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Verbot von "Klappenauspuffsystemen"?

Harley-Davidson FLH Road King Classic
Themenstarteram 28. Februar 2012 um 18:51

Hallo zusammen,

hat jemand fundierte Kenntnisse darüber, ob die "Klappenauspüffe" von Penzl, Kess und Co ab 2013 verboten werden?

Bei uns hat auf der letzten Regional-Motorradausstellung ein Polizist dies verbreitet. Ist da was dran?

Gruß Rodeo

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 9:50

ist doch letztendlich alles sche... egal, wenn ich seh das der Wulf und die holde Maid die 199.000 Flocken + den ganzen anderen schmuh kassieren, dann weiß ich, das jeden Tag die Anzahl derer die mich am Ars.. lecken können größer wird.:mad:

 

Und der Vorteil ist, wenn man mal soweit ist , kann man viel einfacher ein Mopped umbauen.

 

Gruß

 

Wolfgang

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am 28. Februar 2012 um 19:14

Der freundliche von der Trachtengruppe hat aber nicht die Porsches und Audis und Golfs und Astras und... gemeint, oder?:confused:

Denn da wäre mehr zu verbieten wie bei uns 3 bis 4 Mottorradfahrern...:D

Grüße

SAKBM

Wenn, kann man se ab 2013 verbieten, aber nicht im Nachhinein.

Und wer will so`n Scheixx schon!!!;):D

Nicht zu vergessen die Motorbootfahrer....

Hallo,

habe mal gehört das der Schalter zum verstellen nur nicht am Lenker sein darf, von ganz verboten habe ich noch nicht´s gehört :confused:

Gruß

Peter

Es mag sein, dass Klappenauspuffanlagen irgendwann verboten werden. Konkret bedeutet dies, dass man ab dem Zeitpunkt des Verbots keine dieser Anlagen mehr eingetragen bekommt. Es bedeutet jedoch nicht, dass man diese Anlagen, so sie verbaut und eingetragen sind, wieder abbauen muss. Letzteres wäre nämlich eine sog. "echte Rückwirkung", die rechtlich sehr problematisch ist. Zunächst einmal sind rückwirkende Gesetze kraft Gesetz nicht vorgesehen. Sollte sich der Gesetzgeber auf einen Ausnahmefall berufen, wäre der gesondert zu begründen. Und das ist i.d.R. kaum möglich, weil dann sofort die Frage im Raum steht, warum plötzlich zu verbieten ist, was man nie hätte erlauben müssen, es aber bislang trotzdem erlaubt hat. Über dieses Rückwirkungsverbot hinaus scheut der Gesetzgeber stets Rückwirkungen, weil diese nämlich u.a. Schadenersatzforderungen gegen den Staat auslösen könnten.

Konkret: Was irgendein Dorfpolizist auf einer regionalen Motorradmesse in die Öffentlichkeit rülpst, ist vollkommen egal und zeigt nur, wie dümmlich dieser Zeitgenosse ist. Am besten nicht einmal ignorieren ...:cool:

immer wieder schön das die keine anderen sorgen haben,als sich um die klappensysteme bei motorrad auspuffen zu kümmern :rolleyes::rolleyes:

Wie schon von sakbm angedeutet, wäre das ein wenig inkonsequent/"ungerecht". Zig Autos fahren ab Werk mit Klappenauspuff. Und wie laut die teilweise sind, hab ich letzte Saison hinter einem Ferrari 430 erlebt. Als der in der Stadt auf den Pin trat, war von dem Evo V2 unter mir aber gar nix mehr zu hören .. :D

Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die rein manuell verstellbaren Teile verboten werden (z.B. Penzl). Ist ja heute schon so bei den Jekill & Hyde-Teilen: Mit Knopf zur manuellen Verstellung nicht mehr legal.

 

S.

Zitat:

Original geschrieben von Sedge

immer wieder schön das die keine anderen sorgen haben,als sich um die klappensysteme bei motorrad auspuffen zu kümmern :rolleyes::rolleyes:

Wer sagt denn das es so ist, meinst das irgendein Dorfpolizist mehr weiß als alle anderen:rolleyes:

 

Hat _Rodeo_ das persönlich von der Mehlmütze gehört, oder wars irgend ein aufgeschnapptes Geschwätz

Alter Verwalter. Es muss wohl Winter sein.

 

Es ist doch Scheixxegal ob das 2013 oder 2014 oder wann auch immer verboten wird.

Klar ist: Niemals rückwirkend.

Also kündigt eure Prämiensparer oder Bausparer und kauft euch son Ding.;)

 

Und dass die grün-weißen besser Terroristen fangen sollten, glauben wohl viele, ist aber systembedingt anders.:D

am 29. Februar 2012 um 15:05

meinen auspuff empfinden nicht wenige als blanken TERROR :D

wahrscheinlich bekommt dieser Polizist Provision von Penzl, Kess oder J&H und wollte nur den Verkauf dieser Anlagen vor 2013 ein wenig ankurbeln ;):D

am 29. Februar 2012 um 15:47

Die Töppe sind mit e-Zeichen, daher von Fahrzeugscheineintragung befreit! Sie können nur den Herstellern die e-Zeichen dafür streichen, alle Töppe die in Umlauf sind, müssen geduldet werden... Ich seh da kein Problem drin...

Und die andere Frage ist, warum sollen sie denn diese Töppe für den öffentlichen Handel und damit legale Benutzung verbieten. Wenn man sie offen fährt, hält man sich nicht an die Richtlinien...

Also ich denke die Aussage des Polizisten ist reiner Humbug! Eben wie schon erwähnt gibt es hunderte Töppe auch für KFZ mit Klappensteuerung...

Es gibt viele Beamte und deren Einsätze müssen auch gerechtfertigt werden. Warum sollen die sich einen Kopp um so einen Kack machen. Ich glaube nach wie vor das es den Herren da Oben wichtiger ist, frisierte Roller aus dem Verkehr zu ziehen, dass Junge Verkehrstote und die Ursachen wichtiger sind. Unfallproblematik ist denen allgemein wichtiger und das die sone Klappensteuerung anem Auspuff denen überhaupt kein Blutdruck macht...

Grüße

Es gibt aber schon Entscheidungen die, trotz E-Nummer, durch die Obrigkeit Eingriffe nach sich ziehen.

So sind in der CH manuell verstellbare Kess in geschlossenem Zustand zu verschweissen.

(Aussage Kess Importeur CH)

Wird eine Anlage angetroffen die "aufgeschweisst" wurde, wird das Bike durch die Polizei zum Händler verbracht und muss wieder in den Urzustand versetzt werden. Strafe natürlich auch noch.

Es wird also immer enger.

Tach zusammen,

man sollte nicht vergessen, dass Auspuffsysteme mit elektronischer (also seelenloser :D) Klappensteuerung eine momentane Gesetzeslücke ausnutzen. Es ist also durchaus vorstellbar, dass es Bemühungen des Gesetzgebers gibt, diese Gesetzeslücke zu schliessen.... Umweltschutz ist ja immer noch ein angesagtes Thema und da ist das durchaus so denkbar.... Der Cop hat vielleicht was davon gehört und es auch weitergegeben.... Was der Cop genau gesagt hat oder vom TE verstanden wurde (siehe Wortwahl des TE), lasse ich mal dahin gestellt....

Interessant ist die vielmehr Frage, ob auf die ABE der Auspuffanlage Bestandschutz besteht!?!?!?

Ich bin mir da nicht ganz so sicher, wie manch einer hier!!!

Habe selbst schon erlebt bei einer Pulleybremse!!! Gab irgendwelche Schwierigkeiten mit den Bremsbelägen und schon wurde das Gutachten zurückgezogen, bzw. für ungültig erklärt. Mein Prüfer konnte mir dann beim TÜV-Termin sagen, dass die ABE für die Pulleybremse nicht mehr gültig ist.....

In der aktuellen Custombike wird ähnliches vom TÜV Süd berichtet.... Habe mich noch nicht ausgiebig mit dem Thema beschäftigen können, aber offensichtlich ist es vollkommen rechtmäßig, dass ein Gutachten zurückgezogen wird.....

Gruß Brus

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