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Verbot von "Klappenauspuffsystemen"?

Harley-Davidson FLH Road King Classic
Themenstarteram 28. Februar 2012 um 18:51

Hallo zusammen,

hat jemand fundierte Kenntnisse darüber, ob die "Klappenauspüffe" von Penzl, Kess und Co ab 2013 verboten werden?

Bei uns hat auf der letzten Regional-Motorradausstellung ein Polizist dies verbreitet. Ist da was dran?

Gruß Rodeo

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 9:50

ist doch letztendlich alles sche... egal, wenn ich seh das der Wulf und die holde Maid die 199.000 Flocken + den ganzen anderen schmuh kassieren, dann weiß ich, das jeden Tag die Anzahl derer die mich am Ars.. lecken können größer wird.:mad:

 

Und der Vorteil ist, wenn man mal soweit ist , kann man viel einfacher ein Mopped umbauen.

 

Gruß

 

Wolfgang

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Ich glaube, dass Ihr alle auf dem Holzweg seid.

Alle Anlagen mit einer Klappensteuerung - egal ob manuell oder elektrisch verstellbar -

werden nur im geschlossenen Zustand legal betrieben!

Sie sind im offenen Zustand nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen!

Um bei einer Kontrolle nicht in Schwulitäten zu kommen, kann man bei diesen Anlagen

(zumindest bei den elekrisch betriebenen) rechtzeitig den legalen Zustand wieder herstellen.

Diese Verstellmoeglichkeit ist aber nicht Gegenstand einer Eintragung bzw. einer ABE.

Da das Öffnen während der Fahrt unzulässig ist, kann man so eine Einrichtung m.E. schon

verbieten.

Mir aber egal, fahre sowieso immer offen.

Habe gerade noch einmal in die ABE meiner AMC Anlage geschaut. Da steht, dass beim

Betaetigen des SVS die EG Betriebserlaubnis erlischt und ein solcher Betrieb nicht fuer den oeffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist.

Gruss

Ingo

Nö, ist nicht richtig Ingo.

Es gibt auch elektronische Klappensteuerungen die öffnen, bzw. schliessen Klappen drehzahlabhängig. Genau so funktioniert das ja auch zur Zeit noch völlig legal bei Sportwagen.... Das passiert vollkommen automatisch.....

Gruß Brus

am 29. Februar 2012 um 16:46

Brus Du Schwarzmaler :D:D:D zeig Dich an!

ne ne, macht mir keine Angst...

Dann hol ich mir einen 68er Fastback und mit Vollrohroffen...:cool: Und kauf mir so ein Pre Evo Teil dazu...!!!!

Wie dick kann ein Fuckfinger sein...:rolleyes:

Richtig Brus,

aber das ist eine andere Geschichte. Dort wird eine Gesetzeslücke genutzt, genauso wie bei den neueren Harleys.

Die relevanten Geräuschmessungen beziehen sich auf bestimmte Drehzahlbereiche. Deshalb

macht die Klappensteuerung im Stand auch die lautere Tüte zu und öffnet anschließend bei höherer

Drehzahl wieder.

In diesem Bericht geht es ja nicht um eine solche Klappensteuerung sondern um die Verstellbarkeit

bestimmter Dämpfer (Kees, AMC, J&H u.s.w).

Gruß

Ingo

am 29. Februar 2012 um 17:13

und es ist einen Unterschied eine ABE für etwas zurückzuziehen, das verkehrsgefährdent ist (Bremse) oder was was laut macht und eigentlich nicht laut gefahren werden darf! Also eigentlich ist das Ding ja laut bereits verboten! Und diese ABE jetzt nachträglich rückgängig machen wobei das schon 12 Jahre in Umlauf ist und ca. 120 % aller Motorradfahrer in Europa betrifft...

ne ne niemals nie nicht;)

Zitat:

Original geschrieben von harleybear1

Es gibt aber schon Entscheidungen die, trotz E-Nummer, durch die Obrigkeit Eingriffe nach sich ziehen.

So sind in der CH manuell verstellbare Kess in geschlossenem Zustand zu verschweissen.

(Aussage Kess Importeur CH)

Wird eine Anlage angetroffen die "aufgeschweisst" wurde, wird das Bike durch die Polizei zum Händler verbracht und muss wieder in den Urzustand versetzt werden. Strafe natürlich auch noch.

Es wird also immer enger.

Wer fährt ne verschweisste Kess, besser gesagt wer tut sich das an^^

Zitat:

Original geschrieben von Thunderharley

Zitat:

Original geschrieben von harleybear1

Es gibt aber schon Entscheidungen die, trotz E-Nummer, durch die Obrigkeit Eingriffe nach sich ziehen.

So sind in der CH manuell verstellbare Kess in geschlossenem Zustand zu verschweissen.

(Aussage Kess Importeur CH)

Wird eine Anlage angetroffen die "aufgeschweisst" wurde, wird das Bike durch die Polizei zum Händler verbracht und muss wieder in den Urzustand versetzt werden. Strafe natürlich auch noch.

Es wird also immer enger.

Wer fährt ne verschweisste Kess, besser gesagt wer tut sich das an^^

Naja, keiner wird das tun. Aber das Verkehrsamt (hier der TÜV) wird eben keine MMV Kess durchlassen, die nicht verschweisst ist. Also was soll noch die MMV Kess für die Schweiz?

Wie es mit den bereits montierten und beim VA schon einmal vorgezeigten kommt, wird man abwarten müssen.

Hallo,

also ich verstehe das ganz hier nicht so wirklich ;)

ich selber fahre eine J&H verstellbar die keine ABE hat und meine Fau hat auf ihrer Sportster eine Vance & Hines Anlage. Wenn man ein Schalldämper dran hat der eine ABE hat der aber trotzdem zu laut ist dist du eh dran. Also drauf geschissen ;) wie hört sich den eine Harley Original an ?! Doch wohl ober scheiße oder !!!

Kann ja jeder fahren wie er will ich fahre OFFEN und das bleibt auch so !!!!

90% der Harleyfahrer die ich kenne fahren auch offen :cool:

Haben hier auch keine Probleme mit den Grünen :D

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von Der Lohner

.......

In diesem Bericht geht es ja nicht um eine solche Klappensteuerung sondern um die Verstellbarkeit bestimmter Dämpfer (Kees, AMC, J&H u.s.w)....

Ja??? Wo steht das???

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von SBForum_steuerkette

und es ist einen Unterschied eine ABE für etwas zurückzuziehen, das verkehrsgefährdent ist (Bremse) oder was was laut macht und eigentlich nicht laut gefahren werden darf!

Nee, ist überhaupt kein Unterschied, weil zu laut auch als "Verkehrsgefährdung" eingestuft werden kann...... Der Punkt ist doch der: Kommt man zu dem Schluss, dass die Geräuschmessung nicht nur einen bestimmten Drehzalbereich betreffen darf, sondern über den gesamten Drehzahlbereich eingehalten werden muß, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass elektronisch gesteuerte Auuspuffanlage eine Gefahr darstellen...

Alles rein hypothetisch und nur auf elektronisch gesteuerte Auspuffanlage bezogen. Über eine Anlage, die nur geschlossen betrieben werden darf, muß man nicht sprechen.....

Gruß Brus

am 29. Februar 2012 um 20:55

ich seh das anders... aber vielleicht bin ich ja nich so versaut wie du..:D

Schönen Abend noch...

Zitat:

Original geschrieben von Brus

Zitat:

Original geschrieben von Der Lohner

.......

In diesem Bericht geht es ja nicht um eine solche Klappensteuerung sondern um die Verstellbarkeit bestimmter Dämpfer (Kees, AMC, J&H u.s.w)....

Ja??? Wo steht das???

Gruß Brus

Gleich im ersten Satz dieses threads, damit beginnt der doch.

Und danach wird von den anderen Bezug darauf genommen.

Gruß

Ingo

Themenstarteram 1. März 2012 um 9:34

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten und den regen Meinungsaustausch. Ich habe jetzt einfach mal zur Klarstellung bei einem befreundeten Polizisten nachgefragt. Dieser sagte aus, dass ab 2014 eine drastische Verringerung der Lautstärke bei Neumotorrädern geplant sei. Für alte zugelassene Anlagen greift der Bestandsschutz.

Gruß

Rodeo

am 1. März 2012 um 9:36

was die alle wissen und wann es passiert....:rolleyes:

am 1. März 2012 um 9:38

wen interessieren schon 2014er mopeds? die werden doch eh von jahr zu jahr langweiliger und emotionsloser...

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