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Vandalismus oder Einbruchsversuch

Themenstarteram 27. November 2005 um 2:47

Servus,

mir ist vor einigen Stunden folgende Geschichte passiert.

Als ich aus dem Balkon schaute, sah ich eine Gestalt an meinem Auto rumfuchteln. Teilkasko SB150, ich bin runter hab mich an den Kerl ran geschlichen, er bemerkt es und will türmen. Ich hab Ihm eine verpasst, aber der hat es geschafft die Flucht zu ergreifen.

Hab bei genauerem Hinsehen bemerkt, das er nicht alleine war, sondern min. 3 Leute die Strasse runter gerannt sind.

Ich bin nachhause geeilt um die Polizei anzurufen, als ich gerade am Telefonieren war hörte ich Glasscherben zersplittern.

Ich bin auf den Balkon und sah das die Heckscheibe demoliert war.

Bin runter, als ich da angekommen war, sah ich stöcke auf dem Boden, das auf der linken Seite an beiden Türen das Fenster zerschlagen und die Heckscheibe zertrümmert war.

Und noch eine Delle an Kotflügel und Motorhaube.

Das Schloss hat auch einiges abbekommen!

Inzwischen traf auch schon die Polizei ein und machte weder Fotos noch einen anständigen Bericht, drückte mir eine Strafanzeige in die Hand, worin steht: Sachbeschädigung an KFZ.

Habe denen alles geschildert, aber ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache, da ich denke das die Versicherung auf Vandalismus plädieren wird, ist übrigens die DEVK.

Was meint Ihr dazu???

Danke im Voraus

P.S. geklaut wurde nichts, habe bisher noch nichts entdecken können, war dunkel...

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21 Antworten

Ich vermute, dass die Glasschäden anstandslos von der Teilkasko - abzüglich deiner Selbstbeteiligung - bezahlt werden.

Die restlichen Schäden wirst du wohl - wegen Vandalismus - selbst übernehmen müssen.

Hi,

genau so wie es Bleman sagt - um die Glasschäden brauchst du dir keine Sorgen zu machen - der Rest bleibt leider an Dir hängen.

Grüße

Schreddi

Falsche Auskunft und daher gelöscht.

Mea Culpa.

maidcruiser, überwiegend dto.

Aber der Vandalismusschaden außen am verschlossenen Fahrzeug muss unmittelbar mit dem Einbruch in das Fahrzeug in Verbindung stehen.

Und das wird mit einem Kotflügelschaden sicherlich schwierig zu behaupten sein.

Auch hier gilt wie stets, erst mal Ansprüche stellen - und abwarten.

 

...man schlägt keine Krimminellen :-))))))))

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

(...) Drittens machst Du Dich u.U. noch selbst strafbar.(...)

Kann ich bestätigen (Anzeige wegen Körperverletzung) :(

Zum Rest - jau stimmt :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Kann ich bestätigen (Anzeige wegen Körperverletzung) :(

Nicht, wenn sich der Tatverdächtige der vorläufigen Festnahme widersetzt und deshalb körperlicher Zwang angewendet wird.

Zitat:

Teilkaskoversicherung: Ersetzbare Schäden bei Diebstahlsversuch

Ein Dieb hatte versucht, einen Pkw Ford-Sierra aufzubrechen und richtete dabei erheblichen Schaden an. Der Halter des Fahrzeuges meldete den Schaden bei seiner Teilkaskoversicherung und machte neben einer eingeschlagenen Seitenscheibe unter anderem Lackschäden an Kotflügel und Motorhaube geltend. Die Versicherung zahlte jedoch nur die Beschädigung an der Seitenscheibe, die zweifellos auf den Diebstahlsversuch zurückzuführen war. Der Versicherungsnehmer klagte daraufhin die nicht ersetzten Schäden ein.

Das Landgericht Kiel stellte klar, dass im Falle eines Diebstahlversuches an einem Kfz oder dessen mitversicherten Teilen im Rahmen der Teilkaskoversicherung nur solche Beschädigungen des Fahrzeugs vom Versicherungsschutz erfasst sind, die durch die Entwendungshandlung verursacht worden sind. Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Beschädigungen "durch" und nicht "anlässlich" des Diebstahls versichert. Der Versicherungsnehmer konnte im Prozess nicht nachweisen, dass die Lackschäden an Motorhaube und Kotflügel durch den Einbruchsversuch verursacht wurden. Er vermutete, dass es sich dabei um einen Wandalismusschaden anlässlich des Diebstahlversuches handelte. Nach Auffassung des Landgerichts ist die Teilkaskoversicherung zum Ersatz derartiger Schäden, die mut- oder böswillig lediglich aus Anlass eines misslungenen Diebstahlsversuchs verursacht werden, nicht verpflichtet.

Hinweis: Anders verhält es sich bei Schäden, die während der Diebstahlshandlung oder im Anschluss daran entstanden sind und zurechenbar auf die tatsächliche Entwendung zurückzuführen sind (z. B. vom Dieb vorsätzlich herbeigeführter Verkehrsunfall). Bei einem bloßen Diebstahlsversuch muss aber zumindest der äußere Anschein ergeben, dass die Beschädigungen Teil der (versuchten) Diebstahlshandlungen waren.

Urteil des LG Kiel vom 25.02.1999 8 S 226/98 DAR 2000, 269

Also gibt es für Deinen Vandalismusschaden von der TK keinen Cent.

Versichert sind nur die Schäden, die in Deinem Fall durch den Einbruchversuch versichert sind. Schloss, Abrutschen des Einbruchwerkzeuges verursacht Karosserieschäden etc.

Der Glasbruch ist ebenfalls über die TK versichert.

Re: Vandalismus oder Einbruchsversuch

 

Zitat:

Original geschrieben von Aböllö

Inzwischen traf auch schon die Polizei ein und machte weder Fotos noch einen anständigen Bericht...

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Du solltest in den nächsten Tagen noch einmal bei der Polizei vorsprechen, sobald die Anzeige eine Tagebuch-Nummer bekommen hat und dann abklären, was nun berichtsmäßig aufgenommen wurde.

Eventuell empfiehlt es sich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen. Vorher solltest du dich aber diesbezüglich noch mit deinem Anwalt beraten.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nicht, wenn sich der Tatverdächtige der vorläufigen Festnahme widersetzt und deshalb körperlicher Zwang angewendet wird.

Drahkke - das es geht, habe ich schwarz auf weiß vor mir und es juckt mich zur Zeit wenig.

Aber natürlich geht es ;)

Grüße

Schreddi

Re: Re: Vandalismus oder Einbruchsversuch

 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Du solltest in den nächsten Tagen noch einmal bei der Polizei vorsprechen, sobald die Anzeige eine Tagebuch-Nummer bekommen hat und dann abklären, was nun berichtsmäßig aufgenommen wurde.

Eventuell empfiehlt es sich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen. Vorher solltest du dich aber diesbezüglich noch mit deinem Anwalt beraten.

langsam langsam langsam - Anwalt?

Wenn er ne Rechtsschutz hat, dann vielleicht - aber noch gibt es doch überhaupt keine Streitpunkte.

Selbst wenn - die RS hat womöglich ne Selbstbeteiligung -also sollte mandie Kosten überdenken...

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Drahkke - das es geht, habe ich schwarz auf weiß vor mir...

Das der Tatverdächtige eine Anzeige stellen kann, bestreite ich ja auch nicht. Aber die Erfolgsaussichten dürften recht gering sein.

Themenstarteram 27. November 2005 um 16:10

So war eben bei der Polizei, hab ein Schreiben bekommen.

Straftat: Sachbeschädigung an KFZ gemäß §303 StGB

Der Beamte hat vergessen aufzunehmen das die Heckscheibe im Eimer ist. Hat auch nicht aufgeführt dass das Schloss beschädigt ist.

Es wurden zweierlei dinge entwendet, die nicht aufgeführt sind.

Nur Karton einer Digicam und Auspuff im original Karton.

Ich denke die sachlage ist klar, aber weshalb steht Sachbeschädigung drin?

Habe eben das Revier angerufen, ich solle bis zum Mittwoch warten, da der Bedienstete nicht da sei.

Das ist eindeutig ein Fehler des Beamten, aber gibt es noch ne möglichkeit das mit der Versicherung zu regeln damit es schneller geht, bin auf das Auto angewiesen.

Danke...

Hallo,

so wie Schreddi feststellt, bis jetzt ist doch noch gar nichts strittig. Abwarten ist auch für die Wahrnehmung des Eigeninteresses angebracht.

Nicht selten übernimmt ein Versicherer Schadenpositionen für die er eigentlich nicht ersatzpflichtig ist. Die Gründe dafür können vielfältig und taktisch verdeckt sein.

Beispiel: Die Abwehr eines gestellten Anspruches kann schlicht wirtschaftlich nicht geraten sein, da die Kosten bzw. das Kostenrisiko in Unverhältnismäßigkeit zum Schaden stehen. Wenn der Versicherer zahlt, mit oder einer Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, heißt das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass er hierzu auch vollumfänglich verpflichtet war.

Also, Entscheidung abwarten.

Und, man muss immer bedenken, der Versicherer muss und will i.d.R. mit seinem VN auf ein fallabschließendes Endergebnis kommen.

Grüße

Beukeod

...auf der anderen Seite ist es nach einer evtl. negativen Beurteilung der Versicherung, wenn sie also nicht reguliert, zu spät, die Anzeige dementprechend zu ändern.

Ich würde bis Mittwoch warten und mit dem Beamten sprechen.

Grüßle

~

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