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V-Reifen anstatt W-Reifen auf 520d

BMW 5er E60

Hallo,
besitze einen E61 520d Höchstgeschwindigkeit 219Km/h

Ein Bekannter hat noch einen Satz Michelinreifen der Größe
225/50/17 94V. Eingetragen sind bei mir 225/50/17 94W.

Die V-Reifen sind zugelassen bis 240Km/h, würden somit reichen.

Weiß jemand ob es da Freigaben für gibt, oder ist man grundsätzlich an W-Reifen oder höher gebunden?

Gruß Kantoon

18 Antworten

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von dreini1985


Es gibt viele die WR mit geringerem Geschwindigkeitsindex haben als möglich V-Max...

da machts ja "nix", weil die Last-Abschläge erst ab den "V"-Reifen gelten... Damit hat ja ein 94H mindestens die gleiche Tragfähigkeit wie z.B. ein 94V, oder 94W.

Mfg
Hermann

Ja, ich finde es nur irreführend für uns als Verbraucher...
Ich sag mal so, wenn draufgeschrieben ist 94V dann sollte dieser Loadindex auch bis 240km/h gelten.
Ich finde nicht das es Mist ist, oder dieses eine Behauptung deinerseits ist 😉
Ich finde diese Info eher wichtig, da es fatale Folgen haben kann wenn ein Reifen nicht mehr das trägt was er tragen sollte. Es kann ja schließlich auch zu Reifenplatzern etc. kommen.

Hallo,

wenn ich mir mal die von BMW freigegebenen Kombinationen anschaue, scheints auch zu stimmen:

Sommerbereifung:
225/50 R 17 94Y
245/45 R 17 95Y
245/40 R 18 93Y

Winterbereifung:
225/50 R 17 94H
245/45 R 17 99V XL

Man beachte die identische Tragfähigkeit bei den Sommerreifen und den "H"-Winterreifen. Bei den "V"-Winterreifen wurde da dann doch "etwas" aufgesattelt...(von 670kg auf 775kg, bei 240 km/h bleiben da noch 91%, also 705kg). Bei den "Y"-Reifen greift der Abschlag erst ab 270km/h, somit volle Tragfähigkeit bei den 250 möglichen km/h's meines 535d E61.

Ob das in der Praxis allzu relevant ist, ist eine andere Frage, denn dies würde bedeuten, volle Zuladung und dann Höchstgeschwindigkeit. Die Frage des TE's war aber, ob er Reifen mit diesem Geschwindigkeits-/Tragfähigkeitsindex montieren dürfe. Und da müsste man (um in Einklang mit der STVO zu bleiben) wohl mit sehr spitzem Bleistift und zutreffenden zulässigen Achslasten mal durchrechnen.

Mfg
Hermann

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von dreini1985


Ja, ich finde es nur irreführend für uns als Verbraucher...

da stimme ich Dir 1000% zu.

Zitat:

Ich finde nicht das es Mist ist, oder dieses eine Behauptung deinerseits ist 😉

so hab ich es auch nicht verstanden ;-)

Mfg
Hermann

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