis garnicht honoriert.
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
Umbauten etc. interessieren die Händler meist auch relativ wenig. Man kann mit solchen Dingen zwar argumentieren, werden aber selten bis gar nicht honoriert.
Teilweise können Umbauten auch zum Nachteil gereichen. Tieferlegungen zum Beispiel oder auch Sportauspuffanlagen. Theoretisch und praktisch wird der Händler den Preis weiter drücken oder auf Rückbau zum Serienstand bestehen.
Mein verbrieftes Rückgaberecht ist mit 22.000 € fixiert. Kaufpreis war 46.000 €. Durch diverse Umbauten habe ich die 60.000 € bereits übersprungen. Von daher interessiert mich das Rückgaberecht Ende nächsten Jahres herzlich wenig.