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Tom Tom über TK versichert???

Themenstarteram 11. August 2006 um 21:30

Hallo!

Mein wagen wurde mit einem polenschlüssel aufgebrochen und es wurde mein autoradio und mein portables tom tom navi entwendet.

nun meine dringende frage:

ist das navi über die Teilkasko mitversichert??

danke im voraus für die hilfe!!!!!

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14 Antworten

hi,

lies mal Deine Teilkaskobedingungen durch(Liste der mitversicherten Teile)da steht was von festeingebauten und lose im Fahrzeug befindlichen Teilen.

Zum Hausrat wird so ein TOM TOM wohl nicht gehören.

Aber genaueres wird Dir sicherlich Madcruiser oder Schreddi sagen können.

MfG

Dein TomTom ist Rahmen der TK nicht mitversichert. Navigationsgeräte sind nur mitversichert, wenn sie fest eingebaut sind oder durch entsprechende Halterungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Bei der Hausrat könntest Du nur Glück haben, wenn Du noch eine nach den VHB 74 hast. Da war der Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem KFZ, soweit ich noch weiß, mal mitversichert. Bei ner Reisegepäckversicherung sind solche Sachen auch ausgeschlossen.

Themenstarteram 11. August 2006 um 23:03

erstmal dankeschön für die schnellen antworten!

ich hatte das tom tom mit nem halter fest an dem getränkehalter angeschraubt!

läuft das als festeinbau????

die definition festeibau scheint mir etwas schwammig bzw. ist mir nicht bekannt!!!

kann mir da jemand weiterhelfen??

 

@ captain huk:

ich habe leider keine genauen geschäftsbedingungen meines versicherungsvertrages! nur zwei ziemlich allgemein gefasste seiten erläuterungen der leistungen. da steht aber nichts von navigationsystemen bzw festeinbau drin!

kann man solche geschäftsbedingungen irgendwo runterladen??

ps. bin bei der VGH

Zitat:

Original geschrieben von nicnord

erstmal dankeschön für die schnellen antworten!

ich hatte das tom tom mit nem halter fest an dem getränkehalter angeschraubt!

läuft das als festeinbau????

die definition festeibau scheint mir etwas schwammig bzw. ist mir nicht bekannt!!!

kann mir da jemand weiterhelfen??

Die angeschraubte Halterung zählt als fest eingebaut und ist versichert, wenn diese geklaut wird. Aber dadurch ist das Navi noch nicht fest eingebaut und dadurch auch leider nicht versichert.

Im Regelfall sollte Dein TOM-TOM NAvi mitversichert sein,

es gibt aber je nach Versicherungsbedingungen auch Ausschlußgründe (.z.B. die Mehrwertklausel).

Ist das mobile Navi mittels einer Halterung fest installiert,

so ist das i.O..

Mein Radio kann ja auch "leicht" herausgezogen werden.

 

Zukünftig:

Seine Bedingungen sollte man stets parat haben.

Mobile Navis, Handys. Kams etc. sollte man nie sichtbar im Auto lassen:

Sie sind der Hauptgrund für Strolche das Auto mit Gewalt zu öffnen.

Themenstarteram 12. August 2006 um 8:36

ich habe heute morgen nochmal genau nachgesucht! hab die bedingungen gefunden.

lose teile wie handy, tonträger etc sind nicht mitversichert!

mit dem navi wird das dann wohl nen glücksspiel werden.

das man solche teile nie offen liegen lassen sollte ist mir klar!

wenn ich in meiner wohnung in Dortmund bin findet man in meinem auto nichts.

aber hier in meiner kleinstadt. EFM in ausfallstraße mit hinten gelegenem carport. da vermutet man nicht das schlimmste.

jetzt bin ich eines besseren belehrt worden :-((

Handy und Tonträger fallen aus anderen Gründen heraus.

Autotelefone sind bedingungsgemäß immer ausgeschlossen.

Kommt noch aus der Zeit als die nicht unter 10.000 DM gekostet haben.

Handys und Tonträger gehören nicht zum Auto,

da diese überall verwendet werden können.

Die gehören zum Hausrat.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Handys und Tonträger gehören nicht zum Auto,

da diese überall verwendet werden können.

Die gehören zum Hausrat.

Genauso ist es mit dem mobilen Navi: das kann auch in einem anderen Auto, auf dem Mopped oder Fahrrad verwendet werden; dient also nicht ausschließlich der Nutzung des versicherten Autos und ist daher nicht mitversichert.

Ob das aber über Hausrat versichert ist, kommt wohl darauf an, welche VHB, ...

Sobald es fest mit dem Auto verbunden ist gehört das Navi zum Auto.

Themenstarteram 13. August 2006 um 10:58

ich denke madcruiser hat schon recht. fest verbaute teile sind über die tk abgedeckt, da sie bestandteil des pkw sind. egal ob navi oder handy oder laptop.

im einzelfall ist natürlich schwierig zu begründen, warum nen laptop im wagen verschraubt war.

hab mich damit dieses we intensiv auseinandergesetzt.

in einem forumsfall wurde der laptop durch die tk gezahlt, da er fest verschraubt war.

bei mir im vertrag ist die obergrenze für solche teile 2.500€. und nen tom tom plus radio kosten kein 2500 euronen.

hausrat würde nicht zahlen.

in jedem fall nicht. mein auto stand unterm carport und nicht in der garage. hausrat kann nur zahlen wenn die garage aufgebrochen wurde und quasi daraus (auto) was entwendet wurde.

Themenstarteram 13. August 2006 um 11:13

Zitat:

Genauso ist es mit dem mobilen Navi: das kann auch in einem anderen Auto, auf dem Mopped oder Fahrrad verwendet werden; dient also nicht ausschließlich der Nutzung des versicherten Autos und ist daher nicht mitversichert

ich kann ein autoradio auch in jeden pkw einbauen und auch auf dem fahrrad, wohnwagen moped etc. mit 12V versorgung installieren. das ist also kein ausschließungsgrund!

am 17. August 2006 um 0:00

TomTom ist NICHT versichert

 

Also hier liegt madcruiser völlig daneben.

Es genügt nicht eine Halterung zu haben, in die ich ein Gerät klemmen um sagen zu können es sei festverbunden.

Bei den alten AKB war es insoweit einfach, da die Präambel dazu den Umfang der mitversicherten Teile erschöpfend aufzählte. Mobile Navis waren da nicht erwähnt.

Die neuen AKB kennen keine Präambel mehr. Dort ist das serienmäßege Zubehör versichert, bzw. beitragsfrei nachträglich eingebautes bis 2000 Euro. Aber es muß festverbunden sein. Rechtlich definiert der Versicherer diese Verbindung als mitAufwand verbundene Wegnahme des Sache. Das bloße Ausklicken aus der Halterung erfüllt´diese Voraussetzung nicht.

Und Quick-Out Radios gibt es quasi nicht mehr soviele, als dass man die noch ins Feld führen könnte.

Plump gesagt: Ich mach mir ne Halterung und baue meine HiFi Anlage von daheim ins Auto. Nach der Logik von madcruiser wäre die ja dann bei Diebstahl vrsichert. Klingt das einleuchtend ???

Themenstarteram 17. August 2006 um 6:59

ich rede hier nicht von klickhalterungen sondern von fest verschraubten geräten an einer halterung!

was madcruiser meint kann ich natürlich nicht sagen!

@loomie66,

meine Logik ist die des Zivilrechts.

Da gibt es in D seit mehr als 100 Jahren bestimmte Grundsätze. ;)

Weiterhin stelle ich mit Erstaunen fest,

das ich ein "Quick-Out-Navi" eines sehr bekannten deutschen Herstellers besitze,

dass am Markt auch noch sehr beliebt ist.

Wobei wir vermutlich unter Quick-out unterschiedliche Systeme verstehen.

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