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V251 Anhängelast auf 2200kg erhöhen?

Mercedes R-Klasse V251

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich Anhängelast beim V251.
Ich habe einen WoWa, der eine zulässige Gesamtmasse von 2200kg hat. Im Moment nutze ich den mit meinem andere Fahrzeug. Jetzt habe ich mir überlegt, ob ich nicht die R-Klasse auch dafür missbrauche. Ich habe noch keine AHK, würde evtl eine nachrüsten. Aber alle die ich gefunden habe, sind bis 2100kg freigegeben. Nun habe ich gelesen, dass man wohl die Anhängelast erhöhen kann, wenn man die Steugungsfähigkeit begrenzt. Hat da jemand Erfahrung damit? Oder gibt es gar eine AHK, die für mindestens 2200kg zugelassen ist?

Würde mich freien, wenn jemand mit seinem Wissen helfen kann.

Gruß
Al

32 Antworten

Zitat:

@WARELB schrieb am 29. Oktober 2020 um 12:03:48 Uhr:


Frag doch einfach bei denen nach dem warum, anstatt hier mit anderen Rätsel zu raten.

Funfact: Es gab für die R Klasse auch mal eine Auflastung auf 2500kg.

Hallo WARELB:
wie kommt man zur Auflastung auf 2500kg?
danke
LG Joachim

Hi Fred,
hat etwas gedauert... hier mal ein bild von meinem Fahrzeugschein.

Zitat:

@r350-fred schrieb am 29. Oktober 2020 um 13:53:00 Uhr:


Habe ich schon längst :-)

Nach ja erstem Telefonat und Zusendung aller Unterlagen gab es nur eine kurze Mail: geht nicht. Die anschließend am Telefon genannte Begründung war, dass die Stützlast mindestens 4% des anhängenden Gewichts sein müsste. Also 4% von 2100kg = 84kg. Da die von Thule auf der AHK sowie in den Papieren des R350 Bluetec ausgewiesene Stützlast 85kg betrage, könne man höchstens um 25kg auf 2125kg erhöhen. Aber dies würde sich kaum lohnen.

Dies ist nach meiner Auffassung nicht entsprechend der Regelung im §44 Abs. 3 StVZO: Dort stehen zwar die 4% als Mindeststützlast, aber im Nebensatz heißt es: „sie braucht jedoch nicht mehr als 25kg zu betragen“.

Dieser Hinweis von mir wurde aber am Telefon abgewiesen - ohne Begründung. Insofern ist es nun schon spannend, warum nicht ich aber AL mit dem gleichen Fahrzeug und identischen D-Werten und Stützlasten hier von MAD ein entsprechendes Gutachten bekam. Ich werde nochmals mit MAD telefonieren, wenn ich weiß, dass AL auch ansonsten die gleichen „Voraussetzungen“ mitgebracht hat. Vielleicht gibt es ja wirklich noch einen anderen Grund, den ich momentan einfach nicht erkenne.

Ahk

Ich bin kein Besserwisser,möchte aber einiges hier darlegen.
1. Auf irgendeiner Plakette im Fahrzeug steht in KG die Gesamtmasse,die Zugfahrzeug und Anhängelast haben darf.
ZB, 5500 KG. Dieser Wert darf eh nie überschritten werden.
2.Anhängelast: Ist natürlich in den Papieren eingetragen.
2100 KG als Beispiel. Wenn ich aber einen Hänger mit Beladung von 2200 KG habe,wird die Stützlast auf der Kupplung,sagen wir 100 KG, von den 2200 KG abgezogen. Passt also.Zusätzlich ist eine Toleranz von meinetwegen 5% mehr tolerierbar. Wären also ca 2300 KG Anhänger plus Ladung, die bei einer Kontrolle zu keinen Problemen führen dürften.
Meines Wissens haben die AHKs für R-Klassen maximal 2100 KG Freigaben.
Wenn ich natürlich alles überreize und dann auch noch die Ladungssicherung unsachgemäss handhabe sowie einige Birnen nicht funktionieren,wird das Abkoppeln bei einer Kontrolle neben Papierkram garantiert.
Ich bin für Korrekturen und Ergänzungen offen.

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