Vandalismus, Scheibe eingeschlagen, Tasche mit Tablet entwendet - TK HUK24
Hallo zusammen,
leider wurde mir heute Nacht die Scheibe eingeschlagen und drum herum die Tür und Teile vom Dach mit beschädigt. Dabei wurde eine Tasche mit Tablet auf der Rückbank entwendet.
Täter sind flüchtig und leider nicht bekannt.
Ich habe seit diesem Jahr nur eine Teilkasko bei der HUK24. Leider finde ich zu diesem Tatbestand keine Info, die mir weiterhelfen könnte.
Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, was übernommen werden könnte und was nicht?
Selbstbeteilung liegt bei 300 € und der Schaden voraussichtlich >4-5000 €..
Danke und schönes Wochenende!
80 Antworten
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 16. September 2023 um 11:44:45 Uhr:
Ob das Tablet bezahlt wird, würde mich auch interessieren.
Läuft bestimmt unter grob fahrlässig. Und ob das eine Hausratvers. bezahlt??
Liegen Laptop, Handy, Geldbeutel und Kamera gut sichtbar im Auto,
kann die HR-Versicherung die Schadensregulierung ablehnen.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 18. September 2023 um 10:01:56 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 16. September 2023 um 11:44:45 Uhr:
Ob das Tablet bezahlt wird, würde mich auch interessieren.
Läuft bestimmt unter grob fahrlässig. Und ob das eine Hausratvers. bezahlt??
Liegen Laptop, Handy, Geldbeutel und Kamera gut sichtbar im Auto,
kann die HR-Versicherung die Schadensregulierung ablehnen.
Moin,
genau, und da können dann schon die Probleme anfangen...
Was ist gut sichtbar?
... und ob da dann eine Hausratvers. zahlt?
Wer da ein falsches Wort in der Schadensmeldung angibt, hat schon verloren.
Deshalb mein Tipp ganz oben: Wenn RS vorhanden, ab zum RA!
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 18. September 2023 um 10:08:30 Uhr:
Was ist gut sichtbar?
Nicht alles nachplappern, was die Leute hier schreiben.
Du wirst keine Vertragsbedingungen von einer Versicherung finden, in der gefordert wird, dass der Laptop "nicht gut sichtbar" im Auto untergebracht sein muss, damit er versichert ist.
Und meist sind auch Lagerung mobiler Sachen im Auto im Nacht auch nicht abgedeckt. Weiß grad nicht ob das hier so war.
Auch gilt bzw. zahlt die Hausrat oft auch nur wenn das auf Reisen passiert und grad pausiert hat.
Ich hab da schon die unterschiedlichsten Konstellationen gesehen.
Von Null Deckung bis mach was du willst ist versichert.. Letztere ist aber arg lang her. Ob es sowas überhaupt heute noch gibt dürfte eher fraglich sein.
Aber ja, ein Blick in den Vertrag dürfte da Erhellung bringen.
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Wurde denn überhaupt schon bestätigt,
das eine Hausratvers. existiert.
Kutte,
du warst ja dabei, und kennst alle AGB
der vorhanden Vers.
Also Hose runter,
und klär alle hier final auf.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. September 2023 um 13:37:49 Uhr:
Von Null Deckung bis mach was du willst ist versichert.. Letztere ist aber arg lang her. Ob es sowas überhaupt heute noch gibt dürfte eher fraglich sein.
Ich hab doch schon geschrieben, dass es dass gibt. 😉
Dafür können wir sogar bei der HUK bleiben.
https://www.huk.de/.../...icherungsbedingungen_hausratversicherung.pdf
Deren Vertragswerk passt auch ganz gut, um zu beschreiben, wie das am Markt so üblich ist.
1. Außenversicherung zahlt den Schaden nicht, da nur der Einbruch/Diebstahl in ein Gebäude standardmäßig in der Hausrat versichert ist.
2. Es braucht die Zusatzklausel "Diebstahl aus Kfz".
3. Da in der Klausel Diebstahl Kfz aber oft die elektronischen Geräte ausgeschossen sind, braucht es einen Premiumtarif oder weitere Bausteine um auch diese versichert zu bekommen.
Im Falle Huk heißt das also, der Baustein Hausrat Plus muss abgeschlossen werden.
Dann wäre in unserem Falle hier der Diebstahl vom Laptop versichert.
Was auch oft üblich ist, bei elektronischen Gegenständen im Auto ist, dass verlangt wird, dass man diese von außen nicht einsehen kann. Das wäre bei einem Laptop auf dem Rücksitzt nicht der Fall.
Hier hätte man dann keinen Versicherungsschutz.
Bei der HUK gibt es diese Vorraussetzung allerdings nicht. Der Schaden wäre bei der HUK also mit Hausrat Plus versichert.
Die Aussage 1. ist nicht richtig
Die Aussenversicherung ist im Grundschutz incl. Das heißt Hausratgegenstände sind beim Diebstahl aus KFZ versichert. Der Laptop wäre da ausgenommen, sonstige Sachen ohne elektrische oder elektronische Geräte sind aber auch im Auto z.b. Einbruch )versichert
Elektrische und Elektronische Geräte sind im Baustein "plus" bis höchstens 2500 Euro im Jahr versichert.
Ich sagte ja, je nach Versicherung und Leistungsumfang kann von 0-100% Deckung alles dabei sein.
Aber wenn ich jetzt hier so weiter mache gebe ich mir nur euren Spekulationen hin.
Also geschenkt und warten wir was der TE berichten wird.
Zitat:
@Peternita schrieb am 16. September 2023 um 10:54:38 Uhr:
Ganz klarer Fall von Einbruchdiebstahl. Wird über die Teilkasko ersetzt. Wenn nichts entwendet wird ist es Vandalismus, und da kommt TK nicht für auf, nur VK.
Und wo fängt Einbruch an und hört Vandalismus auf? Im Prinzip sind das doch erstmal 2 superähnliche Dinge. Wenn jemand den Benzstern abbricht ist es Vandalismus und wird nicht bezahlt, nimmt er ihn mit, ist es Diebstahl?! Es gibt auch Diebe, die dabei das Auto zerkratzen - auch absichtlich.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 18. September 2023 um 16:45:03 Uhr:
Die Aussage 1. ist nicht richtigDie Aussenversicherung ist im Grundschutz incl. Das heißt Hausratgegenstände sind beim Diebstahl aus KFZ versichert.
Diebstahl aus Kfz ist immer eine Zusatzklausel.
Auch bei der HUK.
Im Tarif "Hausrat Basis" ist der Diebstahl aus Kfz komplett ausgeschlossen, weil es dort diese Deckungserweiterung nicht gibt und die Grundgefahr "Einbruch/Diebstahl" immer nur den Einbruch in ein Gebäude abdeckt.
In den Bedinungen der HUK ist es ja auch sogar schön beschrieben, dass es sich bei Diebstahl aus Kfz um eine Mehrleistung handelt, für die es den hochwertigeren Tarif "Classic" braucht.
Und was hat die Hausrat jetzt mit KFZ-Versicherung zu tun?
Bisher war der Excurs ja OK. Jetzt ist aber langsam genug.
Der TE weiss wo er sich drum kümmern muss.
Weil es um einen Diebstahl aus Kfz geht und dieser unter gewissen Umständen in der Außenbereichsdeckung der Hausratsversicherung versichert sein kann. Das kann sowohl für den TE als auch für spätere Leser ein nützlicher Hinweis sein. Insofern ist es kein Exkurs, sondern komplett ON-toppic.
Das es soweit zusammenhängt ist deutlich gemacht und von vielen Erwähnt.
Somit geklährt, erklährt und erledigt.