Vandalismus
Hallo liebe Foren Gemeinde
Jemand fand es ganz lustig mir mein Auto einmal koppelt zu zerkratzen
Heck und Dach hat er oder sie verschont
Ich finde so etwas wirklich zum kotzen ich gehe jeden Tag hart arbeiten damit ich mir was leisten kann
Was ich nicht verstehe warum macht man so etwas macht fremdes Eigentum zu beschädigen
Anzeige wurde gemacht Versicherung weiß Bescheid
Was schätzt ihr ungefähr wie hoch der Schaden ist ?
Soll ich Vollkasko in Anspruch nehmen oder vielleicht selber zahlen
07/18 Mopf
Mfg
42 Antworten
Zitat:
@smash1221 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:28:51 Uhr:
Zitat:
Wenn der Rundrum verkratzt ist ist es ja fast eine ganz Lackierung ohne Heck und Dach.
2500 - 3000 € mindestens.Je nachdem welcher Lack drauf soll bzw der ursprüngliche ist kann es auch 5k kosten. Mercedes lacke sind dicker und robuster
Das die Lacke dicker und Robuster sind ist ein Märchen
Zitat:
@Tipolino schrieb am 21. Juni 2021 um 08:46:56 Uhr:
Zitat:
@smash1221 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:28:51 Uhr:
Je nachdem welcher Lack drauf soll bzw der ursprüngliche ist kann es auch 5k kosten. Mercedes lacke sind dicker und robuster
Das die Lacke dicker und Robuster sind ist ein Märchen
Zumindest das der Lack robuster ist halte ich nicht für ein Märchen. Schauen Sie sich mal den Lack ( ab C- Klasse aufwärts) an. Da sieht man keine spinnwebenartigen Kratzer durch die Waschanlage. Schon vor vielen Jahren hatte Mercedes mit einem harten Klarlack geworben ( C für Ceramic hinter der Farbnummer). Damals gab es den Ceramic Klarlack erst ab C-Klasse aufwärts, glaube ich.
Zitat:
@Tipolino schrieb am 21. Juni 2021 um 08:46:56 Uhr:
Zitat:
@smash1221 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:28:51 Uhr:
Je nachdem welcher Lack drauf soll bzw der ursprüngliche ist kann es auch 5k kosten. Mercedes lacke sind dicker und robuster
Das die Lacke dicker und Robuster sind ist ein Märchen
Definitiv nicht, da sind sich einige unabhängig befragte Lackierer einig.
Hallo,
wenn man einen Rabattschutz bei der Versicherung hat, kann man das über die Vollkasko abrechnen, ohne das man danach höhere Beiträge bezahlt. Man muss "nur" wenn man eine Selbstbeteiligung hat, diesen Betrag bezahlen.
Ist schon eine sehr ärgerliche Sache. Ich hätte auch einen dicken Hals!!
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Zitat:
@smash1221 schrieb am 21. Juni 2021 um 06:44:19 Uhr:
Zitat:
@Amardill0 schrieb am 20. Juni 2021 um 23:18:49 Uhr:
Zitat:
@smash1221 schrieb am 21. Juni 2021 um 06:44:19 Uhr:
Zitat:
@Amardill0 schrieb am 20. Juni 2021 um 23:18:49 Uhr:
Der Schutz der Privatsphäre überwiegt nicht den Beweis einer vorsätzlichen Straftat. In meinem Fall wurde das Video Material aus dem Parkmodus zur Ergreifung des Täters genutzt (Vandalismus). Die Dashcam meiner Frau hatte im Parkmodus eine Unfallflucht aufgezeichnet - auch diese wurde als Beweismittel vor Gericht zugelassen.
Somit stimmt deine Aussage nicht.So siehts nämlich aus.
Harter Vergleich: eine Dashcam nimmt einen Mord auf (Parkmodus). Ist die Aufnahme dann auch nicht verwertbar, weil es die Privatsphäre verletzt?
Jo. Ganz harter Vergleich. Natürlich ist es das. Und hat sich der Dashcamfahrer vorher strafbar gemacht, weil die Dashcam den Kinderbereich vom Schwimmbad gefilmt hat? Nochmal ja, wenn die Dashcam nicht sofort wieder alles löscht. Gilt übrigens auch, wenn man einen Kindergarten oder den Eingang der Ex aufnimmt.
Auch sonst ist es nicht nur für Unternehmen verboten, ungefragt Leute zu filmen - vor allem im öffentlichen Bereich. Den personal Score von China haben wir in Deutschland zum Glück nicht. Gehst du dort in der Nacht als Fußgänger über eine komplett leere Straße, obwohl die Ampel rot ist, dann verlierst du Ratingpunkte und wirst eventuell auch noch öffentlich bloßgestellt (dein Foto wird überlebensgroß irgendwo gezeigt). Sind genug Ratingpunkte weg, kannst du nicht mehr reisen, bekommst Ärger im Job und einiges mehr.
https://de.wikipedia.org/.../Sozialkredit-System?...
Ja, und sowas ist in Europa verboten. Für jeden. Auch für Unternehmen. Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung verarbeitet werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
Deshalb nützt der Einbau einer Dashcam nur bedingt etwas. Einem Unfall bekommt die Dashcam mit. Ansonsten braucht man aber eine Alarmanlage, die Berührungen registriert und mit der Dashcam verbunden ist. Denn Anlassbezogen darf man selbstverständlich filmen. Andernfalls ist es verboten, so was im öffentlichen Bereich zu benutzen. Trotzdem kann man das natürlich vor Gericht verwenden, wenn die Tat schwer genug ist, hat sich aber trotzdem selbst strafbar gemacht. Anders sieht es auf Privatgelände aus. Aber alle, die sich dort rechtmäßig aufhalten dürfen, müssen damit einverstanden sein.
Zitat:
@OpenSourceFan schrieb am 21. Juni 2021 um 16:58:25 Uhr:
Zitat:
@smash1221 schrieb am 21. Juni 2021 um 06:44:19 Uhr:
Zitat:
@OpenSourceFan schrieb am 21. Juni 2021 um 16:58:25 Uhr:
Zitat:
@smash1221 schrieb am 21. Juni 2021 um 06:44:19 Uhr:
So siehts nämlich aus.
Harter Vergleich: eine Dashcam nimmt einen Mord auf (Parkmodus). Ist die Aufnahme dann auch nicht verwertbar, weil es die Privatsphäre verletzt?
Jo. Ganz harter Vergleich. Natürlich ist es das. Und hat sich der Dashcamfahrer vorher strafbar gemacht, weil die Dashcam den Kinderbereich vom Schwimmbad gefilmt hat? Nochmal ja, wenn die Dashcam nicht sofort wieder alles löscht. Gilt übrigens auch, wenn man einen Kindergarten oder den Eingang der Ex aufnimmt.Auch sonst ist es nicht nur für Unternehmen verboten, ungefragt Leute zu filmen - vor allem im öffentlichen Bereich. Den personal Score von China haben wir in Deutschland zum Glück nicht. Gehst du dort in der Nacht als Fußgänger über eine komplett leere Straße, obwohl die Ampel rot ist, dann verlierst du Ratingpunkte und wirst eventuell auch noch öffentlich bloßgestellt (dein Foto wird überlebensgroß irgendwo gezeigt). Sind genug Ratingpunkte weg, kannst du nicht mehr reisen, bekommst Ärger im Job und einiges mehr.
https://de.wikipedia.org/.../Sozialkredit-System?...Ja, und sowas ist in Europa verboten. Für jeden. Auch für Unternehmen. Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung verarbeitet werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-GrundverordnungDeshalb nützt der Einbau einer Dashcam nur bedingt etwas. Einem Unfall bekommt die Dashcam mit. Ansonsten braucht man aber eine Alarmanlage, die Berührungen registriert und mit der Dashcam verbunden ist. Denn Anlassbezogen darf man selbstverständlich filmen. Andernfalls ist es verboten, so was im öffentlichen Bereich zu benutzen. Trotzdem kann man das natürlich vor Gericht verwenden, wenn die Tat schwer genug ist, hat sich aber trotzdem selbst strafbar gemacht. Anders sieht es auf Privatgelände aus. Aber alle, die sich dort rechtmäßig aufhalten dürfen, müssen damit einverstanden sein.
Dann kassier ich lieber das Bußgeld von ein paar Euro. Bleib aber nicht auf dem Schaden sitzen.
Eine Frage bei der Gelegenheit: meine C-Klasse hat ja alles an Bord (360Grad Kamera, Alarmanlage) ... die Technik des MOPF wurde sogar mal in einigen Artikeln so beschrieben , dass das Auto bei Parkremplern die Kameras zur Erfassung des Täters nutzen könnte, aber das rechtlich noch etwas unklar ist. Hat sich daran zwischenzeitlich etwas geändert und gibt es Möglichkeiten, das irgendwie codieren zu lassen?
Moin!
Ich empfehle (aus mehrfach guten Erfahrungen!) einen SMART REPAIR Lackierer.
Die Jungs sind so was von gut drauf !! 🙂
Einmal hatte ich vorn rechts in einem engen Parkhaus einen Rempler mit der rauen Betonmauer, sah gar nicht gut aus.
Der "Freundliche" empfahl mir: Tausch der Vorderfront, weil "wenn man das nachlackieren läßt, sieht man das trotzdem immer". Angebot 1200.-€
Also fuhr ich zu unserem Lackierer im Ort, der sich den Schaden besah und meinte, "Schleifen, Spachteln, Grundierung und 2x Lackierung... Hm, sagen wir mal so um die 7 bis 800.-€"!
Dann, ein paar Tage später, entdeckte ich einen neuen SMART REPAIR im Nachbarort.
Der (relativ junge Mann) besah sich den Schaden, nahm einen Taschenrechner aus der Bux, tippte drauf und sagte zu mir: "Wenn Sie Zeit haben, mir das AUto hier lassen und ich mach´s zwischendurch, wenn´s grad mal ruhig ist, morgen oder übermorgen - 350 bis 390.-€
Obwohl ich eigentlich skeptisch war, ließ ich den Wagen dort, weil der Typ sympatisch rüber kam. Am nächsten Spätnachmittag schon kam der Anruf: "Auto abholbereit!" und tja,
ich umrundete das Auto 2-3x und konnte gar nicht mehr sehen, war´s nun vorn oder hinten, oder wo?
Und das bei noch gutem Sonnenschein, ich erkannte jede einzige Fliege vorn auf dem Blech.
Die Stoßstange (wie heißt das Plastikteil eigentlich heutzutage richtig? Stoßfänger?) war tadellos, glänzend und wie neu, ich konnte NICHTS entdecken, weder leichte Schleifspuren, noch Lacknebel oder -ansätze...
P E R F E K T!
"Was soll ich Ihnen in das rosa Trinkgeld-Schweinchen reinstecken!?", fragte ich in meiner leicht humorvollen Art. Er meinte: "Bei Cash genügen 300.-€"
Und fertig.
(Ja, ich höre schon wieder die privaten geheimpolizeilichen Steuerfahnder aufheulen:
bitte - laßt´s einfach stecken!)
Danach war ich dann noch mal mit meinen 2 Oldtimern bei ihm, einmal ein Hardtop komplett neu lackieren, einmal Spoiler und Heckschürze machen, dann war mein Bruder dort, er hatte beim Rangieren hinten einen Poller übersehen... Und ein Freund hatte 2 Beulen in der Haube...
Will sagen: einfach nur beste Qualitätsarbeit, die der SMART REPAIR nicht nur anbietet, sondern auch abliefert.
Und dann wollte ich mir auch mal ein Steinschlag-Fanggitter vor den Kühler/ hinter den Kühlergrill einbauen lassen, weil einem Freund auf der BAB ein Stein durch die relativ großen Öffnungen dem Kühler ein Loch verpaßte hatte.
Im Baumarkt kaufte ich das Metallgitter mit den "RauteLöchern" und der eine Monteur von ihm machte den Job in 30 Minuten:
Kühlergrill demontieren, Gitter anpassen und zurecht schneiden, Gitter schwarz lackieren und anbauen, Kühlergrill wieder dranmontieren. Auch, wenn´s wohl der Ehrgeiz des Monteurs war, es war eine präzise, gute Arbeit. Allein das Zusehen machte schon viel Spaß!
Darum bin ich Freund der SMART REPAIRe !
https://www.youtube.com/watch?v=YWm7rmE2w4k&t=157sZitat:
@Truttix schrieb am 22. Juni 2021 um 16:22:41 Uhr:
Eine Frage bei der Gelegenheit: meine C-Klasse hat ja alles an Bord (360Grad Kamera, Alarmanlage) ... die Technik des MOPF wurde sogar mal in einigen Artikeln so beschrieben , dass das Auto bei Parkremplern die Kameras zur Erfassung des Täters nutzen könnte, aber das rechtlich noch etwas unklar ist. Hat sich daran zwischenzeitlich etwas geändert und gibt es Möglichkeiten, das irgendwie codieren zu lassen?
Das Nächste ist aber: Eine Dashcam, die nicht online ist, ist eigentlich eine weitere Grafhrenquelle für dein Auto. Bekommt der Idiot das mit, dann geht unter Umständen eine Scheibe zu Bruch und die Dashcam mit ihm mit. Aber legal sollte es sein, anlassbezogen zu filmen. Noch eine Anmerkung: Ich kenne den Datenschutz eigentlich nur aus Computersicht und bin kein Fachmann dafür (kein Anwalt).
Edit: Was der Anwalt da erzählt, ist bei Firmenwagen deutlich teurer. Die DSGVO kann zu richtig drastischen Strafen führen.
@MMcM , hier war mal eine gute Gelegenheit den Kühler von außen zu reinigen.
Zitat:
@OpenSourceFan schrieb am 21. Juni 2021 um 16:58:25 Uhr:
Auch sonst ist es nicht nur für Unternehmen verboten, ungefragt Leute zu filmen
Ich nahm Teil an einem sehr langen, gründlichen Vortrag eines RA vom Fernsehen, als grad die letzte Version vom DSGVO veröffentlicht wurde, weil ich u.A. als Kameramann arbeitete und kann somit etwas korrigieren:
Das Filmen/ Fotografieren an sich ist nicht verboten. Man kann Fotos auf der Straße machen und dann in sein Album kleben, wohl aber das Veröffentlichen. Man darf´s nicht auf TikTok, WA, FB oder INSTAGRAM stellen, weil´s dann ein (sogar weltweite) VERÖFFENTLICHUNG ist.
Darum nehmen manche Richter diese DasCam-Filme als Beweismittel an, da ja das Video nicht "veröffentlicht" wird. Andere, die´s nicht so gut wissen, lehnen DasCamVideos einfach nur ab...
Und es gab im Herbst 20 eine Fall, wo jemand einen Unfall zu seinem Nachteil gefilmt hatte, der Richter sich aber erst auf widerholtes Drängen des Verteidigers das Material ansah und dann entschied, daß der Geschädigte 250.-Eu "Strafe" für den Verstoß gegen die DSGVO an eine soziale Einrichtung zahlen mußte - der Schädiger aber wurde wegen Unfalflucht und Falschaussage verknackt, und mußte den Schaden in Höhe von knapp 8.000€ bezahlen.
Recht haben und Recht bekommen liegt in Gottes und des Richters Hand
Zitat:
@MMcM schrieb am 22. Juni 2021 um 17:45:08 Uhr:
Zitat:
@OpenSourceFan schrieb am 21. Juni 2021 um 16:58:25 Uhr:
Auch sonst ist es nicht nur für Unternehmen verboten, ungefragt Leute zu filmenIch nahm Teil an einem sehr langen, gründlichen Vortrag eines RA vom Fernsehen, als grad die letzte Version vom DSGVO veröffentlicht wurde, weil ich u.A. als Kameramann arbeitete und kann somit etwas korrigieren:
Das Filmen/ Fotografieren an sich ist nicht verboten. Man kann Fotos auf der Straße machen und dann in sein Album kleben, wohl aber das Veröffentlichen. Man darf´s nicht auf TikTok, WA, FB oder INSTAGRAM stellen, weil´s dann ein (sogar weltweite) VERÖFFENTLICHUNG ist.
Darum nehmen manche Richter diese DasCam-Filme als Beweismittel an, da ja das Video nicht "veröffentlicht" wird. Andere, die´s nicht so gut wissen, lehnen DasCamVideos einfach nur ab...
Und es gab im Herbst 20 eine Fall, wo jemand einen Unfall zu seinem Nachteil gefilmt hatte, der Richter sich aber erst auf widerholtes Drängen des Verteidigers das Material ansah und dann entschied, daß der Geschädigte 250.-Eu "Strafe" für den Verstoß gegen die DSGVO an eine soziale Einrichtung zahlen mußte - der Schädiger aber wurde wegen Unfalflucht und Falschaussage verknackt, und mußte den Schaden in Höhe von knapp 8.000€ bezahlen.Recht haben und Recht bekommen liegt in Gottes und des Richters Hand
Für normales Filmen ohne Veröffentlichen magst du recht haben. Aber wenn das dauerhaft gemacht wird und gespeichert wird, dann ist das eine andere Kategorie. Die Strafen gehen dann auch in andere Regionen.
Wenn jetzt z.B. ein Unternehmen seine Fahrzeuge mit Dashcams ausstatten würde und das auch noch regelmäßig online an eine Zentrale gesendet würde, dann kann so ein Verstoß für eine kleinere Firma wahrscheinlich existenzgefährdend werden. Strafen gibt es dann übrigens auch, wenn jemand versehentlich oder ohne allzu großen Aufwand ohne Einverständnis an solche Daten kommt.
In der DSGVO ist auch geregelt, dass nachweislich gelöscht werden muss.
Meine Meinung: Wenn es zentral gespeichert und nicht gelöscht wird, dann ist es nicht mehr weit, die Daten digital aufzubereiten oder anderen zur Verfügung zu stellen (wie geschrieben - auch versehentlich, weil das ja auch Absicht sein kann -> z.B. der Fall Facebook / Cambridge Analytica). Und das ist dann nicht mehr weit von dem hier entfernt https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialkredit-System . Das soll ja verhindert werden, dass Leute, die beim Helene-Fischer-Konzert waren, nicht mehr eingestellt/befördert werden oder keinen Kredit mehr bekommen (obwohl ich das völlig berechtigt fände).